# taz.de -- Polizeihundeführerin vor Gericht: Treffen zehn Polizist*innen und ein Hund auf zwei Männer
       
       > Das Hamburger Amtsgericht verurteilt eine Polizistin zu einer Haftstrafe.
       > Sie hatte ihren Diensthund auf einen Mann gehetzt, von dem keine Gefahr
       > ausging.
       
 (IMG) Bild: Kriminalität am unteren Rand: Polizeihunde müssen zuverlässig und gehorsam sein
       
       Es passiert selten, dass ein Richter mit so deutlichen Worten das Vorgehen
       der Polizei kritisiert. Die Polizistin Jennifer S. habe ihren Diensthund
       vorsätzlich gegen den Mann eingesetzt, von dem keine Gefahr ausging, sagt
       der Amtsrichter am Dienstagmorgen. Ihr Verhalten sei nicht gerechtfertigt
       gewesen. Der Befehl an den Hund, den Mann zu beißen, sei weder erforderlich
       noch verhältnismäßig gewesen; schwere Verletzungen habe die erfahrene
       Hundeführerin billigend in Kauf genommen. Er verurteilt sie zu acht Monaten
       Freiheitsstrafe, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt
       wird.
       
       Die Anfang 40-jährige Hamburger Polizistin Jennifer S. stand seit Anfang
       Juli vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr [1][gefährliche
       Körperverletzung im Amt] wegen eines Vorfalls im Januar 2023 vor. Damals
       war sie zu einem Einsatz hinzugekommen, bei dem ein anderer Streifenwagen
       ein Fahrzeug ohne Kennzeichen verfolgte. In der Nacht hatte es einen Unfall
       gegeben, bei dem jemand Fahrerflucht begangen hatte. Einer Streife fiel
       etwas später das Fahrzeug ohne Kennzeichen auf – sie verfolgte es, um zu
       sehen, ob es die Flüchtigen sein könnten.
       
       Als das Auto parkte und die Streife hinter dem Fahrzeug zum Stehen kam,
       passierte zunächst nichts. Die beiden Polizist*innen stiegen aus, um
       nachzusehen, und fanden einen alkoholisierten Mann auf dem Beifahrersitz
       sowie einen weiteren Mann auf der Rückbank vor. Sie zerrten den Mann vom
       Beifahrersitz aus dem Auto. Dieser wehrte sich nicht. Er pustete ins
       Röhrchen und wies einen Wert von 1,7 Promille auf. In seiner Arbeitshose
       fanden die Beamt*innen einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen
       Bleistift.
       
       Der Mann, der in dieser Nacht auf dem Rücksitz saß, ist der Nebenkläger
       Petricia A., der weder Deutsch noch Englisch spricht. Er sei nach einem
       langen Arbeitstag und einigen Gläsern Wein erschöpft auf der Rückbank
       eingeschlafen. Der Aufforderung des Polizisten, herauszukommen und seine
       Hände zu zeigen, folgte er nicht. Die Hintertür ließ sich von außen nicht
       öffnen, also schlug der Polizist die Scheibe ein und verletzte sich dabei
       an der Hand. A. blieb drinnen und tat nichts. Derweil rückte polizeiliche
       Verstärkung an – erst ein Streifenwagen, dann ein zweiter [2][mit zwei
       Hundeführer*innen], schließlich noch ein weiterer.
       
       ## Polizistin beschreibt Kolleg*innen als „Hühnerhaufen“
       
       Die Diensthundeführer*innen hätten den Eindruck gehabt, die Situation
       übernehmen zu müssen, rekapituliert der Richter in seiner
       Urteilsbegründung. Denn die Kolleg*innen vor Ort hätten sich ihnen als,
       Zitat einer Hundeführerin: „Hühnerhaufen“ dargestellt.
       
       Die Polizist*innen, die von Anfang an dabei waren, führten die
       Kolleg*innen in die Situation ein – und erwähnten das Cuttermesser. War
       das für Jennifer S. der Grund, den Hund einzusetzen? Die Angeklagte hatte
       sich im Prozess nicht geäußert. Der Richter betonte aber, dass der
       alkoholisierte Fahrer keine Anstalten gemacht habe, das Messer einzusetzen.
       Auch habe es weder Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass Petricia A.
       bewaffnet sei, noch habe dieser sich aggressiv verhalten. „Anders als hier
       mehrfach behauptet wurde, war die Situation nicht dynamisch“, sagt der
       Richter.
       
       Jennifer S. führte ihren Diensthund an die hintere Autotür. „Zu diesem
       Zeitpunkt“, sagt der Richter, „standen alle Türen des Autos offen und es
       befanden sich acht Polizeibeamten und ein Praktikant vor Ort.“ Hätte es
       nicht mildere Mittel gegeben, den passiven A. aus dem Auto zu bekommen? Es
       kam noch eine weitere Streife dazu.
       
       „Haixa“, so heißt der betreffende Polizeihund, sei ein „sehr guter
       Diensthund“, so zitiert der Richter einen Polizeizeugen. Haixa sei
       hervorragend trainiert, zuverlässig und gehorsam. Jennifer S. wies den Hund
       zunächst an, Petricia A. mit der Schnauze zu stoßen – zu diesem Zeitpunkt
       trug er [3][noch einen Maulkorb]. Als A. das Auto daraufhin nicht verließ,
       nahm sie den Maulkorb ab und wies den Hund an, zu beißen.
       
       Und das tat er. In den Oberarm, die Unterarme und Waden, er ließ auch nicht
       von A. ab, als dieser sich mit Tritten und Schlägen wehrte und schließlich
       aus dem Auto taumelte. Eine Polizistin brachte A. zu Boden, aber der Hund
       setzte noch nach, biss ihn in die Oberschenkelinnenseiten. Die
       Hundeführerin Jennifer S., die schon mehrfach an der Leine gerissen und den
       Hund zum Aufhören aufgefordert hatte, konnte ihn schließlich stoppen.
       
       ## Zwei Operationen und eine Hauttransplantation
       
       Ein Rettungswagen brachte A. ins Krankenhaus. Er war so schwer verletzt,
       dass er zweimal operiert werden musste. Einmal wurde dabei Haut
       transplantiert. S. muss ihm zusätzlich zu ihrer Haftstrafe 3.000 Euro
       Schmerzensgeld zahlen.
       
       Der Richter rügte noch das Kommunikationsverhalten der Polizist*innen: „Es
       ist dem Gericht nicht erklärlich, dass die Polizisten, die später
       dazukamen, nicht wissen, was die Kollegen vorher schon versucht haben und
       was nicht“, bemängelt er. Offenbar sei nicht übermittelt worden, dass
       niemand versucht habe, A. unter Einsatz einfacher körperlicher Gewalt aus
       dem Auto zu zerren. Selbst wenn es der Polizistin darum gegangen sei, A.
       wegen möglicher Fahrerflucht festzunehmen, sei das Beißen des Hundes weder
       erforderlich noch angemessen gewesen. „Wir sprechen hier von Kriminalität
       am unteren Rand.“
       
       Am unteren Rand bleibt der Richter auch mit dem Strafmaß. Sechs Monate bis
       zehn Jahre stehen auf gefährliche Körperverletzung im Amt. Doch S. habe
       nicht böswillig gehandelt – sie habe situativ versagt. Das Urteil ist noch
       nicht rechtskräftig. Die Verurteilte kann innerhalb einer Woche Berufung
       einlegen.
       
       21 Jul 2026
       
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