# taz.de -- taz-Anwalt über die Rote Hilfe: Manche Kritik an der Roten Hilfe riecht nach Putins Russland
       
       > Wer Betroffene von Strafverfolgung unterstützt, handelt nicht der
       > Verfassung zuwider. Denn auch die Justiz handelt nicht immer
       > rechtsstaatlich.
       
 (IMG) Bild: Findet er hier Rote Hilfe? Polizist bei einer Durchsuchung im März 2024 in Berlin
       
       Die [1][Rote Hilfe] organisiert über 14.000 Menschen: Sie leistet
       Rechtshilfe durch Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Unterstützung der
       Verteidigung von politisch Verfolgten, von Antifaschisten, von
       Demonstranten, aber auch von Mitgliedern „krimineller“ (Klimakleber) oder
       „terroristischer“ (Ex-RAF) Vereinigungen. Sie unterstützt auch die
       Betroffenen durch Zuwendungen.
       
       Wer Betroffene von Strafverfolgung unterstützt, handelt nicht der
       Verfassung zuwider: Die Verfassung verlangt eine wirksame Verteidigung.
       Wenn sich ein Verein diese Aufgaben zum Ziel setzt, ist daran und an einer
       Mitgliedschaft nichts auszusetzen. Die Versuche, StrafverteidigerInnen zu
       Gesinnungskomplizen ihrer Mandanten zu erklären, ist mit dem aus dem
       Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Recht auf wirksame Verteidigung nicht
       vereinbar.
       
       Einem Berliner Strafverteidiger, der jüngst in die BVV Neukölln gewählt
       wurde, wird öffentlich Komplizenschaft mit „Clan-Kriminellen“ nachgeredet,
       weil er Angehörige dieses „Phänomens“ verteidigt hat.
       
       Den Älteren unter uns ist noch erinnerlich, wie die Öffentlichkeit mit
       Verteidigern der ersten Generation der RAF umgesprungen ist. [2][Christian
       Ströbele] wurde aus dem [3][RAF-Verfahren in Stammheim] ausgeschlossen,
       weil er die Kommunikation zwischen in folterähnlicher Isolationshaft
       Inhaftierten aufrechterhalten hat („Infosystem“). Ein langes Verfahren
       endete mit einer geringen Geldstrafe und einer beachtlichen Karriere als
       Politiker.
       
       Den RAF-Verteidiger [4][Otto Schily] trieben die Zeitläufte ausgerechnet
       ins Bundesinnenministerium. Ein Verteidiger der Angeklagten des „2. Juni“
       (Peter Lorenz, siehe unten) schaffte es in Berlin in das Amt des
       Justizsenators.
       
       Das skandalisierende Misstrauen gegenüber der Roten Hilfe geht über das
       Misstrauen gegenüber StrafverteidigerInnen noch weit hinaus. Der Roten
       Hilfe wird „eine Scharnierfunktion“ vorgeworfen, weil sie von
       Linksextremisten und Linksalternativen akzeptiert werde (was tatsächlich
       für sie spricht). Sie pflege massiv das Feindbild „Staat“ und ziele darauf,
       den Staat und seine Institutionen als „Repressionsapparat“ zu
       verunglimpfen. Was sonst aber sind Inhaftierungen und Verurteilungen als
       Repression?
       
       ## Immer wieder Kampagnen gegen Mitglieder
       
       Verfassungsschutzämter beobachten den Verein und nennen ihn in
       einschlägigen Berichten. Doch nicht jede Einschätzung eines Amtes für
       Verfassungsschutz übersteht den Wandel der historischen Beurteilung. Kritik
       an staatlichen Maßnahmen ist nicht verfassungswidrig, nur weil sie dessen
       Tun „delegitimiert“. Diese Argumentation riecht nach Putins Russland.
       
       Immer wieder gibt es Kampagnen gegen Mitglieder. Zuletzt traten zwei
       Richter des Bremer Staatsgerichtshofs (auf Ticket der Linkspartei) im
       Februar 2026 zurück, nachdem CDU und FDP ihre Mitgliedschaft in der Roten
       Hilfe skandalisiert hatten. Im Jahre 2007 traten prominente Mitglieder der
       Bundestagsfraktion der Linken öffentlich dem Verein bei. Eine
       Juso-Vorsitzende, Rechtsanwältin, verließ den Verein im selben Jahr,
       nachdem sie dafür gescholten wurde. Gegen Verbotsdrohungen eines
       CSU-Bundesinnenministers positionierte sich 2018 noch eine prominente
       Bundestagsabgeordnete der Grünen, heute parlamentarische Geschäftsführerin.
       
