# taz.de -- Nach dem CSD-Attentat: Wie wird man Gefährder?
       
       > „Islamistische Gefährder“ sollen in Präventivhaft oder sogar ausgebürgert
       > werden. Dabei ist der Begriff gesetzlich gar nicht definiert.
       
 (IMG) Bild: Tatort CSD: Mitten in Berlin raste der Attentäter am 25. Juli in die Menge und tötete eine Frau
       
       Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält nach dem [1][CSD-Anschlag] ein
       härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder für nötig. Sie sollen in
       Präventivhaft genommen werden, zumindest soll ihre Bewegungsfreiheit durch
       [2][elektronische Fußfesseln] eingeschränkt werden. Auch CSU-Chef Markus
       Söder forderte bereits harte Maßnahmen gegen Gefährder, etwa die
       Ausbürgerung bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft.
       
       Obwohl der Begriff „Gefährder“ gerade allgegenwärtig ist, gibt es für ihn
       keine gesetzliche Grundlage. Lediglich eine unverbindliche Definition aus
       dem Jahr 2004 existiert: „Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte
       Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte
       Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des §
       100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.“ Paragraf 100a regelt
       das Abhören von Telefonen und enthält einen Katalog von über hundert
       Delikten, vom Mord bis zur Geldwäsche. Beschlossen hat die Definition die
       Arbeitsgemeinschaft der Landeskriminalämter.
       
       Die Einstufung als Gefährder führt nicht automatisch zu konkreten
       Maßnahmen. Sie bedeutet erst einmal nur, dass die Polizei eine Person im
       Auge behalten will, von der sie politische Straftaten befürchtet. Über die
       Einstufung selbst entscheiden die jeweiligen Landespolizeibehörden. Dabei
       versuchen sie, sich ein umfassendes Bild von der Person zu machen und
       beziehen auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein. [3][Der
       CSD-Attentäter] Abdul B. war spätestens ab 2025 als Gefährder eingestuft.
       
       Nach Angaben des Bundeskriminalamts gab es Anfang Juli in Deutschland 410
       islamistische Gefährder, davon halten sich 255 im Inland und 155 im Ausland
       auf. Zudem waren 65 Rechtsextremisten und 17 Linksextremisten als Gefährder
       registriert. Die Zahl der Gefährder kann stark ansteigen oder auch wieder
       fallen. 2012 gab es nur 130 Gefährder, 2018 waren es insgesamt 677.
       Enthalten sind in den Zahlen auch Personen, die möglicherweise schon tot
       sind.
       
       ## Auch andere Behörden kannten B.
       
       Die Betroffenen können nur vermuten, dass sie als Gefährder eingestuft
       sind, darüber unterrichtet werden sie nicht. Sie können dagegen auch nicht
       klagen, denn die Einstufung gilt nicht als Verwaltungsakt mit Außenwirkung,
       sondern als behördeninterne Prognose.
       
       Bund und Länder tauschen Erkenntnisse über Gefährder auch aus. Hierfür
       wurde 2004 das G-Taz eingerichtet, das freilich nichts mit der taz zu tun
       hat. G-Taz steht für Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum. Es ermöglicht
       die Kooperation von rund vierzig Sicherheitsbehörden, insbesondere von
       Polizei und Verfassungsschutz. So soll sichergestellt werden, dass ein
       Gefährder im Blick bleibt, auch wenn er das Bundesland wechselt. Seit 2006
       erleichtert zudem die Antiterrordatei den Austausch von Daten zwischen
       Polizei und Geheimdiensten. Das G-Taz befasste sich mehrfach mit Abdul B.
       
       Unter Gefährdern gibt es Unterschiede. Seit 2017 werden sie in drei
       Untergruppen eingeteilt: „hohes Risiko“, „auffälliges Risiko“ und
       „moderates Risiko“. Die Risikobewertungssoftware des BKA nennt sich
       Radar-iTE und basiert auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei erfassen
       Sachbearbeiter der Polizei 73 Kriterien zur Sozialisation, die Einstellung
       zu Gewalt, zu psychischen Problemen und familiären Bindungen. Am Ende
       errechnet das System die Risikostufe. Bei Abdul B. wurde ein „hohes Risiko“
       attestiert. Dem entspricht aber keine Prozentzahl für eine
       Anschlagswahrscheinlichkeit. Die Gruppen dienen nur der Priorisierung der
       Überwachung.
       
