# taz.de -- Geplante Tierhaltungskennzeichnung: EU-Kommission stellt deutsches Tierhaltungslogo infrage
       
       > Die Bundesregierung will auch ausländisches Fleisch kennzeichnen. Doch
       > die EU-Kommission hält die Pläne für europarechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Die Mitglieder der EU-Kommission sind keine Mitläufer, wenn's ums deutsche Tierhaltungslogo geht
       
       dpa | Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung
       ausländischer Ware in das verpflichtende [1][Tierhaltungslogo] für Fleisch
       auf dem deutschen Markt stößt auf Einwände der EU-Kommission. In ihrer
       jetzigen Form seien die Pläne nicht mit EU-Regeln kompatibel, heißt es in
       einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so
       umsetzen, könnte ein Strafverfahren drohen. Das [2][Bundesagrarministerium]
       teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprüft.
       
       Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der
       Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der
       Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das
       Logo soll dann nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants
       kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für
       inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen
       werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an
       die EU-Kommission gegeben.
       
       ## Zusätzlicher Aufwand
       
       Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme
       eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzesentwurf sei nicht
       vorgesehen, dass ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden.
       Deshalb müssten ausländische Erzeuger künftig nachweisen, dass sie die
       deutschen Anforderungen erfüllen – sonst würde ihr Fleisch mit der
       niedrigsten Haltungsform „mindestens Stall“ gekennzeichnet. Ein
       zusätzlicher Aufwand.
       
       Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer am Logo die tatsächlichen
       Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen
       fehlen, wie die Kommission am Beispiel Dänemark kritisiert: Das Land sei
       einer der größten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und
       schreibe „wichtige Beiträge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die
       Haltung einer größeren Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder die
       Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine“, vor. An den deutschen
       Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.
       
       ## Bundesregierung kann antworten
       
       Die EU-Kommission kritisiert darüber hinaus zusätzlichen Verwaltungsaufwand
       bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als
       biologisch produziert verkaufen zu dürfen, würde nicht reichen, dass es
       bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt
       wurde. Zusätzlich müsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs-
       und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die
       Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht.
       
       Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten Änderungen
       dürften zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden.
       
       Das geplante Kennzeichnungssystem hat fünf Kategorien von der Stufe „Stall“
       mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019
       gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat
       inzwischen die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern
       und Geflügel.
       
       27 Aug 2026
       
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