# taz.de -- Ungleichbehandlung im Abstammungsrecht: Familien ohne Cis-Mann wird es schwer gemacht
> Das Abstammungsrecht diskriminiert lesbische und nicht binäre Paare.
> Betroffene fordern seit Jahren eine Reform. Doch die Union weigert sich.
(IMG) Bild: Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile von Geburt an
Es ist drei Wochen her, als ein Foto von Jens Spahn mit seinem Partner und
einem Kinderwagen einen politischen Erdrutsch auslöste. „Empörend“, schrieb
die Familienrechtsanwältin Lucy Chebout bei Instagram, sei jedoch nicht
zuerst die Doppelmoral von Jens Spahn beim Thema Leihmutterschaft, „sondern
die deutsche Rechtslage, nach der Kinder völlig unterschiedlich rechtlich
abgesichert sind“. Worauf Chebout anspielte, ist in der Debatte um
Leihmutterschaft ein Nebenschauplatz, der trotz jahrelangem Aktivismus von
Betroffenen meist unbeachtet bleibt: das deutsche Abstammungsrecht.
Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile
von Geburt an. „Während Jens Spahn und sein Ehemann in Deutschland von
Anfang an als vollwertige rechtliche Zwei-Väter-Familie registriert werden,
werden Zwei-Mütter-Familien, die legal in Deutschland entstehen, nicht
rechtlich anerkannt“, [1][schreibt Chebout weiter]. Die Rechtsanwältin,
Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und nun Richterin des
Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin [2][vertrat lange
Zwei-Mütter-Familien vor Gericht].
Diese rechtliche Lage ist kompliziert: Ungleichheiten sowohl zwischen
hetero- und homosexuellen Ehepaaren als auch zwischen schwulen und
lesbischen oder nicht binären Paaren ergeben sich aus dem deutschen
Abstammungsrecht – und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs.
## Automatisch rechtliche Eltern
Bekommt ein verheiratetes lesbisches oder nicht binäres Paar durch eine
Samenspende ein Kind, wird nur die Person, die das Kind ausgetragen hat,
als rechtliches Elternteil anerkannt. Das nicht austragende Elternteil kann
erst nachträglich durch eine Stiefkindadoption anerkannt werden. Erst wenn
das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, ist das Kind auch gegenüber dem
zweiten Elternteil rechtlich abgesichert. Bei heterosexuellen Ehepaaren
wird der Mann hingegen automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt,
egal, ob er auch der biologische Vater ist.
Anders wiederum ist die Sache bei schwulen cisgender Paaren, wie im Falle
Spahn: Da diese kein Kind austragen können, [3][Leihmutterschaft in
Deutschland verboten] ist und das [4][Zwei-Eltern-Prinzip]
Mehrelternfamilien bisher verbietet, gibt es für sie zwei Optionen: die
Adoption oder die Leihmutterschaft im Ausland.
Im Fall der Leihmutterschaft ist dabei deutlich mehr möglich als für
lesbische Paare. Schon 2014 erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) [5][in
einem Grundsatzbeschluss die rechtliche Doppelvaterschaft an]. Geklagt
hatte ein schwules Ehepaar, das in den USA ein Kind durch eine Leihmutter
austragen ließ. Beide wurden dort per Gerichtsbeschluss als Elternteile
anerkannt. Das ließ der BGH in Deutschland gelten: Das Kind habe ein Recht
auf zwei Eltern und eine Adoption würde dem Kind keine Vorteile bieten,
argumentierte er.
Eine weitere Fallkonstellation: Ein lesbisches Ehepaar nimmt im Ausland die
[6][in Deutschland ebenfalls verbotene Eizellenspende] in Anspruch. Bei der
sogenannten reziproken Eizellenspende trägt eine Partnerin das Kind aus,
die andere ist genetische Mutter. Doch trotz genetischer Verwandtschaft
gilt nur diejenige als rechtliche Mutter, die das Kind ausgetragen hat. Zum
Vergleich: Erst 2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte von
biologischen Vätern zur Anfechtung ihrer rechtlichen Vaterschaft. 2026
verabschiedete der Bundestag dazu ein entsprechendes Gesetz.
## „Es ist eine Bestrafung“
„Es gibt für lesbische und nicht binäre Paare, also Personen, die nicht
Männer sind, überhaupt keine Möglichkeit, ab der Geburt des Kindes an die
rechtliche Elternstellung zu kommen“, sagt Christina Klitzsch-Eulenburg.
