# taz.de -- Bundeswehr stoppt Beförderungen: Lang genug strammstehen soll nicht mehr reichen
       
       > Bislang erlangten Feldwebel nach 16 Dienstjahren automatisch einen
       > höheren Rang. Das Ministerium setzt dieser Praxis ein Ende. Der Frust ist
       > groß.
       
 (IMG) Bild: Bundeswehrsoldat:innen am Veteranentag 2025 in Hamburg: Für künftige Beförderungen gilt das Leistungsprinzip
       
       Per Handstreich hat das Verteidigungsministerium die Karriereziele
       tausender Soldat*innen in Deutschland mit Fragezeichen versehen. Dabei
       geht es um die Laufbahnen bestimmter Unteroffiziere, die bislang nach
       ausreichend Dienstjahren automatisch befördert wurden. Ein Sprecher des
       Verteidigungsministeriums kündigte am Montag in Berlin einen „massiven
       Schritt“ an, um die betreffenden Laufbahnen neu zu ordnen. Lange schien es,
       dass die Bundeswehr diese Reform, zu der sie durch Gerichtsentscheidungen
       eigentlich längst gedrängt wurde, aussitzen wollte.
       
       Schon vor 20 Jahren hatten Gerichte es als rechtswidrig angesehen, dass
       Feldwebel (bei der Marine: Bootsmänner) nach 16 Dienstjahren zum
       Stabsfeldwebel (Stabsbootsmann) ernannt wurden. Bis endlich Bewegung in die
       Sache kam, brauchte [1][es noch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in
       Münster, das auch bereits ein Jahr zurückliegt]: Demnach sind für die
       Ausübung eines öffentlichen Amts Faktoren wie Eignung, Befähigung und
       fachliche Leistung der Bewerber maßgeblich und haben im Gegensatz zum
       Dienstalter Verfassungsrang.
       
       Die Ankündigungen aus dem Verteidigungsministerium kommen für zahlreiche
       Soldat*innen, die ihr Laufbahnziel als Stabsfeldwebel sicher glaubten,
       dennoch einer Hiobsbotschaft gleich. Am Samstag hatte [2][Generalinspekteur
       Carsten Breuer auf Instagram] und im Intranet der Bundeswehr die
       Erarbeitung einer neuen Beförderungssystematik bis Anfang 2027 bekannt
       gegeben. Als Konsequenz kündigte er einen zeitweiligen Beförderungsstopp
       für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab dem 1. Juli an.
       
       Der Deutsche Bundeswehrverband reagierte in einer Mitteilung mit
       „Enttäuschung, Wut und Frustration“[3][. Auch der Wehrbeauftragte des
       Bundestags, Henning Otte (CDU),] sprach eine Mahnung an das
       Verteidigungsministerium aus. „Der Beförderungsstopp birgt enorme
       Sprengkraft in der Truppe“, erklärte er. Nach der Schaffung neuer
       Beförderungsgrundlagen müsse die Entscheidung zügig aufgehoben werden. Otte
       begründete dies auch mit der angestrebten Vergrößerung der Bundeswehr.
       „Sonst wird der personelle Aufwuchs der Streitkräfte scheitern“, hieß es
       von ihm.
       
       ## Versprechen gebrochen?
       
       Die höheren Positionen der Stabsfeldwebel wurden einst auch geschaffen, um
       den Dienst bei der Bundeswehr attraktiver zu machen. Ein Soldat dieses
       Rangs erhält laut einer Modellrechnung Bruttobezüge von etwa 4000 Euro,
       hinzu kommen noch eventuell Kinderzuschläge. Der Beförderungsstopp dürfte
       den Frust von älteren Soldat*innen angesichts der aktuellen
       Entscheidungen noch bestärken: So bekommen die jungen freiwilligen
       Wehrdienstleistenden zahlreiche Vorzüge, wie etwa das attraktive
       Einstiegsgehalt von 2.600 Euro brutto.
       
       [4][Auch Florian D. Pfaff vom Arbeitskreis Kritischer Soldaten] sieht den
       Beförderungsstopp kritisch. Wenn Soldat*innen ein bestimmtes
       Laufbahnziel in Aussicht gestellt worden sei, müssten sie dies auch
       erreichen können, wenn sie sich nichts zuschulden kommen ließen. „Wenn man
       das versprochen hat, muss man das auch einhalten“, sagte der ehemalige
       Major der taz.
       
       Im Verteidigungsministerium ist man sich des Sprengstoffs dieser
       Entscheidung durchaus bewusst. Die Entscheidung tue weh, sagte ein Sprecher
       am Montag. Doch um neue Beförderungen auf der Grundlage des
       Leistungsprinzips vornehmen zu können, müsse jetzt dieser Schritt gegangen
       werden.
       
       Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Beitrags war von
       Oberstabsfeldwebeln die Rede. Tatsächlich geht es jedoch um den Rang der
       Stabsfeldwebel. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um
       Entschuldigung.
       
       18 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2025/1_A_842_23_Beschluss_20250725.html
 (DIR) [2] https://www.instagram.com/generalinspekteur_bundeswehr/
 (DIR) [3] /Bericht-des-Wehrbeauftragten/!6159388
 (DIR) [4] /Ueberraschung-beim-Darmstaedter-Signal/!5634778
       
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