# taz.de -- Verfassungsgericht verwirft AfD-Klage: Coronaregeln im Bundestag waren rechtens
       
       > 2022 klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Coronabeschränkungen
       > im Bundestag. Damit sind sie nun höchstrichterlich gescheitert.
       
 (IMG) Bild: AfD-Fraktion im Bundestag im Januar 2022
       
       dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen im Januar
       2022 erlassene Coronaregeln im [1][Bundestag] verworfen. Die sogenannte
       2G-plus-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen habe zwar die
       Teilhaberechte aus dem Grundgesetz berührt, so das Gericht. Zur Sicherung
       der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages [2][während der
       Pandemie] seien die Regelungen aber gerechtfertigt gewesen.
       
       Die 2G-plus-Regel sah vor, dass nur Abgeordnete, die gegen das Coronavirus
       geimpft oder von einer Coviderkrankung genesen und zusätzlich negativ
       getestet oder geboostert waren, die untere Ebene des Plenarsaals und die
       Sitzungssäle der Ausschüsse betreten durften. Nicht geimpfte Abgeordnete
       konnten an Plenarsitzungen bei Nachweis eines negativen Tests nur auf
       gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne teilnehmen.
       
       Die [3][AfD-Bundestagsfraktion sowie drei AfD-Abgeordnete] reichten in
       Karlsruhe eine Organklage ein. Damit verbundene Eilanträge wies das Gericht
       bereits im Januar und März 2022 zurück. Auch in der Hauptsache hatte die
       Klage nun keinen Erfolg. Sie sei ohnehin nur im Hinblick auf einen der drei
       Abgeordneten zulässig, so das Gericht. Denn nur er habe vorgetragen, weder
       geimpft noch genesen und damit von der 2G-plus-Regel selbst betroffen
       gewesen zu sein.
       
       Doch auch die Rechte dieses Abgeordneten habe die Coronaregelung nicht
       verletzt, entschied der Zweite Senat in einem nun veröffentlichten
       Beschluss vom 9. Juni. Die Beschränkung, nur auf der Tribüne an der
       Plenarsitzung teilnehmen zu können, sei verhältnismäßig und gerechtfertigt
       gewesen. Gleiches habe für die 2G-plus-Regel bei Ausschusssitzungen
       gegolten sowie bei einer Gedenkstunde am Tag des Gedenkens an die Opfer des
       Nationalsozialismus am 27. Januar 2022.
       
       22 Jul 2026
       
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