# taz.de -- Einschränkung des Berliner IFG: Befürchtungen eingetroffen
> Der Berliner Senat lehnte IFG-Anfragen ab, die noch vor der Verschärfung
> des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt worden sind. Das zeigt eine
> Anfrage.
(IMG) Bild: Zu kritisch für Journalist:innen? Informationen über kritische Infrastruktur sollen nicht mehr veröffentlicht werden
Verweigert der Senat Auskünfte über brisante Verwaltungsvorgänge unter dem
Vorwand, kritische Infrastruktur schützen zu wollen? Dieser Verdacht,
[1][den viele Expert:innen bei der Novelle des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im April geäußert haben, scheint sich
erhärtet zu haben.] Dies legen zumindest die Antworten des Senats auf eine
parlamentarische Anfrage des Grünen Abgeordneten Vasili Franco nahe.
Demnach lehnte der Senat insgesamt 5 Anfragen aufgrund der neu geschaffenen
Regelung im Informationsfreiheitsgesetz ab. Demnach dürfen Behörden
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz pauschal verweigern, wenn
sie Informationen über kritische Infrastruktur, Verteidigungseinrichtungen
und Katastrophenschutz enthalten.
Die 5 Anfragen sind gemessen an fast 10.000 Anfragen in Berlin ein
verschwindend geringer Anteil. Was Franco alarmiert, ist jedoch ein anderes
Detail: Was überhaupt kritische Infrastruktur nach Definition des Gesetzes
ist, kann der Senat nicht sagen.
„Eine abschließende Liste aller Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon
existiert nicht.“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Die „Einstufung
als kritische Infrastruktur“ obliege den „verantwortlichen
Senatsverwaltungen“. Ab wann eine Anfrage pauschal abgelehnt werde, werde
im Einzelfall geprüft.
Solange nicht nachvollziehbar ist, welche Einrichtungen und Bereiche unter
die neuen Regelungen fallen, sei es für den Senat ein leichtes, Anfragen zu
verweigern. „Mit dem Schutz kritischer Infrastruktur hat das nichts zu
tun“, sagt der Grünenpolitiker. „Die Senatsinnenverwaltung ist nicht einmal
in der Lage, entsprechende Einrichtungen zu definieren“.
Besonders pikant ist, dass der Senat in einigen Fällen Auskünfte auf Basis
der Neuregelung verweigerte, die vor der Novelle gestellt worden sind.
„Sollten Bürgermeister Wegner und Finanzsenator Evers tatsächlich Antworten
bewusst verzögert haben, um sie abzulehnen, hat das einen bitteren
Beigeschmack“, kritisiert Franco.
Auch [2][die Initiative Frag den Staat], deren Arbeit auf IFG-Anfragen
basiert, hat versucht, herauszubekommen, was überhaupt als kritische
Infrastruktur zählt. Sämtliche Anfragen lehnte der Senat pauschal mit der
Begründung ab, sie würden kritische Infrastruktur betreffen. „Die
Konsequenz: Politische Entscheidungsprozesse werden für die Öffentlichkeit
nicht mehr nachvollziehbar. So öffnet sich der Weg zu reinen
Willkürentscheidungen“, schreibt Frag-den-Staat-Referent Matthias
Jakubowski.
Das IFG gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Es ermöglicht
allen Bürger:innen, Akteneinsicht in sämtliche Nachrichten, Dokumente und
Verträge von Verwaltungen und Staatsbediensteten zu beantragen – sofern sie
nicht durch Ausnahmeregelungen davor verschont werden. Viele politische
Skandale, wie zuletzt [3][Kai Wegners (CDU) Tennis-Gate] und die
[4][CDU-Fördergeldaffäre um Antisemitismusprojekte,] wurden durch
IFG-Anfragen ans Tageslicht gebracht.
Eine bislang unveröffentlichte Umfrage von Frag den Staat zeigt, dass
Transparenz auch den Wähler:innen wichtig ist. Demnach befürworten 77
Prozent der Befragten ein Gesetz, das mehr Transparenz schafft. Selbst
unter den CDU-Wähler:innen sprachen sich noch 62 Prozent für mehr
Transparenz aus.
15 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Beschneidung-der-Informationsfreiheit/!6159724
(DIR) [2] https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/06/informationsfreiheits-fiasko-mit-ansage/
(DIR) [3] /Luegenvorwuerfe-nach-Stromausfall/!6195507
(DIR) [4] /CDU-Foerdergeldaffaere/!6197531
## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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