# taz.de -- Gesetzentwurf zur Cybersicherheit: Don’t call it Hackback
       
       > Innenminister Dobrindt (CSU) will Bundespolizei und BKA zur
       > Gefahrenabwehr Angriffe auf fremde IT-Systeme ermöglichen. Das kritisiert
       > nicht nur die Opposition.
       
 (IMG) Bild: Will gerne zurückhacken: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant mal wieder die Ausweitung von Polizeibefugnissen
       
       Bisher konzentrierten sich Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen auf die
       Defensive: Ob beim [1][Hacker-Angriff auf die Flugsicherung] 2024 mit
       Verbindungen zum russischen Geheimdienst, den noch andauernden
       [2][Phishing-Angriffen auf Signal-Chats] von Bundespolitiker*innen
       oder der [3][Lahmlegung ganzer Kommunen] mit Schadsoftware – Behörden waren
       danach um Schadensbegrenzung, Datensicherheit und das Stopfen von
       Sicherheitslücken bemüht.
       
       Künftig sollen Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Bundesamt für
       Sicherheit und Informationstechnik (BSI) nun auch zurückhacken dürfen. Zur
       „Gefahrenabwehr“ sollen Sicherheitsbehörden bald technisch in fremde
       Computer eindringen können. Dort sollen sie Daten auslesen, löschen und
       verändern oder sogar Server abschalten können. Das wäre ein Eingriff in das
       Fernmeldegeheimnis, ohne Wissen der Betroffenen.
       
       Dafür will die Bundesregierung die digitalen Befugnisse dieser
       Sicherheitsbehörden ausweiten und Personal aufstocken. Allein beim BKA
       kämen 364, bei der Bundespolizei 90, beim BSI weitere 21 Planstellen hinzu.
       Gesamtkosten lägen jährlich bei rund 55 Millionen Euro. Am Mittwoch ging
       ein entsprechender Gesetzentwurf durchs schwarz-rote Kabinett.
       
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von „aktiver
       Cyberabwehr“ und kündigte an: „Wir schlagen zurück.“ Prävention allein
       durch „Härtung der IT-Systeme“ reiche angesichts der Bedrohungen nicht aus.
       Deutschland sei Hauptziel von Cyberangriffen auf Wirtschaft, Industrie,
       staatliche Stellen, Behörden und Politik, warnte Dobrindt. Dahinter stünden
       unterschiedliche Motive: Destabilisierung, Sabotage, Erpressung oder die
       Vorbereitung von militärischen Eskalationen.
       
       ## Das Internet ist zu klein für uns beide
       
       Der CSU-Innenminister klang am Mittwoch im Foyer des
       Bundesinnenministeriums ein bisschen nach Cyber-Sheriff: „Wer uns angreift,
       muss damit rechnen, dass wir seine Infrastruktur stören und zerstören
       werden.“ Das gelte für Server, Software und Strategie, auch wenn die
       Infrastruktur sich meist im Ausland befinde, so Dobrindt. [4][„Hackback“
       („Zurückhacken“)] dürfe man das aber nicht nennen, insistierte der
       CSU-Politiker: „Hackback ist ein Vergeltungsschlag, wir machen
       Gefahrenabwehr.“
       
       Die linke Innenpolitikerin Clara Bünger sah das deutlich anders: „Der
       Regierungsentwurf ist im Kern ein verfassungswidriges Hackback-Gesetz, auch
       wenn Dobrindt diesen Begriff nicht mag. Seine Wortklauberei soll nur
       ablenken.“ Der Entwurf legalisiere staatliche Hackerangriffe und erlaube
       tiefe Eingriffe in IT-Systeme sowohl von Angreifern als auch von Opfern
       solcher Attacken.
       
       Skepsis meldete auch der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz an: „Der
       ‚Hackback‘ ist nicht ohne Grund seit vielen Jahren hochumstritten.“ Für ihn
       sei im Entwurf nicht geklärt, welche Behörde welche Befugnisse bekäme und
       wer letztlich die Verantwortung bei digitalen Gegenschlägen übernehme. Die
       Debatte um Hackbacks lenke von dringenden Schritten zur Erhöhung der
       IT-Sicherheit ab, so von Notz: etwa eine „Reform des
       Nachrichtendienstrechts“, der „Schaffung eines Schwachstellenmangements“
       und einer Grundgesetzänderung zur Stärkung des BSI.
       
       ## Unbeteiligte Dritte könnten getroffen werden
       
       Der Branchenverband der Internetwirtschaft Bitkom begrüßte Teile des
       Entwurfs, sieht aber die neuen Befugnisse für Bundespolizei und BKA
       „besonders kritisch“, weil sie „faktisch sogenannte Hackbacks“
       ermöglichten. Bitkom befürchtet Kollateralschäden: „Weil sich Cyberangriffe
       technisch häufig nicht zweifelsfrei zuordnen lassen und Täter falsche
       Spuren legen, drohen unbeteiligte Dritte getroffen zu werden.“
       
       Der [5][Verband plädierte] auch eher für resilientere Strukturen und mehr
       Prävention. Auch der Bundesverband der Industrie (BDI) kritisierte: „Der
       Entwurf setzt bislang zu stark auf staatliche Durchgriffe und zu wenig auf
       die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.“ BDI und Bitkom forderten
       Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
       
       27 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.heise.de/news/Cyberangriff-auf-Deutsche-Flugsicherung-steckt-APT28-dahinter-9853967.html
 (DIR) [2] /Signal-Angriffe-im-Regierungsviertel/!6175352
 (DIR) [3] https://www.heise.de/news/Nach-verheerendem-Angriff-auf-Suedwestfalen-IT-205-Kommunen-lassen-IT-pruefen-9651073.html
 (DIR) [4] /Debatte-ueber-Hackbacks/!5840342
 (DIR) [5] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zum-Gesetzentwurf-Staerkung-Cybersicherheit
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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