# taz.de -- Drogenweitergabe in Drogenkonsumräumen: Hamburg setzt sich für Legalisierung ein
> Drogenkonsumräume sollen Süchtige von der Straße holen. Doch wer Stoff
> teilt, fliegt raus. Hamburg will das über eine Bundesratsinitiative
> ändern.
(IMG) Bild: Einer von vieren in Hamburg: Drogenkonsumraum der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn im Stadtteil St. Georg
Das Bundesland Hamburg setzt sich dafür ein, dass Drogenabhängige in
Drogenkonsumräumen Betäubungsmittel weitergeben können – ohne dass die
Sozialarbeiter:innen einschreiten müssen.
Auf der kommenden Sitzung des Bundesrats am 25. September soll die
Bundesregierung auf Antrag Hamburgs aufgefordert werden, das
Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Dieses verbietet bisher die Weitergabe
von Drogen in geringer Menge zum unmittelbaren Verbrauch, zum Beispiel eine
Crackpfeife. Die Betreiber von Drogenkonsumräumen sind verpflichtet, diesen
gemeinschaftlichen Konsum zu verhindern, weil er eine Straftat darstellt.
Das führe dazu, dass Süchtige die Drogenkonsumräume entweder gar nicht erst
aufsuchen oder schnell wieder verlassen, um an neuen Stoff zu kommen, sagt
ein Sprecher von Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Das sei
gerade bei Crack ein Problem: [1][Die Droge auf Kokainbasis wirkt intensiv,
aber nur sehr kurz.] Gleichzeitig wird sie oft gemeinschaftlich konsumiert.
Daher findet der Drogenkonsum dann im Umfeld der Einrichtungen statt, die
eigentlich den Konsum im öffentlichen Raum unterbinden sollen. Zudem
wickeln Dealer ihre illegalen Geschäfte dort ab. In der Folge komme es „im
Umfeld von Einrichtungen der Drogenhilfe zu einer erheblichen
Beeinträchtigung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen
Raum“, heißt es in Hamburgs Entschließungsantrag für den Bundesrat. „Dies
führt zu einer Ablehnung von Drogenhilfeeinrichtungen in den betreffenden
Stadtteilen.“
Herman Köhn, Sozialarbeiter im Harburger Abrigado – einer von vier
Hamburger Drogenhilfeeinrichtungen mit Konsumräumen – begrüßt den Vorstoß
zur Gesetzesänderung. „Das würde unsere Arbeit sehr erleichtern“, sagt er.
Das Teilen von Drogen sei Alltag, in der Hausordnung sei festgelegt, dass
dies nicht in den Abrigado-Räumen geschehen dürfe.
Sobald er und die anderen Mitarbeiter:innen einen Verstoß dagegen
sehen, müssten sie dies sanktionieren. Das gehe nur über Hausverbote. „Das
ist aber kontraproduktiv, wenn man die Leute von der Straße holen will.“
Auch die Beziehung leide, die Voraussetzung dafür ist, dass jemand
Hilfsangebote in Anspruch nimmt.
Es könne zudem nicht alleine darum gehen, die Leute in die Einrichtungen zu
drängen, damit sie aus dem Stadtbild verschwinden, sagt Herman Köhn. Um
gegen die schnelle und starke Verelendung vorzugehen, die
Crack-Abhängigkeit verursache, brauche es beispielsweise mehr
„Crackbetten“, also Schlafplätze, wo die Süchtigen zur Ruhe kommen können.
„Die sind völlig übermüdet, weil sie tagelang nicht schlafen.“
Zudem brauche es ein Konzept für den Umgang [2][mit sogenanntem
„Mikrohandel“]. „Wir wissen, dass manche Konsument:innen voneinander
geringe Geldbeträge etwa für das Teilen der Crackpfeife verlangen“, sagt
Köhn. Das soll nach dem Willen Hamburgs weiterhin verboten sein, sagte der
Sprecher der Hamburger Sozialsenatorin. Sobald Geld fließe, werde dies als
Dealen gewertet und bleibe illegal. „Das bedeutet für uns dann wieder, dass
wir unsere Gäste vor die Tür schicken müssen“, sagt der Sozialarbeiter
Herman Köhn.
Daher wünscht er sich eine Ausweitung des Züricher Modells, das als Vorbild
für den legalen gemeinschaftlichen Konsum in Drogenkonsumräumen gilt. Denn
in der Schweiz wird auch die Weitergabe von Drogen gegen Geldzahlung auf
dem Gelände der Einrichtungen toleriert.
In Deutschland wäre die Stadt Köln bereit, im Rahmen eines Pilotprojekts
diese Praxis auszuprobieren. Das bestätigte auf Nachfrage der taz eine
Sprecherin der Stadt. Solche „kleinsten Austausch- oder Verkaufsprozesse
zwischen Konsumierenden“ würden „faktisch einen Teil der bestehenden
Szenedynamik darstellen“, schrieb sie in einer E-Mail. Toleriert würden
aber ausschließlich Verkäufe im Zusammenhang mit dem eigenen Konsum, nicht
der organisierte Handel.
Die Oberbürgermeister von Köln (SPD) und Düsseldorf (CDU) wollen den
Mikrohandel im Kampf gegen die zunehmenden Probleme mit Crack-Abhängigen
modellhaft erproben, brauchen dafür aber das Einverständnis der
Landesregierung. Das schwarz-grün regierte Nordrhein-Westfalen lehnte das
Vorhaben zuletzt ab.
## Nur Bayern ist dagegen
Eine Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat zu dem Hamburger Vorstoß ist
hingegen wahrscheinlich, da er keinen Mikrohandel vorsieht. Bereits vor
einem Jahr hatten die [3][Gesundheitsminister:innen] für die
Legalisierung des gemeinschaftlichen Konsums unter Aufsicht gestimmt – nur
Bayern war dagegen. Das Bundesgesundheitsministerium war der Aufforderung
zur Prüfung des Vorhabens allerdings nicht gefolgt, sodass Hamburg jetzt
einen neuen Versuch unternimmt.
33 Drogenkonsumräume in acht Bundesländern gab es nach einem unter anderem
von der Deutschen Aidshilfe herausgegebenen [4][Bericht im Jahr 2024]. In
Schleswig-Holstein soll in diesem Jahr einer in der Landeshauptstadt Kiel
dazukommen, der erste im nördlichsten Bundesland. Die ersten dieser Räume
wurden vor 30 Jahren eröffnet, unter anderem in Hamburg.
Sie sollen zum einen den Süchtigen einen sicheren Drogenkonsum ermöglichen
– zum Beispiel mit sauberem Spritzbesteck – und ihnen einen
niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten und medizinischer sowie
hygienischer Versorgung bieten. Zum anderen geht es darum, den Konsum und
seine Begleiterscheinungen auf der Straße, in Parks, Spielplätzen und
Hauseingängen einzudämmen.
11 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Drogenpolitik-im-Wahlkampf/!6209465
(DIR) [2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/drogen-sucht-politik-berlin-zuericher-modell-mikrohandel.html
(DIR) [3] https://www.gmkonline.de/beschluesse.html?id=1709&jahr=2025
(DIR) [4] https://www.aidshilfe.de/drogen/system/files/document/DKR%20final.pdf
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
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