# taz.de -- Niedersachsen setzt Gewalthilfegesetz um: Feste Budgets für Frauenhäuser und Beratungsstellen
       
       > Das Gewalthilfegesetz macht den Schutz vor häuslicher Gewalt zur
       > Ländersache. Nun hat Niedersachsen seinen Entwurf zur Umsetzung auf den
       > Weg gebracht.
       
 (IMG) Bild: Allzu oft abgewiesen, weil es keine Plätze gibt: Frau vor einem Frauenhaus in Niedersachsen
       
       Zehntausende Frauen und Kinder suchen jedes Jahr [1][Schutz vor häuslicher
       Gewalt] – und stehen allzu oft vor verschlossenen Türen. [2][Frauenhäuser
       sind chronisch überbelegt], [3][Beratungsstellen arbeiten am Limit]. Ob
       Opfer einen Platz zu finden und schnell Hilfe zu bekommen oder abgewiesen
       zu werden, hängt bislang vom Wohnort, dem Budget der jeweiligen Kommune und
       dem Einkommen der Betroffenen ab. So werden viele Menschen in akuten
       Notlagen im Stich gelassen.
       
       Das im Februar vergangenen Jahres in Kraft getretene Gewalthilfegesetz soll
       das ändern. Es verspricht einen Systemwechsel und soll [4][den Zugang zu
       Schutz und Beratung bundesweit auf ein verlässliches Fundament stellen].
       
       Denn der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist nun
       keine freiwillige Aufgabe des Staates mehr. Das Gesetz verpflichtet die
       Länder dazu, ein barrierefreies und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und
       Beratungseinrichtungen bereitzustellen.
       
       Ihnen ist dabei ein strikter Fahrplan vorgegeben: Bis Ende dieses Jahres
       müssen sie Finanzierungskonzepte vorlegen, ab kommendem Jahr die
       Sicherstellungsverantwortung übernehmen und bis 2032 einen einklagbaren
       Rechtsanspruch auf Schutz garantieren. Alle fünf Jahre steht eine neue
       Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung an. Der Bund beteiligt sich zehn
       Jahre lang mit insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro an den zusätzlichen
       Aufgaben der Länder.
       
       ## Schutzkonzepte, Täterarbeit und Bezahlung nach Tarif
       
       Bislang haben [5][Berlin], [6][Mecklenburg-Vorpommern] und [7][Bayern]
       eigene Landesgesetze beschlossen oder bestehende Gesetze entsprechend
       geändert. Nun hat [8][Niedersachsen seinen Entwurf für ein
       Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht], teilte das Sozialministerium am
       Dienstag mit. Er muss noch vom Landtag beschlossen werden.
       
       Damit werden die Frauenhäuser, Notunterkünfte und Beratungsstellen in
       Niedersachsen ab 2027 durch feste Budgets des Landes finanziert. Für 2027
       und 2028 plant die Landesregierung dafür über 54 Millionen Euro an
       Landesmitteln sowie rund 25 Millionen Euro vom Bund ein. Das Gesetz sieht
       Schutzkonzepte und eine tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten vor. Auch
       die Täterarbeit soll in die Prävention einbezogen werden.
       
       Bisher hatte Niedersachsen Schutzeinrichtungen und Notunterkünfte
       freiwillig über Zuwendungsrichtlinien gefördert. Derzeit sind es 48
       Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen sowie 29 Beratungs- und
       Interventionsstellen. Hinzu kommen Hilfen für Opfer von Menschenhandel und
       Zwangsverheiratung, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen
       zur Täterarbeit.
       
       ## Kritik von Verbänden und Gewerkschaft
       
       Kritik am Gesetzentwurf kommt von Gewerkschaften und Verbänden. So
       bemängeln der [9][Verbund der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die
       Landesarbeitsgemeinschaft Beratungs- und Interventionsstellen bei
       häuslicher Gewalt] (BISS-LAG), dass der Schutz für trans-,
       intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen sowie spezialisierte Hilfen
       gegen sexualisierte Gewalt klarer geregelt werden müssten. Nur so sei ein
       diskriminierungsfreier Zugang zum Hilfesystem zu gewährleisten.
       
       Zudem sei der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu unkonkret. Unter anderem
       seien Kosten für barrierefreie Räume und die tägliche Arbeit unzureichend
       abgesichert.
       
       Auch [10][der DGB] und die [11][Bundeskoordinierung Spezialisierter
       Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKFS)
       mahnen an], dass im Entwurf verbindliche Mindeststandards für die
       personelle Ausstattung der Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen
       fehlten beziehungsweise zu niedrig angesetzt seien. Ohne feste Quoten
       bleibe die Arbeitsbelastung hoch, eine professionelle Betreuung der Opfer
       stehe so auf der Kippe.
       
       Die BKFS fordert verbindliche und landesweit einheitliche Mindeststandards
       für die Ausstattung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen.
       
       Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben bislang noch keinen Entwurf
       für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes vorgelegt.
       
       16 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Polizeiliche-Kriminalstatistik/!6131692
 (DIR) [2] /Frauenhaeuser/!t5046583
 (DIR) [3] /Tag-gegen-Gewalt-an-Frauen/!6132091
 (DIR) [4] /Gewalthilfegesetz-im-Bundestag/!6062298
 (DIR) [5] /Berlin-setzt-Gewalthilfegesetz-um/!6187216
 (DIR) [6] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/gewalthilfegesetz-plaene-des-landes-in-der-kritik,gewalthilfegesetz-100.html
 (DIR) [7] https://www.br.de/nachrichten/bayern/frauenhaeuser-schlagen-alarm-drohen-neue-finanzierungsluecken,VUvfdfwme
 (DIR) [8] https://www.gewaltschutz-niedersachsen.de/gesetzliche-grundlagen/gewalthilfegesetz
 (DIR) [9] https://frauen-maedchen-beratung.de/stellungnahme-zum-entwurf-des-niedersaechsischen-landesausfuehrungsgesetz/
 (DIR) [10] https://niedersachsen-bremen-sachsenanhalt.dgb.de/dgb-nbsa-fileadmin/dateien/Dokumente/Niedersachsen/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_Nds._Gewalthilfegesetz.pdf
 (DIR) [11] https://bundeskoordinierung.de/wp-content/uploads/2026/08/BKSF_nds_GewHG.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Robert Matthies
       
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