# taz.de -- Entscheidung im Europäischen Parlament: Neuer Anlauf bei Chatkontrolle
> Am Donnerstag entscheidet sich, wie es rechtlich weitergeht. Klar ist
> bereits: Die großen US-Provider scannen die Kommunikation, egal was die
> EU beschließt.
(IMG) Bild: Die Verordnung für eine obligatorische Chatkontrolle ist bis heute nicht beschlossen worden
An diesem Dienstag [1][hat das Europäische Parlament beschlossen, dass die
Befassung mit der Chatkontrolle „dringend“ ist]. Das heißt: schon am
Donnerstag wird das Parlament in Straßburg beschließen, ob es offiziell
wieder Chatkontrolle geben darf.
Unter dem Begriff Chatkontrolle werden drei Maßnahmen zusammengefasst:
Erstens suchen Provider nach bekannten kinderpornografischen Bildern.
Konkret werden die Aufnahmen in sogenannte Hash-Werte umgerechnet, die dann
mit über Internet-Messenger verschickten Bildern und Videos verglichen
werden. Diese Methode ist treffsicher.
Zweitens suchen Provider mithilfe künstlicher Intelligenz nach bisher
unbekannten Aufnahmen. Das ist deutlich fehlerträchtiger. Drittens suchen
Provider mit KI-Hilfe nach Grooming-Verhalten, also der Annäherung von
Erwachsenen an Kinder in Missbrauchs-Absicht. Hierfür gibt es noch wenig
anerkannte Methodik.
Die EU-Kommission schlug 2022 eine Verordnung „zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vor. Damit wollte sie die
rechtliche Möglichkeit schaffen, die Provider zu den drei Methoden der
Chatkontrolle zu verpflichten.
Diese Verordnung für eine obligatorische Chatkontrolle ist bis heute nicht
beschlossen worden. Nicht nur Bürgerrechtler lehnten den Ansatz der
EU-Kommission ab. Auch die Mehrheit der EU-Staaten stimmte dagegen,
inklusive Deutschland.
## Verpflichtend oder freiwillig
Der entscheidende Kritikpunkt ist, dass die EU-Kommission die Chatkontrolle
auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation vorschreiben will.
Dabei sollen Nachrichten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät, etwa auf
dem Smartphone, gescannt werden. Kritiker sehen darin eine Hintertür, die
auch von Kriminellen und fremden Nachrichtendiensten missbraucht werden
könne und das Versprechen der Vertraulichkeit gebrochen werde.
Neben der obligatorischen Chatkontrolle, die die EU-Kommission vorschlug,
gibt es auch eine freiwillige Chatkontrolle. So verfahren etwa die großen
US-Anbieter Google, Meta, X, Snap und Microsoft. Anbieter von
Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wie Signal und Threema machen
das nicht.
Die US-Provider liefern die Treffer dieser freiwilligen Chatkontrolle über
die sogenannte Cyber-Tipline an das amerikanische [2][National Center for
Missing & Exploited Children (NCMEC)], eine staatlich gegründete und
finanzierte NGO. Diese gibt die Treffer an die jeweils zuständigen
Polizeibehörden weiter.
## Fast alle Hinweise kommen vom NCMEC
2025 erhielt das deutsche Bundeskriminalamt 220.141 Hinweise von NCMEC, das
sind 99,4 Prozent aller beim BKA eingehenden Hinweise auf
Kinderpornografie. Das BKA hielt gut die Hälfte der NCMEC-Hinweise für
strafrechtlich relevant und leitete sie an die entsprechenden
Landespolizeien weiter.
Jedoch verstieß diese freiwillige Chatkontrolle im Prinzip gegen die
E-Privacy-Richtlinie der EU von 2002. Deshalb beschloss die EU 2021 eine
Verordnung, in der den Providern die freiwillige Chatkontrolle
vorübergehend erlaubt wurde. [3][Diese Ausnahmeverordnung lief im April
aus]. Der Vorschlag der Kommission, die Ausnahmeverordnung erneut zu
verlängern, scheiterte.
Das EU-Parlament hatte kurz zuvor beschlossen, dass es keine
Ausnahmeerlaubnis mehr für anlassloses Scannen geben soll, sondern nur noch
in Verdachtsfällen – und auch dann beschränkt auf die relativ präzise Suche
nach bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. Der EU-Ministerrat wollte
diese Einschränkung nicht mitmachen und lehnte Verhandlungen ab. So kam gar
keine Verlängerung zustande.
## Rückgang um nur 25 Prozent
Das war aber nicht das Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Anfang April
veröffentlichten Google, Meta, Snap und Microsoft eine gemeinsame
Erklärung. Darin kündigten sie an, auch ohne Ausnahmeerlaubnis [4][mit der
freiwilligen Chatkontrolle fortzufahren]. Tatsächlich liefern die
US-Provider weiter Hinweise an NCMEC, auch aus Kommunikation in der EU, wie
die NGO auf Anfrage bestätigte.
Zwar sind die NCMEC-Eingänge beim BKA im April und Mai um ein Viertel
zurückgegangen. Von einem Stopp kann aber nicht die Rede sein. Immer noch
kommen monatlich rund 15.000 NCMEC-Hinweise beim BKA an.
Derzeit dürfte die anlasslose flächendeckende Chatkontrolle durch die
Provider allerdings gegen die E-Privacy-Regeln und die
Datenschutzgrundverordnung verstoßen und rechtswidrig sein. Faktisch wird
die Lage aber eher wie eine Art Grauzone behandelt.
## Kompromiss in Reichweite?
Deshalb verhandeln EU-Kommission, Ministerrat und Parlament weiter über die
Verordnung zur obligatorischen Chatkontrolle. Dabei sei ein „Kompromiss in
Reichweite“, wie die EU-Kommission auf Nachfrage mitteilte. Dagegen spricht
allerdings, dass der Ministerrat parallel versucht, eine neue
Ausnahmeverordnung für die freiwillige Chatkontrolle zu beschließen. Auf
dem Tisch liegt wieder der Vorschlag, den das Europäische Parlament bereits
im März abgelehnt hatte.
Das Parlament hat sich nun dafür ausgesprochen, noch diese Woche im
Eilverfahren über die Ausnahme von Datenschutzregeln bei der Chatkontrolle
abzustimmen. „Das Verfahren hinterlässt den schalen Beigeschmack, dass ein
Ergebnis, welches einzelnen Entscheidungsträgern nicht passt, letztlich im
Hauruckverfahren passend gemacht werden soll“, kritisiert der Deutsche
Anwaltverein.
Die Provider machen aber ohnehin, was sie wollen.
7 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Automatisierte-Durchsuchung/!6194203
(DIR) [2] https://www.missingkids.org/home
(DIR) [3] /Schutz-vor-Kinderpornografie/!6168408
(DIR) [4] /Chatkontrolle-EU-Staaten-einigen-sich-auf-Freiwilligkeit/!6132709
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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