# taz.de -- Pflegereform und Finanzen: Begutachtungen werden strenger
       
       > Das Kabinett hat am Mittwoch die Pflegereform beschlossen. Geplant sind
       > Kürzungen beim Pflegegrad 1 und höhere Beiträge für Kinderlose.
       
 (IMG) Bild: Pflege mit neuen Spielregeln: Eine Seniorin puzzelt in einer Tagespflege in Erlenbach am Main
       
       Wenn im nächsten Jahr der Gutachter klingelt, um den Pflegeantrag von
       Gebrechlichen zu beurteilen, müssen sich die Betroffenen auf ein strengeres
       Urteil gefasst machen. Denn dann braucht es mehr Einschränkungen im Alltag,
       um überhaupt einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad zu erreichen
       als bisher. Der oder die Gutachter:in vergibt für jede Einschränkung
       eine bestimmte Anzahl Punkte. [1][Je höher der Punktwert, desto höher der
       Pflegegrad]. Die Schwellen für die Erreichung des nächsten Pflegegrades
       werden angehoben im kommenden [2][Gesetz] zur Neuordnung der
       Pflegeversicherung (PNOG), das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen
       wurde.
       
       „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, sagte Bundesgesundheitsminister
       Carsten Linnemann (CDU) am Mittwoch nach der Billigung seines Entwurfs
       durch das Bundeskabinett. „Das System steht massiv finanziell unter Druck.“
       Er bezeichnete die Reform als „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung
       der Pflege. Laut Ministerium droht im nächsten Jahr ein Defizit von 7,6
       Milliarden in der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei den
       gesetzlichen Krankenkassen.
       
       Laut dem Gesetzentwurf soll allein die Veränderung der Einstufung in die
       Pflegegrade eins bis drei im Jahre 2030 rund 4,2 Milliarden Euro an
       Einsparungen bringen. Der sogenannte Entlastungsbeitrag von 131 Euro im
       Monat im Pflegegrad eins, mit dem man etwa Haushaltshilfen finanzieren
       kann, soll gestrichen werden, dies bringt laut Gesetzentwurf Minderausgaben
       von 800 Millionen Euro im kommenden Jahr. Die in einem früheren Entwurf
       vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende
       Angehörige kommt allerdings nicht.
       
       Um mehr Einnahmen zu generieren, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der
       gesetzlichen Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat ab 2027 steigen, dies
       ist bereits für die gesetzliche Krankenversicherung geplant. Zudem soll die
       beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes
       Einkommen eingeschränkt werden. Für diese Gruppe wird den Angaben des
       Ministeriums zufolge in der Regel dann ein Beitrag von 0,52 Prozent auf
       beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig.
       
       ## Verhinderungshilfe soll gestrichen werden
       
       Außerdem soll der Aufschlag, den Kinderlose auf den allgemeinen
       Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen müssen, von 0,6 auf 0,9
       Prozentpunkte steigen. Allein dieser Punkt soll im nächsten Jahr 3,3
       Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen.
       
       Die Verhinderungspflege, mit der man bis zu 3.540 Euro jährlich für
       Ersatzpflege etwa in Ferienzeiten abrechnen konnte, soll gestrichen werden.
       Im Gegenzug werden zwar andere monatliche Budgets erhöht und neue
       eingeführt, Sozialverbände haben aber gegen diese Umstrukturierung
       [3][protestiert.]
       
       Die SPD hatte im Vorfeld der Kabinettsbefassung gefordert, die Eigenanteile
       bei der Pflege im Heim stärker durch Mittel der Pflegeversicherung zu
       deckeln. Dies wurde im neuen Entwurf nicht berücksichtigt. Allerdings
       findet sich im neuen Entwurf nicht mehr der Vorstoß, bei den bisherigen
       Zuschüssen der Pflegekassen für die Eigenanteile beim Heimaufenthalt zu
       kürzen. Dies hatte der frühere Entwurf unter Bundesgesundheitsministerin
       Warken noch vorgesehen.
       
       ## „Nur ein Minimalkompromiss“
       
       Zuletzt wollte die SPD einen Finanzausgleich zwischen privater und
       gesetzlicher Pflegeversicherung. Dieser hätte bedeutet, dass die privaten
       Pflegekassen (die zu den privaten Krankenkassen gehören) einen
       Finanzausgleich an die gesetzlichen Kassen zahlen. Die Privatkassen haben
       im Schnitt weniger pflegebedürftige Mitglieder und daher auch weniger
       Ausgaben.
       
       Linnemann sagte, dieses Thema sollte zusammen mit vielen weiteren in einer
       Fachkommission besprochen werden. Das Kabinett solle den Auftrag für das
       Gremium in der kommenden Woche beschließen. Schon Ende Januar erwarte er
       Empfehlungen der Kommission, um „das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu
       machen“, sagte Linnemann. Diese sollten dann vor Ostern im Kabinett
       beschlossen werden.
       
       Die AOK-Krankenkasse rügte, die Pflegereform sei „nur ein
       Minimalkompromiss“. Es würden nur Beitragszahlende und Pflegebedürftige
       herangezogen, um „kurzfristig Finanzlöcher zu stopfen“. Die Grünen
       erklärten, für eine „echte Strukturreform“ fehlten der Regierung „Kraft und
       Vision“.
       
       In Deutschland beziehen 5,7 Millionen Menschen Leistungen aus der
       Pflegeversicherung, darunter werden 4,9 Millionen zu Hause gepflegt. Unter
       den 800.000 Pflegebedürftigen in Heimen müssen mehr als 40 Prozent Hilfe
       vom Sozialamt für die Pflegekosten beziehen.
       
       30 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Reform-der-Pflegeversicherung/!6217266
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
 (DIR) [3] /Sozialkuerzungen/!6214377
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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