# taz.de -- Strafrechtsverschärfung: Hetze kann Mandat kosten
       
       > Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird,
       > soll künftig weder kandidieren noch verbeamtet werden dürfen.
       
 (IMG) Bild: Faschos auf einer Demo in Greifswald: Volksverhetzung soll künftig auch mit Verlust des passiven Wahlrechts bestraft werden können
       
       Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll künftig nicht mehr gewählt
       werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf zum „Schutz des Gemeinwesens“
       vor, den die Bundesregierung vergangene Woche auf den Weg gebracht hat.
       Verurteilte sollen demnach künftig ihr passives Wahlrecht verlieren können.
       
       Wer wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem
       Jahr verurteilt wurde, soll künftig „die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen
       Wahlen zu erlangen“ und „die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden“,
       verlieren können. Diese Personen sollen also nicht mehr Abgeordnete,
       Gemeinderät:innen oder Beamt:innen werden dürfen.
       
       Darüber soll das zuständige Strafgericht entscheiden. Die Nebenstrafe gilt
       für höchstens fünf Jahre. Ob und wie lange die Nebenstrafe zusätzlich zur
       Freiheitsstrafe verhängt wird, liegt ganz im Ermessen des Gerichts; der
       Gesetzentwurf nennt keine Kriterien. Die Bundesregierung begründet das neue
       Instrument mit dem drohenden Vertrauens- und Ansehensverlust für solche
       Ämter.
       
       ## Höhere Hürde, scharfe Kritik
       
       Im Vergleich zum [1][Referentenentwurf des Justizministeriums] aus dem
       Dezember 2025 gab es vor allem eine Änderung: Der Verlust des passiven
       Wahlrechts und des Zugangs zum Beamtenstatus soll erst ab einer
       Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe möglich sein, nicht
       schon ab sechs Monaten.
       
       Der [2][Deutsche Anwaltverein (DAV)] lehnt die Regelung ab und befürchtet
       eine „kontraproduktive Symbolwirkung, die Radikalisierungsprozesse
       verstärkt, anstatt ihnen entgegenzuwirken“. Der DAV hat auch „erhebliche
       verfassungsrechtliche Bedenken“; der Entzug politischer Mitwirkungsrechte
       stelle einen besonders schweren Eingriff dar.
       
       ## Mit Blick auf die AfD
       
       Eine ähnliche Regelung war bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag
       vorgesehen – als „Resilienzstärkung der Demokratie“ werden derzeit
       Maßnahmen zusammengefasst, die die Auswirkungen von AfD-Wahlerfolgen
       begrenzen sollen. Würde künftig also etwa Thüringens
       AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke wegen Volksverhetzung verurteilt,
       könnte er sein Landtagsmandat verlieren und womöglich auch bei der nächsten
       Wahl nicht wieder antreten.
       
       Im Jahr 2024 gab es mehr als 1.773 Verurteilungen wegen Volksverhetzung.
       Die Zahl der Urteile hat sich seit 2019 mehr als verdoppelt. Und sie könnte
       weiter steigen, sollte ein Gesetzentwurf des Bundesrats Erfolg haben.
       Demnach soll künftig auch die Leugnung des Existenzrechts Israels als
       Volksverhetzung bestraft werden. Wer dann auf einer Demonstration „From the
       River to the Sea, Palestine will be free“ ruft, dem könne der Verlust des
       passiven Wahlrechts und des Zugangs zu Beamtenstellen drohen.
       
       Der Gesetzentwurf zum Schutz des Gemeinwesens sieht auch weitere
       Verschärfungen des Strafrechts vor. So sollen Angriffe auf Polizist:innen,
       Kommunalpolitiker:innen, Ärzt:innen und Zugbegleiter:innen künftig
       härter bestraft werden. Der Deutsche Richterbund spricht hier von
       „kosmetischen Änderungen“, die sich darauf beschränkten, politische Signale
       zu senden. Über den Gesetzentwurf muss letztlich der Bundestag entscheiden.
       
       5 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.brak.de/newsroom/news/referentenentwurf-vwgo-soll-grundlegend-reformiert-werden/
 (DIR) [2] https://anwaltverein.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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