# taz.de -- Datenschutzbeauftragte über IFG-Umbau: „Ein Generalangriff auf die Informationsfreiheit“
> Angebliches Sicherheitsrisiko und Verwaltungsaufwand: Das Recht auf
> Information soll deutlich eingeschränkt werden. Die Argumente sind
> vorgeschoben.
(IMG) Bild: Ist sehr besorgt: Brandenburgs Landesbeauftragte für den Datenschutz Dagmar Hartge
taz: Frau Hartge, Sie setzten sich für das Recht auf Informationsfreiheit
ein. Was ist das genau?
Dagmar Hartge: Informationsfreiheit bedeutet, dass jedermann einen
grundsätzlich freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen
Informationen hat. Dieses Recht ist also erst mal unabhängig von weiteren
Voraussetzungen. Deswegen sprechen wir auch von einem Jedermannsrecht.
taz: Welche Informationen können damit erfragt werden?
Hartge: Das kann alles Mögliche sein. Etwa Verträge der öffentlichen Hand,
Bauvorhaben, Bauplanungen. Oder Gutachten und Studien. Finanzierungsfragen,
Protokolle von Gemeindevertretungen oder auch interne Kommunikation von
Behörden. Einmal ging es um eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz; ein
anderes Mal um ein Schadstoffgutachten einer Schule, das nicht
veröffentlicht werden sollte. Die Eltern haben sich dann an uns gewandt.
taz: Sie sind die [1][Informationsfreiheitsbeauftragte für Brandenburg] und
haben aktuell den Vorsitz der Konferenz aller Beauftragten von Bund und
Ländern. Was machen die Beauftragten?
Hartge: An uns können sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder auch
andere Stellen wenden, wenn sie denken, ihr Antrag auf Information wurde
von einer Behörde zu Unrecht abgelehnt. Wir gehen dem nach, bitten um
Stellungnahmen und wenn es dazu kommt, sprechen wir auch eine sogenannte
Beanstandung aus – eine Art Rüge.
taz: Was ist dann die Konsequenz für die Behörden?
Hartge: Erst mal keine, die Betroffenen müssen dann immer noch vor Gericht
gehen. Oft muss es aber nicht so weit kommen, und wir können auch schon
vorher helfen. Manchmal wissen die öffentlichen Stellen einfach nicht, wie
sie Anfragen richtig bearbeiten. Da unterstützen wir auch.
taz: Das [2][Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) war dafür bisher auf
Bundesebene die rechtliche Grundlage. Die Bundesregierung plant, einige
grundsätzliche Sachen zu ändern. Wie ist die Stimmung bei den Beauftragten?
Hartge: Sehr besorgt. Vorhin habe ich über das IFG als Jedermannsrecht
gesprochen. Setzt die Regierung ihre Pläne um, würde das nicht mehr so
sein. Sie will den Zugang zu amtlichen Informationen von einem Nachweis
eines sogenannten berechtigten Interesses abhängig machen. Das sehen wir
als Generalangriff auf die Informationsfreiheit. Momentan kann ich den
Antrag stellen und muss in keiner Weise sagen, warum oder was ich damit tun
will. In Zukunft kann die entsprechende Behörde dann einfach sagen, nö, ihr
Interesse ist nicht berechtigt. Das wirft uns praktisch zurück in die Zeit
des Amtsgeheimnisses. Wir hätten praktisch nur noch ein Pro-forma-Gesetz,
was suggeriert, einen freien Zugang zu gewährleisten.
taz: Was ist ein berechtigtes Interesse?
Hartge: Da fängt das Problem schon an. Was ein berechtigtes Interesse ist,
ist total schwammig. Bisher ist gar nicht klar, wie Anträge dann begründet
sein müssten. Oder welche Maßstäbe für die Seite, die mein Interesse prüft,
gelten würden. Das finde ich hochgefährlich.
taz: Die Bundesregierung sagt, das diene dem [3][Schutz kritischer
Infrastruktur]. Was halten Sie davon?
Hartge: Dieses Argument, was ja auch in Berlin bei dem Anschlag auf die
Stromkabel sofort gebracht worden ist, ist kein Argument, das greift. Es
gibt in den Gesetzen bereits Ausnahmen, die dazu dienen, die grundlegenden
Einrichtungen des Staates – dazu gehört die Infrastruktur – zu schützen.
Selbst, wenn jemand einen Antrag auf solche Informationen stellen sollte,
würde der bereits heute abgelehnt werden. Dann kann sich die Person
beschweren, aber rausgegeben wird da trotzdem nichts.
taz: Wie viele Anträge betreffen die kritische Infrastruktur in
Brandenburg?
