# taz.de -- Bremen will wehrhaftere Demokratie: Schutz vor Autoritären – und anderen Oppositionellen
       
       > Vor der Bürgerschaftswahl 2027 will Bremen seine Demokratie vor Feinden
       > schützen. Das zielt auf die AfD, aber Fallstricke für die Opposition
       > lauern überall.
       
 (IMG) Bild: In Bremen heiß geliebt und trotzdem – oder gerade deswegen – schutzbedürftig: Demokratie
       
       Um die Demokratie vor erstarkenden „autoritär-populistischen“ Parteien zu
       bewahren, schlägt die Bremer Bürgerschaftskanzlei ein Paket mit Vorschlägen
       zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen vor. Damit sollen noch vor der
       Bürgerschaftswahl in einem Jahr demokratische Institutionen gestärkt
       werden.
       
       Die Formulierung „autoritär-populistisch“ und auch ein Großteil der
       Überlegungen bezieht sich auf das „Thüringen-Projekt“. Mit dem hatte das
       Onlineportal „[1][Verfassungsblog 2024“ einen Forschungsauftrag initiiert:]
       Wie muss die Demokratie aufgestellt sein, um sich vor
       Demokratiefeind*innen zu schützen? Wie kann verhindert werden, dass
       demokratische Wahlerfolge für autoritäre Parteien am Ende demokratische
       Institutionen beschädigen?
       
       Davon ausgehend schlägt die Verwaltung mehrere Maßnahmen vor. Die Macht des
       Senats würde demnach in ein paar Punkten zu Gunsten des Parlaments
       gestutzt. So könnte künftig keine Bremer Landesregierung mehr von sich aus
       Staatsverträge kündigen. Das [2][zielt vor allem auf den von der AfD immer
       wieder attackierten Medienstaatsvertrag,] über den in Bremen der
       öffentlich-rechtliche Sender Radio Bremen finanziert wird. Um den Vertrag
       aufzulösen, bräuchte es in Zukunft eine Mehrheit im Parlament.
       
       Ein weiterer Vorschlag: Die Landeszentrale für politische Bildung soll
       unabhängiger werden. Aktuell führt der Kultursenator die Fach- und
       Rechtsaufsicht. Mit einem einfachen Erlass könnte er die Landeszentrale
       sogar abschaffen. In Zukunft würde die Einrichtung bei der Bürgerschaft
       angesiedelt.
       
       Umstrittener sind andere Ideen. Auch wenn die Maßnahmen sich gegen
       „autoritär-populistische Parteien“ richten sollen, könnten neue Gesetze
       auch gegen andere Akteure eingesetzt werden.
       
       In Bremen hatte es in den ersten Monaten des Jahres mehrere Fälle gegeben,
       [3][bei denen vermeintliche Linksextremist*innen identifiziert wurden]
       – und dafür Konsequenzen erfahren sollten. Auch staatliche Institutionen
       waren betroffen, etwa der Staatsgerichtshof: Bürgerschaftsfraktionen
       [4][erzwangen dort den Rücktritt eines stellvertretenden Richters], weil
       ihm eine Nähe zur Interventionistischen Linken (IL) nachgesagt wurde.
       
       Aufregung gab es auch, als bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter des
       Fraktionsbüros der Linken bei der IL engagiert ist. Zu beiden Feldern,
       Fraktionsmitarbeitende und Mitglieder des Staatsgerichtshofs, schlägt der
       Vermerk der Bürgerschaftskanzlei nun Maßnahmen zum Schutz vor
       Extremist*innen vor – freilich ohne die konkreten Fälle von Anfang des
       Jahres zu erwähnen.
       
       ## Verfassungstreueprüfung für den Staatsgerichtshof
       
       Schon jetzt fordert die [5][Landesverfassung in Artikel 139], dass nur
       Mitglied des Staatsgerichtshofs werden kann, „wer die Gewähr bietet, sich
       jederzeit für die demokratische Staatsform im Sinne der Landesverfassung
       der Freien Hansestadt Bremen und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
       Deutschland einzusetzen“. Bisher allerdings war das eher eine fromme
       Forderung – in Zukunft aber, so die Bürgerschaftskanzlei, sollen die
       Kandidaten vor ihrer Ernennung auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.
       Sollte ein Verdacht vorliegen, würde eine Abfrage beim Landesamt für
       Verfassungsschutz folgen.
       
