# taz.de -- Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: Täter gesteht, Verfahren eingestellt
> Die Angestellte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird von
> ihrem Vorgesetzten belästigt. Sechs Jahre vergehen bis zur
> Gerichtsverhandlung.
(IMG) Bild: Blinde Justitia, Relief am Gerichtsgebäude in der Berliner Turmstraße: am 31. August wurde der Fall von Sonja M. vor dem Amtsgericht verhandelt
Es passierte im Sommer und Herbst 2020. Ihr Vorgesetzter habe sie gegen
ihren Willen geküsst und an Beinen und Po gestreichelt, berichtet Sonja M.
Die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt in einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderung angestellt. Im Oktober 2020 erstattete sie gemeinsam mit ihrer
Mutter Anzeige. Am 31. August 2026 findet schließlich die Hauptverhandlung
vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Sechs Jahre hat es gedauert,
bis der Fall zu einem juristischen Abschluss kommt. Wie kann das sein?
Sonja M. hat eine diagnostizierte leichte bis mittlere
Intelligenzminderung. Ihr Fall ist kein Einzelfall. Frauen mit Behinderung
sind laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums besonders oft von
sexualisierter Gewalt betroffen – [1][besonders dann, wenn sie in einer
Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten].
Die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs will künftig mehr Menschen mit Behinderung erreichen, die
in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Mit
einer am Montag gestarteten [2][Kampagne] will sie Betroffene direkt
ansprechen. Die Kommission will untersuchen, welche Umstände und Strukturen
zu der Gewalt und zu ihrem Verschweigen geführt haben – und wie Aufklärung
verhindert wird. Der Fall von Sonja M. zeigt viele Probleme auf.
Die Strafverfolgung bei Sexualdelikten ist ohnehin schwierig. „Das
potenziert sich, wenn sich mehrere Diskriminierungsmerkmale bei einer
verletzten Person überschneiden“, sagt Rechtsanwält*in Ronska Grimm der
taz. Oft stehe in diesen Fällen Aussage gegen Aussage. Die Aussage der
Betroffenen hat dann vor Gericht große Bedeutung. Sonja M. aber wurde die
Aussagefähigkeit abgesprochen.
## Gutachten führt zu Einstellung der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft beauftragte ein Gutachten, in dem die
Sachverständige Sonja M. eine „emotionale Instabilität“ attestierte. Im
Verlauf der Befragung hatte sie begonnen zu weinen und gesagt, sie könne
nicht mehr. „Meine Mandantin ist über Stunden hinweg ohne ausreichende
Pause begutachtet worden“, regt sich Grimm auf.
„Das gesamte Setting war extrem diskriminierend“, sagt Grimm. Sonja M.
seien Fragen gestellt worden und sie habe auf Kleinkinder zugeschnittene
Tests absolvieren müssen. So habe sie etwa aus einem Bündel Buntstifte alle
roten heraussuchen müssen. Diese „diskriminierende Aufgabenstellung“ habe
sich durch die Begutachtung gezogen. „Meine Mandantin ist erwachsen. Auch
mit Diagnosen wie einer leichten Intelligenzminderung haben Erwachsene das
Recht, als solche behandelt zu werden“, betont Grimm. Behandelt worden sei
sie aber, als sei sie fünf Jahre alt.
## Fehlendes Fachwissen
Solche Gutachten werden von dafür qualifizierten Psycholog*innen
erstellt. Ob sie aber behindertenspezifisches Wissen haben, hängt vom
Zufall ab. Im Fall von Sonja M. fehlte es der Gutachterin offensichtlich.
Sie sprach der jungen Frau ihre Aussagefähigkeit vor Gericht ab. Dem folgte
die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte die Ermittlungen ein. Auch bei
der Staatsanwaltschaft fehle es an personellen Ressourcen und Fachwissen,
bemängelt Grimm. Ob ein Fall sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit
Behinderung vor Gericht landet, scheint also vor allem vom Glück
abzuhängen.
Ronska Grimm legte damals erfolglos Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft ein, auch ein Klageerzwingungsverfahren beim
Kammergericht Berlin hatte keinen Erfolg. Das einzige Urteil des
Rechtsstaats zu diesem Zeitpunkt: Die Stimme von Sonja M. hat kein Gewicht.
„Das ist ein ganz grundsätzliches Menschenrecht. Ihr wurde aberkannt, dass
ihr Wort in irgendeiner Weise zählt. Das konnten wir so nicht stehen
lassen“, sagt Grimm.
