# taz.de -- Gescheiterte „Ausländer-Maut“: Hat Scheuer bei der Aufklärung des Maut-Debakels gelogen?
       
       > Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der ehemalige
       > Verkehrsminister falsch ausgesagt hat. Am Montag beginnt der Prozess in
       > Berlin.
       
 (IMG) Bild: Ob es dieses Treffen auch „nach seiner Erinnerung“ noch gibt? Andreas Scheuer 2020 vor dem Maut-Untersuchungsausschuss
       
       Jetzt holt ihn seine gescheiterte „Ausländer-Maut“ wieder ein:
       Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich ab Montag vor dem
       [1][Landgericht Berlin] verantworten. Bisher sind zwölf Verhandlungstage
       vorgesehen.
       
       Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem [2][einstigen Politiker] vor, er
       habe am 1. Oktober 2020 im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags
       [3][falsch ausgesagt]. Der Ausschuss sollte auf Antrag der damaligen
       Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne klären, ob Scheuer bei der
       geplanten Einführung einer Pkw-Maut Fehler gemacht hat.
       
       Die Pkw-Maut war ein Projekt der CSU. Sie wollte damit die vermeintliche
       Ungerechtigkeit beseitigen, dass deutsche Autofahrer im Ausland Maut
       bezahlen müssen, während ausländische Autofahrer in Deutschland kostenlos
       fahren.
       
       Die Koalition aus Union und SPD beschloss 2015 ein Bundesgesetz, wonach in
       Deutschland eine Pkw-Maut für alle Autofahrer eingeführt wird, aber alle in
       Deutschland gemeldeten Autofahrer eine finanzielle Kompensation bei der
       Kfz-Steuer erhalten. Diese Pkw-Maut wurde 2019 auf Klage Österreichs vom
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt, weil sie einseitig Ausländer
       belastet hätte.
       
       ## Rechtliche Risiken waren bekannt
       
       Dass es rechtliche Risiken gab, war bekannt. Doch Scheuer wollte die
       „Ausländer-Maut“ noch 2020 einführen, rechtzeitig vor der nächsten
       Landtagswahl in Bayern. Er drängte deshalb auf einen Vertragsabschluss mit
       einem Firmenkonsortium zur Umsetzung der Abgabe – noch vor der
       EuGH‑Entscheidung. Am Ende musste die Bundesrepublik den potenziellen
       Betreibern des Maut-Systems 243 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
       
       Vor dem Landgericht Berlin I geht es nun aber nicht um Geldverschwendung
       und finanzielle Untreue; dafür ist bei politischen Fehlentscheidungen keine
       Strafe vorgesehen. Es geht nur um das Aussageverhalten von Scheuer im
       Untersuchungsausschuss zu dem Fall.
       
       Konkret geht es um die Aussage von Scheuer zu einem informellen Treffen von
       ihm und seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos) mit den
       potenziellen Betreibern des Mautsystems. Diese sollen bei dem Treffen am
       29. November 2018 angeboten haben, mit dem Vertragsschluss bis zum
       EuGH-Urteil zu warten.
       
       Bei einer Befragung im Bundestag im September 2019 bestritt Scheuer noch
       rundweg, dass es ein solches Angebot der Betreiber gab. Im
       Untersuchungsausschuss äußerte sich Scheuer ein Jahr später schon
       vorsichtiger und fügte die wichtigen Worte „nach meiner Erinnerung“ ein.
       
       Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass Scheuer über seine
       Erinnerung falsch ausgesagt hat, dass er sich also durchaus an das Angebot
       und die Ablehnung erinnerte. Es handele sich, so die Staatsanwaltschaft,
       also um eine falsche Aussage über eine „innere Tatsache“.
       
       Die Anklage, die noch nicht öffentlich ist, muss wohl in zwei Schritten
       argumentieren. Zum einen muss sie beweisen, dass es das Angebot gab, was
       schon anspruchsvoll ist, da das Gespräch nicht protokolliert wurde.
       Allerdings haben die Beteiligten von Betreiberseite hinterher mehreren
       Mitarbeitern und Geschäftspartnern von ihrem Angebot und Scheuers Ablehnung
       erzählt.
       
       Im zweiten Schritt geht es dann wohl um Scheuers Erinnerung zum Zeitpunkt
       seiner Aussage im Untersuchungsausschuss. Ein Sprecher der
       Staatsanwaltschaft sagte auf Nachfrage, dass „das Gesamtbild der Indizien
       und eine entsprechende Glaubwürdigkeitsbeurteilung“ für eine Falschaussage
       Scheuers spreche. Die Anklageschrift umfasst 171 Seiten.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage im August 2025 erhoben. Im Mai 2026
       hat das Landgericht Berlin I die Anklage zugelassen. Das heißt, es hält
       eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Neben Scheuer
       ist auch Ex-Staatssekretär Schulz angeklagt, der ähnlich aussagte.
       
       Falschaussagen vor einem Untersuchungsausschuss können laut Strafgesetzbuch
       genauso bestraft werden wie Falschaussagen vor Gericht (Paragraf 162).
       Scheuer droht deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren
       – die bei einem Ersttäter wie ihm aber wohl zur Bewährung ausgesetzt würde.
       
       21 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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