# taz.de -- EU-Plan für Social Media: Eltern sollen Kontakte von Teenagern vorher freigeben
       
       > Die EU-Kommission legt einen Gesetzentwurf vor, der Tech-Firmen zu mehr
       > Jugendschutz verpflichten will. Doch Haken bleiben.
       
 (IMG) Bild: Mädchen tippen auf ihren Handys: Bald nun noch ein „Mini-Account“ bei Social Media?
       
       „Diese Technik“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am
       Donnerstag in Straßburg, „wurde nicht mit der Sicherheit von Kindern im
       Kopf entwickelt.“ Deshalb sei es „nun Zeit zu handeln“. Mit „dieser
       Technik“ meinte von der Leyen Social-Media-Plattformen und mit „handeln“
       den Gesetzentwurf [1][EU Kids Act], den sie gemeinsam mit Vize-Präsidentin
       Henna Virkkunen vorstellte.
       
       Auf 99 Seiten macht der Gesetzentwurf einen Vorschlag, wie Plattformen wie
       Tiktok oder Instagram, das wie Facebook zum Meta-Konzern gehört, [2][zu
       mehr Jugendschutz verpflichtet werden] sollen. Die Kernpunkte waren bereits
       am Mittwoch bekannt geworden: keine Accounts für Unter-13-Jährige,
       eingeschränkter Zugang bis 15 Jahre. Wie genau dieses „safety by design“ –
       also die jugendfreien Accounts – aussehen sollen, konkretisierte Virkkunen
       so: Eltern sollten „Mini-Konten“ für ihre Kinder verwalten. Die Eltern
       müssen die Kontakte vorher freigeben, und die Dienste müssen eine
       Zeitbegrenzung von maximal einer Stunde pro Tag einbauen.
       
       „Wir setzen die Eltern wieder auf den Fahrersitz“, sagte von der Leyen,
       aber gleichzeitig nehme man sie aus der Verantwortung. Denn den „Kampf
       gegen die Algorithmen können sie nicht gewinnen“. Verantwortung übernehmen
       sollen deshalb nun die Tech-Firmen – und zwar grundsätzlich für alle
       Accounts von Minderjährigen bis 18 Jahre. Endlos-Scrolling,
       Geolokalisierung, Kamera- und Mikrofonzugriff sollen standardmäßig
       deaktiviert sein. Direkte Nachrichten von fremden Accounts sollen nicht
       mehr möglich sein. KI-Chatbots und -Begleiter müssen deaktiviert sein.
       
       Erst wenn diese und weitere Kriterien erfüllt seien, bekämen Minderjährige
       Zugang. Virkkunen betonte, dass die EU mit dem Digital Services Act bereits
       ein Gesetz zur Durchsetzung dieser Regeln gegenüber den Plattformen habe.
       In Zukunft solle die Kommission Untersuchungen binnen 90 Tagen abschließen,
       sollte es einen Verdacht auf Regelverstöße geben. Das soll der Kids Act
       „ergänzend“ regeln.
       
       ## Problem Altersüberprüfung
       
       Kritikpunkt bleibt allerdings, dass mit einer Umsetzung der Pläne eine
       Altersüberprüfung für alle Nutzer*innen notwendig würde. „Das ist eine
       Maßnahme, die die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem
       Kern betreffen würde“, kritisiert Stephan Dreyer, der am Leibniz-Institut
       für Medienforschung forscht, laut Science Media Center. Wenn nur bestimmte
       Einzelfunktionen aus Jugendschutzsicht das Problem seien, rechtfertige das
       nicht eine Altersgrenze für das Gesamtangebot.
       
       Dreyer warnt davor, die „grundrechtlichen Anforderungen an eine
       zuverlässige, datenschutzsensible und breit akzeptierte Altersüberprüfung
       für alle Bürgerinnen und Bürger“ zu unterschätzen. Aufgrund zahlreicher
       Probleme mit entsprechenden Nachweisverfahren hatten sich bereits im März
       IT-Forscher:innen in einem [3][offenen Brief] gegen den Einsatz solcher
       Technologien ausgesprochen.
       
       Noch sensibler wird es für Eltern, die einen geschützten Account für ihre
       Kinder anlegen wollen. Die Plattformen sollen nämlich sicherstellen, dass
       hier auch tatsächlich eine sorgeberechtigte Person für das entsprechende
       Kind einen Account erstellt. Zwar soll dem Gesetzentwurf zufolge zunächst
       auch eine Selbsterklärung ausreichen, die Plattform sollte dann einen
       „angemessenen Aufwand“ betreiben, um sicherzustellen, dass diese
       Selbsterklärung korrekt ist. Vorgesehen ist jedoch auch die Option eines
       Zugriffs auf staatliche Daten der Mitgliedsländer.
       
       Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs geht dieser nun ans EU-Parlament
       und die Mitgliedstaaten. CDU-Bildungsministerin Karin Prien hat bereits
       eine „Übergangslösung“ für Deutschland angekündigt. Ihr zufolge liegt der
       Entwurf „sehr genau auf der Linie, die wir auch in Deutschland nach vorne
       bringen wollen“.
       
       17 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/132530
 (DIR) [2] /Kinder-ueber-Social-Media-Verbote/!6157695
 (DIR) [3] https://csa-scientist-open-letter.org/ageverif-Feb2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
 (DIR) Anna Klöpper
       
       ## TAGS
       
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