       Kritisiert wird auch: Die Rote Hilfe erwartet von den Unterstützten, dass
       sie nicht mit staatlichen Stellen kooperieren. Sie sollen keine Aussagen
       machen, sonst wird ihnen die Unterstützung entzogen. Der
       „nemo-tenetur-se-ipso-accusare“-Grundsatz, das Justizgrundrecht, dass
       niemand aussagen muss und dieses Schweigen nicht gegen ihn genutzt werden
       darf, schützt die Aussagefreiheit des Angeklagten, nicht andere
       verdächtigte Personen.
       
       Ein Schweigegebot ersetzt die freie Entscheidung des Angeklagten durch eine
       vom Unterstützer erzwungene Entscheidung. Das ist nicht unproblematisch. Es
       entspricht dem Verhalten der Omertà oder der Ringvereine der Weimarer
       Republik.
       
       [5][Erinnert sei an das „B-Libi“ von Fritz Teufel im Prozess wegen der
       Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz im Jahre 1980]. Ihm wurde auf
       der Grundlage gefälschter „Beweise“ von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen,
       in Berlin-Zehlendorf den CDU-Politiker [6][Peter Lorenz „geklaut“ und in
       ein Volksgefängnis gebracht zu haben]. Am 178. Verhandlungstag brach er das
       Schweigen und wies nach, dass er am Tattage im Ruhrgebiet Fließbandarbeit
       verrichtete. Das widerlegte die „Beweisführung“ der Ankläger, blamierte die
       Justiz.
       
       ## Schweigen ist in 99 Prozent der Fälle sachgerecht
       
       Tatsächlich ist diese Kritik an der Roten Hilfe aber realitätsfern: Das
       Schweigen ist in 99 Prozent der einschlägigen Fälle die sachgerechte
       Verteidigungsstrategie. Und die Rote Hilfe selbst spricht in ihren FAQ
       stets von einer Regel, von der es im Einzelfall Ausnahmen geben darf.
       
       Das OLG Braunschweig hat Anfang des Jahres – im Zusammenhang mit einer
       Kontenlöschung wegen der angeblichen Unterstützung der Antifa Ost –
       festgestellt, dass für die Behauptung, der Verein trete als Unterstützer
       der Gruppierung auf, „die tatsächliche Grundlage“ fehle. Der Spendenaufruf
       habe sich nach der Vereinssatzung auf die anwaltliche Verteidigung von
       Angeklagten und den Schutz vor Auslieferung bezogen, nicht auf die
       Unterstützung der Gruppierung selbst.
       
       Genau das ist das Motiv vieler Mitglieder der Roten Hilfe: eine wirksame
       Verteidigung zu ermöglichen, Öffentlichkeit gegen durch die Justiz
       organisiertes Unrecht zu schaffen. Das ist nicht nur nicht
       verfassungsfeindlich, sondern auch kein Grund, ein solches Mitglied nicht
       in hohe Staatsämter zu wählen. Denn es ist – bedauerlicherweise – nicht so,
       dass sich die Justiz bei der Verfolgung politischer Straftaten stets
       rechtsstaatlich bewährt hätte.
       
       Johannes Eisenberg ist Strafverteidiger und Anwalt für Presserecht. Er
       vertritt die taz in presserechtlichen Fragen.
       
       1 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rote-Hilfe/!t5357197
 (DIR) [2] /Schwerpunkt-Christian-Stroebele/!t5878527
 (DIR) [3] /-RAF-Film-Stammheim---Zeit-des-Terrors/!6086357
 (DIR) [4] /Otto-Schily/!t5054033
 (DIR) [5] /fileadmin/static/pdf/Teufels_b-libi_in_der_taz.pdf
 (DIR) [6] /50-Jahre-Peter-Lorenz-Entfuehrung/!6068667
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Eisenberg
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rote Hilfe
 (DIR) Repression
 (DIR) Elif Eralp
 (DIR) Verteidiger
 (DIR) Verteidigung
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Die Linke
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neue Vorwürfe gegen Elif Eralp: Die Rote Hilfe ist wichtiger denn je
       
       Eine linke Juristin war Mitglied einer linken juristischen Organisation, wo
       ist der Skandal? Elif Eralp muss sich für nichts schämen – im Gegenteil.
       
 (DIR) Aufregung um die Linkspartei: „Das ist erst der Anfang“
       
       Hinter der Angst vor Elif Eralp steht eine Tradition des Antikommunismus,
       sagt der Soziologe Anton Schmidt. Diese Panik komme auch ohne
       Kommunist:innen aus.
       
 (DIR) Elif Eralp und die Rote Hilfe: Schwarze Vorwürfe gegen rote Elif
       
       Die Spitzenkandidatin der Berliner Linken war lange Zeit Mitglied der Roten
       Hilfe. Dass das auf ihrer Seite im Abgeordnetenhaus stand, hat jetzt die
       „FAZ“ aufgeschrieben.