# taz.de -- Expertin für Jugendkriminalität: „Jugendstrafrecht für alle bis 21“
       
       > Auch nach dem CSD-Anschlag sollte es eher mehr als weniger
       > Jugendstrafrecht für junge Erwachsene geben, sagt Jugendrechtsprofessorin
       > Theresia Höynck.
       
 (IMG) Bild: Fassade der Jugendstrafanstalt Berlin: „Das Jugendstrafrecht versucht, wo es geht, Freiheitsentziehung zu vermeiden“
       
       taz: Frau Höynck, Abdel Ballout, [1][der den Anschlag auf den Berliner CSD
       verübt hat], war nur deshalb auf freiem Fuß, weil ein Gericht kurz vor der
       Tat bei ihm noch Jugendstrafrecht angewandt hatte. Unionspolitiker fordern
       schon lange und jetzt umso lauter, dass bei jungen Erwachsenen kein
       Jugendstrafrecht mehr angewandt werden soll. Zurecht?
       
       Theresia Höynck: Es ist legitim, dass solche Fragen diskutiert werden. Denn
       es ist eine politische Entscheidung, wie lange Jugendstrafrecht anwendbar
       ist. Dass auch über junge Erwachsene noch nach Jugendstrafrecht geurteilt
       werden kann, ist allerdings gut begründet. Die Hirnforschung hat gezeigt,
       dass der Teil des Gehirns, in dem zum Beispiel Konsequenzen bedacht und
       Impulse gesteuert werden, sich etwa bis zum 25. Lebensjahr noch
       hochdynamisch entwickelt. Hier kann also mit Erziehung, die beim
       Jugendstrafrecht im Vordergrund steht, noch viel bewirkt werden.
       
       taz: Sollte die Anwendung von Jugendstrafrecht also sogar bis 25 möglich
       sein und nicht nur wie derzeit bis zum 21. Lebensjahr?
       
       Höynck: So weit würde ich nicht gehen, auch wenn das diskutabel wäre. Aber
       sinnvoll wäre es, das Jugendstrafrecht für alle jungen Menschen bis zum 21.
       Geburtstag generell anzuwenden.
       
       taz: Also nicht nur, wenn das Gericht ausdrücklich eine Reifeverzögerung
       des jungen Erwachsenen feststellt?
       
       Höynck: Genau. Das Wort „Reifeverzögerung“ ist auch unglücklich. Es klingt
       so, als sei etwas falsch gelaufen. Es ist aber normal, dass 18- bis
       20-Jährige noch stark beeinflussbar und prägbar sind. Deshalb ist es auch
       kein Skandal, wie manche Politiker meinen, dass auf junge Erwachsene heute
       schon meist das Jugendstrafrecht angewandt wird.
       
       taz: Aber …
       
       Höynck: Ja, ich weiß, was Sie sagen wollen: „Mit 18 darf man schon den
       Bundestag wählen.“ Dennoch gibt es im Recht häufig Sonderregelungen für
       junge Erwachsene, etwa beim Führerschein, beim Waffenkauf oder beim Zugang
       zu Spielbanken. Da ist das Strafrecht keine Ausnahme.
       
       taz: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert, dass die Anwendung von
       Jugendstrafrecht jedenfalls dann bei jungen Erwachsenen ausgeschlossen sein
       soll, wenn sie wie Abdul Ballout als Gefährder eingestuft sind.
       
       Höynck: Es geht um die Reife des Jugendlichen, nicht um seine Einstufung
       durch die Polizei – von der das Gericht im Übrigen meist gar nichts weiß.
       
       taz: Im konkreten Fall Ballout wusste das Jugendschöffengericht, [2][dass
       Ballout über den Libanon nach Syrien ausreisen wollte], um sich dem IS
       anzuschließen. Er wollte sich im Gebrauch mit Waffen ausbilden lassen, um
       zu töten.
       
       Höynck: Auch junge Menschen, die sich mit terroristischen Gruppen
       identifizieren, [3][können noch unreif sein, nicht verfestigt,] noch
       beeinflussbar. Dann aber hat das nicht generell mildere, sondern vor allem
       flexiblere Jugendstrafrecht das effektivere Instrumentarium.
       
       taz: Spielt die Sicherheit der Bevölkerung im Jugendstrafrecht gar keine
       Rolle?
       
       Höynck: Doch natürlich. Auch wenn hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund
       steht und nicht die Abschreckung, so spielt der Schutz anderer Menschen vor
       Straftaten selbstverständlich eine Rolle, etwa wenn es um Prognosen und die
       Schlussfolgerungen daraus geht.
       
       taz: Im Fall Ballout hat das Jugendschöffengericht eine Vorbewährung
       gewährt, die es nur im Jugendstrafrecht gibt. Was ist eine Vorbewährung?
       
       Höynck: Es kann Fälle geben, da kommt die Aussetzung einer Freiheitsstrafe
       zur Bewährung noch nicht in Betracht, weil die Sozialprognose zu ungünstig
       ist. Es kann aber trotzdem konkrete Indizien geben, dass sich die Situation
       des Verurteilten bereits zum Besseren wendet, etwa weil er gerade eine
       Ausbildung begonnen hat. Dann kann das Gericht die Entscheidung über die
       Bewährung einige Monate lang aufschieben. In dieser Vorbewährung kann der
       Verurteilte dann zeigen, dass er ohne neue Straftaten leben kann und sich
       an Auflagen hält. Das Jugendstrafrecht versucht, wo es geht,
       Freiheitsentziehung zu vermeiden, weil sie meist mehr schadet, als nutzt.
       Es setzt dabei auf das Prinzip Hoffnung.
       
       taz: Sollte eine derartige Vorbewährung bei ungünstiger Prognose nicht
       ausgeschlossen sein, wenn jemand Terrorfantasien hat und das Töten lernen
       wollte? Da geht es ja nicht um das Risiko neuer Ladendiebstähle, sondern um
       das Risiko, dass die Chance der Vorbewährung dann zum Massenmord genutzt
       wird, wie der CSD-Anschlag zeigt.
       
       Höynck: Bei ungünstiger Prognose ohne klare positive Anhaltspunkte ist die
       Vorbewährung ausgeschlossen. Aber der Attentäter hatte dem Gericht wohl
       glaubwürdig vermittelt, dass er mit islamistischem Terror nichts mehr zu
       tun haben will. Diese Einschätzung hat sich als falsch erwiesen.
       
       taz: Das Jugendschöffengericht hatte auch gehofft, Abdel Ballout mit einem
       Deradikalisierungsprogramm zu erreichen. Sind solche Programme sinnvoll?
       
       Höynck: Sie können sinnvoll sein. Oft klingen sie aber trügerisch nach
       einer einfachen Lösung: Jemand ist gewalttätig, also muss er ein
       Antigewalttraining absolvieren; jemand plante extremistische Straftaten,
       also muss er ins Deradikalisierungsprogramm. Es fehlt aber oft der
       ganzheitliche Blick: Welche Probleme hat der junge Mensch gerade im Leben
       und wie kann er sie lösen. Da ist oft zusätzliche intensive Sozialarbeit
       nötig, auch mit den Familien, nicht nur ein schickes Spezialprogramm.
       
       14 Aug 2026
       
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