# taz.de -- Polizei randaliert in Lingen: Lingens Polizisten helfen Extremisten
       
       > Das Wahlbündnis Die BürgerNahen nutzt in Lingen den Plakatwahlkampf, um
       > vor der AfD zu warnen. Die Polizei findet es unerhört und reißt die
       > Poster ab.
       
 (IMG) Bild: Ein vom Ablauf her nicht sattelfestes Plakat der BürgerNahen erinnert an die Machtergreifung der Nationalsozialisten
       
       Eigentlich kann Robert Koop nach fünf Jahrzehnten im Lingener Stadtrat
       kommunalpolitisch schon lange nichts mehr erschüttern. Aber was letztes
       Wochenende mit Wahlplakaten der unabhängigen Wählergemeinschaft Die
       BürgerNahen (BN) geschah, war auch für ihn neu. Koop ist ihr
       Fraktionsvorsitzender.
       
       Letzten Freitag gegen 23 Uhr hatte die BN in der Lingener Innenstadt vor
       dem Einkaufszentrum Lookentor an der Lookenstraße sieben doppelseitige
       Hohlkammerplakate aufgehängt. An dieser Stelle baut die AfD regelmäßig ihre
       Infostände auf, meist an Samstagen. Dem wollten die BN-AktivistInnen etwas
       entgegensetzen.
       
       Die Plakate in Regenbogenoptik hingen an Laternenpfählen, einige in
       Augenhöhe, andere weiter oben, um unantastbar zu sein. Ihre Textbotschaft
       war eine unmissverständliche antifaschistische Warnung.
       
       Auf der einen Seite stand vom Ablauf her nicht ganz korrekt, denn im
       wesentlichen gleichzeitig: „Hitler und seine Schergen begannen nicht mit
       Konzentrationslagern. Es begann mit: Dem Verbot von Büchern […]. Dem
       Ersetzen von Wahrheit durch Propaganda“. Auf der anderen Seite stand: „Die
       AFD sieht die Punkte auf der anderen Seite dieses Plakates nicht als
       Mahnung, sondern als eine Art To-do-Liste.“
       
       ## Auf den Plakaten stand nichts Illegales
       
       Die Plakate waren Teil des offiziellen BN-[1][Kommunalwahlkampfs]. Auf
       ihnen stand nichts Illegales. Unten stand ein Impressum. Alles, wie es sein
       muss.
       
       Doch kurz nach ihrer Anbringung waren die sieben Plakate plötzlich weg.
       „Das hat uns natürlich empört“, sagt Koop der taz. „Uns hatte vorher
       niemand kontaktiert, sie waren einfach verschwunden.“
       
       Schnell ist klar, wer sie entfernt hat: Beamte der Polizeiinspektion
       Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das ist schlimm!“, sagt Koop. „Die Polizei
       hat sich hier zum Wahlkampfhelfer der Rechten gemacht!“ Nur zwei der
       Plakate blieben dabei unzerstört.
       
       Koop, als Strafverteidiger für rechtliche Debatten gut gerüstet, beschwert
       sich bei der Polizei – und hat Erfolg. Man habe sich vertan. Man
       entschuldige sich.
       
       Nach Beschwerden von BürgerInnen sei man irrtümlich der Auffassung gewesen,
       bei den Plakaten handele es sich um unzulässige Wahlwerbung, sagt die
       Polizei. „Die hingen ja in luftiger Höhe“, versucht Christopher Degner,
       Sprecher der Polizeiinspektion, der taz den Vorgang zu erklären. „Von unten
       konnte man nicht erkennen, wem die zugeordnet werden können.“
       
       Die Entfernung habe keinen inhaltlichen Grund gehabt, nur einen formalen,
       denn ein Impressum sei ja Pflicht. Warum das Impressum nicht beim Abnehmen
       des ersten der sieben Plakate bemerkt worden ist, oder auf einem der
       niedrig hängenden, weiß Degner nicht. „Potenziell hätten die Kollegen das
       sehen können“, räumt er ein. „Das war ein Fehler.“ Man habe sich bei den
       BürgerNahen entschuldigt.
       
