# taz.de -- Kontokündigung linker Organisation: Rote Hilfe erzielt Etappensieg im Streit mit der Sparkasse
> Das Geldinstitut muss das Konto des Vereins vorerst weiterführen. Die
> Sparkasse hatte es im vergangenen Dezember gekündigt.
(IMG) Bild: Den Gerichten zufolge ist es der Sparkasse nicht gelungen, einen sachgerechten Grund für die Kündigung darzulegen
Die Sparkasse Göttingen hat bei dem [1][Versuch, das Konto des linken
Solidaritätsvereins Rote Hilfe zu kündigen], eine weitere Schlappe
erlitten. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) wies jetzt die Berufung
der Sparkasse gegen ein [2][Urteil des Landgerichts Göttingen] zurück.
Damit bleibt die im Januar vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung
bestehen. Danach muss die Sparkasse das Geschäftsgirokonto des Vereins bis
zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache weiterführen. Die am
Donnerstag bekannt gemachte Entscheidung des OLG ist unanfechtbar.Die in
Göttingen ansässige Rote Hilfe hat rund 18.500 Mitglieder. Sie unterstützt
vor allem Menschen aus linken Organisationen und Bewegungen, die von
Kriminalisierung und Strafverfolgung betroffen sind – etwa durch
Rechtsberatung, Vermittlung von Anwälten oder Übernahme von Prozesskosten.
Seit 2012 wird der Verein vom Verfassungsschutz beobachtet, er ist aber
nicht verboten oder anderweitig sanktioniert.Im vergangenen Dezember hatten
die Sparkasse Göttingen sowie auch die GLS Genossenschaftsbank die Konten
der Roten Hilfe gekündigt. Die Sparkasse verwies auf einen Spendenaufruf
des Vereins zur Unterstützung von Angeklagten in „Antifa-Ost-Verfahren“
sowie von in Ungarn inhaftierten Antifaschist:innen.
Zuvor hatte das US-Außenministerium die Gruppierung namens „Antifa Ost“ als
terroristische Organisation eingestuft – eine Einschätzung, der sich weder
die Europäische Union noch die Bundesregierung anschlossen.
Die Sparkasse bewertete das Risiko der Geschäftsbeziehung mit der Roten
Hilfe neu und ging von einem Verdacht der Terrorismusfinanzierung aus. Sie
begann, die Kontobewegungen werktäglich zu prüfen, und erklärte den damit
verbundenen personellen Aufwand für nicht mehr zumutbar. Deshalb kündigte
sie das Geschäftsgirokonto, über das Mitgliederbeiträge und Spenden liefen.
## Gerichte sehen keinen Sachgrund für Kündigung
Die Rote Hilfe klagte gegen die Maßnahme. Der Verein unterstütze nicht die
„Antifa Ost“, sondern setze sich satzungsgemäß dafür ein, dass Angeklagte
im sogenannten Antifa-Ost-Komplex ein faires Verfahren erhielten. Sowohl
das Landgericht als nun auch das OLG teilten diese Argumentation. Den
Gerichten zufolge ist es der Sparkasse nicht gelungen, einen sachgerechten
Grund für die Kündigung darzulegen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts
unterliege die Sparkasse dem Willkürverbot – der Zugang zu ihren
Einrichtungen dürfe nur aus sachlichem Grund verweigert werden.Auch
inhaltlich überzeugte die Argumentation der Bank die OLG-Richter nicht: Die
Einstufung der „Antifa Ost“ durch die USA entfalte keine unmittelbare
Wirkung in Deutschland – das habe die Sparkasse selbst eingeräumt. Für die
Behauptung, der Verein trete als Unterstützer der Gruppierung auf, fehle es
an einer tatsächlichen Grundlage. Der Spendenaufruf habe sich vielmehr
eindeutig auf die Unterstützung Angeschuldigter und Inhaftierter bezogen,
nicht auf die Antifa-Bewegung als solche.„Mit seinem Beschluss schafft das
Oberlandesgericht Braunschweig Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren
nur vorläufig ist“, sagte Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Rote Hilfe in
dem Verfahren vertritt. „Damit setzt das Gericht willkürlichen
Kontenkündigungen eine klare Grenze.“
Rote-Hilfe-Vorstandssprecher Hartmut Brückner wertet die OLG-Entscheidung
als „ein Zeichen der Justiz gegen versteckte Angriffe auf die
Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung ausgehen. Aufsichtsbehörden wie
auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam
leisten.“ Die Sparkasse solle die Entscheidung akzeptieren und den
Rechtsstreit auf diesem Weg endlich beenden.
Bereits im Februar [3][hatte sich die Rote Hilfe mit der GLS Bank
außergerichtlich geeinigt], dass diese die zehn Konten des Vereins
weiterführt.
18 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Alle-Konten-gekuendigt/!6140903
(DIR) [2] /Etappensieg-vor-Gericht/!6146219
(DIR) [3] /Trotz-US-Sanktionsliste/!6157654
## AUTOREN
(DIR) Reimar Paul
## TAGS
(DIR) Rote Hilfe
(DIR) Sparkasse
(DIR) Antifa Ost
(DIR) Social-Auswahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Trotz US-Sanktionsliste: Rote Hilfe darf Konto bei GLS-Bank behalten
Die antifaschistische Organisation und die Bochumer Gemeinschaftsbank haben
sich geeinigt. Die Rote Hilfe darf Konten des Bundesverbands behalten.
(DIR) Etappensieg vor Gericht: Sparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen
Im Eilverfahren gegen die Sparkasse Göttingen hat die
Gefangenenhilfsorganisation einen Etappensieg errungen: Die Kontokündigung
ist erst mal ungültig.
(DIR) Alle Konten gekündigt: Rote Hilfe droht das finanzielle Aus
Innerhalb weniger Tage wurden die beiden Konten des linken Hilfsvereins
Rote Hilfe gekündigt. Steckt der Feldzug der Trump-Regierung gegen
antifaschistische Gruppen dahinter?