# taz.de -- Wohnen für Menschen mit Behinderung: Alles muss man selber machen
       
       > Julian Schmidgall benötigt einen Wohnplatz mit durchgehender Betreuung.
       > Trotz Rechtsanspruch ist die Suche nach einer passenden Einrichtung
       > vergeblich.
       
 (IMG) Bild: Das Elternhaus von Julian Schmidgall und seinen Schwestern
       
       Es war ein Sommermorgen 2025, sie stand in der Küche ihres Elternhauses und
       hatte gerade Kaffee gekocht, da entschied Helen Akin, dass es so nicht
       weitergehen kann. Wenige Tage vorher war wieder einmal eine Absage in ihrem
       E-Mail-Postfach gelandet. „Leider können wir ihnen aktuell keinen Wohnplatz
       für Julian Schmidgall anbieten“, stand da. In den vergangenen Jahren hatte
       sie Dutzende solcher Mails bekommen.
       
       Julian Schmidgall ist fast 40 Jahre alt und hat eine komplexe geistige
       Behinderung. Er kann nicht sprechen und ist im Alltag durchgehend auf eine
       engmaschige Betreuung angewiesen – vor allem auf die seiner Familie. Früher
       kümmerten sich seine Eltern um ihn, heute vor allem seine Schwestern Helen
       Akin und Marie Schmidgall. Sie sind da, wenn er aufsteht; helfen ihm beim
       Anziehen, Waschen und Zähneputzen. Sie gehen mit ihm in die Natur, kochen
       mit ihm, besuchen mit ihm seine Freund:innen. Abends begleiten sie ihn ins
       Bett.
       
       Seine Schwestern sind es auch, die seit Jahren für das Recht ihres Bruders
       kämpfen: Dafür, dass er einen geeigneten Wohnplatz erhält, an dem er gut
       versorgt ist und bekommt, was er will und braucht. Eine „bedarfsgerechte,
       personenzentrierte Versorgung“, wie es im Gesetz heißt. Für Julian
       Schmidgall wäre das eine kleine Wohngruppe nahe seiner Familie, mit maximal
       fünf Mitbewohner:innen und einer durchgehenden Betreuung.
       
       Doch einen solchen Platz gibt es für ihn nicht.
       
       ## Kein Einzelfall
       
       Damit ist er kein Einzelfall. Laut einer Umfrage der Bundesvereinigung
       Lebenshilfe gibt es insbesondere für Menschen mit komplexen Behinderungen
       im gesamten Bundesgebiet zu wenig Angebote. Knapp drei Viertel aller
       befragten Angehörigen gaben an, dass es in ihrer Region keine oder wenig
       Wohnplatzangebote gibt.
       
       „Das sind dramatische Zahlen“, sagt Studienleiter Kai Pakleppa. „Die
       Menschen leben dann in der Regel auch im Erwachsenenalter noch zu Hause und
       werden von den Angehörigen versorgt.“ Mit der Folge, dass diese ihr eigenes
       Leben oft hintanstellen. Zeit für sich oder auch für eine reguläre
       Lohnarbeit fehlt häufig.
       
       „Die Belastung für die Angehörigen steigt dadurch immens“, sagt Pakleppa.
       In vielen Fällen sind die Angehörigen chronisch überbelastet – und mangels
       Alternativen können sie nichts an der Situation ändern. „Oft ist das
       Setting so kompliziert, dass man nicht mal eben an jemand anders übergeben
       kann.“
       
       ## Jahrelange Suche
       
       Im Fall von Julian Schmidgall hat die durchgehende Betreuung seine Mutter,
       die lange seine Hauptbetreuungsperson war, überlastet. „Für meine Mutter
       wurde es mit der Zeit schwieriger“, sagt seine Schwester Marie. „Wir haben
       uns mit dem Gedanken auseinandergesetzt, dass Julian langfristig eine
       alternative Wohnmöglichkeit findet.“ Ab 2015, er ist damals Ende 20,
       übernehmen seine Schwestern zunehmend Betreuungsaufgaben – während sie
       studieren, arbeiten und die Wohnplatzsuche koordinieren.
       
       Auf Nachfrage bekommen sie von der zuständigen Behörde eine Liste mit mehr
       als 30 möglichen Einrichtungen, einige davon mehrere hundert Kilometer von
       seiner Familie entfernt. Um konkrete Angebote müssen sie sich selbst
       bemühen.
       
       Sie fragen alle Einrichtungen im Umkreis von 200 Kilometer an und werden
       erst einmal auf Wartelisten gesetzt. Sie werden vertröstet und ignoriert,
       bekommen Absage um Absage – obwohl es eigentlich Aufgabe des Staates wäre,
       Julian Schmidgall einen geeigneten Wohnplatz zur Verfügung zu stellen.
       
       Das persönliche Budget, also das Geld, das ihr Bruder aufgrund seiner
       Situation vom Staat erhält, wird zu dieser Zeit viel zu niedrig
       eingeschätzt – wie ein Gericht Jahre später bestätigen wird. Laut der
       Anwältin, die Familie Schmidgall in diesem Verfahren vertreten hat, ist das
       keine Ausnahme. In vielen Fällen werde erst dann genug gezahlt, wenn die
       Betroffenen klagen.
       
       ## Paradigmenwechsel in der Theorie
       
       Seit [1][Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)] muss sich das
       Leistungsangebot der Eingliederungshilfe, der staatlichen Sozialleistung
       für Menschen mit Behinderung, eigentlich am individuellen Bedarf der
       Menschen orientieren. „Was Menschen wegen ihrer Behinderung an
       Unterstützungsleistungen bekommen, ist dann nur noch davon abhängig, was
       sie brauchen“, schrieb das Sozialministerium 2017 zur Einführung des BTHG.
       
