# taz.de -- Ungleichbehandlung im Abstammungsrecht: Familien ohne Cis-Mann wird es schwer gemacht
       
       > Das Abstammungsrecht diskriminiert lesbische und nicht binäre Paare.
       > Betroffene fordern seit Jahren eine Reform. Doch die Union weigert sich.
       
 (IMG) Bild: Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile von Geburt an
       
       Es ist drei Wochen her, als ein Foto von Jens Spahn mit seinem Partner und
       einem Kinderwagen einen politischen Erdrutsch auslöste. „Empörend“, schrieb
       die Familienrechtsanwältin Lucy Chebout bei Instagram, sei jedoch nicht
       zuerst die Doppelmoral von Jens Spahn beim Thema Leihmutterschaft, „sondern
       die deutsche Rechtslage, nach der Kinder völlig unterschiedlich rechtlich
       abgesichert sind“. Worauf Chebout anspielte, ist in der Debatte um
       Leihmutterschaft ein Nebenschauplatz, der trotz jahrelangem Aktivismus von
       Betroffenen meist unbeachtet bleibt: das deutsche Abstammungsrecht.
       
       Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile
       von Geburt an. „Während Jens Spahn und sein Ehemann in Deutschland von
       Anfang an als vollwertige rechtliche Zwei-Väter-Familie registriert werden,
       werden Zwei-Mütter-Familien, die legal in Deutschland entstehen, nicht
       rechtlich anerkannt“, [1][schreibt Chebout weiter]. Die Rechtsanwältin,
       Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und nun Richterin des
       Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin [2][vertrat lange
       Zwei-Mütter-Familien vor Gericht].
       
       Diese rechtliche Lage ist kompliziert: Ungleichheiten sowohl zwischen
       hetero- und homosexuellen Ehepaaren als auch zwischen schwulen und
       lesbischen oder nicht binären Paaren ergeben sich aus dem deutschen
       Abstammungsrecht – und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs.
       
       ## Automatisch rechtliche Eltern
       
       Bekommt ein verheiratetes lesbisches oder nicht binäres Paar durch eine
       Samenspende ein Kind, wird nur die Person, die das Kind ausgetragen hat,
       als rechtliches Elternteil anerkannt. Das nicht austragende Elternteil kann
       erst nachträglich durch eine Stiefkindadoption anerkannt werden. Erst wenn
       das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, ist das Kind auch gegenüber dem
       zweiten Elternteil rechtlich abgesichert. Bei heterosexuellen Ehepaaren
       wird der Mann hingegen automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt,
       egal, ob er auch der biologische Vater ist.
       
       Anders wiederum ist die Sache bei schwulen cisgender Paaren, wie im Falle
       Spahn: Da diese kein Kind austragen können, [3][Leihmutterschaft in
       Deutschland verboten] ist und das [4][Zwei-Eltern-Prinzip]
       Mehrelternfamilien bisher verbietet, gibt es für sie zwei Optionen: die
       Adoption oder die Leihmutterschaft im Ausland.
       
       Im Fall der Leihmutterschaft ist dabei deutlich mehr möglich als für
       lesbische Paare. Schon 2014 erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) [5][in
       einem Grundsatzbeschluss die rechtliche Doppelvaterschaft an]. Geklagt
       hatte ein schwules Ehepaar, das in den USA ein Kind durch eine Leihmutter
       austragen ließ. Beide wurden dort per Gerichtsbeschluss als Elternteile
       anerkannt. Das ließ der BGH in Deutschland gelten: Das Kind habe ein Recht
       auf zwei Eltern und eine Adoption würde dem Kind keine Vorteile bieten,
       argumentierte er.
       
       Eine weitere Fallkonstellation: Ein lesbisches Ehepaar nimmt im Ausland die
       [6][in Deutschland ebenfalls verbotene Eizellenspende] in Anspruch. Bei der
       sogenannten reziproken Eizellenspende trägt eine Partnerin das Kind aus,
       die andere ist genetische Mutter. Doch trotz genetischer Verwandtschaft
       gilt nur diejenige als rechtliche Mutter, die das Kind ausgetragen hat. Zum
       Vergleich: Erst 2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte von
       biologischen Vätern zur Anfechtung ihrer rechtlichen Vaterschaft. 2026
       verabschiedete der Bundestag dazu ein entsprechendes Gesetz.
       
