# taz.de -- Strafrechtsverschärfung: Hetze kann Mandat kosten
> Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird,
> soll künftig weder kandidieren noch verbeamtet werden dürfen.
(IMG) Bild: Faschos auf einer Demo in Greifswald: Volksverhetzung soll künftig auch mit Verlust des passiven Wahlrechts bestraft werden können
Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll künftig nicht mehr gewählt
werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf zum „Schutz des Gemeinwesens“
vor, den die Bundesregierung vergangene Woche auf den Weg gebracht hat.
Verurteilte sollen demnach künftig ihr passives Wahlrecht verlieren können.
Wer wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem
Jahr verurteilt wurde, soll künftig „die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen
Wahlen zu erlangen“ und „die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden“,
verlieren können. Diese Personen sollen also nicht mehr Abgeordnete,
Gemeinderät:innen oder Beamt:innen werden dürfen.
Darüber soll das zuständige Strafgericht entscheiden. Die Nebenstrafe gilt
für höchstens fünf Jahre. Ob und wie lange die Nebenstrafe zusätzlich zur
Freiheitsstrafe verhängt wird, liegt ganz im Ermessen des Gerichts; der
Gesetzentwurf nennt keine Kriterien. Die Bundesregierung begründet das neue
Instrument mit dem drohenden Vertrauens- und Ansehensverlust für solche
Ämter.
## Höhere Hürde, scharfe Kritik
Im Vergleich zum [1][Referentenentwurf des Justizministeriums] aus dem
Dezember 2025 gab es vor allem eine Änderung: Der Verlust des passiven
Wahlrechts und des Zugangs zum Beamtenstatus soll erst ab einer
Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe möglich sein, nicht
schon ab sechs Monaten.
Der [2][Deutsche Anwaltverein (DAV)] lehnt die Regelung ab und befürchtet
eine „kontraproduktive Symbolwirkung, die Radikalisierungsprozesse
verstärkt, anstatt ihnen entgegenzuwirken“. Der DAV hat auch „erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken“; der Entzug politischer Mitwirkungsrechte
stelle einen besonders schweren Eingriff dar.
## Mit Blick auf die AfD
Eine ähnliche Regelung war bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag
vorgesehen – als „Resilienzstärkung der Demokratie“ werden derzeit
Maßnahmen zusammengefasst, die die Auswirkungen von AfD-Wahlerfolgen
begrenzen sollen. Würde künftig also etwa Thüringens
AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke wegen Volksverhetzung verurteilt,
könnte er sein Landtagsmandat verlieren und womöglich auch bei der nächsten
Wahl nicht wieder antreten.
Im Jahr 2024 gab es mehr als 1.773 Verurteilungen wegen Volksverhetzung.
Die Zahl der Urteile hat sich seit 2019 mehr als verdoppelt. Und sie könnte
weiter steigen, sollte ein Gesetzentwurf des Bundesrats Erfolg haben.
Demnach soll künftig auch die Leugnung des Existenzrechts Israels als
Volksverhetzung bestraft werden. Wer dann auf einer Demonstration „From the
River to the Sea, Palestine will be free“ ruft, dem könne der Verlust des
passiven Wahlrechts und des Zugangs zu Beamtenstellen drohen.
Der Gesetzentwurf zum Schutz des Gemeinwesens sieht auch weitere
Verschärfungen des Strafrechts vor. So sollen Angriffe auf Polizist:innen,
Kommunalpolitiker:innen, Ärzt:innen und Zugbegleiter:innen künftig
härter bestraft werden. Der Deutsche Richterbund spricht hier von
„kosmetischen Änderungen“, die sich darauf beschränkten, politische Signale
zu senden. Über den Gesetzentwurf muss letztlich der Bundestag entscheiden.
5 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.brak.de/newsroom/news/referentenentwurf-vwgo-soll-grundlegend-reformiert-werden/
(DIR) [2] https://anwaltverein.de/
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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