# taz.de -- Kolumbien fordert Skulpturen aus Berlin: Die Grabgeister warten darauf, dass etwas mit ihnen passiert
       
       > Kolumbien verlangt von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Rückgabe
       > 34 antiker Skulpturen. Es geht um illegales Eigentum, unantastbares
       > Kulturgut und indigene Rechte.
       
 (IMG) Bild: Die Grabfiguren aus der Nekropole von San Agustín lagern schon lange im Berliner Museumsdepot
       
       Der archäologische Park San Agustín in den Anden ist eine Totenstadt mit
       Hunderten Steinskulpturen, sie zählt zu den größten antiken Nekropolen der
       Welt. Seit vielen Jahren schon bereitet das indigene Volk der Yanakuna, das
       in dieser Region im Süden Kolumbiens lebt, den Ort rituell auf die Rückkehr
       von über 20 solcher Grabfiguren vor.
       
       Denn jene uralten Grabwächter aus Vulkangestein, halb Mensch, halb Tier,
       erschaffen zwischen dem 1. und 10. Jahrhundert von einer schamanisch
       geprägten Gesellschaft, die es schon nicht mehr gab, als die Spanier 1492
       in Südamerika ankamen, liegen derzeit 9.450 Kilometer von San Agustín
       entfernt: im Ethnologischen Museum Berlin. Dass diese Skulpturen fehlen,
       könne zu einem Ungleichgewicht führen, befürchtet Jair Quinayas von den
       Yanakuna während eines Gespräch mit der taz. „Die Geister in den Steinen
       könnten eine Mutter, eine Großmutter oder ein Kind sein“, fügt der
       Yanakuna-Älteste Segundo Burbano hinzu.
       
       Um diese steinernen Grabwächter aus San Agustín hat sich in den letzten
       Jahren ein Disput entwickelt zwischen der kolumbianischen Regierung und der
       Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), deren Verbund das Ethnologische
       Museum Berlin angehört. Denn der Verdacht besteht, dass der Ethnologe
       Konrad Theodor Preuß (1869–1938) sie um 1920 herum illegal in den Besitz
       der Berliner Museen brachte.
       
       ## „Pueblo Escultor“ fordert Skulpturen zurück
       
       Schon seit Jahrzehnten fordern in Kolumbien zivilgesellschaftliche
       Initiativen die Grabfiguren zurück, unter anderem die des „Pueblo
       Escultor“, benannt nach jenem präkolumbianischen Volk, das die Skulpturen
       von San Agustín hervorgebracht hat. Auch einige der Yanakuna organisieren
       sich in der Initiative „Pueblo Escultor“. Für sie geht es um mehr als um
       Besitzfragen. Es geht um ein nationales Kulturgut, mit dem sie sich
       spirituell verbunden fühlen, und das vor gut 100 Jahren zu Unrecht
       zertrennt wurde.
       
       2021 stellte die kolumbianische Regierung einen Rückführungsantrag an die
       SPK, seither wird der Fall verhandelt. Die taz gelangte an einen
       Briefwechsel zwischen Hermann Parzinger, dem Präsidenten der [1][SPK von
       2008 bis Mai 2025], und Alhena Caicedo, der Direktorin des kolumbianischen
       Instituts für Anthropologie und Geschichte (ICANH).
       
       Am 2. Januar 2025 erklärt Parzinger, dass eine Rückgabe der Objekte nach
       deutschem Recht nur dann gerechtfertigt sei, wenn sie aus einem „kolonialen
       Kontext“ stammten und wenn sie „auf eine Weise angeeignet worden wären, die
       rechtlich und/oder ethisch nicht mehr akzeptabel ist“. Kolumbien war aber
       zu Beginn des 20. Jahrhunderts bereits eine unabhängige Republik, mit der
       Deutschland diplomatische Beziehungen unterhielt.
       
       ## Das Gesuch wurde 2025 abgelehnt
       
       Parzinger nennt ein weiteres Kriterium: Wenn „es sich um archäologische
       Objekte aus vorchristlicher Zeit handelt, die nicht von einer Gemeinschaft
       stammen, deren Nachkommen heute noch leben“, auch dann könne das heutige
       Kolumbien keinen Anspruch darauf erheben. Das Gesuch wurde vorerst
       abgelehnt.
       
       Auf kolumbianischer Seite akzeptiert man diese Argumente nicht, erst recht
       nicht der „Pueblo Escultor“. Einer ihrer Aktivisten, der Forscher David
       Dellenback, erhielt schon im Jahr 1992 Zugang zu den Depots des
       Ethnologischen Museums in Berlin.
       
