# taz.de -- Gesetzentwurf für mehr Tierschutz: Videoüberwachung nur in 6 Prozent der Schlachthöfe geplant
> Um Tierquälerei zu verhindern, plant Agrarminister Rainer eine
> verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen. Doch die meisten will
> er aussparen.
(IMG) Bild: Wie geht es dort zu, wo sie geschlachtet werden? Schweine auf dem Weg in den Schlachthof
Bundesagrarminister Alois Rainer will eine Videoüberwachung des
[1][Tierschutzes] in Schlachthöfen nur in knapp 6 Prozent der Betriebe
vorschreiben. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf des CSU-Politikers und
der Zahl der Schlachthöfe.
Mit der Vorlage reagiert Rainer auf mehrere Skandale, die Tierrechtler in
Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte Aufnahmen zeigten zum
Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten. Mitunter wurden Tiere
auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen Schmerzen getötet.
Aufgezeichnete Videos von der Entladung über den Wartebereich bis hin zur
eigentlichen Schlachtung sollen den Veterinärbehörden laut Gesetzentwurf
ermöglichen, solche Tierschutzverstöße zu ahnden. Das könnte auch präventiv
wirken und die Zahl der Verstöße reduzieren.
Dem [2][Entwurf] zufolge gilt die Pflicht aber nicht für
Schlachteinrichtungen, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen.
Damit sind alle ausgenommen, die jährlich weniger als [3][1.000
Großvieheinheiten Säugetiere] – umgerechnet zum Beispiel 1.000
ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine – beziehungsweise 150.000 Stück
Geflügel schlachten. Laut Ministerium erreichen nur etwa 230 der 4000
Schlachteinrichtungen in Deutschland diese Schwelle.
„Bis zu 95 Prozent der Schlachthöfe wären ausgenommen – obwohl gerade in
Kleinbetrieben besonders häufig Verstöße dokumentiert werden“, kritisiert
die Tierschutzorganisation [4][ProVieh]. Größere Betriebe könnten mehr
Personal für Kontrollen einstellen, sagte Sophie-Madlin Langner,
Fachreferentin des Verbands, der taz. Sie fordert: „Alle Betriebe müssen
überwacht werden – denn jedes Tier verdient gleichen Schutz.“
## 90 Prozent der Tiere erfasst
Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin des Agrarministeriums,
verteidigte die Ausnahme für die kleineren Schlachthöfe kürzlich im
Bundesrat mit dem Argument der [5][Bürokratievermeidung]. Die Ausnahme sei
nötig, um die Unternehmen „nicht unverhältnismäßig zu belasten“. Laut
Entwurf könnten größere Betriebe den Aufwand in der Regel leichter
schultern als kleinere. Bei konkretem Verdacht dürften die Länder auch in
einem kleinen Schlachthof eine Videoüberwachung anordnen. Breher ergänzte,
die großen Unternehmen würden „in Summe über 90 Prozent aller Tiere in
Deutschland schlachten“.
Letzterem hält Langner entgegen, dass das Tierschutzgesetz verlange, alle
Tiere und nicht nur 90 Prozent von ihnen zu schützen. Man könne sich bei
dem „chronischen Personalmangel in den Veterinärämtern“ nicht darauf
verlassen, dass diese genügend Videoüberwachungen in kleinen Schlachthöfen
anordnen würden.
„Der Aufwand ist auch nicht so hoch“, sagt die Tierschützerin. Rainers
Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten
„durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. „Für die regelmäßige
Pflege und Wartung der Videoüberwachungssysteme werden als Standardwert
jährlich 240 Euro angenommen“, so die Vorlage. Werden die
Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme
man insgesamt auf 740 Euro pro Jahr.
Der Bundestag will sich mit dem Entwurf am 9. Juli in erster Lesung
befassen. Beschlossen wird er wohl erst nach der Sommerpause, der Bundesrat
muss nicht zustimmen.
19 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Tierschutz/!t5008147
(DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0252-26.pdf
(DIR) [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32009R1099
(DIR) [4] https://www.provieh.de/2026/04/videoueberwachung-auf-schlachthoefen-entwurf-enthaelt-gravierende-luecken/
(DIR) [5] https://www.bundesrat.de/plpr.html?id=2026-1066
## AUTOREN
(DIR) Jost Maurin
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