# taz.de -- Drogenweitergabe in Drogenkonsumräumen: Hamburg setzt sich für Legalisierung ein
       
       > Drogenkonsumräume sollen Süchtige von der Straße holen. Doch wer Stoff
       > teilt, fliegt raus. Hamburg will das über eine Bundesratsinitiative
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Einer von vieren in Hamburg: Drogenkonsumraum der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn im Stadtteil St. Georg
       
       Das Bundesland Hamburg setzt sich dafür ein, dass Drogenabhängige in
       Drogenkonsumräumen Betäubungsmittel weitergeben können – ohne dass die
       Sozialarbeiter:innen einschreiten müssen.
       
       Auf der kommenden Sitzung des Bundesrats am 25. September soll die
       Bundesregierung auf Antrag Hamburgs aufgefordert werden, das
       Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Dieses verbietet bisher die Weitergabe
       von Drogen in geringer Menge zum unmittelbaren Verbrauch, zum Beispiel eine
       Crackpfeife. Die Betreiber von Drogenkonsumräumen sind verpflichtet, diesen
       gemeinschaftlichen Konsum zu verhindern, weil er eine Straftat darstellt.
       
       Das führe dazu, dass Süchtige die Drogenkonsumräume entweder gar nicht erst
       aufsuchen oder schnell wieder verlassen, um an neuen Stoff zu kommen, sagt
       ein Sprecher von Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Das sei
       gerade bei Crack ein Problem: [1][Die Droge auf Kokainbasis wirkt intensiv,
       aber nur sehr kurz.] Gleichzeitig wird sie oft gemeinschaftlich konsumiert.
       
       Daher findet der Drogenkonsum dann im Umfeld der Einrichtungen statt, die
       eigentlich den Konsum im öffentlichen Raum unterbinden sollen. Zudem
       wickeln Dealer ihre illegalen Geschäfte dort ab. In der Folge komme es „im
       Umfeld von Einrichtungen der Drogenhilfe zu einer erheblichen
       Beeinträchtigung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen
       Raum“, heißt es in Hamburgs Entschließungsantrag für den Bundesrat. „Dies
       führt zu einer Ablehnung von Drogenhilfeeinrichtungen in den betreffenden
       Stadtteilen.“
       
       Herman Köhn, Sozialarbeiter im Harburger Abrigado – einer von vier
       Hamburger Drogenhilfeeinrichtungen mit Konsumräumen – begrüßt den Vorstoß
       zur Gesetzesänderung. „Das würde unsere Arbeit sehr erleichtern“, sagt er.
       Das Teilen von Drogen sei Alltag, in der Hausordnung sei festgelegt, dass
       dies nicht in den Abrigado-Räumen geschehen dürfe.
       
       Sobald er und die anderen Mitarbeiter:innen einen Verstoß dagegen
       sehen, müssten sie dies sanktionieren. Das gehe nur über Hausverbote. „Das
       ist aber kontraproduktiv, wenn man die Leute von der Straße holen will.“
       Auch die Beziehung leide, die Voraussetzung dafür ist, dass jemand
       Hilfsangebote in Anspruch nimmt.
       
       Es könne zudem nicht alleine darum gehen, die Leute in die Einrichtungen zu
       drängen, damit sie aus dem Stadtbild verschwinden, sagt Herman Köhn. Um
       gegen die schnelle und starke Verelendung vorzugehen, die
       Crack-Abhängigkeit verursache, brauche es beispielsweise mehr
       „Crackbetten“, also Schlafplätze, wo die Süchtigen zur Ruhe kommen können.
       „Die sind völlig übermüdet, weil sie tagelang nicht schlafen.“
       
       Zudem brauche es ein Konzept für den Umgang [2][mit sogenanntem
       „Mikrohandel“]. „Wir wissen, dass manche Konsument:innen voneinander
       geringe Geldbeträge etwa für das Teilen der Crackpfeife verlangen“, sagt
       Köhn. Das soll nach dem Willen Hamburgs weiterhin verboten sein, sagte der
       Sprecher der Hamburger Sozialsenatorin. Sobald Geld fließe, werde dies als
       Dealen gewertet und bleibe illegal. „Das bedeutet für uns dann wieder, dass
       wir unsere Gäste vor die Tür schicken müssen“, sagt der Sozialarbeiter
       Herman Köhn.
       
       Daher wünscht er sich eine Ausweitung des Züricher Modells, das als Vorbild
       für den legalen gemeinschaftlichen Konsum in Drogenkonsumräumen gilt. Denn
       in der Schweiz wird auch die Weitergabe von Drogen gegen Geldzahlung auf
       dem Gelände der Einrichtungen toleriert.
       
       In Deutschland wäre die Stadt Köln bereit, im Rahmen eines Pilotprojekts
       diese Praxis auszuprobieren. Das bestätigte auf Nachfrage der taz eine
       Sprecherin der Stadt. Solche „kleinsten Austausch- oder Verkaufsprozesse
       zwischen Konsumierenden“ würden „faktisch einen Teil der bestehenden
       Szenedynamik darstellen“, schrieb sie in einer E-Mail. Toleriert würden
       aber ausschließlich Verkäufe im Zusammenhang mit dem eigenen Konsum, nicht
       der organisierte Handel.
       
       Die Oberbürgermeister von Köln (SPD) und Düsseldorf (CDU) wollen den
       Mikrohandel im Kampf gegen die zunehmenden Probleme mit Crack-Abhängigen
       modellhaft erproben, brauchen dafür aber das Einverständnis der
       Landesregierung. Das schwarz-grün regierte Nordrhein-Westfalen lehnte das
       Vorhaben zuletzt ab.
       
       ## Nur Bayern ist dagegen
       
       Eine Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zu dem Hamburger Vorstoß ist
       hingegen wahrscheinlich, da er keinen Mikrohandel vorsieht. Bereits vor
       einem Jahr hatten die [3][Gesundheitsminister:innen] für die
       Legalisierung des gemeinschaftlichen Konsums unter Aufsicht gestimmt – nur
       Bayern war dagegen. Das Bundesgesundheitsministerium war der Aufforderung
       zur Prüfung des Vorhabens allerdings nicht gefolgt, sodass Hamburg jetzt
       einen neuen Versuch unternimmt.
       
       33 Drogenkonsumräume in acht Bundesländern gab es nach einem unter anderem
       von der Deutschen Aidshilfe herausgegebenen [4][Bericht im Jahr 2024]. In
       Schleswig-Holstein soll in diesem Jahr einer in der Landeshauptstadt Kiel
       dazukommen, der erste im nördlichsten Bundesland. Die ersten dieser Räume
       wurden vor 30 Jahren eröffnet, unter anderem in Hamburg.
       
       Sie sollen zum einen den Süchtigen einen sicheren Drogenkonsum ermöglichen
       – zum Beispiel mit sauberem Spritzbesteck – und ihnen einen
       niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten und medizinischer sowie
       hygienischer Versorgung bieten. Zum anderen geht es darum, den Konsum und
       seine Begleiterscheinungen auf der Straße, in Parks, Spielplätzen und
       Hauseingängen einzudämmen.
       
       11 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Drogenpolitik-im-Wahlkampf/!6209465
 (DIR) [2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/drogen-sucht-politik-berlin-zuericher-modell-mikrohandel.html
 (DIR) [3] https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=1709&jahr=2025
 (DIR) [4] https://www.aidshilfe.de/drogen/system/files/document/DKR%20final.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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