# taz.de -- Datenschutzbeauftragte über IFG-Umbau: „Ein Generalangriff auf die Informationsfreiheit“
       
       > Angebliches Sicherheitsrisiko und Verwaltungsaufwand: Das Recht auf
       > Information soll deutlich eingeschränkt werden. Die Argumente sind
       > vorgeschoben.
       
 (IMG) Bild: Ist sehr besorgt: Brandenburgs Landesbeauftragte für den Datenschutz Dagmar Hartge
       
       taz: Frau Hartge, Sie setzten sich für das Recht auf Informationsfreiheit
       ein. Was ist das genau? 
       
       Dagmar Hartge: Informationsfreiheit bedeutet, dass jedermann einen
       grundsätzlich freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen
       Informationen hat. Dieses Recht ist also erst mal unabhängig von weiteren
       Voraussetzungen. Deswegen sprechen wir auch von einem Jedermannsrecht.
       
       taz: Welche Informationen können damit erfragt werden? 
       
       Hartge: Das kann alles Mögliche sein. Etwa Verträge der öffentlichen Hand,
       Bauvorhaben, Bauplanungen. Oder Gutachten und Studien. Finanzierungsfragen,
       Protokolle von Gemeindevertretungen oder auch interne Kommunikation von
       Behörden. Einmal ging es um eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz; ein
       anderes Mal um ein Schadstoffgutachten einer Schule, das nicht
       veröffentlicht werden sollte. Die Eltern haben sich dann an uns gewandt.
       
       taz: Sie sind die [1][Informationsfreiheitsbeauftragte für Brandenburg] und
       haben aktuell den Vorsitz der Konferenz aller Beauftragten von Bund und
       Ländern. Was machen die Beauftragten?
       
       Hartge: An uns können sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder auch
       andere Stellen wenden, wenn sie denken, ihr Antrag auf Information wurde
       von einer Behörde zu Unrecht abgelehnt. Wir gehen dem nach, bitten um
       Stellungnahmen und wenn es dazu kommt, sprechen wir auch eine sogenannte
       Beanstandung aus – eine Art Rüge.
       
       taz: Was ist dann die Konsequenz für die Behörden?
       
       Hartge: Erst mal keine, die Betroffenen müssen dann immer noch vor Gericht
       gehen. Oft muss es aber nicht so weit kommen, und wir können auch schon
       vorher helfen. Manchmal wissen die öffentlichen Stellen einfach nicht, wie
       sie Anfragen richtig bearbeiten. Da unterstützen wir auch.
       
       taz: Das [2][Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) war dafür bisher auf
       Bundesebene die rechtliche Grundlage. Die Bundesregierung plant, einige
       grundsätzliche Sachen zu ändern. Wie ist die Stimmung bei den Beauftragten?
       
       Hartge: Sehr besorgt. Vorhin habe ich über das IFG als Jedermannsrecht
       gesprochen. Setzt die Regierung ihre Pläne um, würde das nicht mehr so
       sein. Sie will den Zugang zu amtlichen Informationen von einem Nachweis
       eines sogenannten berechtigten Interesses abhängig machen. Das sehen wir
       als Generalangriff auf die Informationsfreiheit. Momentan kann ich den
       Antrag stellen und muss in keiner Weise sagen, warum oder was ich damit tun
       will. In Zukunft kann die entsprechende Behörde dann einfach sagen, nö, ihr
       Interesse ist nicht berechtigt. Das wirft uns praktisch zurück in die Zeit
       des Amtsgeheimnisses. Wir hätten praktisch nur noch ein Pro-forma-Gesetz,
       was suggeriert, einen freien Zugang zu gewährleisten.
       
       taz: Was ist ein berechtigtes Interesse? 
       
       Hartge: Da fängt das Problem schon an. Was ein berechtigtes Interesse ist,
       ist total schwammig. Bisher ist gar nicht klar, wie Anträge dann begründet
       sein müssten. Oder welche Maßstäbe für die Seite, die mein Interesse prüft,
       gelten würden. Das finde ich hochgefährlich.
       
       taz: Die Bundesregierung sagt, das diene dem [3][Schutz kritischer
       Infrastruktur]. Was halten Sie davon? 
       
       Hartge: Dieses Argument, was ja auch in Berlin bei dem Anschlag auf die
       Stromkabel sofort gebracht worden ist, ist kein Argument, das greift. Es
       gibt in den Gesetzen bereits Ausnahmen, die dazu dienen, die grundlegenden
       Einrichtungen des Staates – dazu gehört die Infrastruktur – zu schützen.
       Selbst, wenn jemand einen Antrag auf solche Informationen stellen sollte,
       würde der bereits heute abgelehnt werden. Dann kann sich die Person
       beschweren, aber rausgegeben wird da trotzdem nichts.
       
       taz: Wie viele Anträge betreffen die kritische Infrastruktur in
       Brandenburg? 
       