       Auch öffentlich hat sich die Polizeiinspektion mittlerweile in einer
       Pressemitteilung entschuldigt: Die Abnahme der Plakate sei „nicht
       gerechtfertigt“ gewesen. Die zwei unbeschädigten Plakate hat die Polizei
       der BN am Montag zurückgebracht, den Rest hatte sie bereits entsorgt.
       
       Man nehme die „persönliche und förmliche Entschuldigung“ der Polizei
       „ausdrücklich an“, schreibt die BN in einer Erklärung zu dem Vorfall. „Für
       diese Klarheit sind wir dankbar; sie ist keine Selbstverständlichkeit und
       verdient Respekt.“ Den Schaden stelle man der Polizei in Rechnung.
       
       Aber ad acta legt die BN die Sache deshalb nicht. Der Vorgang bleibe
       „gravierend“. Das Abhängen und Zerstören inhaltlicher Wahlwerbung greife in
       die von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungs- und
       [2][Wahlwerbefreiheit] ein. „Ein solcher Eingriff darf nie auf einer bloßen
       Verwechslung und einem übersehenen Impressum beruhen.“
       
       Die BN machen sich für [3][Klima- und Artenschutz] stark, für Inklusion und
       Radverkehr, für Solidarität und Völkerverständigung, für Tempo 30 und die
       [4][Integration von Migrantinnen]. Mit der AfD kann man sie also nicht
       verwechseln.
       
       Offenbar ist jedoch genau das geschehen: Die BürgerInnenbeschwerde habe
       einer angeblichen Plakatierung der AfD gegolten, so [5][die BN. „Dass eine
       Wählergemeinschaft] für die AfD gehalten und ihre Werbung deshalb entfernt
       wird, muss der Polizei und der Stadt gleichermaßen zu denken geben.“
       
       Die gedankenlose Polizeitat, zu handeln, ohne zu recherchieren, hält die BN
       nicht davon ab, weiterhin Botschaften in den Stadtraum zu hängen.
       „Vielleicht nicht sofort mit derselben Methodik“, sagt Koop. „Aber generell
       plakatieren wir natürlich nach.“
       
       28 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Chorleiterin-ueber-Gesang-und-Protest/!6191933
 (DIR) [2] /Wahlveranstaltungen-in-Schulen/!6190752
 (DIR) [3] /Agrarminister-unter-Druck/!6187661
 (DIR) [4] /Neuer-deutscher-Nationalismus/!6186424
 (DIR) [5] https://bnlingen.wordpress.com/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kommunalwahlen
 (DIR) AfD Niedersachsen
 (DIR) Niedersachsen
 (DIR) Lingen
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Polizei
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Polizei Niedersachsen
 (DIR) Justiz
 (DIR) Schwerpunkt Frankreich
 (DIR) Wahlkampf
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polizeianwärter in Niedersachsen: Nicht immer staatstragend
       
       Wegen Hitlergrüßerei steht ein ehemaliger Kommissar-Anwärter in Meppen vorm
       Strafrichter. Ein Einzelfall ist er in Niedersachsens Polizei damit nicht.
       
 (DIR) Angriff auf grüne Wahlhelfer*innen: Nazi-Hooligan geht in den Knast
       
       In Delmenhorst wurde ein Hooligan zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne
       Bewährung verurteilt. Das Urteil hat eine hohe politische Dimension.
       
 (DIR) Linke in Frankreich: Der Kampf um lokale Macht
       
       Frankreich wählt am Sonntag Gemeinderäte – das ist ein Stimmungstest für
       die Präsidentschaftswahl 2027, besonders für die kriselnde Linkspartei LFI.
       
 (DIR) Politologin über Wahlwerbung: „Ein gelungenes Wahlplakat ist sehr einfach“
       
       Katharina Kleinen-von Königslöw findet, man dürfe die Wirkung von
       Plakatkampagnen nicht unterschätzen. Dieses Jahr werde mehr gelächelt.