# taz.de -- Vorkaufsrecht kommt zurück: Gut gemeint, schlecht gemacht
       
       > Die Bundesregierung will das Vorkaufsrecht wiederbeleben. Doch ein Passus
       > im Gesetz mache die Anwendung praktisch unmöglich, warnen
       > Bezirkspolitiker.
       
 (IMG) Bild: Wollen gerettet werden: Berliner Mietshäuser
       
       Der Jubel des Berliner Mietervereins ließ nicht lange auf sich warten.
       Unmittelbar nachdem sich am Mittwoch das Bundeskabinett unter Federführung
       von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf die [1][Neufassung des
       Baugesetzbuches] und damit auf eine Rückkehr des kommunalen Vorkaufsrechts
       verständigt hatte, meldete sich die Mieter:innenorganisation mit
       einer Pressemitteilung zu Wort. [2][Geschäftsführerin Wibke Werner]
       frohlockte: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bauministerin die
       Forderungen aus den Mietervereinen und der Mietenbewegung endlich umsetzt
       und das Vorkaufsrecht für die Bezirke wieder anwendbar macht.“ Doch
       womöglich kommt die Freude zu früh.
       
       Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 war den Bezirken der
       Weg überwiegend versperrt worden, beim Verkauf von Wohnimmobilien
       einzuschreiten und diese stattdessen in die Hände gemeinwohlorientierter
       Akteure zu überführen. [3][Nur noch in Ausnahmefällen, bei Häusern mit
       gravierenden baulichen Mängeln, war dies noch möglich].
       
       Nur dreimal ist dies in Berlin seit dem Urteil gelungen, Hunderte andere
       Häuser wechselten ihre Eigentümer, ohne dass die Bezirke tätig werden
       konnten. Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne)
       spricht gegenüber der taz von „fünf verlorenen Jahren“. Dabei sei es
       „Konsens in den Kommunen, dass man das Instrument braucht“.
       
       2.200 Berliner Wohnungen waren bis zu dem juristischen Einschnitt in die
       Hände kommunaler Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften gelangt.
       Weitere 7.000 konnten durch Abwendungsvereinbarungen geschützt werden,
       Maßnahmen zum Mieterschutz, auf die sich die Käufer einließen, um einem
       Vorkauf zuvorzukommen.
       
       Schmidts Neuköllner Amtskollege Jochen Biedermann (Grüne) sagt: „Das
       Vorkaufsrecht ist ein extrem wirksames Mittel.“ Bis heute prüfen beide
       Bezirke jeden Hausverkauf daraufhin, ob die Bedingungen für einen möglichen
       Ankauf nicht doch vorliegen. Von einer „bedeutenden Frequenz“ mehrerer
       Hausverkäufe pro Monat spricht Schmidt.
       
       ## Schlecht gemacht
       
       Doch der Entwurf der Bundesregierung stößt bei den Bezirkspolitikern auf
       große Skepsis: „Das Gesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagt
       Biedermann. Er fürchtet, dass es in der derzeitigen Fassung „zu erheblichen
       Rechtsunsicherheiten führen“ wird. Grund dafür ist die formulierte
       Bedingung für die Anwendung des Vorkaufsrechts. Es dürfe gezogen werden,
       „soweit zukünftig nachteilige Ausstrahlungswirkungen auf die Umgebung im
       Sinne möglicher satzungswidriger Nutzungsabsichten zu erwarten sind“.
       
       Biedermann fragt: „Ist eine nachteilige Wirkung zu erwarten, wenn Käufer
       nicht bereit sind, eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben? Oder muss
       jedem Erwerber nachgewiesen werden, dass er die Mietpreisbremse umgehen
       oder Wohnen auf Zeitmodelle einrichten will?“ Florian Schmidt befürchtet
       genau das. „Da wird den Bezirken eine Nachweispflicht auferlegt, die
       unmöglich ist“ – eine Beweispflicht für zukünftiges Handeln der Käufer
       also. Er widerspricht zudem der Logik dieser Bedingung: „Die Problematik
       nach Hausverkäufen ist, dass der Verwertungsdruck steigt, und nicht, dass
       eine satzungswidrige Nutzung eingeführt wird.“
       
       Schmidt fordert: „Dieser Paragraf muss entfernt werden, sonst ist das
       Vorkaufsrecht weiter so tot wie es ist.“ Veränderungen sind zumindest
       möglich, denn der Gesetzentwurf muss noch durchs parlamentarische Verfahren
       und wird auch in Expertenanhörungen besprochen werden. Biedermann hofft
       dabei auf die SPD, „dass auch sie ein Interesse hat, ein funktionierenden
       Vorkaufsrecht zu schaffen“.
       
       28 May 2026
       
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