[3][Es folgte eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Berlin]. [4][Der kam im Juni 2024 zu dem Schluss, dass Sonja M. in ihrem
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei], und verwies den Fall
zurück ans Kammergericht. Ein erster Erfolg. Seit der Anzeige waren
inzwischen rund vier Jahre vergangen. Es sollte weitere zwei Jahre bis zur
Verhandlung dauern. „Die Verletzte hat aufgrund des Justizversagens sechs
Jahre lang mit dem Trauma nicht abschließen können.“
## Verfahren nach sechs Jahren eingestellt
Am 31. August dieses Jahres wurde der Fall von Sonja M. schließlich vor dem
Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt. Die Verhandlung endete mit einer
Einstellung des Verfahrens. Ganz allgemein gilt: Die Verfahrensdauer muss
strafmildernd berücksichtigt werden. Der Beschuldigte musste lediglich eine
Geldstrafe an Sonja M. zahlen. Die taz konnte den entsprechenden Beschluss
des Gerichts einsehen.
Ganz entscheidend war für Grimms Mandantin, dass der Angeklagte die
Übergriffe gestand. „Für sie ist es ein Erfolg, dass er die Taten
vollumfänglich zugegeben hat, dass sie nicht mehr als Lügnerin dasteht“,
sagt Grimm. Das Wichtigste sei für M. gewesen, dass ihre Stimme das gleiche
Gewicht habe wie die von Menschen ohne Behinderung.
## Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwält*in Ronska Grimm und Sonja M. konnten in den sechs Jahren
Kampf gegen die Berliner Justiz einige Erfolge erzielen, die über den Fall
hinaus Strahlkraft haben werden. Grimm konnte etwa einen Beschluss
erwirken, dass Sonja M. im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention
ausschließlich von der Richterin befragt werden darf. Sie wurde außerdem
von der Richterin in einem separaten Raum vernommen. Die anderen
Verfahrensbeteiligten waren lediglich per Video zugeschaltet.
Trotzdem ging Grimm mit gemischten Gefühlen aus der Verhandlung. Die
Einstellung gegen Geldauflage sei „besser als nichts“, gleichzeitig aber
auch ein „enttäuschendes Ergebnis“. Verurteilt wurde der Angeklagte nicht.
Dabei hätten gute Gründe dafür gesprochen, „Weil er gezielt seine Macht als
Vorgesetzter missbraucht hat, und weil der Schutz von Menschen in
Werkstätten vor sexualisierter Gewalt ernst genommen werden muss“, findet
Grimm.
## Polizeiliche Vernehmung schon entscheidend
Bei Verfahren, in denen Menschen mit Behinderung betroffen sind, stößt man
immer wieder an die gleichen Grenzen. Das beginnt schon bei der
polizeilichen Vernehmung. Oft wird ein Anhörungsbogen rausgeschickt, der
den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung nicht gerecht wird. Denn sie
benötigen unter Umständen Hilfe beim Ausfüllen. Doch, macht Grimm deutlich:
Vor Gericht seien solche Aussagen in der Regel nicht verwertbar. Dann sei
im Grunde klar: „Das Verfahren ist für die Tonne. Das wird niemals zu einer
Verurteilung führen.“
Bei Sonja M. konnte Grimm rechtzeitig intervenieren und erinnerte die
Polizei, dass die Vernehmung unbedingt vor Ort erfolgen und per Video
aufgezeichnet werden muss. Das wissen Betroffene oder deren Angehörigen oft
nicht.
Dass das Verfahren von Sonja M. auf den letzten Metern doch noch
eingestellt wurde, bezeichnet Grimm als „klassisch“. Damit ein
Hauptverfahren eingestellt wird, müssen sich Staatsanwaltschaft, Gericht
und Angeklagter darüber einig sein. Der Wunsch der verletzten Person muss
nicht berücksichtigt werden. Verhindern konnte Grimm die Einstellung nicht.
„Es bleibt ein schales Gefühl zurück.“
15 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950
(DIR) [2] https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/aufrufkampagne-fuer-menschen-mit-behinderungen-gestartet/
(DIR) [3] /Gewalt-gegen-Menschen-mit-Behinderung/!5883610
(DIR) [4] /Belaestigung-einer-Frau-mit-Behinderung/!6020367
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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