# taz.de -- Verfassungsgericht verwirft AfD-Klage: Coronaregeln im Bundestag waren rechtens
> 2022 klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Coronabeschränkungen
> im Bundestag. Damit sind sie nun höchstrichterlich gescheitert.
(IMG) Bild: AfD-Fraktion im Bundestag im Januar 2022
dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen im Januar
2022 erlassene Coronaregeln im [1][Bundestag] verworfen. Die sogenannte
2G-plus-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen habe zwar die
Teilhaberechte aus dem Grundgesetz berührt, so das Gericht. Zur Sicherung
der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages [2][während der
Pandemie] seien die Regelungen aber gerechtfertigt gewesen.
Die 2G-plus-Regel sah vor, dass nur Abgeordnete, die gegen das Coronavirus
geimpft oder von einer Coviderkrankung genesen und zusätzlich negativ
getestet oder geboostert waren, die untere Ebene des Plenarsaals und die
Sitzungssäle der Ausschüsse betreten durften. Nicht geimpfte Abgeordnete
konnten an Plenarsitzungen bei Nachweis eines negativen Tests nur auf
gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne teilnehmen.
Die [3][AfD-Bundestagsfraktion sowie drei AfD-Abgeordnete] reichten in
Karlsruhe eine Organklage ein. Damit verbundene Eilanträge wies das Gericht
bereits im Januar und März 2022 zurück. Auch in der Hauptsache hatte die
Klage nun keinen Erfolg. Sie sei ohnehin nur im Hinblick auf einen der drei
Abgeordneten zulässig, so das Gericht. Denn nur er habe vorgetragen, weder
geimpft noch genesen und damit von der 2G-plus-Regel selbst betroffen
gewesen zu sein.
Doch auch die Rechte dieses Abgeordneten habe die Coronaregelung nicht
verletzt, entschied der Zweite Senat in einem nun veröffentlichten
Beschluss vom 9. Juni. Die Beschränkung, nur auf der Tribüne an der
Plenarsitzung teilnehmen zu können, sei verhältnismäßig und gerechtfertigt
gewesen. Gleiches habe für die 2G-plus-Regel bei Ausschusssitzungen
gegolten sowie bei einer Gedenkstunde am Tag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus am 27. Januar 2022.
22 Jul 2026
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