# taz.de -- Regeln für Hochschulprüfungen: Die künstliche Intelligenz schreibt sowieso mit
> Nur wenige Unis haben klare Regeln für den Umgang mit Sprachmodellen. In
> zwei Fällen musste schon ein Gericht ran.
(IMG) Bild: Wie mit KI umgehen? Bisher entscheidet jede Hochschule selbst
Eine Bachelorarbeit in Informatik, eine Hausarbeit in Verwaltungsrecht –
beide wurden mithilfe von künstlicher Intelligenz geschrieben. In beiden
Fällen ist es aufgeflogen. Für die verantwortlichen Studierenden war es
damit gelaufen: [1][Das Verwaltungsgericht Kassel] hatte die beiden
Arbeiten nicht nur als „nicht bestanden“ gewertet. Es schloss die
Studierenden auch noch von allen Prüfungswiederholungen aus. Das harte
Urteil sollte ein Zeichen setzen: Wer seine Prüfungen von der KI erledigen
lässt, müsse mit drastischen Konsequenzen rechnen.
Den Fall hatte das Verwaltungsgericht im Februar verhandelt. Sprachmodelle
haben als Gesprächspartner, Ratgeber und Lexika auf dem Smartphone längst
ihren festen Platz gefunden – ganz besonders im Leben von Schulkindern und
Studierenden. ChatGPT, Gemini, Claude und Llama beantworten Fragen, helfen
bei der Recherche, helfen Aufgaben zu lösen – oder erledigen die Arbeit
komplett allein. Je nach Fragestellung und Sichtweise begegnen Lehrkräfte
und Dozierende dieser Entwicklung gespalten: Muss der Umgang mit KI als
Betrug verboten oder als Kompetenz gefördert werden?
## Kaum erkennbar, halluziniert, männlich
Bereits im Schulalltag lässt sich kaum noch durchschauen, ob eine Schülerin
oder ein Schüler eine Hausaufgabe mit eigenen Gedanken oder generierten
Textblöcken erledigt hat. An Universitäten ist das bei der viel größeren
Anzahl und Länge wissenschaftlicher Arbeiten noch schwieriger.
Dass KI-unterstützte Sprachmodelle mittlerweile auf allen Ebenen der
Wissenschaft Einzug gehalten haben, verdeutlicht [2][eine großflächige
Studie] der Universität Kalifornien: Bei der Analyse von 2,5 Millionen
Veröffentlichungen über mehrere Plattformen hinweg stießen Forschende
allein für das Jahr 2025 auf rund 150.000 halluzinierte Zitate.
Bemerkenswert ist dabei auch eine systematische Verzerrung. Die KI schrieb
die nicht existierenden Quellen überproportional häufig männlichen
Wissenschaftlern zu und verstärkte so unbeabsichtigt bestehende
Ungleichheiten in der Zitierpraxis.
Dabei verschärft sich das Problem immer weiter. Je besser die Sprachmodelle
funktionieren, desto schlechter lassen sie sich entlarven. Kurzzeitig
hofften Hochschulen darauf, KI-generierte Inhalte mit dem Einsatz von
KI-Detektoren aufzuspüren. Doch die gelten inzwischen als unzuverlässig.
Zuletzt hatten Claudes Entwickler Anthropic versprochen, [3][ihren
KI-Output mit einem Wasserzeichen] zu versehen und erkennbar zu machen. Es
dauerte nur ein paar Tage, da tauchten bereits die ersten technischen
Lösungen auf, um die unsichtbaren Zeichen zu entfernen. Wenn also
technische Kontrolle nicht mehr trägt, verschiebt sich die Aufgabe auf die
Prüfungsgestaltung selbst.
## Suche nach Regelung
Jedoch gibt es für den Umgang mit generativer KI in Prüfungen noch immer
wenig konkrete Regeln. Erst allmählich entwickeln sich KI-Leitlinien an
Hochschulen von Verbotskatalogen zu befähigenden Dokumenten, die die
Nutzung von KI unter akademischen Gesichtspunkten kritisch reflektierten
und so in den Studienalltag integrieren wollen.
„Die Dynamik ist erheblich“, sagt Anja Westermann vom Hochschulforum
Digitalisierung im Centrum für Hochschulentwicklung, die die [4][Leitlinien
von Hochschulen untersucht] hat. „Zu Beginn des Hypes um die Sprachmodelle
gab es einen kaum hinterfragten Umgang, sowohl bei Studierenden als auch
bei Dozierenden“, sagt sie. „Inzwischen wird viel darüber gesprochen, wie
Prüfungen in Zukunft aussehen sollen und welche Kompetenzen relevant sind.“
Zur Anpassung von Prüfungsdesigns wird diskutiert, schriftliche Arbeiten
mit einer mündlichen Verteidigung zu ergänzen. Auch zusätzliche Reflexionen
oder Arbeitsprozessberichte spielen eine größere Rolle. Eine andere
Möglichkeit wäre, die Prüfungsthemen so spezifisch zuzuschneiden, dass sie
sich nicht generisch bearbeiten lassen.
