# taz.de -- Altersarmut in Hamburg: Rentner darf Pfandgeld behalten
> Ein Hamburger Sozialamt zieht Hans S. seine Erlöse vom Flaschensammeln
> nicht mehr von der Grundsicherung ab. Allerdings nur bis 50 Euro.
(IMG) Bild: In Hamburg wollte ein Amt einem Rentner das Geld vom Pfandflaschensammeln von der Grundsicherung abziehen
Der Fall hatte im Januar hohe Wellen geschlagen: Das Sozialamt
Hamburg-Altona zog einem [1][Rentner, der Pfandflaschen im Wert von 58
Euro] sammelte, dieses Geld von seiner Grundsicherung ab. Das
Bezirksparlament Altona nannte diese Praxis „sozial schlicht grob unbillig“
und [2][forderte die Verwaltung auf], die Sache zu korrigieren. Am 21. Mai
teilte das Amt dem Mann mit, dass er künftig 50 Euro im Monat behalten
darf.
Der zuerst von der Straßenzeitung [3][Hinz + Kunzt berichtete] Fall ist auf
der Seite eines Bloggers dokumentiert, auf der Rentner Hans S. über seine
Erfahrungen mit dem Sozialamt berichtet. Der 75-Jährige erhält zusätzlich
zu einer kleinen Rente Grundsicherung im Alter und sammelt seit letztem
Sommer Flaschen, um gestiegene Kosten für Lebenshaltung und
Medikamentenzuzahlungen auszugleichen.
Das Sozialamt bezog sich auf Paragraf 82 des Sozialgesetzbuchs XII, wonach
dies als Einkommen zu werten und abzuziehen sei. „Wie kann man mit
[4][alten, armen Menschen] so umgehen?“, empörte sich Hans S. Andere Ämter,
hatte er sich erkundet, taten das nicht.
Die Bezirksversammlung forderte deshalb am 15. Januar, das Amt möge künftig
die Bestimmungen „größtmöglich wohlwollend“ auslegen. Zudem sei
Pfandflaschensammeln gar ein „Dienst an der Gesellschaft“, da es Vermüllung
durch Glas, Plastik und Blech entgegenwirke. Nach Möglichkeit sollten die
Kürzungen zurückgenommen werden. Außerdem solle Hamburgs Sozialbehörde
einen Leitfaden für Hamburgs Bezirke herausgeben, damit die
Handlungssicherheit haben.
## Rentner soll künftig Pfandbons als Nachweis zeigen
Letzteres ist nun passiert. Sogar das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) hat sich eingemischt und zu diesem Thema „positioniert“,
wie Altonas Bezirksprecher Mike Schlink berichtet. Man habe sich mit dem
BMAS ausgetauscht und eine „generelle Bewertung der Rechtslage“, an die
sieben Bezirke geschickt, sagt auch Sozialbehördensprecher Wolfgang
Arnhold.
Das BMAS sehe Erlöse aus Pfandsammeln zwar grundsätzlich als anzurechnendes
Einkommen. Entscheidend sei dann jedoch, wie hoch diese Beträge waren und
ob diese noch als „moderat“ angesehen werden könnten, weil sie die
Sicherstellung des Lebensunterhalts „nicht wesentlich“ beeinflussen.
Auf dieser Grundlage, so schreibt Mike Schlink, habe das Bezirksamt Altona
auch in diesem Einzelfall bewertet, was ein „moderater Betrag ist“. So
kommen die dem Rentner genannten 50 Euro zustande.
Hans S. findet die Kehrwende halbherzig. Denn die Grenze von 50 Euro
scheint ihm willkürlich gewählt. Auch bekommt er sein Geld nicht zurück.
Und obendrein verlangt das Amt, er solle künftig „zu den Einnahmen den
Pfandbon als Nachweis vorlegen“. Nur dann gelte die neue Regel.
Da so ein Bon, wie ihn Pfandautomaten ausdrucken, an der Ladenkasse
einbehalten wird, würde das bedeuten, dass Sammler nach der Flaschenabgabe
erst einen Kopiershop aufsuchen und den Bon kopieren müssen, bevor sie im
Laden ihr Pfandgeld abholen.
Hierzu sagt Sprecher Mike Schlink, dies sei „in der Tat missverständlich
formuliert“. Gefordert sei nicht der Pfandbon, sondern der Kassenbon, den
man an der Kasse erhält.
## Hans S. fordert sein altes Pfandgeld zurück
Gleichwohl findet Hans S., die Bon-Anforderung bürokratisch. „Das verleitet
die Menschen dazu, ihre Einnahmen der Behörde gar nicht mehr zu melden.“
Der Rentner hat nun eine Eingabe an die Hamburgs Bürgerschaft geschrieben,
in der er seinen Fall schildert. Er fordert auch sein altes Pfandgeld
zurück.
„Wenn ich jetzt 50 Euro behalten darf, warum durfte ich das nicht im
letzten Sommer?“ Und er fordert, dass für Empfänger von Grundsicherung im
gesamten Stadtgebiet die Einnahmen aus [5][Flaschensammeln] „vollständig
anrechnungsfrei“ sind.
1 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Altersarmut-in-Hamburg/!6143537
(DIR) [2] https://bv-hh.de/altona/documents/keine-grundsicherungskuerzung-fuer-pfandsammler-innen-antrag-der-fraktionen-von-gruene-spd-und-fdp-neufassung-215705
(DIR) [3] https://www.hinzundkunzt.de/altona-kuerzt-pfandsammler-sozialhilfe/
(DIR) [4] /Altersarmut-in-Deutschland/!6100686
(DIR) [5] /Aus-dem-Leben-eines-Flaschensammlers/!6046633
## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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behalten.