# taz.de -- Polizei randaliert in Lingen: Lingens Polizisten helfen Extremisten
> Das Wahlbündnis Die BürgerNahen nutzt in Lingen den Plakatwahlkampf, um
> vor der AfD zu warnen. Die Polizei findet es unerhört und reißt die
> Poster ab.
(IMG) Bild: Ein vom Ablauf her nicht sattelfestes Plakat der BürgerNahen erinnert an die Machtergreifung der Nationalsozialisten
Eigentlich kann Robert Koop nach fünf Jahrzehnten im Lingener Stadtrat
kommunalpolitisch schon lange nichts mehr erschüttern. Aber was letztes
Wochenende mit Wahlplakaten der unabhängigen Wählergemeinschaft Die
BürgerNahen (BN) geschah, war auch für ihn neu. Koop ist ihr
Fraktionsvorsitzender.
Letzten Freitag gegen 23 Uhr hatte die BN in der Lingener Innenstadt vor
dem Einkaufszentrum Lookentor an der Lookenstraße sieben doppelseitige
Hohlkammerplakate aufgehängt. An dieser Stelle baut die AfD regelmäßig ihre
Infostände auf, meist an Samstagen. Dem wollten die BN-AktivistInnen etwas
entgegensetzen.
Die Plakate in Regenbogenoptik hingen an Laternenpfählen, einige in
Augenhöhe, andere weiter oben, um unantastbar zu sein. Ihre Textbotschaft
war eine unmissverständliche antifaschistische Warnung.
Auf der einen Seite stand vom Ablauf her nicht ganz korrekt, denn im
wesentlichen gleichzeitig: „Hitler und seine Schergen begannen nicht mit
Konzentrationslagern. Es begann mit: Dem Verbot von Büchern […]. Dem
Ersetzen von Wahrheit durch Propaganda“. Auf der anderen Seite stand: „Die
AFD sieht die Punkte auf der anderen Seite dieses Plakates nicht als
Mahnung, sondern als eine Art To-do-Liste.“
## Auf den Plakaten stand nichts Illegales
Die Plakate waren Teil des offiziellen BN-[1][Kommunalwahlkampfs]. Auf
ihnen stand nichts Illegales. Unten stand ein Impressum. Alles, wie es sein
muss.
Doch kurz nach ihrer Anbringung waren die sieben Plakate plötzlich weg.
„Das hat uns natürlich empört“, sagt Koop der taz. „Uns hatte vorher
niemand kontaktiert, sie waren einfach verschwunden.“
Schnell ist klar, wer sie entfernt hat: Beamte der Polizeiinspektion
Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das ist schlimm!“, sagt Koop. „Die Polizei
hat sich hier zum Wahlkampfhelfer der Rechten gemacht!“ Nur zwei der
Plakate blieben dabei unzerstört.
Koop, als Strafverteidiger für rechtliche Debatten gut gerüstet, beschwert
sich bei der Polizei – und hat Erfolg. Man habe sich vertan. Man
entschuldige sich.
Nach Beschwerden von BürgerInnen sei man irrtümlich der Auffassung gewesen,
bei den Plakaten handele es sich um unzulässige Wahlwerbung, sagt die
Polizei. „Die hingen ja in luftiger Höhe“, versucht Christopher Degner,
Sprecher der Polizeiinspektion, der taz den Vorgang zu erklären. „Von unten
konnte man nicht erkennen, wem die zugeordnet werden können.“
Die Entfernung habe keinen inhaltlichen Grund gehabt, nur einen formalen,
denn ein Impressum sei ja Pflicht. Warum das Impressum nicht beim Abnehmen
des ersten der sieben Plakate bemerkt worden ist, oder auf einem der
niedrig hängenden, weiß Degner nicht. „Potenziell hätten die Kollegen das
sehen können“, räumt er ein. „Das war ein Fehler.“ Man habe sich bei den
BürgerNahen entschuldigt.
Auch öffentlich hat sich die Polizeiinspektion mittlerweile in einer
Pressemitteilung entschuldigt: Die Abnahme der Plakate sei „nicht
gerechtfertigt“ gewesen. Die zwei unbeschädigten Plakate hat die Polizei
der BN am Montag zurückgebracht, den Rest hatte sie bereits entsorgt.
Man nehme die „persönliche und förmliche Entschuldigung“ der Polizei
„ausdrücklich an“, schreibt die BN in einer Erklärung zu dem Vorfall. „Für
diese Klarheit sind wir dankbar; sie ist keine Selbstverständlichkeit und
verdient Respekt.“ Den Schaden stelle man der Polizei in Rechnung.
Aber ad acta legt die BN die Sache deshalb nicht. Der Vorgang bleibe
„gravierend“. Das Abhängen und Zerstören inhaltlicher Wahlwerbung greife in
die von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungs- und
[2][Wahlwerbefreiheit] ein. „Ein solcher Eingriff darf nie auf einer bloßen
Verwechslung und einem übersehenen Impressum beruhen.“
Die BN machen sich für [3][Klima- und Artenschutz] stark, für Inklusion und
Radverkehr, für Solidarität und Völkerverständigung, für Tempo 30 und die
[4][Integration von Migrantinnen]. Mit der AfD kann man sie also nicht
verwechseln.
Offenbar ist jedoch genau das geschehen: Die BürgerInnenbeschwerde habe
einer angeblichen Plakatierung der AfD gegolten, so [5][die BN. „Dass eine
Wählergemeinschaft] für die AfD gehalten und ihre Werbung deshalb entfernt
wird, muss der Polizei und der Stadt gleichermaßen zu denken geben.“
Die gedankenlose Polizeitat, zu handeln, ohne zu recherchieren, hält die BN
nicht davon ab, weiterhin Botschaften in den Stadtraum zu hängen.
„Vielleicht nicht sofort mit derselben Methodik“, sagt Koop. „Aber generell
plakatieren wir natürlich nach.“
28 Jul 2026
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(DIR) [5] https://bnlingen.wordpress.com/
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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Plakatkampagnen nicht unterschätzen. Dieses Jahr werde mehr gelächelt.