# taz.de -- Gebäudemodernisierungsgesetz: Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
> Der Bundestag hat die Novelle des umstrittenen Gesetzes beschlossen.
> Fossile Heizungen bleiben vorerst erlaubt, auch der Bundesrat gibt grünes
> Licht.
(IMG) Bild: Warum eigentlich keine Wärmepumpe?
rtr | Der Bundestag hat eine umfangreiche Überarbeitung des
Heizungsgesetzes beschlossen. Für die Novelle stimmten am Freitag am
letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause in namentlicher
Abstimmung 322 Abgeordnete. 272 Parlamentarier votierten dagegen. Zuvor
hatten die Regierungsfraktionen von Union und SPD Zustimmung signalisiert.
Die Oppositionsparteien AfD, Grüne und Linke wollten dagegen stimmen.
Die Koalition will mit der Überarbeitung des Gesetzes die Pflicht
streichen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent
an erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Kritiker sehen darin
eine Aufweichung des Klimaschutzes. Die Regierung will Hauseigentümern eine
größere Wahlfreiheit lassen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und
Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen
Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein.
Dafür sollen ab 2029 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise
klimaneutraler betrieben werden. Sie müssen dann einen Anteil von Biomethan
oder Bioöl beimischen, der zunächst von 10 Prozent bis 2040 auf 60 Prozent
steigen soll. Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind
klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer.
Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten,
Netzentgelten sowie den Kosten für den Bioanteil beteiligt werden, ihr
Anteil wird allerdings gedeckelt.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch ein neues
Förderkonzept für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschlossen,
das umgehend wirksam wird. Das Konzept sieht Einsparungen vor, staffelt die
Zuschüsse aber zugleich stärker nach sozialen Kriterien. Stärker gefördert
werden selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu
30.000 Euro. Trotz der Einsparungen sind bis 2030 gut 44 Milliarden Euro
für die Förderung von mehr Energieeffizienz in Gebäuden vorgesehen.
Nachdem der Bundestag das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz am frühen
Freitagnachmittag verabschiedet hatte, verzichtete der Bundesrat darauf,
den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat hatte sich bereits im
Juni kritisch geäußert und Änderungsvorschläge gemacht. Die Vorgaben für
den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen
damit künftig weitgehend.
10 Jul 2026
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