       Hartge: Wir haben keine Übersicht über alle Anträge, die bei
       informationspflichtigen Stellen in Brandenburg gestellt werden. Bei uns
       kommen nur die an, die sich darüber beschweren, wenn ihr Antrag abgelehnt
       wird. Nur darüber führen wir eine Statistik.
       
       taz: Und wie viele der abgelehnten Anträge, die Ihre Stelle erreichen,
       haben mit kritischer Infrastruktur zu tun? 
       
       Hartge: Kein einziger.
       
       taz: Laut Regierungsplänen, sollen nur noch EU-Bürger:innen und natürliche
       Personen das IFG ausüben können. Das diene dazu, den Aufwand, die Anträge
       zu bearbeiten, zu verringern. Ist das logisch? 
       
       Hartge: Nicht wirklich. Erst mal brauchen auch Verbände oder
       Bürgerinitiativen Zugang. Menschen organisieren sich und wollen gemeinsam
       Dinge bewegen. Da sehe ich auch nicht, warum ich Menschen das verweigern
       soll, nur weil sie von einem anderen Kontinent kommen und nicht Europäer
       und Europäerinnen sind. Zumal ich bezweifle, dass es da viele Anfragen von
       anderen Kontinenten gibt. Trotzdem müsste man dann jedes Mal prüfen, woher
       die Person kommt. Das ist nicht weniger, sondern viel mehr
       Verwaltungsaufwand.
       
       taz: 2025 wurden knapp 19.000 Anfragen an die Bundesbehörden gestellt,
       tatsächlich stattgegeben wurde circa die Hälfte. Gekostet hat das die
       meisten Antragsteller:innen weniger als 100 Euro. Das liegt am
       Gebührendeckel. Maximal [4][kann eine Anfrage 500 Euro kosten]. Auch das
       will die Regierung abschaffen.
       
       Hartge: Ich bin der Meinung, dass die Informationen immer kostenfrei sein
       sollten. Trotzdem, der Gebührendeckel ist wichtig. Ohne ihn könnten
       Anfragen schnell mehrere tausend Euro kosten. Das wird Menschen
       abschrecken. Zumal es oft nur schwer abzuschätzen ist, wie viel Arbeit in
       einer Anfrage steckt. Zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten, Betriebs-
       und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen oder erst ein großer
       Aktenberg gesichtet werden muss.
       
       taz: Eine Recherche des MDR deckte auf, dass das Bundesinnenministerium
       wohl auch plant, den [5][Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit]
       abzuschaffen. Warum? 
       
       Hartge: Was die Pläne der Bundesregierung betrifft, ist uns unklar, von
       welchen Fakten sie überhaupt ausgeht. Vermeintliche Sicherheitsinteressen,
       eine angebliche Entbürokratisierung und die Hoffnung auf Einsparungen wären
       jedenfalls eine sehr weit gefasste Begründung. Solange wir keine konkreten,
       evidenzbasierten Kenntnisse über die Praxisprobleme haben, die hier gelöst
       werden sollen, gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung hier nach dem
       Motto handelt: „Lösungen suchen sich ihre Probleme.“
       
       taz: Was passiert, wenn es keinen Bundesbeauftragten mehr gibt? 
       
       Hartge: Dass es keine Stelle mehr gibt, an die man sich kostenlos wenden
       kann, wenn eine Bundesbehörde eine Anfrage ablehnt. Wer sich dagegen wehren
       will, muss dann gleich den Rechtsweg gehen. Mit der Ungewissheit, ob und
       wie viel Kosten bei einem Gerichtsverfahren auf einen zukommen können.
       Viele werden ihr Recht auf Information aus Angst vor den Kosten, obwohl sie
       im Recht wären, dann nicht verfolgen.
       
       taz: Das IFG gilt auf Bundesebene. Fast alle Länder – bis auf Bayern und
       Niedersachsen – haben ihre eigenen entsprechenden Gesetze. Wen sollte sich
       der Bund zum Vorbild nehmen und wen auf keinen Fall? 
       
       Hartge: Berlin ist ein Negativbeispiel. Hier wurde das
       Informationsfreiheitsgesetz im Schnellverfahren geändert und ist jetzt viel
       nebulöser als zuvor. Wie im Bund wurde auch in Berlin mit kritischer
       Infrastruktur argumentiert. Was da genau dazu gehört, ist aber nicht klar
       definiert. Das ist hochproblematisch. Gut läuft es in Hamburg. Dort gibt es
       sogar eine [6][Transparenzplattform], bei der Behörden proaktiv ihre
       Unterlagen zur Verfügung stellen.
       
       10 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/
 (DIR) [2] /Angriff-auf-die-Informationsfreiheit/!6199153
 (DIR) [3] /Das-neue-Kritis-Dachgesetz/!6149832
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html
 (DIR) [5] https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html
 (DIR) [6] https://transparenz.hamburg.de/das-transparenzportal
       
       ## AUTOREN
       
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