# taz.de -- G20-Demos vor Gericht: Der Rechtsstaat verendet im Gewerbegebiet
       
       > Das letzte große Verfahren wegen des Hamburger G20-Gipfels könnte mit
       > Geldauflagen enden. Die juristische Aufarbeitung ist eine Blamage für die
       > Anklage.
       
 (IMG) Bild: Fahndung wie nach der RAF: Rausgekommen sind im Rondenbarg-Verfahren gerade mal zwei Verurteilungen
       
       Kennen Sie den Rondenbarg? Das ist eine Straße im Gewerbegebiet von
       Hamburg-Bahrenfeld, ein guter Schleichweg zum Volksparkstadion. Okay, dort
       hat der Konzertflügelweltmarktführer Steinway seinen Sitz. Aber Berühmtheit
       hat die Straße erst mit dem [1][G20-Gipfel im Jahr 2017] erlangt.
       
       Von dort hatte sich damals ein Protestmarsch in Bewegung gesetzt. Er war
       Teil der Fingertaktik, mit der Gipfelgegner Polizeiabsperrungen umgehen
       wollten, um sich später zu einer Großdemo zu vereinigen. Am Rondenbarg
       rührte sich der „schwarze Finger“ – und schon die Farbe ließ bei der
       Polizei die Alarmglocken schrillen.
       
       Jedenfalls zeigte sie, was Innensenator Andy Grote (SPD) gemeint haben
       musste, als er den Gipfel als [2][„Schaufenster moderner Polizeiarbeit“]
       angekündigt hatte: Einige Demonstrant:innen hatten Barrikaden errichtet,
       als die Polizei die Gruppe brutal zusammenknüppelte. Zahlreiche
       Demonstrierende wurden schwer verletzt. Im Gegenzug flogen Steine, sehr
       grob in Richtung Polizei.
       
       Hinterher hagelte es Anklagen – nicht gegen die Schläger in Uniform,
       sondern gegen die Gipfelgegner. Wegen Landfriedensbruchs, versuchter
       gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und
       Sachbeschädigung. Neun Jahre später könnte nun der letzte Prozess enden.
       Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten die Einstellung gegen
       eine Geldauflage angeboten.
       
       ## Blamage für die Staatsanwaltschaft
       
       Ernsthaft? Nachdem die Polizei bundesweit mit Fotos nach Verdächtigen
       gefahndet hatte wie einst nach der RAF, nach zig Verhandlungstagen und
       Kosten, die in die Millionen gehen dürften – nach all dem kommt eine
       Geldauflage heraus? Das ist, was übrig bleibt von den größten Krawallen,
       die in Deutschland je jemand angezettelt hat, @olafscholz?
       
       Eine Blamage für die Staatsanwaltschaft. Gut, vor zwei Jahren wurden schon
       mal zwei Rondenbarg-Beteiligte richtig verurteilt, zu Geldstrafen, immerhin
       90 Tagessätze – aber nicht zu den geforderten Haftstrafen. Eine jämmerliche
       Bilanz der Strafverfolgung bei 85 Anklagen.
       
       Grund zum Jubel gibt es allerdings nicht – im Gegenteil. Denn im
       Rondenbarg-Verfahren ist auch Rechtsgeschichte geschrieben worden, im
       schlechtesten Sinne: Erstmals wurden Demonstrationsteilnehmer für
       Straftaten verurteilt, die ihnen nicht persönlich nachgewiesen werden
       konnten. Die pure Anwesenheit reichte dafür. Die Demonstrationsfreiheit hat
       damit schweren Schaden genommen. Insofern ist das Rondenbarg-Verfahren auch
       eine Blamage für den Rechtsstaat, für den der individuelle Tatnachweis
       konstitutiv ist – eigentlich.
       
       Im parallelen Verfahren zu den [3][Krawallen an der Elbchaussee], wo es nun
       wirklich um gezielte Zerstörung gegangen war, hatte die Richterin dem
       Streben der Staatsanwaltschaft nach Kollektivstrafen wenigstens teilweise
       widerstanden: Sie hatte jene, die nur dabei gewesen waren, statt wegen
       Mittäterschaft nur wegen „psychischer Unterstützung“ der eigentlichen
       Gewalttäter belangt, entsprechend milde.
       
       Insgesamt ist der G20-Gipfel für die radikale Linke juristisch einigermaßen
       glimpflich ausgegangen, jedenfalls wenn man die Unverhältnismäßigkeit außer
       Acht lässt, dass die Gewaltexzesse der Polizei gänzlich ungeahndet
       geblieben sind.
       
       Politisch war der G20-Protest dennoch ein Debakel: Statt Kraft aus der
       Mobilisierung gegen den Gipfel der Kapitalinteressen zu ziehen, liegt die
       Bewegung seither weitgehend darnieder. Auch weil viele Aktive danach
       jahrelang in juristischen Abwehrkämpfen gebunden waren – sei es vor Gericht
       oder mit der Organisation von Gegenöffentlichkeit oder Fundraising. Die
       Rote Hilfe, die Angeklagte unterstützt hat, sieht eine „zerstörerische
       Langzeitwirkung von Repression“.
       
       21 Mar 2026
       
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