# taz.de -- Kontokündigung linker Organisation: Rote Hilfe erzielt Etappensieg im Streit mit der Sparkasse
       
       > Das Geldinstitut muss das Konto des Vereins vorerst weiterführen. Die
       > Sparkasse hatte es im vergangenen Dezember gekündigt.
       
 (IMG) Bild: Den Gerichten zufolge ist es der Sparkasse nicht gelungen, einen sachgerechten Grund für die Kündigung darzulegen
       
       Die Sparkasse Göttingen hat bei dem [1][Versuch, das Konto des linken
       Solidaritätsvereins Rote Hilfe zu kündigen], eine weitere Schlappe
       erlitten. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) wies jetzt die Berufung
       der Sparkasse gegen ein [2][Urteil des Landgerichts Göttingen] zurück.
       
       Damit bleibt die im Januar vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung
       bestehen. Danach muss die Sparkasse das Geschäftsgirokonto des Vereins bis
       zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache weiterführen. Die am
       Donnerstag bekannt gemachte Entscheidung des OLG ist unanfechtbar.Die in
       Göttingen ansässige Rote Hilfe hat rund 18.500 Mitglieder. Sie unterstützt
       vor allem Menschen aus linken Organisationen und Bewegungen, die von
       Kriminalisierung und Strafverfolgung betroffen sind – etwa durch
       Rechtsberatung, Vermittlung von Anwälten oder Übernahme von Prozesskosten.
       Seit 2012 wird der Verein vom Verfassungsschutz beobachtet, er ist aber
       nicht verboten oder anderweitig sanktioniert.Im vergangenen Dezember hatten
       die Sparkasse Göttingen sowie auch die GLS Genossenschaftsbank die Konten
       der Roten Hilfe gekündigt. Die Sparkasse verwies auf einen Spendenaufruf
       des Vereins zur Unterstützung von Angeklagten in „Antifa-Ost-Verfahren“
       sowie von in Ungarn inhaftierten Antifaschist:innen.
       
       Zuvor hatte das US-Außenministerium die Gruppierung namens „Antifa Ost“ als
       terroristische Organisation eingestuft – eine Einschätzung, der sich weder
       die Europäische Union noch die Bundesregierung anschlossen.
       
       Die Sparkasse bewertete das Risiko der Geschäftsbeziehung mit der Roten
       Hilfe neu und ging von einem Verdacht der Terrorismusfinanzierung aus. Sie
       begann, die Kontobewegungen werktäglich zu prüfen, und erklärte den damit
       verbundenen personellen Aufwand für nicht mehr zumutbar. Deshalb kündigte
       sie das Geschäftsgirokonto, über das Mitgliederbeiträge und Spenden liefen.
       
       ## Gerichte sehen keinen Sachgrund für Kündigung
       
       Die Rote Hilfe klagte gegen die Maßnahme. Der Verein unterstütze nicht die
       „Antifa Ost“, sondern setze sich satzungsgemäß dafür ein, dass Angeklagte
       im sogenannten Antifa-Ost-Komplex ein faires Verfahren erhielten. Sowohl
       das Landgericht als nun auch das OLG teilten diese Argumentation. Den
       Gerichten zufolge ist es der Sparkasse nicht gelungen, einen sachgerechten
       Grund für die Kündigung darzulegen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts
       unterliege die Sparkasse dem Willkürverbot – der Zugang zu ihren
       Einrichtungen dürfe nur aus sachlichem Grund verweigert werden.Auch
       inhaltlich überzeugte die Argumentation der Bank die OLG-Richter nicht: Die
       Einstufung der „Antifa Ost“ durch die USA entfalte keine unmittelbare
       Wirkung in Deutschland – das habe die Sparkasse selbst eingeräumt. Für die
       Behauptung, der Verein trete als Unterstützer der Gruppierung auf, fehle es
       an einer tatsächlichen Grundlage. Der Spendenaufruf habe sich vielmehr
       eindeutig auf die Unterstützung Angeschuldigter und Inhaftierter bezogen,
       nicht auf die Antifa-Bewegung als solche.„Mit seinem Beschluss schafft das
       Oberlandesgericht Braunschweig Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren
       nur vorläufig ist“, sagte Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Rote Hilfe in
       dem Verfahren vertritt. „Damit setzt das Gericht willkürlichen
       Kontenkündigungen eine klare Grenze.“
       
       Rote-Hilfe-Vorstandssprecher Hartmut Brückner wertet die OLG-Entscheidung
       als „ein Zeichen der Justiz gegen versteckte Angriffe auf die
       Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung ausgehen. Aufsichtsbehörden wie
       auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam
       leisten.“ Die Sparkasse solle die Entscheidung akzeptieren und den
       Rechtsstreit auf diesem Weg endlich beenden.
       
       Bereits im Februar [3][hatte sich die Rote Hilfe mit der GLS Bank
       außergerichtlich geeinigt], dass diese die zehn Konten des Vereins
       weiterführt.
       
       18 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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