# taz.de -- Bremen will wehrhaftere Demokratie: Schutz vor Autoritären – und anderen Oppositionellen
> Vor der Bürgerschaftswahl 2027 will Bremen seine Demokratie vor Feinden
> schützen. Das zielt auf die AfD, aber Fallstricke für die Opposition
> lauern überall.
(IMG) Bild: In Bremen heiß geliebt und trotzdem – oder gerade deswegen – schutzbedürftig: Demokratie
Um die Demokratie vor erstarkenden „autoritär-populistischen“ Parteien zu
bewahren, schlägt die Bremer Bürgerschaftskanzlei ein Paket mit Vorschlägen
zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen vor. Damit sollen noch vor der
Bürgerschaftswahl in einem Jahr demokratische Institutionen gestärkt
werden.
Die Formulierung „autoritär-populistisch“ und auch ein Großteil der
Überlegungen bezieht sich auf das „Thüringen-Projekt“. Mit dem hatte das
Onlineportal „[1][Verfassungsblog 2024“ einen Forschungsauftrag initiiert:]
Wie muss die Demokratie aufgestellt sein, um sich vor
Demokratiefeind*innen zu schützen? Wie kann verhindert werden, dass
demokratische Wahlerfolge für autoritäre Parteien am Ende demokratische
Institutionen beschädigen?
Davon ausgehend schlägt die Verwaltung mehrere Maßnahmen vor. Die Macht des
Senats würde demnach in ein paar Punkten zu Gunsten des Parlaments
gestutzt. So könnte künftig keine Bremer Landesregierung mehr von sich aus
Staatsverträge kündigen. Das [2][zielt vor allem auf den von der AfD immer
wieder attackierten Medienstaatsvertrag,] über den in Bremen der
öffentlich-rechtliche Sender Radio Bremen finanziert wird. Um den Vertrag
aufzulösen, bräuchte es in Zukunft eine Mehrheit im Parlament.
Ein weiterer Vorschlag: Die Landeszentrale für politische Bildung soll
unabhängiger werden. Aktuell führt der Kultursenator die Fach- und
Rechtsaufsicht. Mit einem einfachen Erlass könnte er die Landeszentrale
sogar abschaffen. In Zukunft würde die Einrichtung bei der Bürgerschaft
angesiedelt.
Umstrittener sind andere Ideen. Auch wenn die Maßnahmen sich gegen
„autoritär-populistische Parteien“ richten sollen, könnten neue Gesetze
auch gegen andere Akteure eingesetzt werden.
In Bremen hatte es in den ersten Monaten des Jahres mehrere Fälle gegeben,
[3][bei denen vermeintliche Linksextremist*innen identifiziert wurden]
– und dafür Konsequenzen erfahren sollten. Auch staatliche Institutionen
waren betroffen, etwa der Staatsgerichtshof: Bürgerschaftsfraktionen
[4][erzwangen dort den Rücktritt eines stellvertretenden Richters], weil
ihm eine Nähe zur Interventionistischen Linken (IL) nachgesagt wurde.
Aufregung gab es auch, als bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter des
Fraktionsbüros der Linken bei der IL engagiert ist. Zu beiden Feldern,
Fraktionsmitarbeitende und Mitglieder des Staatsgerichtshofs, schlägt der
Vermerk der Bürgerschaftskanzlei nun Maßnahmen zum Schutz vor
Extremist*innen vor – freilich ohne die konkreten Fälle von Anfang des
Jahres zu erwähnen.
## Verfassungstreueprüfung für den Staatsgerichtshof
Schon jetzt fordert die [5][Landesverfassung in Artikel 139], dass nur
Mitglied des Staatsgerichtshofs werden kann, „wer die Gewähr bietet, sich
jederzeit für die demokratische Staatsform im Sinne der Landesverfassung
der Freien Hansestadt Bremen und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland einzusetzen“. Bisher allerdings war das eher eine fromme
Forderung – in Zukunft aber, so die Bürgerschaftskanzlei, sollen die
Kandidaten vor ihrer Ernennung auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.
Sollte ein Verdacht vorliegen, würde eine Abfrage beim Landesamt für
Verfassungsschutz folgen.
