# taz.de -- AfD verliert am Verfassungsgericht: Kein Geld für Extremisten im Mainzer Landtag
       
       > In Rheinland-Pfalz ist die Finanzierung von extremistischen
       > Landtags-Mitarbeiter:innen ausgeschlossen. Eine Klage der AfD dagegen
       > scheiterte jetzt.
       
 (IMG) Bild: Will die Demokratie vor Verfassungsfeinden geschützt wissen: Matthias Lammert (CDU), Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz
       
       Die Mitarbeiter:innen von Abgeordneten und Fraktionen im
       rheinland-pfälzischen Landtag müssen sich auch weiter auf politische
       „Zuverlässigkeit“ untersuchen lassen. Ein Normenkontrollantrag der
       AfD-Fraktion wurde jetzt vom Verfassungsgerichtshof des Landes in Koblenz
       abgelehnt.
       
       Rheinland-Pfalz hat 2025 als erstes Bundesland auf Berichte reagiert, dass
       in AfD-Fraktionen zahlreiche Extremist:innen beschäftigt sind. Der
       Bayerische Rundfunk schätzte die Zahl der Extremist:innen bei der
       AfD-Bundestagsfraktion [1][auf „mehr als 100“.] Die taz hatte schon 2018
       [2][berichtet].
       
       Im Juli 2025 beschloss der Mainzer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf
       von SPD, CDU, Grünen und FDP. Die Linke ist im Mainzer Landtag nicht
       vertreten. Danach ist eine staatliche Finanzierung von Abgeordneten- und
       Fraktionsmitarbeiter:innen ausgeschlossen, wenn diese nicht
       „zuverlässig“ sind. Als unzuverlässig gilt insbesondere, wer Bestrebungen
       gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt oder in den
       vergangenen fünf Jahren unterstützt hat. Die Prüfung nimmt der
       Landtagspräsident vor; derzeit ist dies der CDU-Abgeordnete Matthias
       Lammert. Er kann sich dabei insbesondere auf Informationen der
       Verfassungsschutzämter stützen, muss am Ende aber eine „Gesamtwürdigung“
       vornehmen.
       
       Gegen diese Änderung von Abgeordnetengesetz und Fraktionsgesetz beantragte
       die AfD-Landtagsfraktion im November 2025 eine Normenkontrolle durch das
       Landesverfassungsgericht. Die Neuregelung verletze das freie Mandat der
       Abgeordneten, die Fraktionsautonomie und die Berufsfreiheit der
       Mitarbeiter:innen.
       
       ## Kein Beschäftigungsverbot für Mitglieder
       
       Doch der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wies die AfD-Klage nun
       in vollem Umfang ab. Die Zuverlässigkeitsprüfung sei mit der
       Landesverfassung vereinbar. Zwar greife die Regelung in Abgeordneten- und
       Fraktionsrechte ein, doch sei dies zum Schutz der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung und der Arbeitsfähigkeit des Landtags
       gerechtfertigt. Die Landesverfassung beruhe auf einer Grundentscheidung für
       die „wehrhafte Demokratie“.
       
       Der Finanzierungsausschluss für extremistische Mitarbeiter:innen sei
       auch verhältnismäßig, so die Richter:innnen, denn es gebe kein
       „Beschäftigungsverbot“ für alle AfD-Mitglieder, wie die AfD befürchtet
       hatte. Laut Urteil genügt die bloße AfD-Mitgliedschaft nicht für einen
       Finanzierungsausschluss, solange die Partei nicht verboten ist. Es komme
       vielmehr auf das konkrete Verhalten des jeweiligen Mitarbeiters an.
       
       Bisher gab es drei Anwendungsfälle für die neue Regelung, die alle die
       AfD-Fraktion betrafen. Ein Mitarbeiter verweigerte die
       Zuverlässigkeitsprüfung, zwei andere wurden als unzuverlässig eingestuft.
       Die Einzelfälle werden noch gerichtlich überprüft.
       
       Bisher ist nur Hessen dem rheinland-pfälzischen Beispiel gefolgt. Andere
       Parlamente wollten zunächst den Ausgang der verfassungsgerichtlichen
       Überprüfung in Rheinland-Pfalz abwarten.
       
       „Dass der Landtag nicht der Finanzier seiner eigenen [3][Verfassungsfeinde]
       sein muss, steht jetzt höchstrichterlich fest“, kommentierte
       Landtagspräsident Lammert. Er schickte das am Dienstag veröffentlichte
       Urteil sofort an seine Kolleg:innen im Bundestag und in den Landtagen.
       Rheinland-Pfalz verstehe sich als „Vorreiter“ beim Schutz der Demokratie
       vor Verfassungsfeinden, so Lammert.
       
       (Az.: N 31/25)
       
       9 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rechtsextreme-Mitarbeitende-bei-der-AfD/!5998132
 (DIR) [2] /Die-AfD-Fraktion-und-ihre-Mitarbeiter/!5550036
 (DIR) [3] /Neue-Debatte-ueber-AfD-Verbot/!6211379
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Rheinland-Pfalz
 (DIR) Landesverfassung
 (DIR) GNS
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verdacht auf Scheinbeschäftigung: Personalschwemme der AfD wird untersucht
       
       Im Bundestag kennt ein AfD-Abgeordneter seinen eigenen Mitarbeiter nicht,
       in Landtagen beschäftigen AfD-Leute bis zu 16 Mitarbeiter. Nun drohen
       Konsequenzen.
       
 (DIR) Rücktrittsforderung an AfD-Personalchef: Vetternwirtschaft ist der gordische Knoten
       
       Der Skandal um die Beschäftigung von Angehörigen führt zu Verwerfungen in
       der Partei. Der Fraktionsvize Keuter gerät zunehmend unter Druck.
       
 (DIR) Vetternwirtschaft in der AfD: 16 Jobs bei einer Abgeordneten, 10 beim Spitzenkandidaten
       
       Dass AfD-Abgeordnete Verwandte mit Stellen versorgen, ist nicht alles. In
       Sachsen-Anhalt beschäftigen sie auf Staatskosten auch auffällig viel
       Personal.