## Unmöglich einheitlich
Eine einheitliche Regelung für zukünftige Prüfungen gibt es nicht – kann es
auch nicht geben. Jedes Bundesland kann Empfehlungen aussprechen, jede
Hochschule entscheidet selbst. Und keine Hochschule will ihre Fakultäten
und Institute mit Vorgaben einschränken, die für das eine Fach vielleicht
sinnvoll sind, für das andere aber nicht. In dem einen Seminar lassen sich
vielleicht Projekte entwickeln und Modelle erfinden, bei denen ein
Sprachmodell gar keine Hilfe ist. Ein anderer Kurs könnte gezielt den
Einsatz von KI-Tools schulen oder explizit Kompetenzen ohne KI-Hilfe
fördern wollen.
In Bayern hat man sich vergleichsweise früh auf die veränderten
Rahmenbedingungen eingestellt. Insbesondere die TU München entwickelte eine
eigene KI-Strategie. Einen verbindlichen „[5][KI-Kompass]“ hat auch die Uni
Kaiserslautern-Landau eingeführt. „Es liegt in der Verantwortung der
Lehrenden, transparent zu machen, wie und in welchem Umfang der Einsatz von
KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen gestattet ist“, heißt es da. Diese
Informationen seien den Studierenden spätestens bei der Ausgabe von
Übungsaufgaben zusammen mit klaren Angaben zu den erlaubten Hilfsmitteln
bekannt zu geben. In anderen Bundesländern befassen sich die Hochschulen
mit der Reglung zögerlicher.
Insgesamt habe jede Leitlinie deutscher Unis ihre eigenen Stärken und
Schwächen, sagt Anja Westermann. Was in den meisten noch fehle, seien die
ethischen Dimensionen. Auf das Potenzial von KI, Barrieren in Studium und
Lehre systematisch zu reduzieren, machen KI-Leitlinien beispielsweise noch
unzureichend aufmerksam. „Die Voreingenommenheit von KI wird stellenweise
als Risiko benannt, die gesellschaftliche Dimension, etwa die Reproduktion
von Macht- und Ungleichheitsverhältnissen, bleibt jedoch weitgehend
unterbelichtet.“ Außerdem werde die Frage des ökologischen
Ressourcenverbrauchs nur selten adressiert. Wo sie vorkommt, wird sie vor
allem den Nutzern überlassen.
## Frage der Eigenständigkeit
Generell zeigt die Analyse der Wissenschaftler*innen der Universität
Kalifornien auch, dass fast alle Leitlinien sich vor allem an Lehrende
richten. Der systematische Einbezug der Studierenden fehlt häufig. „Das
sind Erwachsene, die sich freiwillig für ein Studium entschieden haben“,
stellt Anja Westermann klar. „Mit dieser wichtigen Akteursgruppe sollte man
sprechen, anstatt nur Regeln für sie zu formulieren.“ Denn Studierende
müssen schließlich wissen, inwieweit sie die Sprachmodelle sinnvoll
einsetzen dürfen, wenn ihre Arbeiten immer noch als eigenständig
angefertigt gelten sollen. In den meisten Leitlinien bleibt der Begriff
Eigenständigkeit jedoch schwammig. Immerhin: Einige Fachbereiche versuchen,
Studierende einzubeziehen, allerdings mit durchwachsenem Ergebnis: Aktuell
bleibe der Eindruck, dass echte Beteiligung noch ausbleibt, so Westermann.
Wie die Beteiligung aussehen kann, zeigt ein [6][Beispiel aus den USA]. Im
Sommer haben knapp 100 Jugendliche in einer Nachbildung der US-Senatskammer
einen eigenen Vorschlag für den Umgang mit KI an Schulen entwickelt. Ihr
„Students First Act“ enthält Regeln, inwiefern Nutzung von KI erlaubt ist,
sowie Vorschläge zu Nachweispflichten und der Verteidigung bei
Verdachtsfällen.
An deutschen Hochschulen gehe die Lebensrealität der Studierenden derweil
noch an den Debatten vorbei, sagt Anja Westermann. „Wenn sie sich später
auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen, werden sie KI-Kompetenz mitbringen
müssen“, sowohl allgemein als auch zunehmend fachspezifisch. Diese
Entwicklung lasse sich nicht länger ignorieren – wohl aber gestalten.
1 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/umgang-mit-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen
(DIR) [2] https://arxiv.org/abs/2605.07723
(DIR) [3] https://www.heise.de/news/Wasserzeichen-fuer-KI-Texte-Anthropic-weitet-Anwendung-aus-11466692.html
(DIR) [4] https://hochschulforumdigitalisierung.de/news/ki-leitlinien-check-2026/
(DIR) [5] https://rptu.de/ki-kompass
(DIR) [6] https://www.npr.org/2026/07/30/nx-s1-5853571/students-set-ai-policy
## AUTOREN
(DIR) Philipp Brandstädter
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