Als sie und ihre Frau vor sechs Jahren ihr erstes Kind bekamen, [7][hat die
Juristin deshalb zusammen mit anderen Betroffenenfamilien die Initiative
Nodoption gegründet], die die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung
von allen Regenbogenfamilien fordert. Obwohl beim Bundesverfassungsgericht
bisher eine Verfassungsbeschwerde und sieben Normenkontrollklagen anhängig
sind und Betroffene seit Jahren ein Ende der Diskriminierung fordern –
passiert ist seither nichts.
„Es fühlt sich so falsch an, sein eigenes Kind adoptieren zu müssen“, sagt
Klitzsch-Eulenburg. „Es ist eine Bestrafung.“ Der oft intransparente Weg
der Stiefkindadoption war für sie deshalb keine Option: Das wäre vielleicht
pragmatisch, aber so ändere sich nichts. „Es ist mir wichtig, ein Vorbild
für meine Kinder zu sein und sich für etwas einzusetzen, von dem man
überzeugt ist“, sagt die zweifache Mutter weiter. Den Familienalltag macht
das allerdings kompliziert.
Ob Arztbesuche, Kita-Anmeldung, über mögliche Unterhaltspflichten bis hin
zu Erb- oder Sorgerechtsfragen im Todesfall: Die rechtlichen Unsicherheiten
sind groß. Manchmal werden sie zu groß. Klitzsch-Eulenburg weiß von
Familien in der Nodoption-Initiative, bei denen eine Mutter einen beinahe
tödlichen Unfall hatte. In einer anderen Familie ist eine Mutter an
Brustkrebs erkrankt. Sie haben sich trotz der laufenden Verfahren
schließlich für den Weg der Stiefkindadoption entschieden. Für
Klitzsch-Eulenburg und ihre Frau ist das bisher keine Option, aber sie
sagt: „Wir können nur hoffen, dass keine von uns ernsthaft erkrankt.“
Im Juli hat Nodoption zusammen mit dem Verband Queere Vielfalt LSVD+ nun
erneut [8][eine Petition gestartet], in der sie eine Reform des
Abstammungsrechts fordern. Mehr als 120.000 Menschen haben bisher
unterzeichnet. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung weiter
hinauszögert, hoffen die Betroffenen auf die Politik. Und was macht die?
## Union stellt sich quer
Schon 2021 wollte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
(SPD) zumindest die Co-Mutterschaft im Abstammungsrecht verankern. „Mutter
eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter eines Kindes ist
neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt
mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die Mutterschaft
anerkannt hat“, sollte es in Paragraf 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch
heißen.
Doch die Union stellte sich in der damaligen großen Koalition quer.
Thorsten Frei, damals stellvertretender Unionsfraktionschef, warf der SPD
in der Welt gar vor, „Biologie durch Ideologie“ ersetzen zu wollen.
„Abstammung benennt die biologische Frage, wer Vater und Mutter eines
Kindes sind. In Fällen gleichgeschlechtlicher Eltern ist aber klar, dass
eine biologische Abstammung allenfalls zu einem Elternteil bestehen kann“,
sagte Frei. Dass in heterosexuellen Ehen der rechtliche Vater nicht auch
der biologische Vater sein muss, schien Frei nicht zu stören.
Auch ein Vorhaben der Ampel-Koalition scheiterte nach dem vorzeitigen
Regierungsende. In der aktuellen Legislatur hat sich Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) mehrmals für eine gesetzliche Neuregelung des
Abstammungsrechtes ausgesprochen. In der Regierungskoalition fehlt dafür
bisher aber die Mehrheit.
## „Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart“
„Es ist für die betroffenen Familien kaum zumutbar, dass sie ein
langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen, bevor beide Frauen
rechtliche Eltern des Kindes sind“, sagte [9][Hubig in einem Interview Ende
2025 in der taz]. Auch im Kontext von Spahns Leihmutterschaft sagte sie
Mitte Juli: „Es freut mich, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU jetzt
Familienzuwachs hat und sicherlich dann auch Verständnis hat für die
Situation von zwei Müttern.“
Doch Jens Spahn ist nun weg und die Parteiposition bleibt unverändert. Eine
Reform des Abstammungsrechts sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart
worden, heißt es von Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion, gegenüber der taz in einem Statement. Über weitergehende
Reformen könne zu gegebener Zeit sachlich und mit der gebotenen Sorgfalt
diskutiert werden. „Dass gleichgeschlechtliche Elternpaare und
heterosexuelle Elternpaare gleichermaßen liebevolle und verantwortungsvolle
Eltern sein können“, stehe für sie außer Frage.