       Dort fand er, wie er der taz sagt, nicht nur 21 Steinfiguren aus San
       Agustín, er entdeckte auch 14 weitere Kunstwerke aus Nariño, an der Grenze
       zu Ecuador, die nicht offiziell verzeichnet waren. Anfang des 20.
       Jahrhunderts hatte Konrad Theodor Preuß, damals Kustos des Königlichen
       Museums für Völkerkunde, wie die Vorgängerinstitution des Ethnologischen
       Museums hieß, sie nach Berlin bringen lassen. Heute noch besitzt man dort
       440 Objekte aus der sogenannten Preuß-Sammlung.
       
       ## „Barbarischer Kunstgeschmack“
       
       Preuß war ein Pionier für die Archäologie Kolumbiens: „Nirgends in ganz
       Amerika steht die prähistorische Forschung so ratlos vor größeren
       Kulturresten wie hier vor einer schier endlosen Reihe gewaltiger Statuen
       eines barbarischen Kunstgeschmacks.
       
       Gerade die geistige Spannkraft, die solche ungeheuerlichen Gebilde schuf,
       ist für den Beschauer das Überwältigende und Erstaunliche“, schrieb er in
       seinem Buch „Monumentale vorgeschichtliche Kunst“. Das war die erste
       wissenschaftliche Dokumentation über die San-Agustín-Kultur, veröffentlicht
       1929, als gerade die Altertümer Südamerikas für Museen und private Sammler
       weltweit interessant wurden.
       
       Dellenback vermutet, dass hunderte Statuen aus San Agustín in Sammlungen
       auf dem ganzen Globus verteilt sind, „aber wir haben nur Hinweise auf die
       in Berlin, weil Preuß ein ehrlicher Dieb war, der Aufzeichnungen darüber
       hinterließ, was er gestohlen hatte“.
       
       ## Preuß war ein ehrlicher Dieb
       
       Das kam [2][Alhena Caicedo, Direktorin des ICANH] gelegen, als sie am 15.
       April 2025 auf Parzingers Schreiben mit Auszügen aus Preuß’ Korrespondenz
       antwortete: „Seit dem Jahre 1906 besteht ein Ausfuhrverbot für
       hervorragende Altertümer und naturwissenschaftliche Objekte“, schrieb Preuß
       1915 an Wilhelm von Bode, den damaligen Direktor der Königlichen Museen zu
       Berlin, und bezieht sich damit auf das kolumbianische Dekret Nr. 21. Das
       verbot jegliche Entwendung von Kulturgütern im Land.
       
       Aber „mit einer gewissen Vorsicht“, fuhr Preuß fort, „besteht jedoch keine
       Gefahr, die Gegenstände herauszubringen“. Und mit welcher List er gedachte,
       das zu tun, darüber geben weitere Briefe von Preuß Auskunft: „2 Figuren,
       nämlich 117 vom Cerro de Pelota und 119 von Jabon, sind von mir absichtlich
       in 2 Stücke gespalten (…), doch fügen sie sich tadellos zusammen. Sie
       können sich meinen inneren Kampf vorstellen, bis ich zu diesem Entschluss
       kam, aber ich hätte sie entweder zurücklassen müssen, oder von vornherein
       auf die ganze Sierra-Nevada-Tour verzichten müssen“.
       
       Preuß eigenen Worten zufolge muss er viele Statuen und andere antike
       Objekte geteilt, zersägt oder zerlegt und sie „als ‚Mineralien‘
       registriert“ haben, „um die Aufmerksamkeit der kolumbianischen Behörden
       nicht auf sich zu ziehen“.
       
       ## Die Grabwächter liegen schon seit 40 Jahren im Museumsdepot
       
       [3][Hat er bewusst gegen das Gesetz verstoßen?] Und dies, damit die
       Skulpturen letztlich in Deutschland nur selten öffentlich gezeigt werden
       sollten? Preuß hatte sie noch 1923 im damaligen Museum für Kunstgewerbe in
       Berlin präsentieren können, eine letzte größere Ausstellung war 1986 in Bad
       Godesberg. Seither warten die alten Grabwächter die meiste Zeit im
       Museumsdepot darauf, dass irgendetwas mit ihnen passiert.
       
       Preuß’ redliche Korrespondenz, die Alhena Caicedo in ihrem Schreiben an die
       SPK vorgelegte hatte, konnte etwas bewegen. Man sei „offen für eine
       Neubewertung der historischen Fakten“, bekundete Parzinger am 22. Mai 2025,
       kurz bevor er sein Amt [4][an die Kunsthistorikerin Marion Ackermann]
       übergab. Bei den zitierten Briefen handele es sich „tatsächlich um Quellen
       und Beschreibungen von Fakten, die bisher noch nicht in unsere Überlegungen
       eingeflossen waren“.
       
