# taz.de -- Umstrittene Reform: Neues Heizungsgesetz belastet Gewerbetreibende
       
       > Nur bei Privatleuten sollen Vermieter einen Teil der Kosten tragen, wenn
       > sie auf eine Gasheizung setzen. Das Gesetz soll schnell durchs Parlament.
       
 (IMG) Bild: Handwerker:innen wie Bäcker:innen müssen mit stark steigenden Heizkosten rechnen, wenn der Vermieter auf Gasheizung setzt
       
       Der grüne Bundestagsabgeordnete Taher Saleh warnt davor, dass [1][das neue
       Heizungsgesetz] Gewerbetreibende wie Bäcker:innen, Friseur:innen und
       andere Handwerksbetriebe stark belasten könnte. Denn wenn
       Vermieter:innen statt auf eine klimafreundliche Lösung doch auf eine
       neue Gas- oder Ölheizung und die dann erforderliche Beimischung von
       sogenannten Biobrennstoffen setzen, sollen Gewerbetreibende – anders als
       Privatleute – nicht entlastet werden.
       
       „Es besteht die reale Gefahr, dass viele von ihnen die steigenden Kosten an
       ihre Kundinnen und Kunden weitergeben müssen oder wirtschaftlich so unter
       Druck geraten, dass ihnen am Ende die Insolvenz droht“, sagt Saleh,
       baupolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag.
       
       Der Hintergrund: Die Bundesregierung will das Heizungsgesetz der Ampel mit
       dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) entkernen. Unter anderem soll
       der Betrieb und Einbau von Gas- und Ölheizungen unbegrenzt möglich sein,
       heute ist beides bis 2045 befristet. Dann will Deutschland klimaneutral
       sein. Für neue fossile Heizungen [2][wird aber ein steigender Anteil von
       Biobrennstoffen vorgeschrieben], zum Beispiel Biomethan.
       
       Diese Heizmittel sind knapp und werden sehr teuer sein. Gleichzeitig ist
       der Einbau fossiler Heizung – noch – weitaus billiger als etwa der einer
       Wärmepumpe. Damit Vermieter:innen trotzdem eher eine klimafreundliche
       Heizung einbauen lassen, will die Bundesregierung sie an den Kosten für die
       Biobrennstoffe beteiligen – allerdings gedeckelt bei einem Anteil von 30
       Prozent. Nicht beteiligt werden die Vermieter an den absehbar
       explodierenden Kosten für Gas und Öl.
       
       In den entsprechenden Passagen zur Vermieterbeteiligung im Gesetzentwurf
       ist nur von „Wohnraummietverhältnissen“ die Rede – für Gewerbetreibende
       soll die Entlastung also nicht gelten. „Wer die Wirtschaft ankurbeln und
       den Mittelstand stärken will, darf ausgerechnet diese Betriebe nicht mit
       immer höheren Energiekosten belasten“, sagt Saleh. Betroffen von diesen
       Kosten wären auch Dienstleister:innen, Organisationen und Verbände, denn
       sie nutzen ihre Räume ebenfalls nicht als Wohnungen.
       
       ## Gesetz im Eiltempo
       
       Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium fast ein Jahr gebraucht hat, um
       den Entwurf vorzulegen, will die Bundesregierung die Novellierung jetzt im
       Eiltempo durchs Parlament bringen. Verbände, etwa der Bundesverband der
       Energie- und Wasserwirtschaft, kritisieren, dass sie nach der
       Veröffentlichung des Entwurfs im Frühjahr nur wenige Tage Zeit zur
       Stellungnahme erhalten hätten. In der vergangenen Woche ist das Gesetz in
       erster Lesung im Bundestag beraten worden. [3][Am kommenden Montag findet
       die öffentliche Anhörung dazu statt]. Danach soll das Gesetz zügig in
       zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
       
       Allerdings verhandeln SPD- und Unionsfraktion noch zu wesentlichen Punkten.
       Unklar ist, ob dazu auch die höheren Belastungen für Gewerbetreibende
       gehören. „Zu Details äußern wir uns im laufenden Prozess nicht“, sagte eine
       Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wir sind optimistisch, dass das Gesetz vor
       der Sommerpause verabschiedet werden kann.“
       
       Offenbar will die Bundesregierung den zahlreichen Kritiker:innen mit
       dem hohen Tempo die Gelegenheit nehmen, Widerstand gegen das Vorhaben zu
       organisieren. Nicht nur Grüne und Linkspartei sind strikt gegen die
       geplanten Änderungen. Auch [4][Sozial-, Umwelt- und
       Mieterschutzorganisationen lehnen das neue Heizungsgesetz wegen seiner
       finanziellen und klimapolitischen Unwuchten ab]. In verschiedenen
       Ausschüssen des Bundesrats hatten Landesminister:innen heftige Kritik
       an dem Entwurf geübt. [5][Zuletzt hatte der Bundesrat die Novellierung aber
       weitgehend gebilligt.] Er soll im Juli abschließend darüber beraten. Eine
       Ablehnung der Länderkammer hätte allerdings keine Wirkung, denn das Gesetz
       ist nicht zustimmungspflichtig.
       
       16 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Neues-Heizungsgesetz-im-Bundestag/!6186418
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258
 (DIR) [4] /Reform-des-Heizungsgesetzes/!6159422
 (DIR) [5] /Trotz-heftiger-Kritik-in-Ausschuessen/!6186734
       
       ## AUTOREN
       
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