# taz.de -- Wegen drohender AfD-Blockade: Innenminister ändern Beschlussfähigkeit
> Die Innenministerkonferenz verabschiedet sich von der Einstimmigkeit. Der
> Grund: ein drohender rechtsextremer Innenminister in Sachsen-Anhalt.
(IMG) Bild: Weil die AfD gerne die Demokratie blockiert, kann die Innenministerkonferenz künftig auch mit 13 von 16 Stimmen entscheiden
dpa/rtr/taz | Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip
der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie aus dem Kreis der
Innenministerinnen und Innenminister zu erfahren war, wurde diese
Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen.
Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit
von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.
Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen
AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK
schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung.
Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines
Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis.
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und
gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren
Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne
Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein.
Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den
regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage
vor.
Das Einstimmigkeitsprinzip sollte dazu zwingen, bei kontroversen Themen
aufeinander zuzugehen und Kompromisse zu finden, statt auf
Maximalpositionen zu beharren. Um ein Mitglied nicht in die Zwangslage
eines Nein zu bringen, gibt es die Möglichkeit, Vorbehalte per
Protokollerklärung festzuhalten (statt förmlich dagegen zu stimmen) – eine
Art Ventil, das Einstimmigkeit in der Praxis erleichtert.
## Blockade verhindern
Kompromissfähigkeit ist nicht gerade die Stärke der
fundamentaloppositionellen AfD, wie die Rechtsextremen immer wieder durch
Blockaden von demokratischen Institutionen unter Beweis stellen. Die
obligatorische AfD-Opferrolle folgte auf dem Fuße. Stefan Möller,
AfD-Bundestagsabgeordneter und enger Vertrauter des Rechtsextremisten Björn
Höcke, sagte: „Das Abrücken vom Einstimmigkeitsprinzip verdeutlicht die
immer offener zu Tage tretende Bereitschaft, nach Wahlniederlagen einfach
die Regeln zu ändern.“ Der respektlose Umgang mit dem Votum der Wähler
zeige, von wem die wahre Gefahr für die Demokratie in diesem Land ausgehe.
Nun ja: Tatsächlich verhält sich gerade sein Landesverband immer wieder
obstruktiv und wenig kompromissbereit. Die AfD Thüringen blockiert mit
ihrer Sperrminorität Wahlen von Verfassungsrichter*innen. Der
AfD-Alterspräsident im Bundesland [1][blockierte stundenlang Anträge der
anderen Parteien und verhinderte damit eine ordentliche Konstituierung des
Landtags]. Der Landtag konnte sich erst [2][per Beschluss des
Landesverfassungsgerichts konstituieren].
Entsprechend hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bei
der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer
Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK
in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig
sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der
hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU) hatte damals gesagt: „Ein
AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre
fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um
handlungsfähig zu bleiben.
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit
ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft
vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen
der AfD 3 Stimmen. Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im
Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der
Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu
regieren.
Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ wurde
1954 gegründet, um die Zusammenarbeit der Bundesländer auf politischer
Ebene zu koordinieren. Der jeweilige Bundesinnenminister nimmt als
ständiger Gast ohne eigenes Stimmrecht an den Sitzungen teil. Seit der
Gründung sind rund 220 Tagungen abgehalten worden. In der Regel tagt die
IMK zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Zusätzlich sind
Sondersitzungen möglich sowie Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren.
1 Oct 2026
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