# taz.de -- Regulierung der Kernfusion: Die Industrie schreibt am Gesetz mit
> Die Bundesregierung will die vermeintliche Zukunftstechnologie Kernfusion
> regeln. Statt das Atomgesetz anzupassen, setzt sie an falscher Stelle an.
(IMG) Bild: Energiegewinnung aus Kernfusion ist noch in der Entwicklung: Experimentieranlage Wendelstein 7-X in Greifswald
Die Kernfusion, die von Teilen der Industrie und der Politik [1][als
Klimaretter gehypt wird], soll geregelt werden. Der größere Aufreger ist
dabei zunächst nicht, was der vorliegende Referentenentwurf im Detail
regelt, sondern wo die Regulierung stattfinden soll: Die rechtlichen
Vorschriften sind – anders als zu erwarten – nicht im Atomgesetz zu finden,
sondern verstecken sich in [2][einer Novelle des Strahlenschutzgesetzes].
Der Entwurf setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und
SPD um, wonach nicht nur „der erste Fusionsreaktor der Welt in Deutschland
stehen soll“, sondern auch, dass die rechtlichen Regelungen für die
Technologie eben außerhalb des Atomgesetzes verankert werden sollen. Damit
kommt die Regierung einem dringenden Wunsch der Industrie nach.
In der Gesetzesbegründung wird dabei wenig verhüllt klar, dass hier einmal
mehr Lobbyisten an Regelungen mitschreiben, von denen sie selbst betroffen
sind und finanziell profitieren: Der Interessenverband der deutschen
Fusionsindustrie, der Verein Pro Fusion, habe sich in einem vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten
Vorhaben zur rechtlichen Regelung der Fusion genau für das jetzige Vorgehen
der Regierung ausgesprochen, [3][heißt es dort ganz offen.]
Fusionsanlagen sollen künftig im Paragraf 12 als „Anlagen zur Erzeugung
ionisierender Strahlung“ definiert werden. Tatsächlich entsteht bei der
Verschmelzung von Atomkernen ionisierende Strahlung. Allerdings ist diese –
anders als bei den auch in diesem Gesetz geregelten Röntgenanlagen – nicht
der Zweck. Genau wie Atomkraftwerke, die die Kernspaltung nutzen, sollen
Kernfusionskraftwerke Strom erzeugen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN)
schreibt in seiner Gesetzesbegründung: „Fusionsanlagen können in der
Zukunft zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.“ [4][In
absehbarer Zeit wird das allerdings nicht realisiert werden können].
## Ungelöste Fragen
Für Nuklearanlagen zur Stromerzeugung gibt es aber neben der Einhaltung von
Grenzwerten für den Strahlenschutz noch eine Reihe anderer Probleme, die im
Strahlenschutzgesetz nicht automatisch geklärt werden. [5][Radioaktive
Abfälle] sind bei der Kernfusion zwar weniger langlebig als bei der
Kernspaltung, fallen aber mengenmäßig doch ins Gewicht. Und auch die Frage
der Haftung der Betreiber ist verlässlich zu regeln.
Nicht zuletzt ist ein weiteres Thema ausgespart, das bei der
Technikeuphorie einiger Akteure gerne unter den Tisch fällt:
[6][Proliferation, also die Weiterverbreitung atomwaffenfähigen Materials].
Bei der Kernfusion wäre das Tritium. Die „Rechtssicherheit und
Verlässlichkeit“, die das BMUKN schaffen will, mag für die
Start-up-Unternehmen Wirklichkeit werden, die sich mit der Technologie
beschäftigen. Wo die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und der
Steuerzahler*innen bleiben, ist weitgehend offen.
Das BMUKN hat den Referentenentwurf auf seiner Webseite veröffentlicht. Bis
zum 16. Juni können Länder und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), die Initiative ausgestrahlt
und der Verein Zukunft ohne Kernenergie kritisieren das Vorhaben. Ihrer
Empfehlung nach muss der Schutz von Mensch und Umwelt in einer umfassenden
Regelung der Fusionsanlagen [7][im Atomgesetz] gesichert werden.
15 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Neubewertung-der-Kernfusion/!6155341
(DIR) [2] https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-buerokratierueckbau-zur-digitalisierung-und-zur-weiteren-modernisierung-des-strahlenschutzrechts
(DIR) [3] https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/strlschg_novelle/Entwurf/strlschg_novelle_refe_bf.pdf
(DIR) [4] /Energieversorgung-der-Zukunft/!6134789
(DIR) [5] /Energieversorgung-der-Zukunft/!6134789
(DIR) [6] /Riskantes-Plutonium-Experiment/!6183399
(DIR) [7] https://www.gesetze-im-internet.de/atg/
## AUTOREN
(DIR) Karl Amannsberger
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