# taz.de -- Ungleichheit im Gesundheitssystem: Patient*in dritter Klasse
       
       > Zahlst du schon, oder wartest du noch? Warum die Terminvergabe für
       > gesetzlich Versicherte künftig noch ungerechter zu werden droht.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur auf CT-Termine müssen gesetzlich Versicherte lange warten – oder selbst zahlen
       
       Seit dem 1. Oktober ist die Gemeinschaftspraxis, in der Verena Trumm
       arbeitet, nicht mehr die, die sie vorher war. Trumm ist Radiologin in
       Nordrhein-Westfalen. Ihr Name ist ein Pseudonym, weil sie als angestellte
       Ärztin negative Konsequenzen befürchtet.
       
       Bis Ende September stand ihre Praxis täglich von 7 bis 19 Uhr auch für
       gesetzlich Versicherte offen. Aber nun seien die Termine ab 13 Uhr für
       Privatversicherte und Selbstzahler*innen reserviert.
       Selbstzahler*innen meint hier gesetzlich Versicherte, die Leistungen
       des Gesundheitssystems aus eigener Tasche bezahlen.
       
       Erst jüngst kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das
       Nebeneinander von besser versorgten Privatpatient*innen und
       gesetzlich Versicherten, die teils monatelang auf Termine warten, als
       ungerecht. Das im Sommer verabschiedete
       [1][Beitragssatzstabilisierungsgesetz] ist nun aber offenbar Anlass für
       eine weitere Verschärfung dieser Zweiklassenmedizin. Die niedergelassenen
       Kassenärzt*innen fürchten deutliche Verluste, weil unter anderem
       Sondervergütungen für Dringlichkeitstermine und offene Sprechstunden
       wegfallen.
       
       Ihre Vertretung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hat
       unmittelbar nach Verabschiedung des Sparpakets eine [2][Information für die
       Praxen veröffentlicht]. Darin finden sich Empfehlungen, wie sie ihre
       Strukturen an die „gesetzlich herbeigeführten betriebswirtschaftlichen
       Notwendigkeiten“ anpassen und künftig mehr Selbstzahlerleistungen erbringen
       könnten.
       
       ## Tipps für mehr Selbstzahlerleistungen
       
       Neu ist es nicht, dass gesetzlich Versicherte Leistungen von
       Kassenärzt*innen privat bezahlen. Bisher konzentrierte sich dies aber
       auf Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen
       (sogenannte Igel-Leistungen). Darüber hinaus sind die gesetzlichen
       Regelungen streng.
       
       Das Bundesgesundheitsministerium betont in seiner [3][Antwort auf eine
       Kleine Anfrage aus dem Juli], dass „jede Beeinflussung von Versicherten mit
       dem Ziel, diese zum Verzicht auf die ihnen zustehende Leistung der GKV und
       zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung zu bewegen, einen
       Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten darstellt“.
       
       Eine solche „unzulässige Beeinflussung“ liege auch dann vor, wenn die
       Vergabe eines zeitnahen Termins von der Inanspruchnahme einer
       Selbstzahlersprechstunde abhängig gemacht werde. Verantwortlich für die
       Kontrolle und Ahndung solcher Verstöße seien die Kassenärztlichen
       Vereinigungen.
       
       Doch genau deren Dachverband, die KBV, gibt nun Tipps, wie trotzdem
       Selbstzahlerleistungen unter die Leute gebracht werden können: Sprechzeiten
       für gesetzlich Versicherte ließen sich auf das für den Kassensitz nötige
       Mindestmaß begrenzen, ansonsten könnten separate Privatsprechstunden
       angeboten werden.
       
       Durch die Nutzung von [4][Onlineterminportalen], auf denen gesetzlich
       Versicherte „eigeninitiativ“ Selbstzahlertermine buchten, könne der
       Verdacht der Beeinflussung vermieden werden. Und die für die Abrechnung mit
       den gesetzlichen Krankenkassen nötige Genehmigung etwa für MRT-Geräte müsse
       ja nicht eingeholt oder erneuert werden. Dann steht diese Leistung nur noch
       Privatversicherten oder Selbstzahlenden offen.
       
       Die KBV äußert sich nur sehr knapp auf die Nachfrage, inwiefern sie eine
       Zunahme solcher Selbstzahlerleistungen beobachte, selbst empfehle und für
       bedenklich halte. Dies suggeriere etwas, „das wir weder bestätigen können
       und erst recht nicht so sehen“, so ein Sprecher. Und weiter: „Wir decken
       den vertragsärztlichen Bereich ab, Selbstzahlerleistungen werden bei uns
       nicht verzeichnet.“
       
       Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion,
       [5][Janosch Dahmen], zeigt sich alarmiert: Die stark wachsende
       Verschiebung zur Selbstzahlermedizin „kommt einer Erosion des Systems der
       kassenärztlichen Medizin gleich“. Dies passiere vor dem Hintergrund der
       Verknappung von Arzt- und vor allem Facharztterminen.
       
       Das bestätigt auch Radiologin Verena Trumm, deren Praxis ihr System bereits
       umgestellt hat. „Die Selbstzahler werden kommen, wir hatten ja schon vorher
       immer Anfragen.“ Auch auf den Onlineterminportalen erscheint die Kategorie
       Selbstzahler inzwischen ganz selbstverständlich neben privat und gesetzlich
       versichert.
       
       Die, die es sich nicht leisten können, für eine zeitnahe MRT-Untersuchung,
       eine Magenspiegelung oder einen Hautarzttermin zu zahlen, würden zu
       Patient*innen dritter Klasse. „Ich hoffe“, sagt Trumm, „dass diese
       soziale Ungerechtigkeit nicht einfach still ertragen wird.“
       
       17 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
 (DIR) [2] https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-spargesetz-gkv-pkv-sprechstunde.pdf
 (DIR) [3] https://dip.bundestag.de/vorgang/individuelle-gesundheitsleistungen/336586
 (DIR) [4] /Schwierige-Suche-nach-Arztterminen/!6145860
 (DIR) [5] /Gruenen-Politiker-zu-Krankenkassenreform/!6167376
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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