       ## „Es ist eine Bestrafung“
       
       „Es gibt für lesbische und nicht binäre Paare, also Personen, die nicht
       Männer sind, überhaupt keine Möglichkeit, ab der Geburt des Kindes an die
       rechtliche Elternstellung zu kommen“, sagt Christina Klitzsch-Eulenburg.
       Als sie und ihre Frau vor sechs Jahren ihr erstes Kind bekamen, [7][hat die
       Juristin deshalb zusammen mit anderen Betroffenenfamilien die Initiative
       Nodoption gegründet], die die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung
       von allen Regenbogenfamilien fordert. Obwohl beim Bundesverfassungsgericht
       bisher eine Verfassungsbeschwerde und sieben Normenkontrollklagen anhängig
       sind und Betroffene seit Jahren ein Ende der Diskriminierung fordern –
       passiert ist seither nichts.
       
       „Es fühlt sich so falsch an, sein eigenes Kind adoptieren zu müssen“, sagt
       Klitzsch-Eulenburg. „Es ist eine Bestrafung.“ Der oft intransparente Weg
       der Stiefkindadoption war für sie deshalb keine Option: Das wäre vielleicht
       pragmatisch, aber so ändere sich nichts. „Es ist mir wichtig, ein Vorbild
       für meine Kinder zu sein und sich für etwas einzusetzen, von dem man
       überzeugt ist“, sagt die zweifache Mutter weiter. Den Familienalltag macht
       das allerdings kompliziert.
       
       Ob Arztbesuche, Kita-Anmeldung, über mögliche Unterhaltspflichten bis hin
       zu Erb- oder Sorgerechtsfragen im Todesfall: Die rechtlichen Unsicherheiten
       sind groß. Manchmal werden sie zu groß. Klitzsch-Eulenburg weiß von
       Familien in der Nodoption-Initiative, bei denen eine Mutter einen beinahe
       tödlichen Unfall hatte. In einer anderen Familie ist eine Mutter an
       Brustkrebs erkrankt. Sie haben sich trotz der laufenden Verfahren
       schließlich für den Weg der Stiefkindadoption entschieden. Für
       Klitzsch-Eulenburg und ihre Frau ist das bisher keine Option, aber sie
       sagt: „Wir können nur hoffen, dass keine von uns ernsthaft erkrankt.“
       
       Im Juli hat Nodoption zusammen mit dem Verband Queere Vielfalt LSVD+ nun
       erneut [8][eine Petition gestartet], in der sie eine Reform des
       Abstammungsrechts fordern. Mehr als 120.000 Menschen haben bisher
       unterzeichnet. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung weiter
       hinauszögert, hoffen die Betroffenen auf die Politik. Und was macht die?
       
       ## Union stellt sich quer
       
       Schon 2021 wollte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
       (SPD) zumindest die Co-Mutterschaft im Abstammungsrecht verankern. „Mutter
       eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter eines Kindes ist
       neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt
       mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die Mutterschaft
       anerkannt hat“, sollte es in Paragraf 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch
       heißen.
       
       Doch die Union stellte sich in der damaligen großen Koalition quer.
       Thorsten Frei, damals stellvertretender Unionsfraktionschef, warf der SPD
       in der Welt gar vor, „Biologie durch Ideologie“ ersetzen zu wollen.
       „Abstammung benennt die biologische Frage, wer Vater und Mutter eines
       Kindes sind. In Fällen gleichgeschlechtlicher Eltern ist aber klar, dass
       eine biologische Abstammung allenfalls zu einem Elternteil bestehen kann“,
       sagte Frei. Dass in heterosexuellen Ehen der rechtliche Vater nicht auch
       der biologische Vater sein muss, schien Frei nicht zu stören.
       