       Ein Paradigmenwechsel – denn lange Zeit hatte man sich im Sozialrecht daran
       orientiert, was die Einrichtungen bieten können. Wohnheimbetreibern hat der
       Staat pro Bewohner:in eine feste Pauschale gezahlt. „Man hat ein
       bestimmtes Geld gekriegt und sich dann überlegt, was man dafür so leistet“,
       sagt Roland Rosenow, Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der
       Katholischen Hochschule Freiburg.
       
       Wie der Alltag der Bewohner:innen aussah, welche Rückzugsmöglichkeiten
       und Freizeitangebote es für sie gab, das entschieden jahrzehntelang die
       Einrichtungen. Die Bewohner:innen mussten sich fügen. „Für den
       Leistungserbringer, also für die zuständige Einrichtung, war das der Himmel
       auf Erden“, sagt Rosenow. „Die konnten eigentlich machen, was sie wollten.
       Sie konnten ihren Gewinn stets optimieren durch die Verkürzung der
       Leistungen.“
       
       ## Schlechte Chancen in der Praxis
       
       Doch während das BTHG diese Strukturen in der Theorie überwunden hat,
       orientieren sich viele Einrichtungen in der Praxis [2][offenbar noch immer
       daran]. Vor allem, wenn die persönlichen Budgets zu niedrig angesetzt sind,
       rentieren sich bestimmte Bewohner:innen für sie nicht.
       
       Laut Familie Schmidgall hat zum Beispiel eine Einrichtung einen
       potenziellen Wohnplatz vorab an Bedingungen geknüpft, darunter die
       Medikamentengabe und ein Zimmereinschluss im Ermessen des Personals. Wer
       sediert oder eingeschlossen ist, muss weniger aufwändig betreut werden. Das
       wiederum bedeutet weniger Personalaufwand und weniger Kosten. „Das passt
       nicht zu unserer Vorstellung von einem würdevollen Leben“, sagt Marie
       Schmidgall.
       
       Und andere Einrichtungen versenden eben direkt Absagen. „Rückblickend haben
       wir die Erfahrung gemacht, dass es eine Differenzierung gibt zwischen
       Menschen“, sagt Marie Schmidgall weiter. Menschen mit einem geringeren
       Betreuungsbedarf verursachen weniger Kosten und werden bevorzugt
       aufgenommen.
       
       Angesichts des anhaltenden Sparkurses im Sozialbereich dürfte sich die
       Situation weiter verschärfen. Im April [3][veröffentlichte der Paritätische
       Gesamtverband ein internes Papier] einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern
       und Gemeinden, das zahlreiche Kürzungsvorschläge für Menschen mit
       Behinderungen beinhaltet.
       
       Demnach soll etwa das Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfeauswahl auf
       „wirtschaftlich angemessene Angebote“ beschränkt werden. Es drohe „ein
       Kahlschlag bei Alltagshilfen mit einschneidenden Folgen für Betroffene und
       ihre Familien“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
       
       ## Vernetzung bringt die Idee
       
       Mit den Jahren weiten Helen Akin und Marie Schmidgall die Suche nach einem
       Wohnplatz für ihren Bruder aus. Sie lassen nicht locker, haken nach,
       telefonieren, schreiben Mails und Briefe – ohne Erfolg. Allein zwischen den
       Jahren 2022 und 2024 bekommen sie fast 40 Absagen von Einrichtungen in
       mehreren Bundesländern.
       
       Um auf die Lage aufmerksam zu machen, gründen die Schwestern im Sommer 2024
       einen Verein. Mit Antigone e.V. vernetzen sie sich mit Menschen in der
       Region – und merken schnell, wie viele Familien es gibt, denen es ähnlich
       geht. Als sie von einer Frau hören, die selbst eine WG für Menschen mit
       Demenzerkrankungen ins Leben gerufen hat, wächst eine Idee heran: Eine
       Wohngemeinschaft zu gründen, die Menschen wie Julian Schmidgall ein Leben
       mit so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Betreuung wie nötig
       bietet.
       
       An dem eingangs erwähnten Sommermorgen im Jahr 2025 kommt Helen Akin in der
       Küche des Elternhauses schließlich der entscheidende Gedanke. „Ich habe aus
       dem Fenster geschaut und mir gedacht: Wieso nicht dieses Haus? Es ist so
       schön gelegen und wir haben genug Räume“, berichtet sie.
       
       ## WG in Gründung
       
       Sie beginnt, über ihre Idee zu reden. Erst in ihrer Familie, dann mit
       anderen Familien aus der Region. Immer wieder machen die drei Geschwister
       Spaziergänge mit anderen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
       laden zum Kaffee ein. Und es gibt da zwei, mit denen versteht sich Julian
       Schmidgall besonders gut: Felix Timko und Levin Mezger. Nach vielen
       Gesprächen treffen die Familien gemeinsam eine Entscheidung.
       
       Die drei Männer werden zusammenziehen, in das Elternhaus von Julian
       Schmidgall. Die Familien sprechen mit Pflege- und Betreuungskräften,
       stellen ein Team zusammen, finanziert mit den persönlichen Budgets der drei
       Bewohner. Mit ihrem Verein organisieren sie eine Spendenkampagne, über die
       die Sanierung des Hauses finanziert wird.
       
       „Es ist noch ein langer Weg“, sagt Helen Akin, „aber der Plan ist, dass die
       beiden noch in diesem Jahr einziehen.“ Ziel ist es, dass dann durchgehend
       mindestens eine Betreuungskraft vor Ort ist. Die Zimmer haben sie sich
       bereits ausgesucht. An jeder der drei Türen hängt ein Bild des künftigen
       Bewohners.
       
       24 Aug 2026
       
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