# taz.de -- Abstimmung zur Parteireform: Grüne gewinnen eine Wahl
> Grund zur Freude für die Parteispitze: Die Basis nimmt ihre Vorschläge
> für eine Satzungsänderung überraschend deutlich an. Ein Fragezeichen
> bleibt aber.
(IMG) Bild: Müssen sich künftig mit weniger Basisanträgen herumschlagen: Grünen-Chefs Brantner und Banaszak auf dem letzten Parteitag
Der Grünen-Vorstand hatte zwischendurch offenbar Zweifel daran, dass seine
Urabstimmung ein Erfolg wird. Werden die Parteimitglieder die
[1][Vorschläge zur Satzungsänderung] wirklich absegnen? Werden überhaupt
mehr als ein paar Tausend Leute teilnehmen? Oder haben am Ende nur die
Gegner*innen der Reform erfolgreich mobilisiert?
Die Abstimmung lief schon eine Weile, als die Parteispitze bei
Kolleg*innen mit großer Reichweite um Hilfe bat: Vor zwei Wochen riefen
Cem Özdemir, Ricarda Lang und Robert Habeck öffentlich zur Stimmabgabe auf
und warben für die Reformvorschläge. „Die Satzung muss sich immer wieder
der Realität anpassen“, sagte zum Beispiel Habeck [2][in einem Webvideo].
Die Pläne des Vorstands würden „die grüne Partei realitätstauglicher
machen“.
Vielleicht hätte es diese PR-Offensive gar nicht gebraucht, vielleicht hat
sie den Ausschlag gegeben. Am Mittwochnachmittag jedenfalls konnte Pegah
Edalatian, als Politische Geschäftsführerin im Vorstand zuständig für die
Reform, einen Erfolg verkünden.
„Wir haben Reformen durchgesetzt, die schon seit Jahren überfällig waren“,
sagte sie. In der Mitgliederbefragung wurden alle Änderungsvorschläge
angenommen. Die Wahlbeteiligung von rund 35 Prozent sei „beeindruckend“,
sagte Edalatian, die sich fortan „Generalsekretärin“ nennen darf.
## 17 Vorschläge angenommen
Die Umbenennung ihres Postens war einer von 17 Änderungsvorschlägen, über
die in der Urabstimmung einzeln entschieden wurde. Worum es sonst ging: Die
traditionelle Trennung von Amt und Mandat wird weiter aufgeweicht. Im
sechsköpfigen Bundesvorstand dürfen nun drei Abgeordnete sitzen statt
bisher nur zwei. Der Parteirat, eine Art erweiterter Vorstand, wird neu
zusammengestellt. Künftig sollen dort mehr Funktionär*innen aus
Fraktionen und Regierungen der verschiedenen Ebenen sitzen.
Vor allem aber: Die Zahl der Parteitagsanträge, die bei den Grünen so
einfach gestellt werden können wie bei keiner anderen etablierten Partei,
sollen sinken. Als Ortsverband darf man künftig keine Anträge mehr stellen,
man muss schon mindestens Kreisverband sein. Für Einzelmitglieder reicht es
nicht mehr aus, 50 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Die neue Hürde
liegt bei 0,05 Prozent der Parteimitglieder, was aktuell etwas mehr als 90
Unterschriften entspricht.
Und: Die Hälfte davon muss von Frauen kommen. Die Zustimmung zu diesem
letzten Punkt lag bei nur 51,5 Prozent, so wenig wie bei keinem anderen
Vorschlag. Die meisten anderen gingen dagegen mit Zweidrittelmehrheit
durch.
## Konflikt um die Basisdemokratie
Die Parteispitze warb für die Beschränkungen mit dem Argument, die
Basisdemokratie retten zu müssen: Eine steigende Zahl von Mitgliedern und
Anträgen habe es Parteitagsdelegierten immer schwieriger gemacht, Debatten
überhaupt noch zu verstehen. Basisdemokratie funktioniere nur, wenn sie für
die Basis auch handhabbar bleibt.
