# taz.de -- Einschränkung des Berliner IFG: Befürchtungen eingetroffen
       
       > Der Berliner Senat lehnte IFG-Anfragen ab, die noch vor der Verschärfung
       > des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt worden sind. Das zeigt eine
       > Anfrage.
       
 (IMG) Bild: Zu kritisch für Journalist:innen? Informationen über kritische Infrastruktur sollen nicht mehr veröffentlicht werden
       
       Verweigert der Senat Auskünfte über brisante Verwaltungsvorgänge unter dem
       Vorwand, kritische Infrastruktur schützen zu wollen? Dieser Verdacht,
       [1][den viele Expert:innen bei der Novelle des
       Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im April geäußert haben, scheint sich
       erhärtet zu haben.] Dies legen zumindest die Antworten des Senats auf eine
       parlamentarische Anfrage des Grünen Abgeordneten Vasili Franco nahe.
       
       Demnach lehnte der Senat insgesamt 5 Anfragen aufgrund der neu geschaffenen
       Regelung im Informationsfreiheitsgesetz ab. Demnach dürfen Behörden
       Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz pauschal verweigern, wenn
       sie Informationen über kritische Infrastruktur, Verteidigungseinrichtungen
       und Katastrophenschutz enthalten.
       
       Die 5 Anfragen sind gemessen an fast 10.000 Anfragen in Berlin ein
       verschwindend geringer Anteil. Was Franco alarmiert, ist jedoch ein anderes
       Detail: Was überhaupt kritische Infrastruktur nach Definition des Gesetzes
       ist, kann der Senat nicht sagen.
       
       „Eine abschließende Liste aller Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon
       existiert nicht.“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Die „Einstufung
       als kritische Infrastruktur“ obliege den „verantwortlichen
       Senatsverwaltungen“. Ab wann eine Anfrage pauschal abgelehnt werde, werde
       im Einzelfall geprüft.
       
       Solange nicht nachvollziehbar ist, welche Einrichtungen und Bereiche unter
       die neuen Regelungen fallen, sei es für den Senat ein leichtes, Anfragen zu
       verweigern. „Mit dem Schutz kritischer Infrastruktur hat das nichts zu
       tun“, sagt der Grünenpolitiker. „Die Senatsinnenverwaltung ist nicht einmal
       in der Lage, entsprechende Einrichtungen zu definieren“.
       
       Besonders pikant ist, dass der Senat in einigen Fällen Auskünfte auf Basis
       der Neuregelung verweigerte, die vor der Novelle gestellt worden sind.
       „Sollten Bürgermeister Wegner und Finanzsenator Evers tatsächlich Antworten
       bewusst verzögert haben, um sie abzulehnen, hat das einen bitteren
       Beigeschmack“, kritisiert Franco.
       
       Auch [2][die Initiative Frag den Staat], deren Arbeit auf IFG-Anfragen
       basiert, hat versucht, herauszubekommen, was überhaupt als kritische
       Infrastruktur zählt. Sämtliche Anfragen lehnte der Senat pauschal mit der
       Begründung ab, sie würden kritische Infrastruktur betreffen. „Die
       Konsequenz: Politische Entscheidungsprozesse werden für die Öffentlichkeit
       nicht mehr nachvollziehbar. So öffnet sich der Weg zu reinen
       Willkürentscheidungen“, schreibt Frag-den-Staat-Referent Matthias
       Jakubowski.
       
       Das IFG gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Es ermöglicht
       allen Bürger:innen, Akteneinsicht in sämtliche Nachrichten, Dokumente und
       Verträge von Verwaltungen und Staatsbediensteten zu beantragen – sofern sie
       nicht durch Ausnahmeregelungen davor verschont werden. Viele politische
       Skandale, wie zuletzt [3][Kai Wegners (CDU) Tennis-Gate] und die
       [4][CDU-Fördergeldaffäre um Antisemitismusprojekte,] wurden durch
       IFG-Anfragen ans Tageslicht gebracht.
       
       Eine bislang unveröffentlichte Umfrage von Frag den Staat zeigt, dass
       Transparenz auch den Wähler:innen wichtig ist. Demnach befürworten 77
       Prozent der Befragten ein Gesetz, das mehr Transparenz schafft. Selbst
       unter den CDU-Wähler:innen sprachen sich noch 62 Prozent für mehr
       Transparenz aus.
       
       15 Sep 2026
       
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