# taz.de -- Grundsicherung und Missbrauchsdebatte: Aktionsplan gegen Sozialbetrug beschlossen
> Die Bundesregierung will verstärkt gegen Sozialmissbrauch durch
> EU-Bürger:innen vorgehen. Aber Aufstockende aus der EU haben es heute
> schon schwer.
(IMG) Bild: Jetzt geht es los: Zum Aktionsplan gegen Sozialbetrug gehört auch die Überprüfung von Schrottimmobilien, wie hier in Duisburg
Umfassender Datenaustausch zwischen den Behörden, verstärkte Überprüfung
von Schrottimmobilien, Arbeitgeberhaftung bei Scheinbeschäftigung – das
sind einige der Punkte im „[1][Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch
und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung]“, den die
Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett beschlossen hat. „Wir ziehen die
Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung“, sagte
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Aktionsplan zusammen mit
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte.
Der Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, den Datenfluss zwischen
Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie
Kranken- und Pflegekassen zu verstärken und dafür „diskriminierungsfreie
KI-gestützte Analysesysteme“ einzusetzen, „um Sozialleistungsmissbrauch zu
erkennen“. Künftig sollen auch Arbeitgeber für zu viel gezahlte
Sozialleistungen haften, wenn sie eine Beschäftigung nur zum Schein
gemeldet haben, damit aufstockende Leistungen bezogen werden können.
Kommunen sollen außerdem leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien
bekommen. Über das Melderecht soll „Überbelegungen“ wirksamer begegnet
werden.
## Sorge vor Generalverdacht
„Wir befürworten, wenn gegen organisierte Strukturen vorgegangen wird, die
die Not von Menschen ausnutzen, aber wir befürchten, dass mit dem
Aktionsplan EU-Bürger, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, unter
Generalverdacht gestellt werden“, sagt Natalia Bugaj-Wolfram, Referentin
für Migrationssozialarbeit beim Paritätischen Gesamtverband, der taz.
Erfahrungen der Beratungsstellen des Gesamtverbandes zeigen, dass
EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten und Leistungen vom Jobcenter für
sich und die Familien beantragen, diese Leistungen nicht selten verwehrt
werden.
Oft sei es schwierig für die Betroffenen, die erforderlichen Unterlagen
beizubringen, erst recht, wenn Sprachbarrieren den Zugang erschweren.
„Manche EU-Bürger arbeiten aus Unwissen in prekären Verhältnissen: auf dem
Bau, bei Lieferdiensten, in der Gastronomie, nach mündlichen Absprachen und
gegen Barentlohnung. Diese Menschen müssen besser über ihre Rechte als
Beschäftigte in Deutschland aufgeklärt werden“, sagt Bugaj-Wolfram.
Die Jobcenter arbeiten auch mit [2][„Checklisten“] zur Überprüfung, ob ein
tatsächliches Arbeitsverhältnis vorliegt, die sehr viele und sehr
differenzierte Angaben und Nachweise verlangen, etwa auch zum Anfahrtsweg
zur Arbeit, zum benutzten Pkw, zu den Mitfahrern, zu Lohnabrechnungen, zur
Beschaffung des Arbeitswerkzeugs.
Nach dem Freizügigkeitsrecht der EU und der [3][Rechtsprechung] [4][]haben
EU-Bürger:innen ein Recht auf ergänzende Sozialleistungen in Deutschland,
wenn sie hier schon länger als drei Monate leben und eine Arbeit mit einer
Entlohnung von mehr als 250 Euro im Monat ausüben.
Oft werde die aufstockende Leistung aber vom Jobcenter „mit Verweis auf
Paragraf 7 verwehrt“, sagt Harald Thomé vom Selbsthilfeverein Tacheles in
Wuppertal. Der Paragraf im Sozialgesetzbuch II erlaubt, die Leistung zu
versagen, wenn sich Antragssteller nur zum „Zweck der Arbeitssuche“ in
Deutschland aufhalten. Thomé befürchtet, dass der Aktionsplan ein weiterer
Schritt hin zu einer Verschärfung sei, „um die Hürden für den Bezug von
Sozialleistungen durch EU-Bürger zu erhöhen“.
23 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/09/bas-dobrindt.html
(DIR) [2] https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/Arbeitshilfe-Leistungsmissbrauch-EU-Buerger-Jan22.pdf
(DIR) [3] https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/wissen-und-austausch/studien/rechtlich-gleichgestellt-praktisch-benachteiligt-eu-zugewanderte-in-deutschland
(DIR) [4] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_01_27_B_14_AS_25_20_R.html
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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