Die eigene Abstammung sei für jeden Menschen von großer Bedeutung, betont
Hierl. „Das Wissen darüber, woher man kommt und von wem man biologisch
abstammt, gehört zur Identität eines Menschen und ist für viele Menschen
ein wichtiger Teil ihrer Persönlichkeitsentwicklung“, sagt die Abgeordnete.
Und weiter: „Wenn wir über Abstammungsrecht sprechen, dann explizit über
die biologische Abstammung eines Kindes.“ Ob Eizellenspender:innen
dabei berücksichtigt sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Sowohl [10][Frei] als auch Familienministerin [11][Karin Prien] (CDU)
hatten in der Vergangenheit auch Änderungen im Adoptionsrecht ins Spiel
gebracht, um das Verfahren für lesbische und nicht binäre Paare zu
erleichtern. Hierl geht darauf nicht ein, aber sagt mit Bezug auf
gleichgeschlechtliche Paare: „Die Anerkennung dieser Lebensrealitäten und
die Bedeutung biologischer Abstammung schließen sich nicht aus.“
## Warten, während die Kinder älter werden
Dass das Abstammungsrecht also tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode
reformiert wird, ist ungewiss. Ministerin Hubig werbe weiter für dessen
Fortentwicklung, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf
taz-Anfrage. Doch: „Zu den regierungsinternen Gesprächen kann ich Ihnen
keinen neuen Stand mitteilen.“
Für die Betroffenen heißt das, weiter zu warten, während ihre Kinder immer
älter werden. „Ich habe als lesbische Frau schon einiges an Diskriminierung
erlebt“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „aber das mit den Kindern übersteigt
alles.“ Sie fühle sich nicht mehr zugehörig. Letztendlich ginge es aber gar
nicht um Lesben, nicht-binäre Menschen oder Schwule, sagt sie, sondern um
Kinder: „Die Kinder müssen rechtlich abgesichert sein und wir sind eben
ihre Eltern, es gibt keine anderen.“
6 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.instagram.com/p/Da5-56rkX7H/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
(DIR) [2] /Rechtsanwaeltin-ueber-Abstammungsrecht/!6085011
(DIR) [3] /Debatte-um-Leihmutterschaft/!6195195
(DIR) [4] /Abstammungsrecht-und-Neuwahlen/!6059501
(DIR) [5] /Bundesgerichtshof-zu-Doppelvaterschaft/!5025670
(DIR) [6] /Schwanger-per-Eizellenspende/!6035265
(DIR) [7] /Ungleichbehandlung-durch-geltendes-Abstammungsrecht/!5710550
(DIR) [8] https://weact.campact.de/petitions/kinder-von-regenbogenfamilien-gleichstellen
(DIR) [9] /Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186
(DIR) [10] https://www.welt.de/politik/deutschland/article228435839/CDU-verdaechtigt-SPD-Biologie-durch-Ideologie-ersetzen.html
(DIR) [11] https://www.zeit.de/2025/24/karin-prien-bildungsministerin-kulturkampf-familie/komplettansicht
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
## TAGS
(DIR) Eltern
(DIR) Schwerpunkt LGBTQIA
(DIR) Patchworkfamilie
(DIR) Regenbogenfamilie
(DIR) Familienministerin
(DIR) Justizministerium
(DIR) Stefanie Hubig
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Stefanie Hubig
(DIR) Familienrecht
(DIR) IG
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Justizministerin über Gleichberechtigung: „Frauen müssen viel zu oft zurückstecken“
Stefanie Hubig (SPD) will lesbische Mütter gleichstellen und das
Sexualstraftrecht verschärfen. Der Fall Pelicot beschäftigt sie noch immer.
(DIR) Abstammungsrecht und Neuwahlen: Eine Familie, die es rechtlich nicht gibt
Mit dem Ampel-Aus ist wohl auch die Reform des Familienrechts vom Tisch. An
der Realität geht das häufig vorbei, wie bei Michi und seinen drei Eltern.
(DIR) Aufwachsen in Regenbogenfamilien: „Wir sind kein Experiment“
Es gibt immer mehr Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Wie lebt es
sich als Regenbogenfamilie? Drei Kinder und ihre Eltern erzählen.