# taz.de -- Angeklagter Antifaschist: Alle Warnungen übergangen
> Im Dresdner Antifa-Prozess wird ohne einen Angeklagten weiterverhandelt:
> Er ist seit einem Suizidversuch nicht mehr ansprechbar.
(IMG) Bild: Schon im November 2025 protestieren Antifa-Unterstützer:innen vor dem Oberlandesgericht in Dresden
Es ist ein Platz auf der Anklagebank im Oberlandesgericht Dresden, der am
Dienstag leer blieb. Seit vergangenem November wird dort [1][gegen sieben
Antifaschisten verhandelt]. Der Vorwurf: mehrere schwere Angriffe auf
Rechtsextreme, als Teil der „Antifa Ost“. Nun aber wurde das Verfahren
gegen einen Beschuldigten, Henry A., abgetrennt. Weil sich der 38-Jährige
nach einem Suizidversuch nicht ansprechbar im Krankenhaus befindet.
Es ist genau dieser Fall, vor dem seine Verteidiger über Wochen das Gericht
gewarnt hatten. Vergeblich. Schon seit Jahren war Henry A. im Visier der
Soko Linx des sächsischen LKA. 2021 durchsuchen sie seine Wohnung in
Leipzig [2][gleich zwei Mal.] Damals lief bereits in Dresden ein erster
Prozess gegen vier „Antifa Ost“-Beschuldigte um die Leipzigerin Lina E.,
die 2023 schließlich zu gut fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Parallel ermittelte das LKA gegen weitere Linke, die ebenfalls an Angriffen
auf Rechtsextreme beteiligt gewesen sein sollen. Einer von ihnen soll Henry
A. gewesen sein. Nach den Razzien blieb Henry A. auf freiem Fuß. Die
Vorwürfe gegen ihn sind aber zusätzlich heikel, weil Henry A. damals noch
Mitarbeiter der Leipziger Stadtverwaltung war. Er soll einen Schlüssel zu
einem Depot der „Antifa Ost“ gehabt haben, auf einem Dachboden eines
Leipziger Mietshauses. Und er soll auch an einem Angriff beteiligt gewesen
sein: auf eine Gruppe Neonazis in Wurzen, die von einem Aufmarsch aus
Dresden zurückkehrten.
Im Mai 2025 erfolgte gegen Henry A. und sechs weitere Beschuldigte –
darunter der frühere Partner von Lina E., Johann G. – die Anklage durch die
Bundesanwaltschaft: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, für
einige auch versuchter Mord. Vor einem Jahr folgt der Prozessauftakt.
Mehrere Angeklagte verteidigen dort antifaschistisches Engagement, weisen
die Vorwürfe als überzogen zurück (3). Henry A. schweigt.
## „Eher unter dem Zug als im Zug“
Was öffentlich da nicht bekannt ist: wie krank Henry A. damals schon ist.
Seine Anwälte haben zugestimmt, dass dies nun bekannt gemacht wird. Auch in
der öffentlichen Verhandlung wiesen sie mehrfach darauf hin, auch Henry A.
selbst. Der 38-Jährige leidet demnach unter einer psychischen Störung, die
ihn bei Schicksalsschlägen zu Suizidversuchen drängt. Zudem lebt er mit
ADHS, müsse das Beruhigungsmittel Tavor nehmen, war in Therapie. Noch vor
Prozessbeginn unternimmt Henry A. einen Suizidversuch, geht danach in eine
Klinik.
Zugleich stellen seine Anwälte Martina Arndt und Felix Isensee einen
Antrag, das Verfahren von Henry A. vom Prozess abzutrennen – weil ihn die
allermeisten Vorwürfe gar nicht beträfen. Das Gericht lehnt den Antrag ab.
Henry A. muss wegen des Prozesses eine begonnene Therapie verkürzen. Vor
Gericht beantragen seine Verteidiger, an einzelnen Verhandlungstagen früher
zu enden, damit Henry A. eine ADHS-Selbsthilfegruppe besuchen kann. Auch
das wird abgelehnt. Henry A. stellt darauf einen Befangenheitsantrag gegen
die Richter. Auch abgelehnt.
Und Henry A.s Zustand verschlechtert sich weiter. Mitte Juli wird er in
eine geschlossene psychiatrische Station zwangseingewiesen. Eine Woche
später erfolgt ein weiterer Suizidversuch. Darauf empfiehlt ein
behandelnder Arzt laut Verteidigung eine dreimonatige Prozesspause für
Henry A. Die Verteidiger beantragen erneut, das Verfahren von Henry A.
abzutrennen: Ihr Mandant sei nicht mehr in der Lage, am Prozess
teilzunehmen, und die Suizidgefahr sei real. Das Gericht beauftragt darauf
einen Gutachter.
