# taz.de -- Ausstellung über Provenienz: Der Weckruf des Anden-Pumas
       
       > Eine Ausstellung in Hannover beleuchtet die Herkunft südamerikanischer
       > Objekte aus prä-kolumbischer Zeit. Viele kamen auf illegalen Wegen nach
       > Europa.
       
 (IMG) Bild: Steht für etliche Raubzüge: Steinerner Puma aus dem heutigen Bolivien, entstanden um 500 bis 900 n. Chr
       
       In Schamanen- und Esoterikkreisen gilt der Puma bis heute als Krafttier.
       Aber auch in der präkolumbischen Tiahuanaco-Kultur im heutigen Bolivien
       stand er schon für Stärke und Weisheit. In Hannover soll er jetzt eine
       Debatte über Provenienzen initiieren: „Status quo Museum? Ein Puma zwischen
       den Welten“ heißt eine Kabinettssausstellung im Niedersächsischen
       Landesmuseum Hannover.
       
       Ihr Thema: der illegale Handel mit Kulturgütern aus Südamerika. Ihr
       zentrales Exponat: ein kleiner Puma aus Vulkangestein. Erworben wurde er
       1971 illegal an der riesigen Grabungsstätte Tiahuanaco, einem Ort, der um
       300 v. Chr., noch vor den Inka, kulturelles und spirituelles Zentrum der
       Aymara-Kultur war und später wohl infolge einer Dürreperiode zugrunde ging.
       
       Erhalten ist von der einst prächtigen Stadt nur Unsortiertes: Seit der
       Kolonialzeit dienten Siedlung und Tempelanlagen als Steinbruch, sie wurden
       für Bahnlinien gesprengt, auch schlicht geplündert – bis Boliviens
       Regierung dem in den 1960er-Jahren Einhalt gebot.
       
       Der hannoversche Puma ist Symbol solcher Raubzüge. Über Zwischenhändler kam
       er nach Europa – und 2023 als Geschenk ins Landesmuseum. Eine
       Ausfuhrgenehmigung für die Figur gab es wohl nicht. Warum also nahm man die
       Schenkung überhaupt an? Auf genau solche Fragen zielt die Ausstellung.
       
       Würde der Puma am Ende zurückgegeben, wäre er nicht das allererste
       präkolumbische Objekt, das Niedersachsen restituierte: 2021 wurden zwei
       Tonfiguren der Teotihuacan-Kultur an Mexiko erstattet. Sie waren online
       angeboten und von der Polizei sichergestellt worden. Diese Objekte waren
       also noch nicht bis ins Museum gelangt.
       
       Dass die Häuser Grenzen ziehen können, zeigt etwa das Museum für Kunst und
       Gewerbe in Hamburg: Es kauft seit einigen Jahren keine Objekte ohne
       Ausfuhrgenehmigung mehr. Doch bundesweit fehlt eine solche Regelung. Auch
       Auktionshäuser lavieren, berufen sich auf das private „[1][Art Loss
       Register]“: Ist ein Objekt dort nicht gelistet, gilt es als unbedenklich.
       Weil aber die Raubzüge teils jahrzehntelang zurückliegen, ist das kein
       Garant.
       
       Und die Rechtslage bleibt unklar: 2018 wurde eine Auktion des [2][Münchner
       Finanzamts], auf der auch präkolumbische Objekte angeboten werden sollten,
       nach Protesten aus Ägypten und Peru abgesagt. Mexiko und Panama dagegen
       [3][scheiterten im Jahr 2021] mit einer Klage gegen die Versteigerung
       präkolumbischer Kunst durch ein Münchener Auktionshaus.
       
       Aber das Thema bleibt virulent: Wie so wie manche afrikanischen, werden
       auch mittel- und südamerikanische Staaten wacher, was Restitutionsfragen
       angeht. Bald werden sich Europas Museen und Auktionshäuser diesem Thema
       stellen müssen.
       
       11 Jan 2025
       
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