# taz.de -- Grundsicherung und Missbrauchsdebatte: Aktionsplan gegen Sozialbetrug beschlossen
       
       > Die Bundesregierung will verstärkt gegen Sozialmissbrauch durch
       > EU-Bürger:innen vorgehen. Aber Aufstockende aus der EU haben es heute
       > schon schwer.
       
 (IMG) Bild: Jetzt geht es los: Zum Aktionsplan gegen Sozialbetrug gehört auch die Überprüfung von Schrottimmobilien, wie hier in Duisburg
       
       Umfassender Datenaustausch zwischen den Behörden, verstärkte Überprüfung
       von Schrottimmobilien, Arbeitgeberhaftung bei Scheinbeschäftigung – das
       sind einige der Punkte im „[1][Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch
       und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung]“, den die
       Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett beschlossen hat. „Wir ziehen die
       Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung“, sagte
       Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Aktionsplan zusammen mit
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorstellte.
       
       Der Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, den Datenfluss zwischen
       Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie
       Kranken- und Pflegekassen zu verstärken und dafür „diskriminierungsfreie
       KI-gestützte Analysesysteme“ einzusetzen, „um Sozialleistungsmissbrauch zu
       erkennen“. Künftig sollen auch Arbeitgeber für zu viel gezahlte
       Sozialleistungen haften, wenn sie eine Beschäftigung nur zum Schein
       gemeldet haben, damit aufstockende Leistungen bezogen werden können.
       Kommunen sollen außerdem leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien
       bekommen. Über das Melderecht soll „Überbelegungen“ wirksamer begegnet
       werden.
       
       ## Sorge vor Generalverdacht
       
       „Wir befürworten, wenn gegen organisierte Strukturen vorgegangen wird, die
       die Not von Menschen ausnutzen, aber wir befürchten, dass mit dem
       Aktionsplan EU-Bürger, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, unter
       Generalverdacht gestellt werden“, sagt Natalia Bugaj-Wolfram, Referentin
       für Migrationssozialarbeit beim Paritätischen Gesamtverband, der taz.
       Erfahrungen der Beratungsstellen des Gesamtverbandes zeigen, dass
       EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten und Leistungen vom Jobcenter für
       sich und die Familien beantragen, diese Leistungen nicht selten verwehrt
       werden.
       
       Oft sei es schwierig für die Betroffenen, die erforderlichen Unterlagen
       beizubringen, erst recht, wenn Sprachbarrieren den Zugang erschweren.
       „Manche EU-Bürger arbeiten aus Unwissen in prekären Verhältnissen: auf dem
       Bau, bei Lieferdiensten, in der Gastronomie, nach mündlichen Absprachen und
       gegen Barentlohnung. Diese Menschen müssen besser über ihre Rechte als
       Beschäftigte in Deutschland aufgeklärt werden“, sagt Bugaj-Wolfram.
       
       Die Jobcenter arbeiten auch mit [2][„Checklisten“] zur Überprüfung, ob ein
       tatsächliches Arbeitsverhältnis vorliegt, die sehr viele und sehr
       differenzierte Angaben und Nachweise verlangen, etwa auch zum Anfahrtsweg
       zur Arbeit, zum benutzten Pkw, zu den Mitfahrern, zu Lohnabrechnungen, zur
       Beschaffung des Arbeitswerkzeugs.
       
       Nach dem Freizügigkeitsrecht der EU und der [3][Rechtsprechung] [4][]haben
       EU-Bürger:innen ein Recht auf ergänzende Sozialleistungen in Deutschland,
       wenn sie hier schon länger als drei Monate leben und eine Arbeit mit einer
       Entlohnung von mehr als 250 Euro im Monat ausüben.
       
       Oft werde die aufstockende Leistung aber vom Jobcenter „mit Verweis auf
       Paragraf 7 verwehrt“, sagt Harald Thomé vom Selbsthilfeverein Tacheles in
       Wuppertal. Der Paragraf im Sozialgesetzbuch II erlaubt, die Leistung zu
       versagen, wenn sich Antragssteller nur zum „Zweck der Arbeitssuche“ in
       Deutschland aufhalten. Thomé befürchtet, dass der Aktionsplan ein weiterer
       Schritt hin zu einer Verschärfung sei, „um die Hürden für den Bezug von
       Sozialleistungen durch EU-Bürger zu erhöhen“.
       
       23 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/09/bas-dobrindt.html
 (DIR) [2] https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/Arbeitshilfe-Leistungsmissbrauch-EU-Buerger-Jan22.pdf
 (DIR) [3] https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/wissen-und-austausch/studien/rechtlich-gleichgestellt-praktisch-benachteiligt-eu-zugewanderte-in-deutschland
 (DIR) [4] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_01_27_B_14_AS_25_20_R.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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