Hartge: Wir haben keine Übersicht über alle Anträge, die bei
informationspflichtigen Stellen in Brandenburg gestellt werden. Bei uns
kommen nur die an, die sich darüber beschweren, wenn ihr Antrag abgelehnt
wird. Nur darüber führen wir eine Statistik.
taz: Und wie viele der abgelehnten Anträge, die Ihre Stelle erreichen,
haben mit kritischer Infrastruktur zu tun?
Hartge: Kein einziger.
taz: Laut Regierungsplänen, sollen nur noch EU-Bürger:innen und natürliche
Personen das IFG ausüben können. Das diene dazu, den Aufwand, die Anträge
zu bearbeiten, zu verringern. Ist das logisch?
Hartge: Nicht wirklich. Erst mal brauchen auch Verbände oder
Bürgerinitiativen Zugang. Menschen organisieren sich und wollen gemeinsam
Dinge bewegen. Da sehe ich auch nicht, warum ich Menschen das verweigern
soll, nur weil sie von einem anderen Kontinent kommen und nicht Europäer
und Europäerinnen sind. Zumal ich bezweifle, dass es da viele Anfragen von
anderen Kontinenten gibt. Trotzdem müsste man dann jedes Mal prüfen, woher
die Person kommt. Das ist nicht weniger, sondern viel mehr
Verwaltungsaufwand.
taz: 2025 wurden knapp 19.000 Anfragen an die Bundesbehörden gestellt,
tatsächlich stattgegeben wurde circa die Hälfte. Gekostet hat das die
meisten Antragsteller:innen weniger als 100 Euro. Das liegt am
Gebührendeckel. Maximal [4][kann eine Anfrage 500 Euro kosten]. Auch das
will die Regierung abschaffen.
Hartge: Ich bin der Meinung, dass die Informationen immer kostenfrei sein
sollten. Trotzdem, der Gebührendeckel ist wichtig. Ohne ihn könnten
Anfragen schnell mehrere tausend Euro kosten. Das wird Menschen
abschrecken. Zumal es oft nur schwer abzuschätzen ist, wie viel Arbeit in
einer Anfrage steckt. Zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten, Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen oder erst ein großer
Aktenberg gesichtet werden muss.
taz: Eine Recherche des MDR deckte auf, dass das Bundesinnenministerium
wohl auch plant, den [5][Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit]
abzuschaffen. Warum?
Hartge: Was die Pläne der Bundesregierung betrifft, ist uns unklar, von
welchen Fakten sie überhaupt ausgeht. Vermeintliche Sicherheitsinteressen,
eine angebliche Entbürokratisierung und die Hoffnung auf Einsparungen wären
jedenfalls eine sehr weit gefasste Begründung. Solange wir keine konkreten,
evidenzbasierten Kenntnisse über die Praxisprobleme haben, die hier gelöst
werden sollen, gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung hier nach dem
Motto handelt: „Lösungen suchen sich ihre Probleme.“
taz: Was passiert, wenn es keinen Bundesbeauftragten mehr gibt?
Hartge: Dass es keine Stelle mehr gibt, an die man sich kostenlos wenden
kann, wenn eine Bundesbehörde eine Anfrage ablehnt. Wer sich dagegen wehren
will, muss dann gleich den Rechtsweg gehen. Mit der Ungewissheit, ob und
wie viel Kosten bei einem Gerichtsverfahren auf einen zukommen können.
Viele werden ihr Recht auf Information aus Angst vor den Kosten, obwohl sie
im Recht wären, dann nicht verfolgen.
taz: Das IFG gilt auf Bundesebene. Fast alle Länder – bis auf Bayern und
Niedersachsen – haben ihre eigenen entsprechenden Gesetze. Wen sollte sich
der Bund zum Vorbild nehmen und wen auf keinen Fall?
Hartge: Berlin ist ein Negativbeispiel. Hier wurde das
Informationsfreiheitsgesetz im Schnellverfahren geändert und ist jetzt viel
nebulöser als zuvor. Wie im Bund wurde auch in Berlin mit kritischer
Infrastruktur argumentiert. Was da genau dazu gehört, ist aber nicht klar
definiert. Das ist hochproblematisch. Gut läuft es in Hamburg. Dort gibt es
sogar eine [6][Transparenzplattform], bei der Behörden proaktiv ihre
Unterlagen zur Verfügung stellen.
10 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/
(DIR) [2] /Angriff-auf-die-Informationsfreiheit/!6199153
(DIR) [3] /Das-neue-Kritis-Dachgesetz/!6149832
(DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html
(DIR) [5] https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html
(DIR) [6] https://transparenz.hamburg.de/das-transparenzportal
## AUTOREN
(DIR) Clara Dünkler
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