# taz.de -- Wegfall von Pflegegrad 1: Ohne Marc ist das nicht zu schaffen
> Fällt der Pflegegrad 1 weg, erschwert das den Alltag von Betroffenen, von
> Einkaufs- über Haushaltshilfe bis hin zur Wegbegleitung. Eine Mutter
> erzählt.
(IMG) Bild: Begleitung ins Schwimmbad: ohne die Entlastungsleistung der Pflegeversicherung nicht möglich
Es klingelt. Marc kommt mit meinem zehnjährigen Sohn nach Hause. Sie waren
im Schwimmbad. Marc ist „unser Student“. Er unterstützt mich als pflegende
Angehörige. Mein Sohn hat Pflegegrad 1, seitdem er vier Jahre alt ist. Als
Baby bekam er eine schwere Atemwegsinfektion, seitdem hat er massive
gesundheitliche Probleme. Nach einer Corona-Infektion litt er an Long Covid
und muss dauerhaft mit Cortison behandelt werden. Wegen der
Beeinträchtigungen nimmt er an unterschiedlichen Therapien teil. Schwimmen
ist ein Sport, den er gut bewältigen kann. Ohne die Entlastungsleistung der
Pflegeversicherung wäre vieles für ihn und damit für uns als Familie nicht
lebensmöglich.
Darüber wird allerdings kaum geredet, weder in den Medien noch in der
Gesellschaft – während die Frage der Zuzahlung bei den Pflegeheimkosten
medial eine große Rolle spielt. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, als
würden die zusätzlichen Bedarfe von Menschen mit Pflegegrad 1 nicht
existieren. Dabei gibt es viele Menschen, die den Pflegegrad 1 haben: jene,
die Unterstützung bei ihrer Versorgung benötigen, Menschen mit chronischen
Erkrankungen, andere mit Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit.
Durch die Reform der Pflegeversicherung soll der Pflegegrad 1 neu
strukturiert werden. Der sogenannte monatliche Entlastungsbetrag in Höhe
von 131 Euro soll ab kommendem Jahr ersatzlos wegfallen und durch neue
„Angebote“ ersetzt werden. So sieht es jedenfalls der Entwurf aus dem
Gesundheitsministerium vor. Diesen Entlastungsbeitrag nutzen viele für
Hilfen im Alltag, also für jemanden, der mit anpackt, einkaufen geht,
begleitet, im Haushalt hilft – und so die Pflegeperson entlastet. Wer weiß,
wie teuer eine Haushaltshilfe oder ein Babysitter ist, weiß auch, dass man
mit 131 Euro im Monat nicht weit kommt.
In unserem Fall ist es Marc, der mich entlastet. Marc war Praktikant in der
Krabbelgruppe meines zweiten Kindes. Ich fragte ihn, ob er nicht bei uns
aushelfen könnte, und war sehr froh, als er zusagte. Er absolvierte ein
Seminar für Pflege und Entlastungsleistung. Das Zertifikat reichte ich bei
der Pflegeversicherung ein, Marc konnte starten. Seitdem begleitet er
meinen Sohn zu den Therapien, macht mit ihm Sport, hilft nachmittags bei
uns im Haushalt. Das Geld überweist die Pflegeversicherung direkt auf Marcs
Konto. Ich bin alleinerziehend, ohne Marc wüsste ich nicht, wie ich das
alles schaffen sollte. Marc kümmert sich auch um mein jüngeres Kind, wenn
ich meinen Sohn dabei unterstütze, Medikamente zu inhalieren.
Doch Marcs Leistung soll jetzt gestrichen werden. In Deutschland hatten
zuletzt rund 863.000 Menschen den Pflegegrad 1, etwa 15 Prozent aller
Leistungsempfänger:innen in der Pflegeversicherung. Sie alle haben
Anspruch auf die monatliche Entlastungsleistung. Zugegeben, der Name
suggeriert, als sei die Pflegebedürftigkeit meines Kindes eine Last. Die
eigentliche Last ist aber die fehlende Unterstützung. Mit dem
Entlastungsbetrag wurde ich wenigstens ein wenig von all den zusätzlichen
Anstrengungen entlastet. All das fällt nun weg. Für nicht wenige Menschen
bedeutet das, die Wohnung überhaupt einmal verlassen zu können, und sei es,
um im Park die Tauben zu füttern (was zwar verboten ist, aber
Lebensqualität darstellt).
Stattdessen kommen Beratungsstrukturen dazu, die ich als pflegende
Angehörige nutzen darf. Doch das Letzte, was ich benötige, ist eine
zusätzliche Beratung. Wie die meisten Betroffenen kenne ich mich bestens
mit der Erkrankung meines Kindes aus. Ich weiß um die Therapien und
Angebote und bin eingebunden in ein stabiles Netz aus medizinischen und
therapeutischen Angeboten. Gemäß der Pflegereform soll es – als „Ersatz“
für den Entlastungsbetrag – in jedem Landkreis oder in jeder kreisfreien
Stadt eine Beratungsperson geben. Das ist ineffizient, teuer und unnötig.
Pflegebeauftragte und Pflegestützpunkte, die genau dazu beraten, gibt es
schon lange. In Berlin gibt es sie in jedem Bezirk. Diese neue
Beratungsperson, die eingesetzt wird, soll auf Präventionskurse hinweisen.
So soll verhindert werden, dass Betroffene in einen höheren Pflegegrad
„hineinrutschen“.
## Entlastungsbeiträge werden verballert
Statt Hilfe beim Einkauf bekommt man demnächst wohl den Ratschlag,
Gymnastik zu machen. Statt einer Begleitung für den Gang zum Arzt gibt es
nun den Hinweis, dass man eine Krankenkassen-App nutzen kann. Statt des
wöchentlichen Spaziergangs mit einem demenzkranken Angehörigen muss man
dankbar sein für Tipps zu Präventionskursen der Krankenkasse. So oder so
ähnlich dürfte die künftige Beratungsstruktur aussehen – und unsere gut
angelegten 131 Euro des Entlastungsbeitrags im Monat werden auch noch mit
vielen anderen Entlastungsbeträgen für eine zusätzliche Onlineplattform
verballert.
Das sogenannte Pflegecockpit soll online über weitere Angebote informieren,
etwas, das ChatGPT schon lange kostenlos tut. Ja, sicherlich sind nicht
alle Betroffenen ausreichend informiert, möglicherweise nutzen viele
ChatGPT nicht. Doch es gibt bereits Strukturen in der Pflegeversicherung,
die genau das bieten, dazu beraten und unterstützen. Unser Marc fällt einer
geschaffenen Doppelstruktur zum Opfer – und ich habe wieder mehr Lasten zu
schultern.
Als alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind werde ich es im Alltag
nicht schaffen, unter anderem mit meinem älteren Sohn schwimmen zu gehen.
Die Wege zu den Therapien, die mein Sohn benötigt, werden zur Nervenprobe,
denn das jüngere Geschwisterkind muss immer mitkommen, eine Betreuung für
das jüngere Kind fehlt.
Man wird den Eindruck nicht los, dass die Umstrukturierungen in der
Pflegeversicherung gemacht wurden, ohne den Alltag von Betroffenen
einzubeziehen. Oder die Ideen für die Neuordnung stammen von Leuten, die
von Pflege keinen blassen Schimmer haben.
13 Oct 2026
## AUTOREN
(DIR) Katharina Schwedt
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