Andere sahen dagegen die basisdemokratische Tradition der Grünen in Gefahr.
Besonders laut [3][beklagte das eine Gruppe linker Basismitglieder], die
regelmäßig Parteitagsanträge erarbeitet und damit dem Vorstand auf die
Nerven geht. Bei vielen Funktionär*innen gelten sie als Querulanten.
Kritik [4][kam aber auch aus den Bundesarbeitsgemeinschaften], einer Art
innerparteilicher Denkfabriken, in denen ehrenamtliche Mitglieder zu
verschiedenen Themen arbeiten. Sie verlieren durch die neue Satzung Sitze
in Parteigremien.
Und auch aus der Bundestagsfraktion gab es Einwände. Am letzten Tag der
Abstimmung schrieb die Abgeordnete Paula Piechotta [5][auf Bluesky:] „Wir
dürfen nicht die Fehler der SPD wiederholen, deren zu große
Hierarchisierung dazu führt, dass gravierende Fehler der Spitze nicht mehr
von der Basis korrigiert werden können.“
## Rechtlich umstritten
Die Mehrheit der Mitglieder, die ihre Stimme abgegeben haben, sah das
offensichtlich anders. Die reformierte Satzung ist durch das
Abstimmungsergebnis ab sofort in Kraft. Eine letzte Unsicherheit bleibt
aber noch: Es stehen nach wie vor rechtliche Schritte gegen das Verfahren
im Raum.
Schon im Vorfeld der Urabstimmung hatten sich Basismitglieder an das
Bundesschiedsgericht der Partei und das Landgericht Berlin gewandt. Sie
scheiterten dort mit Eilanträgen. Das Landgericht entschied jedoch nicht in
der Sache. Für die Richter*innen war nur der Zeitpunkt falsch: Sie
rieten den unzufriedenen Mitgliedern, wiederzukommen, wenn das
Abstimmungsergebnis vorliegt.
Im Eilantrag hatten die Kritiker*innen argumentiert, dass es für eine
Satzungsänderung per Urabstimmung eine Zweidrittelmehrheit und eine
Wahlbeteiligung von 50 Prozent brauche. Die [6][Berliner Parteienrechtlerin
Sophie Schönberger schreibt] zwar, für diese Rechtsauffassung fänden sich
in der Grünen-Satzung keine „Stützen“. Entscheidender sei aber, dass das
Parteiengesetz nur Parteitagen das Recht zu Satzungsänderungen gebe.
„Änderungen durch Urabstimmung (egal mit welcher Beteiligung und welchem
Quorum) sind rechtlich unzulässig“, meint Schönberger.
## Nächste Runde vor Gericht?
Neu-Generalsekretärin Edalatian weist diese Auffassung zwar zurück.
Trotzdem könnte ein weiterer Rechtsstreit folgen. Klemens Griesehop, einer
der linken Reformgegner*innen von der Basis, sagte der taz am
Mittwoch: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Verfahren juristisch
nicht einwandfrei ist. Das muss über einen Parteitag laufen.“ Dass rund
64.000 Mitglieder abgestimmt haben, findet er – anders als die Spitze –
auch nicht beeindruckend. „Ich wäre von einer höheren Wahlbeteiligung
ausgegangen.“
Für den Erhalt der Basisdemokratie würden er und seine
Mitstreiter*innen weiter kämpfen, so Griesehop. Am Donnerstagabend
wollen sie darüber beraten, ob sie gegen die Reform weiter rechtlich
vorgehen.
1 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Satzungsreform-der-Gruenen/!6159152
(DIR) [2] https://www.instagram.com/reel/DZkEjhCg3lv/
(DIR) [3] /Gruene-planen-Satzungsaenderung/!6148915
(DIR) [4] /Satzungsreform-der-Gruenen/!6167893
(DIR) [5] https://bsky.app/profile/paulapiechotta.de/post/3mpjdbzflhk2f
(DIR) [6] https://blogs.fu-berlin.de/bzpp/2026/05/29/eilantrag-gegen-urabstimmung-bei-den-gruenen/
## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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