# taz.de -- Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: Täter gesteht, Verfahren eingestellt
       
       > Die Angestellte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird von
       > ihrem Vorgesetzten belästigt. Sechs Jahre vergehen bis zur
       > Gerichtsverhandlung.
       
 (IMG) Bild: Blinde Justitia, Relief am Gerichtsgebäude in der Berliner Turmstraße: am 31. August wurde der Fall von Sonja M. vor dem Amtsgericht verhandelt
       
       Es passierte im Sommer und Herbst 2020. Ihr Vorgesetzter habe sie gegen
       ihren Willen geküsst und an Beinen und Po gestreichelt, berichtet Sonja M.
       Die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt in einer Werkstatt für Menschen mit
       Behinderung angestellt. Im Oktober 2020 erstattete sie gemeinsam mit ihrer
       Mutter Anzeige. Am 31. August 2026 findet schließlich die Hauptverhandlung
       vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Sechs Jahre hat es gedauert,
       bis der Fall zu einem juristischen Abschluss kommt. Wie kann das sein?
       
       Sonja M. hat eine diagnostizierte leichte bis mittlere
       Intelligenzminderung. Ihr Fall ist kein Einzelfall. Frauen mit Behinderung
       sind laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums besonders oft von
       sexualisierter Gewalt betroffen – [1][besonders dann, wenn sie in einer
       Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten].
       
       Die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen
       Kindesmissbrauchs will künftig mehr Menschen mit Behinderung erreichen, die
       in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Mit
       einer am Montag gestarteten [2][Kampagne] will sie Betroffene direkt
       ansprechen. Die Kommission will untersuchen, welche Umstände und Strukturen
       zu der Gewalt und zu ihrem Verschweigen geführt haben – und wie Aufklärung
       verhindert wird. Der Fall von Sonja M. zeigt viele Probleme auf.
       
       Die Strafverfolgung bei Sexualdelikten ist ohnehin schwierig. „Das
       potenziert sich, wenn sich mehrere Diskriminierungsmerkmale bei einer
       verletzten Person überschneiden“, sagt Rechtsanwält*in Ronska Grimm der
       taz. Oft stehe in diesen Fällen Aussage gegen Aussage. Die Aussage der
       Betroffenen hat dann vor Gericht große Bedeutung. Sonja M. aber wurde die
       Aussagefähigkeit abgesprochen.
       
       ## Gutachten führt zu Einstellung der Ermittlungen
       
       Die Staatsanwaltschaft beauftragte ein Gutachten, in dem die
       Sachverständige Sonja M. eine „emotionale Instabilität“ attestierte. Im
       Verlauf der Befragung hatte sie begonnen zu weinen und gesagt, sie könne
       nicht mehr. „Meine Mandantin ist über Stunden hinweg ohne ausreichende
       Pause begutachtet worden“, regt sich Grimm auf.
       
       „Das gesamte Setting war extrem diskriminierend“, sagt Grimm. Sonja M.
       seien Fragen gestellt worden und sie habe auf Kleinkinder zugeschnittene
       Tests absolvieren müssen. So habe sie etwa aus einem Bündel Buntstifte alle
       roten heraussuchen müssen. Diese „diskriminierende Aufgabenstellung“ habe
       sich durch die Begutachtung gezogen. „Meine Mandantin ist erwachsen. Auch
       mit Diagnosen wie einer leichten Intelligenzminderung haben Erwachsene das
       Recht, als solche behandelt zu werden“, betont Grimm. Behandelt worden sei
       sie aber, als sei sie fünf Jahre alt.
       
       ## Fehlendes Fachwissen
       
       Solche Gutachten werden von dafür qualifizierten Psycholog*innen
       erstellt. Ob sie aber behindertenspezifisches Wissen haben, hängt vom
       Zufall ab. Im Fall von Sonja M. fehlte es der Gutachterin offensichtlich.
       Sie sprach der jungen Frau ihre Aussagefähigkeit vor Gericht ab. Dem folgte
       die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte die Ermittlungen ein. Auch bei
       der Staatsanwaltschaft fehle es an personellen Ressourcen und Fachwissen,
       bemängelt Grimm. Ob ein Fall sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit
       Behinderung vor Gericht landet, scheint also vor allem vom Glück
       abzuhängen.
       
       Ronska Grimm legte damals erfolglos Beschwerde bei der
       Generalstaatsanwaltschaft ein, auch ein Klageerzwingungsverfahren beim
       Kammergericht Berlin hatte keinen Erfolg. Das einzige Urteil des
       Rechtsstaats zu diesem Zeitpunkt: Die Stimme von Sonja M. hat kein Gewicht.
       „Das ist ein ganz grundsätzliches Menschenrecht. Ihr wurde aberkannt, dass
       ihr Wort in irgendeiner Weise zählt. Das konnten wir so nicht stehen
       lassen“, sagt Grimm.
       
