# taz.de -- Ungleichheit im Gesundheitssystem: Patient*in dritter Klasse
> Zahlst du schon, oder wartest du noch? Warum die Terminvergabe für
> gesetzlich Versicherte künftig noch ungerechter zu werden droht.
(IMG) Bild: Nicht nur auf CT-Termine müssen gesetzlich Versicherte lange warten – oder selbst zahlen
Seit dem 1. Oktober ist die Gemeinschaftspraxis, in der Verena Trumm
arbeitet, nicht mehr die, die sie vorher war. Trumm ist Radiologin in
Nordrhein-Westfalen. Ihr Name ist ein Pseudonym, weil sie als angestellte
Ärztin negative Konsequenzen befürchtet.
Bis Ende September stand ihre Praxis täglich von 7 bis 19 Uhr auch für
gesetzlich Versicherte offen. Aber nun seien die Termine ab 13 Uhr für
Privatversicherte und Selbstzahler*innen reserviert.
Selbstzahler*innen meint hier gesetzlich Versicherte, die Leistungen
des Gesundheitssystems aus eigener Tasche bezahlen.
Erst jüngst kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das
Nebeneinander von besser versorgten Privatpatient*innen und
gesetzlich Versicherten, die teils monatelang auf Termine warten, als
ungerecht. Das im Sommer verabschiedete
[1][Beitragssatzstabilisierungsgesetz] ist nun aber offenbar Anlass für
eine weitere Verschärfung dieser Zweiklassenmedizin. Die niedergelassenen
Kassenärzt*innen fürchten deutliche Verluste, weil unter anderem
Sondervergütungen für Dringlichkeitstermine und offene Sprechstunden
wegfallen.
Ihre Vertretung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hat
unmittelbar nach Verabschiedung des Sparpakets eine [2][Information für die
Praxen veröffentlicht]. Darin finden sich Empfehlungen, wie sie ihre
Strukturen an die „gesetzlich herbeigeführten betriebswirtschaftlichen
Notwendigkeiten“ anpassen und künftig mehr Selbstzahlerleistungen erbringen
könnten.
## Tipps für mehr Selbstzahlerleistungen
Neu ist es nicht, dass gesetzlich Versicherte Leistungen von
Kassenärzt*innen privat bezahlen. Bisher konzentrierte sich dies aber
auf Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen
(sogenannte Igel-Leistungen). Darüber hinaus sind die gesetzlichen
Regelungen streng.
Das Bundesgesundheitsministerium betont in seiner [3][Antwort auf eine
Kleine Anfrage aus dem Juli], dass „jede Beeinflussung von Versicherten mit
dem Ziel, diese zum Verzicht auf die ihnen zustehende Leistung der GKV und
zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung zu bewegen, einen
Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten darstellt“.
Eine solche „unzulässige Beeinflussung“ liege auch dann vor, wenn die
Vergabe eines zeitnahen Termins von der Inanspruchnahme einer
Selbstzahlersprechstunde abhängig gemacht werde. Verantwortlich für die
Kontrolle und Ahndung solcher Verstöße seien die Kassenärztlichen
Vereinigungen.
Doch genau deren Dachverband, die KBV, gibt nun Tipps, wie trotzdem
Selbstzahlerleistungen unter die Leute gebracht werden können: Sprechzeiten
für gesetzlich Versicherte ließen sich auf das für den Kassensitz nötige
Mindestmaß begrenzen, ansonsten könnten separate Privatsprechstunden
angeboten werden.
Durch die Nutzung von [4][Onlineterminportalen], auf denen gesetzlich
Versicherte „eigeninitiativ“ Selbstzahlertermine buchten, könne der
Verdacht der Beeinflussung vermieden werden. Und die für die Abrechnung mit
den gesetzlichen Krankenkassen nötige Genehmigung etwa für MRT-Geräte müsse
ja nicht eingeholt oder erneuert werden. Dann steht diese Leistung nur noch
Privatversicherten oder Selbstzahlenden offen.
Die KBV äußert sich nur sehr knapp auf die Nachfrage, inwiefern sie eine
Zunahme solcher Selbstzahlerleistungen beobachte, selbst empfehle und für
bedenklich halte. Dies suggeriere etwas, „das wir weder bestätigen können
und erst recht nicht so sehen“, so ein Sprecher. Und weiter: „Wir decken
den vertragsärztlichen Bereich ab, Selbstzahlerleistungen werden bei uns
nicht verzeichnet.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion,
[5][Janosch Dahmen], zeigt sich alarmiert: Die stark wachsende
Verschiebung zur Selbstzahlermedizin „kommt einer Erosion des Systems der
kassenärztlichen Medizin gleich“. Dies passiere vor dem Hintergrund der
Verknappung von Arzt- und vor allem Facharztterminen.
Das bestätigt auch Radiologin Verena Trumm, deren Praxis ihr System bereits
umgestellt hat. „Die Selbstzahler werden kommen, wir hatten ja schon vorher
immer Anfragen.“ Auch auf den Onlineterminportalen erscheint die Kategorie
Selbstzahler inzwischen ganz selbstverständlich neben privat und gesetzlich
versichert.
Die, die es sich nicht leisten können, für eine zeitnahe MRT-Untersuchung,
eine Magenspiegelung oder einen Hautarzttermin zu zahlen, würden zu
Patient*innen dritter Klasse. „Ich hoffe“, sagt Trumm, „dass diese
soziale Ungerechtigkeit nicht einfach still ertragen wird.“
17 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
(DIR) [2] https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-spargesetz-gkv-pkv-sprechstunde.pdf
(DIR) [3] https://dip.bundestag.de/vorgang/individuelle-gesundheitsleistungen/336586
(DIR) [4] /Schwierige-Suche-nach-Arztterminen/!6145860
(DIR) [5] /Gruenen-Politiker-zu-Krankenkassenreform/!6167376
## AUTOREN
(DIR) Manuela Heim
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