# taz.de -- Experten kritisieren digitale Wallet: Digitale Brieftasche mit Haken
       
       > 2027 soll die digitale Brieftasche starten. Bei einer Anhörung weisen
       > Expert:innen nun auf Probleme beim Datenschutz und der IT-Sicherheit
       > hin.
       
 (IMG) Bild: Soll Anfang kommenden Jahres starten: die digitale Brieftasche
       
       Expert:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sehen bei der
       [1][digitalen Brieftasche], die Anfang kommenden Jahres starten soll, noch
       zahlreiche Probleme. Sowohl beim Datenschutz als auch bei der IT-Sicherheit
       und in Sachen Haftung gebe es einiges an Nachbesserungsbedarf, erklärten
       vier Expert:innen bei einem Fachgespräch am Donnerstag.
       
       So kritisiert Marielle Findorf vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
       unter anderem: „Die Haftungsfrage ist ungeklärt – wer ist verantwortlich,
       wenn etwas schiefläuft?“ Das könne etwa Datendiebstahl oder
       Identitätsmissbrauch sein. Unklar sei in so einem Fall auch die Frage der
       Beweislast.
       
       Zu dem Fachgespräch geladen hatte die Linksfraktion im Bundestag. Denn
       Anfang des kommenden Jahres soll auch in Deutschland die EUDI-Wallet
       bereitstehen. Das ist eine Art digitale Brieftasche als App. In der sollen
       die Nutzer:innen beispielsweise ihren Ausweis, Führerschein und
       Krankenversicherungskarte speichern und diese aus der Wallet hinaus nutzen
       können. Zum Beispiel, wenn an der Selbstscannerkasse der Altersnachweis für
       den Kauf von Alkohol gebracht oder beim Carsharinganbieter der Führerschein
       ins System gespeist werden muss.
       
       Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betont,
       dass die Daten lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert
       werden, die App kostenlos und ihre Nutzung freiwillig sein soll. Allerdings
       gilt die EUDI-Wallet auch als Weg, um bei einem möglicherweise
       bevorstehenden [2][Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Diensten]
       das eigene Alter nachzuweisen.
       
       ## Diverse Risiken
       
       Christian Knabenhans von der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne
       (EPFL) warnte daher in der Anhörung davor, dass die Nutzung mit der Zeit
       faktisch zur Pflicht werden könne. Darüber sieht er das Risiko einer
       Überidentifizierung: Weil es mit der digitalen Wallet so leicht werde, sich
       auszuweisen, könnten immer mehr Dienste das verlangen.
       
       Verbraucherschützerin Findorf weist außerdem darauf hin, dass nach
       aktuellem Stand die Dienstanbieter entscheiden können, welche Daten sie aus
       der digitalen Wallet der Nutzenden anfordern. Die können zwar entscheiden,
       ob sie zustimmen oder ablehnen – aber nicht nur eine teilweise
       Datenweitergabe erlauben. Hier müsse nachgebessert werden. Außerdem sei es
       wichtig, dass die App die Verwendung selbst gewählter Pseudonyme erlaube –
       und deren Verwendung müsse auch die Standardeinstellung sein.
       
       Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit macht unter
       anderem eine im Entwurf vorgesehene Experimentierklausel Sorgen: „So etwas
       ist im Bereich digitale Identitäten nicht angebracht.“ Diese Klausel räumt
       dem BMDS unter anderem ein, zeitweise vom Gesetz abzuweichen. „Wenn etwas
       schiefgeht, gibt es ein Problem, das man nicht schnell wieder zurückholen
       kann“, fürchtet Kastl.
       
       ## Dann geht’s los
       
       Start der Wallet soll in Deutschland der 2. Januar sein. Das Bundeskabinett
       hat den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DidG) im Mai
       beschlossen. Die Linksfraktion kritisiert eine ihrer Ansicht nach
       unausgewogene Zusammensetzung der Verbände, die dazu eingeladen wurden, zum
       Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
       
       Ihr übermittelte die Bundesregierung auf eine Anfrage hin eine Liste der
       Verbände, die der taz vorliegt. Darauf finden sich neben einigen sozial-
       und verbraucherschutzpolitischen Organisationen, etwa dem Deutschen
       Blinden- und Sehbehindertenverband, der digitalpolitischen Initiative D21
       und dem Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem wirtschaftsnahe
       Verbände.
       
       „Unter 47 angeschriebenen Akteuren ist nur ein Vertreter aus der
       digitalpolitischen Zivilgesellschaft und mehr als 20 Wirtschaftsverbände“,
       kritisiert Sonja Lemke, Linken-Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für
       Digitale Verwaltung und Open Government.
       
       Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für Grundrechtsschutz und
       Nachhaltigkeit einsetzen, würden bewusst klein gehalten und häufig erst auf
       öffentlichen Druck der Opposition beteiligt. Das sei bereits bei anderen
       Verfahren der Fall gewesen, etwa der Entwicklung des Deutschland-Stack oder
       dem Zugang zu wichtigen Veranstaltungen wie dem Gipfel für digitale
       Souveränität im vergangenen Jahr.
       
       10 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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