# taz.de -- Prozess gegen Palästina-Aktivistin: Eine Ermahnung für Hetze
> Eine Neumünsteranerin hatte Netanjahu mit Hitler gleichgesetzt – und Gaza
> als schlimmer als Auschwitz dargestellt. Vor Gericht erfährt sie Milde.
(IMG) Bild: Nicht Hitler, aber auch nicht schön: Netanjahu mit Putin bei einer Militärparade zum „Tag des Sieges“ 2018
„Free Palestine“-Rufe hallten über den Platz vor dem Amtsgericht
Neumünster: Gut zwei Dutzend Personen warteten am Montag auf Einlass. Viele
hatten sich die Kufiyas, die schwarz-weißen „Palästinensertücher“, um
Schultern oder Hüften geschlungen. Daneben stand ein großes Polizeiaufgebot
bereit. Verhandelt wurde gegen Kristin M., der Postings zur Last gelegt
wurden, in denen es um Vergleiche zwischen dem NS-Regime und Israel ging.
Auch Verleumdung und Bedrohung standen im Raum. Am Ende sprach das Gericht
nur eine Verwarnung aus. M.s Unterstützer:innen feierten das mit
Sprechchören: „Kindermörder Israel, Frauenmörder Israel.“
Die Neumünsteranerin M. ist 34 Jahre alt und hat einen fünfjährigen Sohn.
„Dass ich Mutter bin, ist ein Grund, warum ich hier sitze“, sagte sie in
ihrem Schlusswort. Sie sei „tief erschüttert“ von den Fotos aus dem
Gaza-Streifen, die zerstörte Häuser und getötete Kinder zeigten. „Ich fühle
Trauer, Wut und Hilflosigkeit“, sagte M. Daraus sei ihr Engagement
entstanden.
Dieses Engagement zeigt sie bei Pro-Palästina-Demonstrationen, aber auch
mit zahlreichen Videos im Internet. Der taz liegen mehrere Aufnahmen vor,
in denen M. ihre Wut auf die deutsche Regierung, vor allem aber auf „Juden“
und „Zionisten“ deutlich macht, dabei generelle Beleidigungen ausspricht
und Menschen sogar den Tod wünscht.
Um diese Aufnahmen ging es bei dem Prozess in Neumünster aber nicht.
Verhandelt wurde das Verbreiten von zwei Bild-Collagen, die NS-Symbole wie
Hakenkreuz und Hitlergruß zeigten. Darin wurden Adolf Hitler und Benjamin
Netanjahu ebenso miteinander verglichen wie angebliche Todeszahlen im
Vernichtungslager Auschwitz und [1][im Gaza-Streifen].
## Gegendemonstranten Gewalt gewünscht
Da für den Nahost-Krieg eine höhere Zahl angegeben war, werde nahegelegt,
Auschwitz sei „weniger dramatisch“ gewesen, so dass Netanjahu schlechter
abschneide als Hitler, sagte die Staatsanwältin. Sie sah in beiden Fällen
eine Verletzung des Paragrafen 86a, der den Gebrauch von NS-Kennzeichen
verbietet.
Der dritte Fall betraf den Kieler Jan S., der am Montag auch als Zeuge
aussagte. Ihm hatte M. in einem Video vorgeworfen, er sei nach Israel
gereist, um dort „Kinder zu töten“. Sie wolle, dass ihm „auf die Fresse“
geschlagen werde.
S. engagiert sich in Kiel in Gruppen gegen Antisemitismus. Er war, so sagte
er aus, kurz nach dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 auf
Zivilist:innen in Israel und arbeitete in einem internationalen
Programm mit: „Das war für mich ein Akt der praktischen Solidarität für ein
Land, das mörderisch angegriffen wurde“, sagte S. Sein Freiwilligendienst
fand in Kasernen statt, wo er unter anderem Rucksäcke packte und
Essensrationen zusammenstellte.
M.s Anwalt fragte scharf nach: Ob er dort nicht eine Uniform getragen habe,
ob er nicht auch Patronen in der Hand gehalten habe und ob er nicht wisse,
wozu Patronen gebraucht werden? „Zur Verteidigung“, konterte S.
Er war als Gegendemonstrant bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Kiel
gewesen. Dabei war das Video entstanden, in dem M. ihn als Kindermörder
bezeichnete. Doch weil er nicht rechtzeitig Anzeige erstattete, nachdem er
von dem Post erfahren hatte, galt die Verleumdung als verjährt. Auch die
Bedrohung hielt der Richter für nicht strafwürdig. Er mahnte das Publikum,
das manche Äußerungen mit Lachen oder Murmeln begleitete: „Auch wenn es
jetzt politisch ist, dies ist keine politische Veranstaltung, sondern ein
Prozess.“
Ursprünglich hatte das Gericht nur einen Termin für die Verhandlung
angesetzt. Aber der erste Prozesstag war, so berichten es Anwesende,
offenbar aus dem Ruder gelaufen. So habe M.s Anwalt sehr ausführlich über
die Lage im Gaza-Streifen gesprochen, ohne dass Richter oder Staatsanwalt
eingriffen.
Zudem hatte Kristin M. sich geäußert und die Postings gestanden, dabei auch
erklärt, sie werde nicht wieder straffällig werden. Glaubhaft, fand der
Richter. Er gestand ihr in seinem Urteil zu, dass die gezeigte Aggression
„nicht Sie sind, das steht für mich außer Frage“. Auch ihre politische
Motivation, nämlich den Tod von Kindern anzuklagen, hielt er für
nachvollziehbar. So erhielt sie nur eine Verwarnung, trägt die Kosten des
Verfahrens und muss eine Zahlung an den Neumünsteraner Zoo leisten.
Für den zweiten Prozesstag hatte Kristin M. über Instagram mobilisiert,
auch dieses Video liegt der taz vor. Sie bat um zahlreiche
Teilnehmer:innen, damit im Saal kein Platz mehr für „Zionisten“ sei.
22 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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