# taz.de -- AfD verliert am Verfassungsgericht: Kein Geld für Extremisten im Mainzer Landtag
> In Rheinland-Pfalz ist die Finanzierung von extremistischen
> Landtags-Mitarbeiter:innen ausgeschlossen. Eine Klage der AfD dagegen
> scheiterte jetzt.
(IMG) Bild: Will die Demokratie vor Verfassungsfeinden geschützt wissen: Matthias Lammert (CDU), Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz
Die Mitarbeiter:innen von Abgeordneten und Fraktionen im
rheinland-pfälzischen Landtag müssen sich auch weiter auf politische
„Zuverlässigkeit“ untersuchen lassen. Ein Normenkontrollantrag der
AfD-Fraktion wurde jetzt vom Verfassungsgerichtshof des Landes in Koblenz
abgelehnt.
Rheinland-Pfalz hat 2025 als erstes Bundesland auf Berichte reagiert, dass
in AfD-Fraktionen zahlreiche Extremist:innen beschäftigt sind. Der
Bayerische Rundfunk schätzte die Zahl der Extremist:innen bei der
AfD-Bundestagsfraktion [1][auf „mehr als 100“.] Die taz hatte schon 2018
[2][berichtet].
Im Juli 2025 beschloss der Mainzer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf
von SPD, CDU, Grünen und FDP. Die Linke ist im Mainzer Landtag nicht
vertreten. Danach ist eine staatliche Finanzierung von Abgeordneten- und
Fraktionsmitarbeiter:innen ausgeschlossen, wenn diese nicht
„zuverlässig“ sind. Als unzuverlässig gilt insbesondere, wer Bestrebungen
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt oder in den
vergangenen fünf Jahren unterstützt hat. Die Prüfung nimmt der
Landtagspräsident vor; derzeit ist dies der CDU-Abgeordnete Matthias
Lammert. Er kann sich dabei insbesondere auf Informationen der
Verfassungsschutzämter stützen, muss am Ende aber eine „Gesamtwürdigung“
vornehmen.
Gegen diese Änderung von Abgeordnetengesetz und Fraktionsgesetz beantragte
die AfD-Landtagsfraktion im November 2025 eine Normenkontrolle durch das
Landesverfassungsgericht. Die Neuregelung verletze das freie Mandat der
Abgeordneten, die Fraktionsautonomie und die Berufsfreiheit der
Mitarbeiter:innen.
## Kein Beschäftigungsverbot für Mitglieder
Doch der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wies die AfD-Klage nun
in vollem Umfang ab. Die Zuverlässigkeitsprüfung sei mit der
Landesverfassung vereinbar. Zwar greife die Regelung in Abgeordneten- und
Fraktionsrechte ein, doch sei dies zum Schutz der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung und der Arbeitsfähigkeit des Landtags
gerechtfertigt. Die Landesverfassung beruhe auf einer Grundentscheidung für
die „wehrhafte Demokratie“.
Der Finanzierungsausschluss für extremistische Mitarbeiter:innen sei
auch verhältnismäßig, so die Richter:innnen, denn es gebe kein
„Beschäftigungsverbot“ für alle AfD-Mitglieder, wie die AfD befürchtet
hatte. Laut Urteil genügt die bloße AfD-Mitgliedschaft nicht für einen
Finanzierungsausschluss, solange die Partei nicht verboten ist. Es komme
vielmehr auf das konkrete Verhalten des jeweiligen Mitarbeiters an.
Bisher gab es drei Anwendungsfälle für die neue Regelung, die alle die
AfD-Fraktion betrafen. Ein Mitarbeiter verweigerte die
Zuverlässigkeitsprüfung, zwei andere wurden als unzuverlässig eingestuft.
Die Einzelfälle werden noch gerichtlich überprüft.
Bisher ist nur Hessen dem rheinland-pfälzischen Beispiel gefolgt. Andere
Parlamente wollten zunächst den Ausgang der verfassungsgerichtlichen
Überprüfung in Rheinland-Pfalz abwarten.
„Dass der Landtag nicht der Finanzier seiner eigenen [3][Verfassungsfeinde]
sein muss, steht jetzt höchstrichterlich fest“, kommentierte
Landtagspräsident Lammert. Er schickte das am Dienstag veröffentlichte
Urteil sofort an seine Kolleg:innen im Bundestag und in den Landtagen.
Rheinland-Pfalz verstehe sich als „Vorreiter“ beim Schutz der Demokratie
vor Verfassungsfeinden, so Lammert.
(Az.: N 31/25)
9 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Rechtsextreme-Mitarbeitende-bei-der-AfD/!5998132
(DIR) [2] /Die-AfD-Fraktion-und-ihre-Mitarbeiter/!5550036
(DIR) [3] /Neue-Debatte-ueber-AfD-Verbot/!6211379
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) Rheinland-Pfalz
(DIR) Landesverfassung
(DIR) GNS
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Verdacht auf Scheinbeschäftigung: Personalschwemme der AfD wird untersucht
Im Bundestag kennt ein AfD-Abgeordneter seinen eigenen Mitarbeiter nicht,
in Landtagen beschäftigen AfD-Leute bis zu 16 Mitarbeiter. Nun drohen
Konsequenzen.
(DIR) Rücktrittsforderung an AfD-Personalchef: Vetternwirtschaft ist der gordische Knoten
Der Skandal um die Beschäftigung von Angehörigen führt zu Verwerfungen in
der Partei. Der Fraktionsvize Keuter gerät zunehmend unter Druck.
(DIR) Vetternwirtschaft in der AfD: 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten
Dass AfD-Abgeordnete Verwandte mit Stellen versorgen, ist nicht alles. In
Sachsen-Anhalt beschäftigen sie auf Staatskosten auch auffällig viel
Personal.