       Auch ein Vorhaben der Ampel-Koalition scheiterte nach dem vorzeitigen
       Regierungsende. In der aktuellen Legislatur hat sich Bundesjustizministerin
       Stefanie Hubig (SPD) mehrmals für eine gesetzliche Neuregelung des
       Abstammungsrechtes ausgesprochen. In der Regierungskoalition fehlt dafür
       bisher aber die Mehrheit.
       
       ## „Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart“
       
       „Es ist für die betroffenen Familien kaum zumutbar, dass sie ein
       langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen, bevor beide Frauen
       rechtliche Eltern des Kindes sind“, sagte [9][Hubig in einem Interview Ende
       2025 in der taz]. Auch im Kontext von Spahns Leihmutterschaft sagte sie
       Mitte Juli: „Es freut mich, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU jetzt
       Familienzuwachs hat und sicherlich dann auch Verständnis hat für die
       Situation von zwei Müttern.“
       
       Doch Jens Spahn ist nun weg und die Parteiposition bleibt unverändert. Eine
       Reform des Abstammungsrechts sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart
       worden, heißt es von Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der
       CDU/CSU-Fraktion, gegenüber der taz in einem Statement. Über weitergehende
       Reformen könne zu gegebener Zeit sachlich und mit der gebotenen Sorgfalt
       diskutiert werden. „Dass gleichgeschlechtliche Elternpaare und
       heterosexuelle Elternpaare gleichermaßen liebevolle und verantwortungsvolle
       Eltern sein können“, stehe für sie außer Frage.
       
       Die eigene Abstammung sei für jeden Menschen von großer Bedeutung, betont
       Hierl. „Das Wissen darüber, woher man kommt und von wem man biologisch
       abstammt, gehört zur Identität eines Menschen und ist für viele Menschen
       ein wichtiger Teil ihrer Persönlichkeitsentwicklung“, sagt die Abgeordnete.
       Und weiter: „Wenn wir über Abstammungsrecht sprechen, dann explizit über
       die biologische Abstammung eines Kindes.“ Ob Eizellenspender:innen
       dabei berücksichtigt sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
       
       Sowohl [10][Frei] als auch Familienministerin [11][Karin Prien] (CDU)
       hatten in der Vergangenheit auch Änderungen im Adoptionsrecht ins Spiel
       gebracht, um das Verfahren für lesbische und nicht binäre Paare zu
       erleichtern. Hierl geht darauf nicht ein, aber sagt mit Bezug auf
       gleichgeschlechtliche Paare: „Die Anerkennung dieser Lebensrealitäten und
       die Bedeutung biologischer Abstammung schließen sich nicht aus.“
       
       ## Warten, während die Kinder älter werden
       
       Dass das Abstammungsrecht also tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode
       reformiert wird, ist ungewiss. Ministerin Hubig werbe weiter für dessen
       Fortentwicklung, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf
       taz-Anfrage. Doch: „Zu den regierungsinternen Gesprächen kann ich Ihnen
       keinen neuen Stand mitteilen.“
       
       Für die Betroffenen heißt das, weiter zu warten, während ihre Kinder immer
       älter werden. „Ich habe als lesbische Frau schon einiges an Diskriminierung
       erlebt“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „aber das mit den Kindern übersteigt
       alles.“ Sie fühle sich nicht mehr zugehörig. Letztendlich ginge es aber gar
       nicht um Lesben, nicht-binäre Menschen oder Schwule, sagt sie, sondern um
       Kinder: „Die Kinder müssen rechtlich abgesichert sein und wir sind eben
       ihre Eltern, es gibt keine anderen.“
       
       6 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.instagram.com/p/Da5-56rkX7H/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
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 (DIR) [7] /Ungleichbehandlung-durch-geltendes-Abstammungsrecht/!5710550
 (DIR) [8] https://weact.campact.de/petitions/kinder-von-regenbogenfamilien-gleichstellen
 (DIR) [9] /Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186
 (DIR) [10] https://www.welt.de/politik/deutschland/article228435839/CDU-verdaechtigt-SPD-Biologie-durch-Ideologie-ersetzen.html
 (DIR) [11] https://www.zeit.de/2025/24/karin-prien-bildungsministerin-kulturkampf-familie/komplettansicht
       
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