# taz.de -- Plan für Restitutionsgesetz: Steht alles still, wird es schwer mit der Gerechtigkeit
> Kulturstaatsminister Weimer will ein Restitutionsgesetz. Damit könnte im
> Fall von NS-Raubgut auch der Privatbesitz angetastet werden. Das ist so
> heikel wie lähmend.
(IMG) Bild: 1929, Blick in die Berliner Wohnung Alfred Flechtheims, dessen berühmte Kunstsammlung von den Nazis geraubt und zerschlagen wurde
Markus Stötzel hat ein Problem. Der Marburger Rechtsanwalt ist auf die
Rückgabe von Kunstgegenständen an die ursprünglichen Besitzerfamilien
spezialisiert, die einst unter den Nazis bestohlen wurden. Er vertritt
unter anderem Michael Hulton, einen Großneffen von Alfred Flechtheim. Der
berühmte jüdische Kunsthändler starb verarmt 1937 im Londoner Exil. Seit
Jahren versucht Stötzel die Herausgabe von drei Objekten aus dem Besitz der
Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu erreichen: einer Bronzeskulptur von
Pablo Picasso namens „Beatrice“ und zwei Gemälde von Paul Klee. Einst
gehörten sie Alfred Flechtheim. Der bayerische Kunst- und
Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat eine Restitution aber
abgelehnt.
Der Rechtsanwalt könnte das Ende 2025 für solche Fälle eingerichtete
Schiedsgericht anrufen. Dann würde ein Gremium aus fünf Richtern über den
Fall entscheiden. Aber Stötzel zögert, so wie viele seiner Kollegen.
Niemand weiß, in welche Richtung das neu geschaffene Gremium entscheiden
würde, denn noch gibt es keine Präzedenzfälle. Seine Entscheidungen wären
bindend. Eine Revision ist nicht vorgesehen. Und einiges deutet darauf hin,
dass die Schiedsgerichte gerade im Fall von jüdischen Kunsthändlern, die
sich in der wirtschaftlichen Not des Exils von Teilen ihrer Sammlung
trennen mussten, eher zuungunsten der Erben entscheiden könnten. Dann
nämlich wird ein Fall von NS-Raubkunst „nicht vermutet“, heißt es i[1][n
den Regeln zum Schiedsgericht].
Stötzel könnte auch auf das Restitutionsgesetz warten, dessen Einrichtung
die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen hat. Aber
noch ist unbekannt, was sich inhaltlich hinter dem Gesetz verbergen wird
und ob es in der laufenden Legislaturperiode überhaupt zustande kommt.
„Allein die Tatsache, dass Staatsminister Weimer jetzt über ein
Restitutionsgesetz redet, bedeutet noch gar nichts. Das ist nur eine
Ankündigung“, sagt Stötzel.
## Es geht um geschätzt 600.000 Kunstwerke
Der Anwalt könnte im Sinne seines Mandanten auch einen ganz anderen Weg
beschreiten: In den USA ist jüngst das Gesetz zum Recht auf Restitution von
NS-Raubkunst reformiert worden. Der „Holocaust Expropriated Art Recovery
Act“, kurz HEAR-Act, schränkt die Staatenimmunität ein, indem er Diebstahl
und Raub von Kunst in der NS-Zeit als völkerrechtswidrig einstuft. Damit
besitzt das Gesetz auch Gültigkeit für Sammlungen, die sich außerhalb der
Vereinigten Staaten befinden. Und der HEAR-Act ist jetzt nicht nur
anwendbar, wenn der Kläger US-amerikanischer Staatsbürger ist, ist sich
Stötzel sicher.
„Was soll man Mandanten raten?“, fragt sich Markus Stötzel. Noch hat er
über sein weiteres Vorgehen nicht entschieden. Aber die Angelegenheit hat
eine gewisse Eile. Es wäre schon gut, wenn sein 80-jähriger Mandant Michael
Hulton das Ergebnis noch erleben könnte.