       Schon einmal wurden Objekte aus der Berliner Preuß-Sammlung an Kolumbien
       zurückgegeben. Die damalige Bundesbeauftragte für Kultur und Medien von den
       Grünen, Claudia Roth, hatte 2023 gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter
       Steinmeier zwei Masken des indigenen Volkes der Kogui an den
       kolumbianischen Präsident Gustavo Petro – ein progressiver Linker –
       übergeben. Die Masken haben noch heute eine rituelle Bedeutung für die
       Kogui. Das gilt für die Figuren aus San Agustín seitens der SPK angeblich
       nicht. Die Yanakuna sind da jedoch anderer Meinung.
       
       ## 34 Steinskulpturen sollen aus Berlin zurück nach Kolumbien
       
       Die kolumbianische Botschaft fordert nun 34 Steinskulpturen aus Berlin
       zurück. Darauf angesprochen, erklärte Roth der taz: „Sollte sich
       herausstellen, dass Preuß die Statuen tatsächlich zerlegt und als
       Mineralien deklariert hat, um sie an der Grenzkontrolle vorbei und aus dem
       Land zu schmuggeln, dann handelt es sich um eine illegale Aneignung. Es
       wäre schlichtweg Diebstahl. (…) In einem solchen Fall müssen die Statuen
       zurückgegeben werden.“
       
       Doch im Gespräch ist Alhena Caicedo skeptisch, ob sich die jetzige
       schwarz-rote Bundesregierung dafür einsetzt. Sie glaubt sogar, dass man in
       Berlin lieber den Regierungswechsel in Kolumbien abwartet. Am 7. August
       wird dort der rechtsgerichtete Abelardo de la Espriella als Präsident
       vereidigt. Der steht in radikaler Opposition zur Petro-Regierung. Noch hat
       de la Espriella keine Aussage zu der Sache von San Agustín gemacht.
       
       Man könnte die Vorgehensweise in Berlin tatsächlich als Verzögerungstaktik
       ansehen. Gemäß eines Berichts des kolumbianischen Außenministeriums soll
       das Ethnologische Museum Berlin vor wenigen Monaten um umfassende neue
       Provenienzrecherchen von kolumbianischer Seite aus gebeten haben,
       insbesondere um detaillierte Transportunterlagen über den Weg der Statuen
       von San Agustín zu ihrem Exporthafen in Barranquilla.
       
       ## Ist es Verzögerungstaktik?
       
       Um in der Sache weiter zu entscheiden, gilt es die Ergebnisse dieser neuen
       Recherchen erst einmal abzuwarten, bekundet das Haus des Beauftragten der
       Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, auf taz-Anfrage.
       
       Dabei müsse die Klärung des Sachverhalts gar nicht lange dauern, meint der
       deutsche Jurist und Experte für Kunstrecht, Hannes Hartung, im Gespräch.
       „Es handelte sich schlichtweg um Plünderung“ und es sei problematisch, dass
       Deutschland „die Verantwortung für die Rückgabe nicht übernehmen will“.
       
       In der Vergangenheit, so erinnerte Parzinger in einem Brief von 2013, habe
       die kolumbianische Regierung es sogar begrüßt, dass die Statuen von San
       Agustín als „Kulturbotschafter“ im Ausland fungierten. Das hat sich jedoch
       spätestens 2017 geändert.
       
       ## Urteil: Die Rückführung muss gefordert werden
       
       Da verpflichtete nämlich das Verwaltungsgericht Cundinamarca in einem
       rechtskräftigen Urteil die Regierungen Kolumbiens dazu, sich für die
       Rückführung der in Berlin befindlichen Skulpturen aus San Agustín
       einzusetzen, unabhängig von deren parteipolitischer Agenda. Das Urteil ist
       nach öffentlichem Druck des „Pueblo Escultor“ und der Yakanuna ergangen.
       
       Heute arbeitet die kolumbianische Botschafterin in Berlin daran, die Frage
       nach dem legitimen Eigentum der 34 Figuren zu klären. Es bleibt aber offen,
       ob auch der rechte Hardliner de la Espriella den Kurs beibehält.
       
       Der Beitrag entstand im Rahmen des Internationalen Journalistenprogramms
       (IJP). Aus dem Englischen übersetzt und bearbeitet von Sophie Jung
       
       27 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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