Henry A. soll diesem laut Verteidigung gesagt haben, er sehe sich bei einer
Fahrt von Leipzig zum Gericht nach Dresden „eher unter dem Zug als im Zug“.
Der Gutachter attestiert A. dennoch eine Verhandlungsfähigkeit: Denn dieser
habe „grundsätzlich das Vermögen, sich situationsbezogen angemessen
verhalten zu können“, hält er in einem Schriftsatz fest. Ärzte in Henry A.s
Klinik raten ihm zugleich von unbegleiteten Ausgängen und Fahrten ab.
## Gericht schweigt bislang
Und tatsächlich erfolgt, nach dem Tod eines engen Familienmitglieds, ein
weiterer Suizidversuch. Ein Gericht verhängt erneut eine Zwangseinweisung
des 38-Jährigen in eine Klinik, er darf diese nicht mehr freiwillig
verlassen. Das Gericht erklärt aber auch danach: Es gehe weiter von der
Verhandlungsfähigkeit von Henry A. aus – und weist einen erneuten Antrag
auf Abtrennung des Verfahrens zurück.
Am 12. August dann wird Henry A. aus der geschlossenen Klinik zum
Prozesstag in den Dresdener Gerichtssaal gefahren, hingebracht von
Polizisten. Früh morgens holen diese ihn aus der Klinik ab. „Richtig mies“
sei es Henry A. an dem Tag gegangen, erzählt Verteidiger Felix Isensee.
Dass sein Mandant Tavor genommen hatte und ein Notfallmedikament
bereithalten musste, wussten die Beamten laut Isensee nicht. Der Anwalt
kritisiert das im Gerichtssaal als unverantwortlich, fordert ein neues
Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Henry A. Der Antrag wird vom Senat
zurückgestellt. Am Ende des Prozesstages wird Henry A. wieder zurück in die
Klinik gefahren.
Drei Tage später, am 15. August, verlässt Henry A. die Klinik. Am Mittag,
gegen 13.35 Uhr, kollidiert im Leipziger Süden ein Mann mit einer S-Bahn
hinter einer Brücke, wird lebensbedrohlich verletzt. Es ist Henry A. Ärzte
retten sein Leben, versetzen ihn im Krankenhaus ins Koma.
Verteidiger Felix Isensee macht der ganze Vorgang fassungslos. „Das hätte
so niemals passieren dürfen“, sagt er. „Es ist völlig unverständlich, warum
das Gericht auf Teufel komm raus gegen unseren Mandanten verhandeln wollte.
Obwohl allen klar war, wie schlecht es ihm geht und wie gefährdet er war.“
Der Rechtsstaat sehe es vor, dass ein Angeklagter nicht zum Objekt
staatlichen Handelns gemacht werden dürfe, erinnert Isensee. „Dass dieser
Grundsatz in diesem Fall eingehalten wurde, da habe ich starke Zweifel.“
Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts äußerte sich auf taz-Anfrage nicht
zu den abgelehnten Verteidigeranträgen. Noch als Henry A. aber im Koma lag,
soll der Senat ein neues Gutachten zu dessen Verhandlungsfähigkeit
beantragt haben. Dann, 2. September, entschied der Senat schließlich: Das
Verfahren von Henry A. wird vom Prozess abgetrennt. Das bestätigt auch die
Gerichtssprecherin. Weil der Leipziger auf unabsehbare Zeit nicht
verhandlungsfähig sei.
Am Dienstag nun wurde in Dresden gegen nur noch sechs Angeklagte
weiterverhandelt. Ob und wo ein neuer Prozess gegen Henry A. startet, ist
offen. Vorerst stellt sich die Frage aber nicht: Er befindet sich laut
Verteidiger Isensee weiter nicht ansprechbar im Krankenhaus.
Hinweis: Haben Sie suizidale Gedanken? Dann sollten Sie sich unverzüglich
ärztliche und psychotherapeutische Hilfe holen. Bitte wenden Sie sich an
die nächste psychiatrische Klinik oder rufen Sie in akuten Fällen den
Notruf an unter 112. Eine Liste mit weiteren Angeboten finden Sie unter
taz.de/suizidgedanken.
9 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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