# taz.de -- Repression nach G20 in Hamburg: Was bleibt vom Rondenbarg?
       
       > Die Staatsanwaltschaft hat den letzten Angeklagten im
       > Rondenbarg-Verfahren die Einstellung angeboten – acht Jahre nach den
       > Protesten gegen G20.
       
 (IMG) Bild: Viel zu lernen über Repression: Protest vor dem Rondenbarg-Prozess 2024 in Hamburg
       
       In der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft Hamburg den letzten
       Angeklagten im sogenannten Rondenbarg-Komplex angeboten, ihre Verfahren
       einzustellen, in den meisten Fällen gegen eine Geldauflage. Das haben die
       [1][Ortsgruppen der Roten Hilfe Hamburg und Stuttgart sowie die
       Solikampagne Gemeinschaftlicher Widerstand] bekannt gegeben.
       
       Wenn die Angeklagten das Angebot annehmen, endet damit eine massive
       staatliche Verfolgungswelle gegen Teilnehmende einer Demo während der
       Anti-G20-Proteste in Hamburg – nach mehr als acht Jahren der Unsicherheit
       für die Betroffenen. „Die Einstellung ist eine große Erleichterung“, sagt
       Ezra vom Bundesvorstand der Roten Hilfe der taz.
       
       Beim [2][Rondenbarg-Prozess] geht es um das, was am frühen Morgen des 7.
       Juli 2017 am Rondenbarg in einem Industriegebiet im Hamburger Westen bei
       Protesten gegen den G20-Gipfel passiert war. Das ist in einem Polizeivideo
       zu sehen: Behelmte Polizist*innen rennen brüllend auf einen kleinen
       Demozug zu. Sie schlagen und treten.
       
       Von hinten kommt ein Wasserwerfer. Sekunden später liegen die meisten
       Teilnehmenden am Boden, gekrümmt, jemand hält sich den Kopf. „Wir bräuchten
       dringend Sanis bei uns“, sagt ein Polizist über Funk. „Hier unten liegt
       eine verletzte Person mit offenem Bruch.“ „Oh, scheiße“, antwortet der
       Kollege.
       
       ## Jahrelange Repression
       
       Bei der Flucht vor der Polizei stürzten einige Demonstranten zwei Meter
       tief auf einen Parkplatz, als ein Geländer brach. Zahlreiche von ihnen
       wurden verletzt, 14 schwer – Polizeibeamt*innen überhaupt nicht.
       
       Umso erstaunlicher, was folgte: Bis heute wurde keine*r der
       Polizist*innen verurteilt. Stattdessen gab es massive Repression gegen
       Teilnehmende der Demo. 59 wurden in Gewahrsam genommen, einige bis nach dem
       Gipfel-Ende in Untersuchungshaft. In den folgenden Monaten kam es zu
       Hausdurchsuchungen und einer umstrittenen Öffentlichkeitsfahndung in ganz
       Deutschland. Am Ende hagelte es Strafverfahren gegen 86 Personen.
       
       ## Pyros und ein paar Steine
       
       Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall des damals 19-jährigen Italieners
       Fabio V., der fünf Monate lang in U-Haft saß, ohne dass ihm individuelle
       Taten zugeordnet werden konnten. Sein Verfahren endete ergebnislos.
       
       Insgesamt kam es nur zu zwei Verurteilungen vor Gericht. Alle anderen
       Verfahren wurden eingestellt. Im September 2024 verurteilte das Landgericht
       Hamburg nach 27 Prozesstagen [3][zwei Menschen zu Geldstrafen von je 90
       Tagessätzen]. Sie wurden des Landfriedensbruchs sowie der Beihilfe zu
       versuchter gefährlicher Körperverletzung, zu tätlichem Angriff, Widerstand
       gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung für schuldig befunden.
       Konkret ging es unter anderem um Steinwürfe Richtung Polizei, die nicht
       trafen, um Pyros und Böller. Selbst die Richterin räumte ein, dass es sich
       bei den Taten um „Peanuts“ handelte.
       
       Das Besondere an dem Verfahren: Keine dieser Straftaten ordnete das Gericht
       den beiden Angeklagten persönlich zu. Dennoch bestrafte es sie – einfach,
       weil sie bei der Demo anwesend gewesen waren. Damit folgte es der
       Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Teilnehmer*innen durch
       ihr geschlossenes Auftreten und dunkle Kleidung zum Schutz derer
       beigetragen hätten, die bei der Demo Straftaten begangen hatten.
       
       ## Gemischtes Fazit
       
       Das Urteil war historisch, es widersprach dem [4][Brokdorf-Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von 1985, nach dem man nicht für Straftaten
       anderer Demoteilnehmender verurteilt werden kann] und wurde [5][scharf
       kritisiert]. Schon im Vorfeld warnten [6][Verfassungsrechtler vor einem
       Angriff auf die Versammlungsfreiheit].
       
       Was bleibt also vom Rondenbarg? „Das Fazit ist gemischt“, sagt Ezra von der
       Roten Hilfe. Betroffen von der staatlichen Repression waren Menschen aus
       ganz Deutschland. „Nach so vielen Jahren haben Leute eine andere
       Lebenssituation, Kinder, Lohnarbeit.“ Die Einstellung der Strafverfahren
       sei auch Ergebnis der jahrelangen Kampagne zur Unterstützung der
       Betroffenen.
       
       Man habe dabei viel gelernt, steht im Statement der Soligruppen, „über
       gesellschaftliche Zuspitzung, über Solidarität und Zusammenhalt, aber auch
       über die zerstörerische Langzeitwirkung von Repression“.
       
       Hinweis: In einer früheren Version des Artikels stand, dass den Angeklagten
       die Einstellung gegen die Zahlung von Geldstrafen angeboten wurde. Richtig
       sind Geldauflagen. Das haben wir korrigiert.
       
       10 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2026/03/10/g20-rondenbarg-das-letzte-kapitel/
 (DIR) [2] /G20-Gegnerinnen-vor-Gericht/!5719624
 (DIR) [3] /G20-Demos-in-Hamburg/!6031226
 (DIR) [4] /Polizeikritiker-aus-den-eigenen-Reihen/!5741412
 (DIR) [5] https://www.rav.de/publikationen/infobrief-126-2024/straftat-anwesenheit
 (DIR) [6] /Prozess-in-Hamburg-nach-G20-Protesten/!5487396
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amira Klute
       
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