# taz.de -- Umstrittene Reform: Neues Heizungsgesetz belastet Gewerbetreibende
> Nur bei Privatleuten sollen Vermieter einen Teil der Kosten tragen, wenn
> sie auf eine Gasheizung setzen. Das Gesetz soll schnell durchs Parlament.
(IMG) Bild: Handwerker:innen wie Bäcker:innen müssen mit stark steigenden Heizkosten rechnen, wenn der Vermieter auf Gasheizung setzt
Der grüne Bundestagsabgeordnete Taher Saleh warnt davor, dass [1][das neue
Heizungsgesetz] Gewerbetreibende wie Bäcker:innen, Friseur:innen und
andere Handwerksbetriebe stark belasten könnte. Denn wenn
Vermieter:innen statt auf eine klimafreundliche Lösung doch auf eine
neue Gas- oder Ölheizung und die dann erforderliche Beimischung von
sogenannten Biobrennstoffen setzen, sollen Gewerbetreibende – anders als
Privatleute – nicht entlastet werden.
„Es besteht die reale Gefahr, dass viele von ihnen die steigenden Kosten an
ihre Kundinnen und Kunden weitergeben müssen oder wirtschaftlich so unter
Druck geraten, dass ihnen am Ende die Insolvenz droht“, sagt Saleh,
baupolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag.
Der Hintergrund: Die Bundesregierung will das Heizungsgesetz der Ampel mit
dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) entkernen. Unter anderem soll
der Betrieb und Einbau von Gas- und Ölheizungen unbegrenzt möglich sein,
heute ist beides bis 2045 befristet. Dann will Deutschland klimaneutral
sein. Für neue fossile Heizungen [2][wird aber ein steigender Anteil von
Biobrennstoffen vorgeschrieben], zum Beispiel Biomethan.
Diese Heizmittel sind knapp und werden sehr teuer sein. Gleichzeitig ist
der Einbau fossiler Heizung – noch – weitaus billiger als etwa der einer
Wärmepumpe. Damit Vermieter:innen trotzdem eher eine klimafreundliche
Heizung einbauen lassen, will die Bundesregierung sie an den Kosten für die
Biobrennstoffe beteiligen – allerdings gedeckelt bei einem Anteil von 30
Prozent. Nicht beteiligt werden die Vermieter an den absehbar
explodierenden Kosten für Gas und Öl.
In den entsprechenden Passagen zur Vermieterbeteiligung im Gesetzentwurf
ist nur von „Wohnraummietverhältnissen“ die Rede – für Gewerbetreibende
soll die Entlastung also nicht gelten. „Wer die Wirtschaft ankurbeln und
den Mittelstand stärken will, darf ausgerechnet diese Betriebe nicht mit
immer höheren Energiekosten belasten“, sagt Saleh. Betroffen von diesen
Kosten wären auch Dienstleister:innen, Organisationen und Verbände, denn
sie nutzen ihre Räume ebenfalls nicht als Wohnungen.
## Gesetz im Eiltempo
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium fast ein Jahr gebraucht hat, um
den Entwurf vorzulegen, will die Bundesregierung die Novellierung jetzt im
Eiltempo durchs Parlament bringen. Verbände, etwa der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft, kritisieren, dass sie nach der
Veröffentlichung des Entwurfs im Frühjahr nur wenige Tage Zeit zur
Stellungnahme erhalten hätten. In der vergangenen Woche ist das Gesetz in
erster Lesung im Bundestag beraten worden. [3][Am kommenden Montag findet
die öffentliche Anhörung dazu statt]. Danach soll das Gesetz zügig in
zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
Allerdings verhandeln SPD- und Unionsfraktion noch zu wesentlichen Punkten.
Unklar ist, ob dazu auch die höheren Belastungen für Gewerbetreibende
gehören. „Zu Details äußern wir uns im laufenden Prozess nicht“, sagte eine
Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wir sind optimistisch, dass das Gesetz vor
der Sommerpause verabschiedet werden kann.“
Offenbar will die Bundesregierung den zahlreichen Kritiker:innen mit
dem hohen Tempo die Gelegenheit nehmen, Widerstand gegen das Vorhaben zu
organisieren. Nicht nur Grüne und Linkspartei sind strikt gegen die
geplanten Änderungen. Auch [4][Sozial-, Umwelt- und
Mieterschutzorganisationen lehnen das neue Heizungsgesetz wegen seiner
finanziellen und klimapolitischen Unwuchten ab]. In verschiedenen
Ausschüssen des Bundesrats hatten Landesminister:innen heftige Kritik
an dem Entwurf geübt. [5][Zuletzt hatte der Bundesrat die Novellierung aber
weitgehend gebilligt.] Er soll im Juli abschließend darüber beraten. Eine
Ablehnung der Länderkammer hätte allerdings keine Wirkung, denn das Gesetz
ist nicht zustimmungspflichtig.
16 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kritik-an-Reiches-Heizungsgesetz-Reform/!6176717
(DIR) [2] /Neues-Heizungsgesetz-im-Bundestag/!6186418
(DIR) [3] https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258
(DIR) [4] /Reform-des-Heizungsgesetzes/!6159422
(DIR) [5] /Trotz-heftiger-Kritik-in-Ausschuessen/!6186734
## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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