       Welche Maßnahmen zur präventiven Überwachung möglich sind, ergibt sich aus
       den Polizeigesetzen von Bund und Ländern. Eigentlich sind für die
       Gefahrenabwehr nur die Bundesländer zuständig. Nach den Al-Qaida-Anschlägen
       von 2001 wurde jedoch das Grundgesetz geändert. Seitdem ist das
       Bundeskriminalamt zuständig für die Abwehr von Gefahren des
       „internationalen Terrorismus“. Gemeint ist damit vor allem der
       islamistische Terror. Entsprechende Befugnisse des BKA sind seit 2008 im
       BKA-Gesetz geregelt.
       
       ## Observation nach zehn Tagen eingestellt
       
       Von „Gefährdern“ ist auch dort nicht die Rede. Vielmehr geht es um die
       Verhinderung von terroristischen Straftaten. Hierzu kann schon jetzt das
       Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet werden. Und wenn ein
       Anschlag „unmittelbar bevorsteht“, kann ein Islamist auch in Gewahrsam
       genommen werden, allerdings nur für maximal vier Tage. Das Instrumentarium,
       das Dobrindt fordert, ist also durchaus schon da. Es müsste aus seiner
       Sicht aber wohl noch deutlich länger anwendbar sein.
       
       Im Fall von Abdul B. gab es nach dessen Entlassung aus der
       Untersuchungshaft verschiedene Überwachungsmaßnahmen. Allerdings wurde nach
       zehn Tagen die Observation wieder eingestellt, da nichts Verdächtiges zu
       beobachten war. Die Telefonüberwachung und die Kameraüberwachung seiner
       Eingangstür wurde allerdings fortgeführt. Dabei konnte die Polizei im
       Nachhinein sehen, wie B. am Samstagabend um 20.58 Uhr das Haus verließ. Was
       er vorhatte, konnte die Kamera aber natürlich nicht erkennen.
       
       28 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nach-dem-Anschlag-auf-den-CSD/!6199404
 (DIR) [2] /Bundestag-beschliesst-Gewaltschutzgesetz/!6177098
 (DIR) [3] /CSD-in-Berlin/!6199213
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Christopher Street Day
 (DIR) Bundeskriminalamt
 (DIR) Schwerpunkt Islamistischer Terror
 (DIR) Gefährder
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Law and Order
 (DIR) Christopher Street Day
 (DIR) Christopher Street Day
 (DIR) Diskriminierung
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Christopher Street Day: Strafrecht verhindert keine Anschläge
       
       Sobald ein Attentat verübt wird, folgen die Rufe nach
       Law-&-Order-Maßnahmen. Nur gibt es für deren Wirksamkeit zur
       Terrorprävention keine Evidenz.
       
 (DIR) Politische Debatte nach dem CSD-Anschlag: „Es geht in den ersten Tagen häufig um symbolische Politik“
       
       Dass nach dem Anschlag das Thema „innere Sicherheit“ wieder in aller Munde
       ist, nützt vor allem der AfD, sagt Politikwissenschaftler Thorsten Faas.
       
 (DIR) Queere Community nach dem CSD-Attentat: Von Trauer zu Wut zu Widerstand
       
       Nach dem Attentat auf den CSD sitzt der Schock tief. Doch die queere
       Community hält dagegen: Drei Menschen erzählen von Solidarität und dem Mut,
       weiterzumachen.
       
 (DIR) Diskriminierung von queeren Menschen: Neuer Anlauf für Grundgesetzänderung
       
       Die SPD möchte das Verbot von sexueller Diskriminierung ins Grundgesetz
       aufnehmen. Grüne und Linke signalisieren Zustimmung.
       
 (DIR) Abschiebeflug nach Afghanistan: Jetzt trifft es auch die Nichtstraftäter
       
       Deutschland schiebt 31 Menschen nach Afghanistan ab, darunter auch erstmals
       jemand ohne Straftat. Mehrere Hundert Menschen demonstrieren am Flughafen.