Dabei ist das Thema NS-Raubkunst kein seltenes Phänomen und schon gar nicht
betrifft es nur Picassos und Monets. Es geht um geschätzt 600.000
Kunstwerke, die die Nazis den Jüdinnen und Juden in Europa zwischen 1933
und 1945 gestohlen haben. Ein großer Teil dieser Werke landete nicht in
staatlichen Händen, sondern ging über öffentliche Versteigerungen jüdischen
Eigentums in den Besitz von Privatleuten über. Experten gehen davon aus,
[2][dass bis heute Zehntausende gestohlener Gemälde über heimischen Sofas
hängen]. Auch das Familiensilber, die nette Kommode im Flur oder die
Porzellansammlung der Urgroßmutter dürften in vielen Fällen von
zweifelhafter Herkunft sein.
Die Schiedsgerichte können nur bei Werken in Aktion treten, die sich im
öffentlichen Besitz befinden. Der Raub von Kunst in private Hände ist
dagegen längst verjährt, die Gegenstände gelten als „ersessen“. Die Opfer
und ihre Nachfahren haben keine Ansprüche. Genau diese Lücke soll das
Restitutionsgesetz füllen. Jüdische Verbände wie die Claims Conference oder
der Zentralrat der Juden in Deutschland weisen seit Jahren auf die
Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hin. „Das gesamte Zivilrecht
verwehrt jede Art von Rückgabe und Restitution. Ein Gerichtsprozess ist
aussichtslos. Das sollte geändert werden“, sagte Rüdiger Mahlo,
Repräsentant der Claims Conference in Europa, schon vor zwei Jahren bei
einer Bundestagsanhörung.
## Hindernis: deutsches Zivilrecht
„Wenn das Restitutionsgesetz nicht private Sammler einbezieht, dann wüsste
ich nicht, wozu wir es überhaupt brauchen“, sagt der Historiker, Jurist und
Kunstfahnder Willi Korte. Das deutsche Zivilrecht zugunsten der
Opfer-Nachfahren ändern zu wollen, gilt als heikel, da dies in die
Eigentumsrechte eingreifen würde. Möglicherweise wäre dazu eine
Grundgesetzänderung notwendig, fürchten Juristen. Deshalb ist eine
Fonds-Lösung im Gespräch. Anspruchsberechtigte würden aus diesem Fonds
entschädigt werden. Aber wie hoch müsste so ein staatlicher Fonds sein?
Nach Kortes Ansicht ist nur ein „überschaubarer zweistelliger
Millionenbetrag“ notwendig. Er hält die Vorstellung, dass der Fonds mehrere
Milliarden Euro umfassen müsse, für „weit überzogen“. Solche Forderungen
könnten dazu dienen, einen Entschädigungsfonds zu torpedieren, noch bevor
es ihn gibt. Denn letztlich muss das klamme Bundesfinanzministerium
mindestens einen Großteil des Fonds füllen.
Im Gegensatz zu spektakulären Fällen wie dem Flechtheim-Erbe, bei denen es
schnell um hohe Beträge geht, sei ein Großteil der gestohlenen Kunst in
privaten Händen von geringerem Wert. Es werde ohnehin vor allem um Gemälde
gehen, vermutet Korte. Hinzu käme, dass es in vielen Fällen nicht zur
Restitution kommen werde, selbst wenn es ein Gesetz gäbe. Viele jüdische
Familien wurden von den Nazis vollständig ermordet. Da ist niemand mehr da,
der klagen könnte. Und über viele Kunstwerke in Privatbesitz weiß man
nichts – also auch nicht, ob sie einmal jüdische Besitzer hatten.
Ob das Restitutionsgesetz eine Fonds-Lösung beinhalten soll, ist unbekannt.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) schweigt dazu eisern. Erste
Entwürfe seien in Arbeit – das ist alles, was ihm bisher zu entlocken war.
Und dass er sich eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode
wünsche. Auf einen detaillierten Fragenkatalog der taz zum Thema fällt die
Antwort kurz aus.
## US-HEAR-Act macht Druck
Zur Schaffung eines Restitutionsgesetzes „befinden sich der Beauftragte für
Kultur und Medien, das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium
für Justiz und Verbraucherschutz zurzeit in Gesprächen“, antwortet eine
Sprecherin Weimers. Wie lange diese Gespräche dauern, sei nicht absehbar,
heißt es auf Nachfrage. Ganz ähnlich lauten die Antworten auf entsprechende
Anfragen der Abgeordneten Marlene Schönberger (Grüne) und David Schliesing
(Linke).
