# taz.de -- Niedersachsen setzt Gewalthilfegesetz um: Feste Budgets für Frauenhäuser und Beratungsstellen
> Das Gewalthilfegesetz macht den Schutz vor häuslicher Gewalt zur
> Ländersache. Nun hat Niedersachsen seinen Entwurf zur Umsetzung auf den
> Weg gebracht.
(IMG) Bild: Allzu oft abgewiesen, weil es keine Plätze gibt: Frau vor einem Frauenhaus in Niedersachsen
Zehntausende Frauen und Kinder suchen jedes Jahr [1][Schutz vor häuslicher
Gewalt] – und stehen allzu oft vor verschlossenen Türen. [2][Frauenhäuser
sind chronisch überbelegt], [3][Beratungsstellen arbeiten am Limit]. Ob
Opfer einen Platz zu finden und schnell Hilfe zu bekommen oder abgewiesen
zu werden, hängt bislang vom Wohnort, dem Budget der jeweiligen Kommune und
dem Einkommen der Betroffenen ab. So werden viele Menschen in akuten
Notlagen im Stich gelassen.
Das im Februar vergangenen Jahres in Kraft getretene Gewalthilfegesetz soll
das ändern. Es verspricht einen Systemwechsel und soll [4][den Zugang zu
Schutz und Beratung bundesweit auf ein verlässliches Fundament stellen].
Denn der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist nun
keine freiwillige Aufgabe des Staates mehr. Das Gesetz verpflichtet die
Länder dazu, ein barrierefreies und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und
Beratungseinrichtungen bereitzustellen.
Ihnen ist dabei ein strikter Fahrplan vorgegeben: Bis Ende dieses Jahres
müssen sie Finanzierungskonzepte vorlegen, ab kommendem Jahr die
Sicherstellungsverantwortung übernehmen und bis 2032 einen einklagbaren
Rechtsanspruch auf Schutz garantieren. Alle fünf Jahre steht eine neue
Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung an. Der Bund beteiligt sich zehn
Jahre lang mit insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro an den zusätzlichen
Aufgaben der Länder.
## Schutzkonzepte, Täterarbeit und Bezahlung nach Tarif
Bislang haben [5][Berlin], [6][Mecklenburg-Vorpommern] und [7][Bayern]
eigene Landesgesetze beschlossen oder bestehende Gesetze entsprechend
geändert. Nun hat [8][Niedersachsen seinen Entwurf für ein
Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht], teilte das Sozialministerium am
Dienstag mit. Er muss noch vom Landtag beschlossen werden.
Damit werden die Frauenhäuser, Notunterkünfte und Beratungsstellen in
Niedersachsen ab 2027 durch feste Budgets des Landes finanziert. Für 2027
und 2028 plant die Landesregierung dafür über 54 Millionen Euro an
Landesmitteln sowie rund 25 Millionen Euro vom Bund ein. Das Gesetz sieht
Schutzkonzepte und eine tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten vor. Auch
die Täterarbeit soll in die Prävention einbezogen werden.
Bisher hatte Niedersachsen Schutzeinrichtungen und Notunterkünfte
freiwillig über Zuwendungsrichtlinien gefördert. Derzeit sind es 48
Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen sowie 29 Beratungs- und
Interventionsstellen. Hinzu kommen Hilfen für Opfer von Menschenhandel und
Zwangsverheiratung, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen
zur Täterarbeit.
## Kritik von Verbänden und Gewerkschaft
Kritik am Gesetzentwurf kommt von Gewerkschaften und Verbänden. So
bemängeln der [9][Verbund der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die
Landesarbeitsgemeinschaft Beratungs- und Interventionsstellen bei
häuslicher Gewalt] (BISS-LAG), dass der Schutz für trans-,
intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen sowie spezialisierte Hilfen
gegen sexualisierte Gewalt klarer geregelt werden müssten. Nur so sei ein
diskriminierungsfreier Zugang zum Hilfesystem zu gewährleisten.
Zudem sei der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu unkonkret. Unter anderem
seien Kosten für barrierefreie Räume und die tägliche Arbeit unzureichend
abgesichert.
Auch [10][der DGB] und die [11][Bundeskoordinierung Spezialisierter
Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKFS)
mahnen an], dass im Entwurf verbindliche Mindeststandards für die
personelle Ausstattung der Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen
fehlten beziehungsweise zu niedrig angesetzt seien. Ohne feste Quoten
bleibe die Arbeitsbelastung hoch, eine professionelle Betreuung der Opfer
stehe so auf der Kippe.
Die BKFS fordert verbindliche und landesweit einheitliche Mindeststandards
für die Ausstattung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen.
Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben bislang noch keinen Entwurf
für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes vorgelegt.
16 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Polizeiliche-Kriminalstatistik/!6131692
(DIR) [2] /Frauenhaeuser/!t5046583
(DIR) [3] /Tag-gegen-Gewalt-an-Frauen/!6132091
(DIR) [4] /Gewalthilfegesetz-im-Bundestag/!6062298
(DIR) [5] /Berlin-setzt-Gewalthilfegesetz-um/!6187216
(DIR) [6] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/gewalthilfegesetz-plaene-des-landes-in-der-kritik,gewalthilfegesetz-100.html
(DIR) [7] https://www.br.de/nachrichten/bayern/frauenhaeuser-schlagen-alarm-drohen-neue-finanzierungsluecken,VUvfdfwme
(DIR) [8] https://www.gewaltschutz-niedersachsen.de/gesetzliche-grundlagen/gewalthilfegesetz
(DIR) [9] https://frauen-maedchen-beratung.de/stellungnahme-zum-entwurf-des-niedersaechsischen-landesausfuehrungsgesetz/
(DIR) [10] https://niedersachsen-bremen-sachsenanhalt.dgb.de/dgb-nbsa-fileadmin/dateien/Dokumente/Niedersachsen/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_Nds._Gewalthilfegesetz.pdf
(DIR) [11] https://bundeskoordinierung.de/wp-content/uploads/2026/08/BKSF_nds_GewHG.pdf
## AUTOREN
(DIR) Robert Matthies
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