# taz.de -- Gescheiterte „Ausländer-Maut“: Hat Scheuer bei der Aufklärung des Maut-Debakels gelogen?
> Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der ehemalige
> Verkehrsminister falsch ausgesagt hat. Am Montag beginnt der Prozess in
> Berlin.
(IMG) Bild: Ob es dieses Treffen auch „nach seiner Erinnerung“ noch gibt? Andreas Scheuer 2020 vor dem Maut-Untersuchungsausschuss
Jetzt holt ihn seine gescheiterte „Ausländer-Maut“ wieder ein:
Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich ab Montag vor dem
[1][Landgericht Berlin] verantworten. Bisher sind zwölf Verhandlungstage
vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem [2][einstigen Politiker] vor, er
habe am 1. Oktober 2020 im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags
[3][falsch ausgesagt]. Der Ausschuss sollte auf Antrag der damaligen
Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne klären, ob Scheuer bei der
geplanten Einführung einer Pkw-Maut Fehler gemacht hat.
Die Pkw-Maut war ein Projekt der CSU. Sie wollte damit die vermeintliche
Ungerechtigkeit beseitigen, dass deutsche Autofahrer im Ausland Maut
bezahlen müssen, während ausländische Autofahrer in Deutschland kostenlos
fahren.
Die Koalition aus Union und SPD beschloss 2015 ein Bundesgesetz, wonach in
Deutschland eine Pkw-Maut für alle Autofahrer eingeführt wird, aber alle in
Deutschland gemeldeten Autofahrer eine finanzielle Kompensation bei der
Kfz-Steuer erhalten. Diese Pkw-Maut wurde 2019 auf Klage Österreichs vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt, weil sie einseitig Ausländer
belastet hätte.
## Rechtliche Risiken waren bekannt
Dass es rechtliche Risiken gab, war bekannt. Doch Scheuer wollte die
„Ausländer-Maut“ noch 2020 einführen, rechtzeitig vor der nächsten
Landtagswahl in Bayern. Er drängte deshalb auf einen Vertragsabschluss mit
einem Firmenkonsortium zur Umsetzung der Abgabe – noch vor der
EuGH‑Entscheidung. Am Ende musste die Bundesrepublik den potenziellen
Betreibern des Maut-Systems 243 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
Vor dem Landgericht Berlin I geht es nun aber nicht um Geldverschwendung
und finanzielle Untreue; dafür ist bei politischen Fehlentscheidungen keine
Strafe vorgesehen. Es geht nur um das Aussageverhalten von Scheuer im
Untersuchungsausschuss zu dem Fall.
Konkret geht es um die Aussage von Scheuer zu einem informellen Treffen von
ihm und seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos) mit den
potenziellen Betreibern des Mautsystems. Diese sollen bei dem Treffen am
29. November 2018 angeboten haben, mit dem Vertragsschluss bis zum
EuGH-Urteil zu warten.
Bei einer Befragung im Bundestag im September 2019 bestritt Scheuer noch
rundweg, dass es ein solches Angebot der Betreiber gab. Im
Untersuchungsausschuss äußerte sich Scheuer ein Jahr später schon
vorsichtiger und fügte die wichtigen Worte „nach meiner Erinnerung“ ein.
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass Scheuer über seine
Erinnerung falsch ausgesagt hat, dass er sich also durchaus an das Angebot
und die Ablehnung erinnerte. Es handele sich, so die Staatsanwaltschaft,
also um eine falsche Aussage über eine „innere Tatsache“.
Die Anklage, die noch nicht öffentlich ist, muss wohl in zwei Schritten
argumentieren. Zum einen muss sie beweisen, dass es das Angebot gab, was
schon anspruchsvoll ist, da das Gespräch nicht protokolliert wurde.
Allerdings haben die Beteiligten von Betreiberseite hinterher mehreren
Mitarbeitern und Geschäftspartnern von ihrem Angebot und Scheuers Ablehnung
erzählt.
Im zweiten Schritt geht es dann wohl um Scheuers Erinnerung zum Zeitpunkt
seiner Aussage im Untersuchungsausschuss. Ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft sagte auf Nachfrage, dass „das Gesamtbild der Indizien
und eine entsprechende Glaubwürdigkeitsbeurteilung“ für eine Falschaussage
Scheuers spreche. Die Anklageschrift umfasst 171 Seiten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage im August 2025 erhoben. Im Mai 2026
hat das Landgericht Berlin I die Anklage zugelassen. Das heißt, es hält
eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Neben Scheuer
ist auch Ex-Staatssekretär Schulz angeklagt, der ähnlich aussagte.
Falschaussagen vor einem Untersuchungsausschuss können laut Strafgesetzbuch
genauso bestraft werden wie Falschaussagen vor Gericht (Paragraf 162).
Scheuer droht deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren
– die bei einem Ersttäter wie ihm aber wohl zur Bewährung ausgesetzt würde.
21 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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