# taz.de -- Höhere Strafen bei Vergewaltigung: K.o.-Tropfen können Waffe sein
> Bundesregierung will Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen
> stärker bestrafen. Substanzen könnten künftig als „gefährliches Werkzeug“
> bewertet werden.
(IMG) Bild: K.-o.-Tropfen in Drinks mixen, ist eine Sauerei und eine schwere Straftat
Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll
höher bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,
der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Laut dem Entwurf drohen
Tätern statt bisher mindestens drei künftig mindestens fünf Jahre
Freiheitsstrafe. Dafür sollen K.-o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden
wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, für deren Verwendung bei
einer Vergewaltigung eine Mindeststrafe von eben fünf Jahren Haft gilt.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders
hinterhältig und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.
Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und
abzuwehren. „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form –
und sie trifft vor allem Frauen“, sagte die SPD-Politikerin. Die
[1][geplante Reform] soll Hubig zufolge Teil einer Gesamtstrategie der
Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt sein
Bundesweite Erfassungen dazu, [2][wie häufig solche psychoaktiven
Substanzen zum Einsatz kommen], um Opfer vor einem sexuellen Übergriff
wehrlos zu machen, gibt es nicht. Das liegt auch daran, dass psychoaktive
Substanzen, die Schwindel, Müdigkeit und Erinnerungslücken auslösen, oft
nur über einen kurzen Zeitraum im Blut nachweisbar sind. In der im Februar
veröffentlichten Dunkelfeldstudie LeSuBiA zu Gewalterfahrungen gaben jedoch
6,7 Prozent der Frauen an, schon einmal K.-o.-Tropfen bekommen zu haben,
also jede 15. Frau. Auch jeder 30. Mann soll schon betroffen gewesen sein.
In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder
einem Club heimlich verabreicht wurden, auch als „Drink Spiking“ bekannt.
In anderen Fällen wurden Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem
eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht.
## Bisher kein „gefährliches Werkzeug“
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Justizministerium auf [3][eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs]. Dieser hatte 2024 entschieden, dass
K.-o.-Tropfen [4][nicht als „gefährliches Werkzeug“] im Sinne des
Strafgesetzbuches zu verstehen seien. K.-o.-Tropfen stellten für den BGH
lediglich ein Mittel zur Überwindung eines Widerstandes dar, die
Mindestfreiheitsstrafe liegt daher bei drei Jahren.
Mehrere Bundesländer sahen darin eine Strafbarkeitslücke und initiierten
einen Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium jetzt aufgreift. Mit
der Neueinstufung als gefährliches Werkzeug wird die Mindeststrafe auf fünf
Jahre angehoben.
Verbände zeigten in der Vergangenheit gemischte Reaktionen auf den Vorstoß
von Bund und Ländern. Die [5][Bundesrechtsanwaltskammer (Brak)] und der
Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierten den Entwurf und sehen in der
bisherigen Regelung keine Gesetzeslücke. Die Brak führte an, dass „derzeit
keine gesicherten empirischen Erkenntnisse vorliegen, die das tatsächliche
Ausmaß des Phänomens sogenannter K.-o.-Tropfen belegen“.
Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) und der Deutsche Frauenrat sprachen sich
hingegen für eine Einstufung von K.-o.-Tropfen als „gefährliches Werkzeug“
aus. Darüber hinaus sieht der DJB in einem [6][Policy Paper]
Handlungsbedarf unter anderem bei der empirischen Forschung zu solchen
Taten, bei der Beweissicherung und der Schulung von Polizei und Gerichten.
Justizministerin Hubig gab sich am Mittwoch zuversichtlich, dass die
Strafverschärfung einen „Effekt“ haben werde. Die Gerichte würden aktuell
nicht immer den vollen Strafrahmen ausschöpfen und Höchststrafen eher in
Ausnahmefällen verhängen, sagte sie in Berlin. Deshalb sei die höhere
Mindeststrafe wichtig: Sie werde bei der Frage, zu wie hohen Strafen Täter
verurteilt werden, eine Rolle spielen.
Mit Agenturmaterial.
13 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_KO_Tropfen.html
(DIR) [2] /Forschende-ueber-K-o-Tropfen/!6165926
(DIR) [3] /Entscheidung-des-Bundesgerichtshofs/!6049395
(DIR) [4] /K-o-Tropfen/!6081294
(DIR) [5] https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2026/ausgabe-2-2026-v-2112026/brak-lehnt-strafverschaerfung-bei-ko-tropfen-ab/
(DIR) [6] https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/presse/stellungnahmen/st25-20_Policy_Paper_Ko-Tropfen.pdf
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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