# taz.de -- Nach Abstimmung im EU-Parlament: Chatkontrolle wieder da
       
       > Das EU-Parlament winkt die freiwillige Chatkontrolle in einem
       > umstrittenen Verfahren durch. Abgeordnete sprechen von einem „illegalen
       > Geschäftsordnungstrick“.
       
 (IMG) Bild: Wieder in Kraft gesetzt: die Übergangsregeln zur Chatkontrolle
       
       Es war eine der umstrittensten und chaotischsten Abstimmungen kurz vor der
       Sommerpause: Das Europaparlament hat am Donnerstag in Straßburg die
       Übergangsregeln zur Chatkontrolle wieder in Kraft gesetzt – obwohl eine
       Mehrheit dagegen gestimmt hat. Damit wird es Online-Anbietern etwa von
       Cloud-, Mail- und Messenger-Diensten wieder erlaubt, unverschlüsselte
       private Nachrichten und Dateien von Nutzenden automatisiert nach mutmaßlich
       kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen. Die Regelung gilt zunächst
       befristet bis April 2028.
       
       Für die entsprechende Verordnung, die erst am Dienstag im Eilverfahren auf
       die Tagesordnung gekommen war, stimmten 276 Abgeordnete, dagegen waren 286.
       Es gibt also keine Mehrheit für die Chatkontrolle, die erst im März
       ausgesetzt worden war. Sie kann dennoch wieder in Kraft treten, da es sich
       formell um die zweite Lesung handelte. Dabei ist eine absolute Mehrheit von
       361 Stimmen nötig, um ein Gesetz zu stoppen.
       
       Nicht nur diese „umgekehrte“ Mehrheitsregel sorgte für Ärger. Proteste gab
       es auch, weil Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Abstimmung ohne das
       sonst übliche Mandat des Parlaments angesetzt hatte. Die konservative
       Malteserin holte sich die Rückendeckung der EU-Mitgliedstaaten und der
       konservativen EVP, nicht aber der anderen Fraktionen. Das sorgte für
       scharfe Kritik.
       
       Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten, kritisierte der deutsche
       Grünen-Politiker Erik Marquardt. Er sprach von einem „schwarzen Tag für
       Demokratie, Bürgerrechte und Kinderschutz“. Ähnlich äußerte sich der
       Internetaktivist Patrick Breyer. „Dass die Chatkontrolle gegen den Willen
       der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und
       beschädigt die Demokratie.“
       
       ## Abstimmung kurz vor der Sommerpause
       
       Von einem „illegalen Geschäftsordnungstrick“ sprach der fraktionslose
       Abgeordnete Martin Sonneborn. An einem Tag, an dem wegen der nahen
       Sommerpause (sie beginnt am Freitag) nur knapp 600 Abgeordnete anwesend
       waren, sei es unmöglich, die qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Die EVP
       hatte dagegen keine Bedenken. Man müsse die „Epidemie“ der Kinderpornos
       eindämmen, so EVP-Chef Manfred Weber auf X.
       
       KI-generierte Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern überschwemmten
       das Internet, so Weber. Binnen eines Jahres habe die Verbreitung von „Child
       Sexual Abuse Material“ (CSAM) um 1.000 Prozent zugenommen. Da 60 Prozent
       dieses Materials in Europa gehostet werde, könne die EU nicht untätig
       bleiben. „Deshalb unterstützen wir die wichtige Gesetzgebung gegen CSAM“,
       so der CSU-Politiker.
       
       „Mit anlassloser Massenüberwachung Kinder schützen zu wollen, ist, als
       würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach
       weiterläuft“, hält Breyer dagegen. Nach Zahlen der EU-Kommission hätten die
       nun wieder geplanten Massen-Scans privater Chats im Jahr 2024 nur zu 36
       Prozent der Verdachtsmeldungen geführt. Ein effektiver Schutz der Kinder
       sei das nicht.
       
       Normalerweise ist das anlasslose Scannen der privaten Kommunikation
       verboten – sie widerspricht der E-Privacy-Richtlinie und den
       Datenschutzregeln der EU. Da sich die EU-Institutionen aber nicht auf
       alternative Techniken zum Schutz der Kinder einigen konnten, wurde den
       Internet-Plattformen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die Daten ihrer
       Kunden auf freiwilliger Basis zu überprüfen.
       
       Diese Ausnahmeregel wird nun wieder in Kraft treten. Zuvor müssen die
       EU-Kommission und die Mitgliedsländer noch grünes Licht geben. Das gilt
       jedoch als Formsache. Deutschland hat bereits Zustimmung signalisiert.
       
       9 Jul 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eric Bonse
       
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