Tatsächlich gilt eine wortgleiche Regelung schon bisher für gewöhnliche
Richter*innen, bevor diese auf Lebenszeit ernannt werden. Doch Richter am
Staatsgerichtshof haben andere Aufgaben: Sie prüfen Gesetze auf ihre
Verfassungskonformität und sind so eine Kontrollinstanz für die
Legislative. Die könnte sich ihre Kontrolleure also künftig noch schärfer
aussuchen – fußend auf einer Einschätzung des Verfassungsschutzes, obwohl
der seine Quellen und Daten nicht offen legt.
Die Grünen fordern indes sogar noch mehr: Aktuell soll der
Staatsgerichtshof mit Richter*innen nach der Stärke der Fraktionen
besetzt werden. Die Bürgerschaftskanzlei geht in ihrem Gutachten zwar davon
aus, dass das keine verbindliche Regel ist. Die Grünen aber sehen das
anders und würden die Verfassung in diesem Punkt gerne ändern. „Sonst
müssen wir in der nächsten Legislatur womöglich einen Kandidaten der AfD
wählen“, so Kai Wargalla, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus
bei den Grünen.
Auch der Grünen-Vorschlag bietet Stolperpotenzial: Geschwächt würden hier
die Rechte der Opposition, die Besetzung des Staatsgerichtshofs
mitzugestalten. Deshalb schlagen die Grünen vor, in Zukunft alle
Staatsgerichtshofsmitglieder mit Zweidrittelmehrheit zu wählen. Das
wiederum könnte die Wahl im Falle einer starken AfD sehr erschweren.
## Fraktionsmitarbeiter*innen ohne Vorstrafen gesucht
Im Falle der Fraktionsmitarbeitenden kommt die Bürgerschaftskanzlei ohne
Rückgriff auf den Verfassungsschutz aus: sie sollen künftig polizeiliche
Führungszeugnisse vorlegen. Der Vorteil gegenüber anderen Regelungen: Sie
beruht auf nachvollziehbaren Grundlagen, auf einem Urteil, das nach
öffentlicher Beweisfindung von Gerichten gefällt wurde. Und: Die
Bürgerschaft hätte das letzte Wort, nicht jede Verurteilung würde zum
Ausschluss führen.
Ein naheliegender Anwendungsfall für die Regel könnten – verurteilte –
Fälle von Volksverhetzung sein. Auch verurteilte Gewalttäter haben
[6][AfD-Fraktionen bereits als Mitarbeitende eingestellt]. Ein
Linke-Mitarbeiter mit IL-Bezug wäre nach dieser Regel, solange er nicht
vorbestraft ist, unproblematisch.
Trotzdem hat auch diese Maßnahme ihre Tücken. Zum einen könnte sie für das
verfolgte Ziel zu schwach wirken. Rechtsextreme Mitarbeitende ohne
Vorstrafen wären demnach kein Problem. Zum anderen könnten auch hier
Menschen außerhalb von „autoritär-populistischen“ Parteien getroffen
werden. Auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt
oder Nötigung etwa im Kontext von Demonstrationen könnte die Arbeit für
Oppositionsfraktionen verunmöglichen.
Abgestimmt ist das Papier mit den Fraktionen noch nicht, aber [7][trotzdem
schon frei einsehbar.] Einfacher macht das die politischen Verhandlungen
nicht. Zumal auch CDU und FDP gefragt sind: Manche Ideen erfordern eine
Verfassungsänderung, und damit eine Zweidrittelmehrheit. Die breite
Beteiligung ist auch politisch gewünscht: „Mir ist wichtig, dass wir die
demokratische Opposition an Bord haben, wenn wir die Institutionen unserer
Demokratie schützen wollen“, so Kai Wargalla.
4 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verfassungsblog-gegen-die-AfD/!6002044
(DIR) [2] /Debatte-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!6079414
(DIR) [3] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6165839
(DIR) [4] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6150978
(DIR) [5] https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Informationsmaterial/Landesverfassung_Bremen_2018-11_web.pdf
(DIR) [6] /Wegen-Sicherheitsbedenken/!6114209
(DIR) [7] https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYPLv5iKA9fJ3oLgpic8OAHx49ulC2G2VWBaX0dei7DP/AG_Resilienz-Vermerk_gesamt_2026-05-29.pdf
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(DIR) Lotta Drügemöller
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