# taz.de -- Entscheidung im Europäischen Parlament: Neuer Anlauf bei Chatkontrolle
       
       > Am Donnerstag entscheidet sich, wie es rechtlich weitergeht. Klar ist
       > bereits: Die großen US-Provider scannen die Kommunikation, egal was die
       > EU beschließt.
       
 (IMG) Bild: Die Verordnung für eine obligatorische Chatkontrolle ist bis heute nicht beschlossen worden
       
       An diesem Dienstag [1][hat das Europäische Parlament beschlossen, dass die
       Befassung mit der Chatkontrolle „dringend“ ist]. Das heißt: schon am
       Donnerstag wird das Parlament in Straßburg beschließen, ob es offiziell
       wieder Chatkontrolle geben darf.
       
       Unter dem Begriff Chatkontrolle werden drei Maßnahmen zusammengefasst:
       Erstens suchen Provider nach bekannten kinderpornografischen Bildern.
       Konkret werden die Aufnahmen in sogenannte Hash-Werte umgerechnet, die dann
       mit über Internet-Messenger verschickten Bildern und Videos verglichen
       werden. Diese Methode ist treffsicher.
       
       Zweitens suchen Provider mithilfe künstlicher Intelligenz nach bisher
       unbekannten Aufnahmen. Das ist deutlich fehlerträchtiger. Drittens suchen
       Provider mit KI-Hilfe nach Grooming-Verhalten, also der Annäherung von
       Erwachsenen an Kinder in Missbrauchs-Absicht. Hierfür gibt es noch wenig
       anerkannte Methodik.
       
       Die EU-Kommission schlug 2022 eine Verordnung „zur Prävention und
       Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vor. Damit wollte sie die
       rechtliche Möglichkeit schaffen, die Provider zu den drei Methoden der
       Chatkontrolle zu verpflichten.
       
       Diese Verordnung für eine obligatorische Chatkontrolle ist bis heute nicht
       beschlossen worden. Nicht nur Bürgerrechtler lehnten den Ansatz der
       EU-Kommission ab. Auch die Mehrheit der EU-Staaten stimmte dagegen,
       inklusive Deutschland.
       
       ## Verpflichtend oder freiwillig
       
       Der entscheidende Kritikpunkt ist, dass die EU-Kommission die Chatkontrolle
       auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation vorschreiben will.
       Dabei sollen Nachrichten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät, etwa auf
       dem Smartphone, gescannt werden. Kritiker sehen darin eine Hintertür, die
       auch von Kriminellen und fremden Nachrichtendiensten missbraucht werden
       könne und das Versprechen der Vertraulichkeit gebrochen werde.
       
       Neben der obligatorischen Chatkontrolle, die die EU-Kommission vorschlug,
       gibt es auch eine freiwillige Chatkontrolle. So verfahren etwa die großen
       US-Anbieter Google, Meta, X, Snap und Microsoft. Anbieter von
       Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wie Signal und Threema machen
       das nicht.
       
       Die US-Provider liefern die Treffer dieser freiwilligen Chatkontrolle über
       die sogenannte Cyber-Tipline an das amerikanische [2][National Center for
       Missing & Exploited Children (NCMEC)], eine staatlich gegründete und
       finanzierte NGO. Diese gibt die Treffer an die jeweils zuständigen
       Polizeibehörden weiter.
       
       ## Fast alle Hinweise kommen vom NCMEC
       
       2025 erhielt das deutsche Bundeskriminalamt 220.141 Hinweise von NCMEC, das
       sind 99,4 Prozent aller beim BKA eingehenden Hinweise auf
       Kinderpornografie. Das BKA hielt gut die Hälfte der NCMEC-Hinweise für
       strafrechtlich relevant und leitete sie an die entsprechenden
       Landespolizeien weiter.
       
       Jedoch verstieß diese freiwillige Chatkontrolle im Prinzip gegen die
       E-Privacy-Richtlinie der EU von 2002. Deshalb beschloss die EU 2021 eine
       Verordnung, in der den Providern die freiwillige Chatkontrolle
       vorübergehend erlaubt wurde. [3][Diese Ausnahmeverordnung lief im April
       aus]. Der Vorschlag der Kommission, die Ausnahmeverordnung erneut zu
       verlängern, scheiterte.
       
       Das EU-Parlament hatte kurz zuvor beschlossen, dass es keine
       Ausnahmeerlaubnis mehr für anlassloses Scannen geben soll, sondern nur noch
       in Verdachtsfällen – und auch dann beschränkt auf die relativ präzise Suche
       nach bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. Der EU-Ministerrat wollte
       diese Einschränkung nicht mitmachen und lehnte Verhandlungen ab. So kam gar
       keine Verlängerung zustande.
       
       ## Rückgang um nur 25 Prozent
       
       Das war aber nicht das Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Anfang April
       veröffentlichten Google, Meta, Snap und Microsoft eine gemeinsame
       Erklärung. Darin kündigten sie an, auch ohne Ausnahmeerlaubnis [4][mit der
       freiwilligen Chatkontrolle fortzufahren]. Tatsächlich liefern die
       US-Provider weiter Hinweise an NCMEC, auch aus Kommunikation in der EU, wie
       die NGO auf Anfrage bestätigte.
       
       Zwar sind die NCMEC-Eingänge beim BKA im April und Mai um ein Viertel
       zurückgegangen. Von einem Stopp kann aber nicht die Rede sein. Immer noch
       kommen monatlich rund 15.000 NCMEC-Hinweise beim BKA an.
       
       Derzeit dürfte die anlasslose flächendeckende Chatkontrolle durch die
       Provider allerdings gegen die E-Privacy-Regeln und die
       Datenschutzgrundverordnung verstoßen und rechtswidrig sein. Faktisch wird
       die Lage aber eher wie eine Art Grauzone behandelt.
       
       ## Kompromiss in Reichweite?
       
       Deshalb verhandeln EU-Kommission, Ministerrat und Parlament weiter über die
       Verordnung zur obligatorischen Chatkontrolle. Dabei sei ein „Kompromiss in
       Reichweite“, wie die EU-Kommission auf Nachfrage mitteilte. Dagegen spricht
       allerdings, dass der Ministerrat parallel versucht, eine neue
       Ausnahmeverordnung für die freiwillige Chatkontrolle zu beschließen. Auf
       dem Tisch liegt wieder der Vorschlag, den das Europäische Parlament bereits
       im März abgelehnt hatte.
       
       Das Parlament hat sich nun dafür ausgesprochen, noch diese Woche im
       Eilverfahren über die Ausnahme von Datenschutzregeln bei der Chatkontrolle
       abzustimmen. „Das Verfahren hinterlässt den schalen Beigeschmack, dass ein
       Ergebnis, welches einzelnen Entscheidungsträgern nicht passt, letztlich im
       Hauruckverfahren passend gemacht werden soll“, kritisiert der Deutsche
       Anwaltverein.
       
       Die Provider machen aber ohnehin, was sie wollen.
       
       7 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Automatisierte-Durchsuchung/!6194203
 (DIR) [2] https://www.missingkids.org/home
 (DIR) [3] /Schutz-vor-Kinderpornografie/!6168408
 (DIR) [4] /Chatkontrolle-EU-Staaten-einigen-sich-auf-Freiwilligkeit/!6132709
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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