# taz.de -- Regulierung der Kernfusion: Die Industrie schreibt am Gesetz mit
       
       > Die Bundesregierung will die vermeintliche Zukunftstechnologie Kernfusion
       > regeln. Statt das Atomgesetz anzupassen, setzt sie an falscher Stelle an.
       
 (IMG) Bild: Energiegewinnung aus Kernfusion ist noch in der Entwicklung: Experimentieranlage Wendelstein 7-X in Greifswald
       
       Die Kernfusion, die von Teilen der Industrie und der Politik [1][als
       Klimaretter gehypt wird], soll geregelt werden. Der größere Aufreger ist
       dabei zunächst nicht, was der vorliegende Referentenentwurf im Detail
       regelt, sondern wo die Regulierung stattfinden soll: Die rechtlichen
       Vorschriften sind – anders als zu erwarten – nicht im Atomgesetz zu finden,
       sondern verstecken sich in [2][einer Novelle des Strahlenschutzgesetzes].
       
       Der Entwurf setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und
       SPD um, wonach nicht nur „der erste Fusionsreaktor der Welt in Deutschland
       stehen soll“, sondern auch, dass die rechtlichen Regelungen für die
       Technologie eben außerhalb des Atomgesetzes verankert werden sollen. Damit
       kommt die Regierung einem dringenden Wunsch der Industrie nach.
       
       In der Gesetzesbegründung wird dabei wenig verhüllt klar, dass hier einmal
       mehr Lobbyisten an Regelungen mitschreiben, von denen sie selbst betroffen
       sind und finanziell profitieren: Der Interessenverband der deutschen
       Fusionsindustrie, der Verein Pro Fusion, habe sich in einem vom
       Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten
       Vorhaben zur rechtlichen Regelung der Fusion genau für das jetzige Vorgehen
       der Regierung ausgesprochen, [3][heißt es dort ganz offen.]
       
       Fusionsanlagen sollen künftig im Paragraf 12 als „Anlagen zur Erzeugung
       ionisierender Strahlung“ definiert werden. Tatsächlich entsteht bei der
       Verschmelzung von Atomkernen ionisierende Strahlung. Allerdings ist diese –
       anders als bei den auch in diesem Gesetz geregelten Röntgenanlagen – nicht
       der Zweck. Genau wie Atomkraftwerke, die die Kernspaltung nutzen, sollen
       Kernfusionskraftwerke Strom erzeugen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN)
       schreibt in seiner Gesetzesbegründung: „Fusionsanlagen können in der
       Zukunft zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.“ [4][In
       absehbarer Zeit wird das allerdings nicht realisiert werden können].
       
       ## Ungelöste Fragen
       
       Für Nuklearanlagen zur Stromerzeugung gibt es aber neben der Einhaltung von
       Grenzwerten für den Strahlenschutz noch eine Reihe anderer Probleme, die im
       Strahlenschutzgesetz nicht automatisch geklärt werden. [5][Radioaktive
       Abfälle] sind bei der Kernfusion zwar weniger langlebig als bei der
       Kernspaltung, fallen aber mengenmäßig doch ins Gewicht. Und auch die Frage
       der Haftung der Betreiber ist verlässlich zu regeln.
       
       Nicht zuletzt ist ein weiteres Thema ausgespart, das bei der
       Technikeuphorie einiger Akteure gerne unter den Tisch fällt:
       [6][Proliferation, also die Weiterverbreitung atomwaffenfähigen Materials].
       Bei der Kernfusion wäre das Tritium. Die „Rechtssicherheit und
       Verlässlichkeit“, die das BMUKN schaffen will, mag für die
       Start-up-Unternehmen Wirklichkeit werden, die sich mit der Technologie
       beschäftigen. Wo die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und der
       Steuerzahler*innen bleiben, ist weitgehend offen.
       
       Das BMUKN hat den Referentenentwurf auf seiner Webseite veröffentlicht. Bis
       zum 16. Juni können Länder und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben.
       
       Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), die Initiative ausgestrahlt
       und der Verein Zukunft ohne Kernenergie kritisieren das Vorhaben. Ihrer
       Empfehlung nach muss der Schutz von Mensch und Umwelt in einer umfassenden
       Regelung der Fusionsanlagen [7][im Atomgesetz] gesichert werden.
       
       15 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-buerokratierueckbau-zur-digitalisierung-und-zur-weiteren-modernisierung-des-strahlenschutzrechts
 (DIR) [3] https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/strlschg_novelle/Entwurf/strlschg_novelle_refe_bf.pdf
 (DIR) [4] /Energieversorgung-der-Zukunft/!6134789
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