# taz.de -- Höhere Strafen bei Vergewaltigung: K.o.-Tropfen können Waffe sein
       
       > Bundesregierung will Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen
       > stärker bestrafen. Substanzen könnten künftig als „gefährliches Werkzeug“
       > bewertet werden.
       
 (IMG) Bild: K.-o.-Tropfen in Drinks mixen, ist eine Sauerei und eine schwere Straftat
       
       Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll
       höher bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,
       der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Laut dem Entwurf drohen
       Tätern statt bisher mindestens drei künftig mindestens fünf Jahre
       Freiheitsstrafe. Dafür sollen K.-o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden
       wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, für deren Verwendung bei
       einer Vergewaltigung eine Mindeststrafe von eben fünf Jahren Haft gilt.
       
       „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders
       hinterhältig und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.
       Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und
       abzuwehren. „Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form –
       und sie trifft vor allem Frauen“, sagte die SPD-Politikerin. Die
       [1][geplante Reform] soll Hubig zufolge Teil einer Gesamtstrategie der
       Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt sein
       
       Bundesweite Erfassungen dazu, [2][wie häufig solche psychoaktiven
       Substanzen zum Einsatz kommen], um Opfer vor einem sexuellen Übergriff
       wehrlos zu machen, gibt es nicht. Das liegt auch daran, dass psychoaktive
       Substanzen, die Schwindel, Müdigkeit und Erinnerungslücken auslösen, oft
       nur über einen kurzen Zeitraum im Blut nachweisbar sind. In der im Februar
       veröffentlichten Dunkelfeldstudie LeSuBiA zu Gewalterfahrungen gaben jedoch
       6,7 Prozent der Frauen an, schon einmal K.-o.-Tropfen bekommen zu haben,
       also jede 15. Frau. Auch jeder 30. Mann soll schon betroffen gewesen sein.
       
       In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder
       einem Club heimlich verabreicht wurden, auch als „Drink Spiking“ bekannt.
       In anderen Fällen wurden Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem
       eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht.
       
       ## Bisher kein „gefährliches Werkzeug“
       
       Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Justizministerium auf [3][eine
       Entscheidung des Bundesgerichtshofs]. Dieser hatte 2024 entschieden, dass
       K.-o.-Tropfen [4][nicht als „gefährliches Werkzeug“] im Sinne des
       Strafgesetzbuches zu verstehen seien. K.-o.-Tropfen stellten für den BGH
       lediglich ein Mittel zur Überwindung eines Widerstandes dar, die
       Mindestfreiheitsstrafe liegt daher bei drei Jahren.
       
       Mehrere Bundesländer sahen darin eine Strafbarkeitslücke und initiierten
       einen Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium jetzt aufgreift. Mit
       der Neueinstufung als gefährliches Werkzeug wird die Mindeststrafe auf fünf
       Jahre angehoben.
       
       Verbände zeigten in der Vergangenheit gemischte Reaktionen auf den Vorstoß
       von Bund und Ländern. Die [5][Bundesrechtsanwaltskammer (Brak)] und der
       Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierten den Entwurf und sehen in der
       bisherigen Regelung keine Gesetzeslücke. Die Brak führte an, dass „derzeit
       keine gesicherten empirischen Erkenntnisse vorliegen, die das tatsächliche
       Ausmaß des Phänomens sogenannter K.-o.-Tropfen belegen“.
       
       Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) und der Deutsche Frauenrat sprachen sich
       hingegen für eine Einstufung von K.-o.-Tropfen als „gefährliches Werkzeug“
       aus. Darüber hinaus sieht der DJB in einem [6][Policy Paper]
       Handlungsbedarf unter anderem bei der empirischen Forschung zu solchen
       Taten, bei der Beweissicherung und der Schulung von Polizei und Gerichten.
       
       Justizministerin Hubig gab sich am Mittwoch zuversichtlich, dass die
       Strafverschärfung einen „Effekt“ haben werde. Die Gerichte würden aktuell
       nicht immer den vollen Strafrahmen ausschöpfen und Höchststrafen eher in
       Ausnahmefällen verhängen, sagte sie in Berlin. Deshalb sei die höhere
       Mindeststrafe wichtig: Sie werde bei der Frage, zu wie hohen Strafen Täter
       verurteilt werden, eine Rolle spielen.
       
       Mit Agenturmaterial.
       
       13 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_KO_Tropfen.html
 (DIR) [2] /Forschende-ueber-K-o-Tropfen/!6165926
 (DIR) [3] /Entscheidung-des-Bundesgerichtshofs/!6049395
 (DIR) [4] /K-o-Tropfen/!6081294
 (DIR) [5] https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2026/ausgabe-2-2026-v-2112026/brak-lehnt-strafverschaerfung-bei-ko-tropfen-ab/
 (DIR) [6] https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/presse/stellungnahmen/st25-20_Policy_Paper_Ko-Tropfen.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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       hat.
       
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