       [3][Es folgte eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof
       Berlin]. [4][Der kam im Juni 2024 zu dem Schluss, dass Sonja M. in ihrem
       Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei], und verwies den Fall
       zurück ans Kammergericht. Ein erster Erfolg. Seit der Anzeige waren
       inzwischen rund vier Jahre vergangen. Es sollte weitere zwei Jahre bis zur
       Verhandlung dauern. „Die Verletzte hat aufgrund des Justizversagens sechs
       Jahre lang mit dem Trauma nicht abschließen können.“
       
       ## Verfahren nach sechs Jahren eingestellt
       
       Am 31. August dieses Jahres wurde der Fall von Sonja M. schließlich vor dem
       Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt. Die Verhandlung endete mit einer
       Einstellung des Verfahrens. Ganz allgemein gilt: Die Verfahrensdauer muss
       strafmildernd berücksichtigt werden. Der Beschuldigte musste lediglich eine
       Geldstrafe an Sonja M. zahlen. Die taz konnte den entsprechenden Beschluss
       des Gerichts einsehen.
       
       Ganz entscheidend war für Grimms Mandantin, dass der Angeklagte die
       Übergriffe gestand. „Für sie ist es ein Erfolg, dass er die Taten
       vollumfänglich zugegeben hat, dass sie nicht mehr als Lügnerin dasteht“,
       sagt Grimm. Das Wichtigste sei für M. gewesen, dass ihre Stimme das gleiche
       Gewicht habe wie die von Menschen ohne Behinderung.
       
       ## Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
       
       Rechtsanwält*in Ronska Grimm und Sonja M. konnten in den sechs Jahren
       Kampf gegen die Berliner Justiz einige Erfolge erzielen, die über den Fall
       hinaus Strahlkraft haben werden. Grimm konnte etwa einen Beschluss
       erwirken, dass Sonja M. im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention
       ausschließlich von der Richterin befragt werden darf. Sie wurde außerdem
       von der Richterin in einem separaten Raum vernommen. Die anderen
       Verfahrensbeteiligten waren lediglich per Video zugeschaltet.
       
       Trotzdem ging Grimm mit gemischten Gefühlen aus der Verhandlung. Die
       Einstellung gegen Geldauflage sei „besser als nichts“, gleichzeitig aber
       auch ein „enttäuschendes Ergebnis“. Verurteilt wurde der Angeklagte nicht.
       Dabei hätten gute Gründe dafür gesprochen, „Weil er gezielt seine Macht als
       Vorgesetzter missbraucht hat, und weil der Schutz von Menschen in
       Werkstätten vor sexualisierter Gewalt ernst genommen werden muss“, findet
       Grimm.
       
       ## Polizeiliche Vernehmung schon entscheidend
       
       Bei Verfahren, in denen Menschen mit Behinderung betroffen sind, stößt man
       immer wieder an die gleichen Grenzen. Das beginnt schon bei der
       polizeilichen Vernehmung. Oft wird ein Anhörungsbogen rausgeschickt, der
       den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung nicht gerecht wird. Denn sie
       benötigen unter Umständen Hilfe beim Ausfüllen. Doch, macht Grimm deutlich:
       Vor Gericht seien solche Aussagen in der Regel nicht verwertbar. Dann sei
       im Grunde klar: „Das Verfahren ist für die Tonne. Das wird niemals zu einer
       Verurteilung führen.“
       
       Bei Sonja M. konnte Grimm rechtzeitig intervenieren und erinnerte die
       Polizei, dass die Vernehmung unbedingt vor Ort erfolgen und per Video
       aufgezeichnet werden muss. Das wissen Betroffene oder deren Angehörigen oft
       nicht.
       
       Dass das Verfahren von Sonja M. auf den letzten Metern doch noch
       eingestellt wurde, bezeichnet Grimm als „klassisch“. Damit ein
       Hauptverfahren eingestellt wird, müssen sich Staatsanwaltschaft, Gericht
       und Angeklagter darüber einig sein. Der Wunsch der verletzten Person muss
       nicht berücksichtigt werden. Verhindern konnte Grimm die Einstellung nicht.
       „Es bleibt ein schales Gefühl zurück.“
       
       15 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950
 (DIR) [2] https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/aufrufkampagne-fuer-menschen-mit-behinderungen-gestartet/
 (DIR) [3] /Gewalt-gegen-Menschen-mit-Behinderung/!5883610
 (DIR) [4] /Belaestigung-einer-Frau-mit-Behinderung/!6020367
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annika Danielmeier
       
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