       Tatsächlich gilt eine wortgleiche Regelung schon bisher für gewöhnliche
       Richter*innen, bevor diese auf Lebenszeit ernannt werden. Doch Richter am
       Staatsgerichtshof haben andere Aufgaben: Sie prüfen Gesetze auf ihre
       Verfassungskonformität und sind so eine Kontrollinstanz für die
       Legislative. Die könnte sich ihre Kontrolleure also künftig noch schärfer
       aussuchen – fußend auf einer Einschätzung des Verfassungsschutzes, obwohl
       der seine Quellen und Daten nicht offen legt.
       
       Die Grünen fordern indes sogar noch mehr: Aktuell soll der
       Staatsgerichtshof mit Richter*innen nach der Stärke der Fraktionen
       besetzt werden. Die Bürgerschaftskanzlei geht in ihrem Gutachten zwar davon
       aus, dass das keine verbindliche Regel ist. Die Grünen aber sehen das
       anders und würden die Verfassung in diesem Punkt gerne ändern. „Sonst
       müssen wir in der nächsten Legislatur womöglich einen Kandidaten der AfD
       wählen“, so Kai Wargalla, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus
       bei den Grünen.
       
       Auch der Grünen-Vorschlag bietet Stolperpotenzial: Geschwächt würden hier
       die Rechte der Opposition, die Besetzung des Staatsgerichtshofs
       mitzugestalten. Deshalb schlagen die Grünen vor, in Zukunft alle
       Staatsgerichtshofsmitglieder mit Zweidrittelmehrheit zu wählen. Das
       wiederum könnte die Wahl im Falle einer starken AfD sehr erschweren.
       
       ## Fraktionsmitarbeiter*innen ohne Vorstrafen gesucht
       
       Im Falle der Fraktionsmitarbeitenden kommt die Bürgerschaftskanzlei ohne
       Rückgriff auf den Verfassungsschutz aus: sie sollen künftig polizeiliche
       Führungszeugnisse vorlegen. Der Vorteil gegenüber anderen Regelungen: Sie
       beruht auf nachvollziehbaren Grundlagen, auf einem Urteil, das nach
       öffentlicher Beweisfindung von Gerichten gefällt wurde. Und: Die
       Bürgerschaft hätte das letzte Wort, nicht jede Verurteilung würde zum
       Ausschluss führen.
       
       Ein naheliegender Anwendungsfall für die Regel könnten – verurteilte –
       Fälle von Volksverhetzung sein. Auch verurteilte Gewalttäter haben
       [6][AfD-Fraktionen bereits als Mitarbeitende eingestellt]. Ein
       Linke-Mitarbeiter mit IL-Bezug wäre nach dieser Regel, solange er nicht
       vorbestraft ist, unproblematisch.
       
       Trotzdem hat auch diese Maßnahme ihre Tücken. Zum einen könnte sie für das
       verfolgte Ziel zu schwach wirken. Rechtsextreme Mitarbeitende ohne
       Vorstrafen wären demnach kein Problem. Zum anderen könnten auch hier
       Menschen außerhalb von „autoritär-populistischen“ Parteien getroffen
       werden. Auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt
       oder Nötigung etwa im Kontext von Demonstrationen könnte die Arbeit für
       Oppositionsfraktionen verunmöglichen.
       
       Abgestimmt ist das Papier mit den Fraktionen noch nicht, aber [7][trotzdem
       schon frei einsehbar.] Einfacher macht das die politischen Verhandlungen
       nicht. Zumal auch CDU und FDP gefragt sind: Manche Ideen erfordern eine
       Verfassungsänderung, und damit eine Zweidrittelmehrheit. Die breite
       Beteiligung ist auch politisch gewünscht: „Mir ist wichtig, dass wir die
       demokratische Opposition an Bord haben, wenn wir die Institutionen unserer
       Demokratie schützen wollen“, so Kai Wargalla.
       
       4 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsblog-gegen-die-AfD/!6002044
 (DIR) [2] /Debatte-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!6079414
 (DIR) [3] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6165839
 (DIR) [4] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6150978
 (DIR) [5] https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Informationsmaterial/Landesverfassung_Bremen_2018-11_web.pdf
 (DIR) [6] /Wegen-Sicherheitsbedenken/!6114209
 (DIR) [7] https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYPLv5iKA9fJ3oLgpic8OAHx49ulC2G2VWBaX0dei7DP/AG_Resilienz-Vermerk_gesamt_2026-05-29.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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