Nancy Faeser, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion in der
Angelegenheit, hält ein solches Gesetz für dringlich, gerade um die Lücken
beim privaten Besitz von NS-Raubkunst noch in der laufenden
Legislaturperiode zu schließen. Sie glaubt, dass Kulturstaatsminister
Weimer „es ernst meint“ und an einer Lösung arbeite. Der HEAR-Act in den
USA mache so ein Gesetz nicht überflüssig, sondern noch notwendiger, sagt
die ehemalige Bundesinnenministerin.
Viele Fragen bleiben offen, selbst wenn man unterstellt, dass es zu einer
Fondslösung kommen sollte. Wer soll in den Fonds einzahlen, nur der Bund
oder auch die Länder? Darf der jetzige Besitzer sein Kunstwerk behalten,
wird er oder der Erbe des Bestohlenen finanziell entschädigt? Muss er gar
damit rechnen, an den Kosten der Restititution beteiligt zu werden?
Die Opposition aus Grünen und Linken drängt auf das Gesetz. „Das braucht
es, sagen wir Grüne“, sagt die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönerger.
„Das Gesetz muss Privatbesitz umfassen. Wenn wir wirklich Gerechtigkeit im
Sinn haben, müssen wir da ran“, erklärt ihre grüne Kollegin Awet
Tesfaiesus. David Schiesing (Linke) beklagt, dass Weimer „das Thema lieber
weiter auf die lange Bank“ schieben würde.
## Eine reichlich unklare Situation
Die bayerische Landtagsabgeordnete Sanne Kurz (Grüne) will es nicht bei
Wortmeldungen belassen, sondern kündigt ein eigenes Gesetz an. „Bayern
macht sich einen schlanken Fuß“, beklagt sie. Deshalb will Kurz, dass der
Freistaat einen eigenen Fonds zur Entschädigung auflegt.
Kunstfahnder Willi Korte ist skeptisch: „Ich habe keine große Hoffnung,
dass wir in absehbarer Zeit ein Restitutionsgesetz bekommen“, sagt er. Die
reichlich unklare Situation mit dem bestehenden, aber gemiedenem
Schiedsgericht, einem erwarteten Restitutionsgesetz und dem Hear Act habe
zu einem „Zustand des Stillstands geführt“, sagt er. „Wir haben ein
Sammelsurium an potenziellen Möglichkeiten, aber keinen wirklichen
Fortschritt.“ Dabei seien viele der jüdischen Erben hochbetagt. „Ich ärgere
mich sehr.“
Korte weist darauf hin, dass der Umweg über die USA mithilfe des Hear Acts
nur etwas für spektakuläre NS-Raubkunstfälle wäre. Die dortigen
Anwaltskosten seien hoch und bei solchen Fällen werde in der Regel ein
Erfolgshonorar verabredet, das 30 bis 40 Prozent der Entschädigungssumme
ausmachen kann. Ein Verfahren über Kunstwerke im Wert von ein paar Tausend
US-Dollar wäre für die Anwälte nicht interessant. Das weiß auch
Rechtsanwalt Markus Stötzel. Aber immerhin: „Die Amerikaner schaffen Fakten
und wir tun es nicht“, klagt er.
28 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schiedsgerichte-bei-NS-Raubkunst-Faellen/!6153534
(DIR) [2] /NS-Raubkunst-in-Niederlanden-entdeckt/!6178339
## AUTOREN
(DIR) Klaus Hillenbrand
## TAGS
(DIR) Restitution
(DIR) NS-Raubkunst
(DIR) Gesetz
(DIR) Holocaust
(DIR) Bildende Kunst
(DIR) Auktion
(DIR) Restitution
(DIR) Hohenzollern
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Vier Millionen für restituierte Figur: Teuer, wenn das Bild schillert
Der Tänzerinnen-Brunnen von Georg Kolbe wurde in Berlin für 4 Millionen
Euro versteigert. Da macht wohl die Objektgeschichte den Preis.
(DIR) Schiedsgerichte bei NS-Raubkunst-Fällen: Die Anwälte der Opfer zögern
Seit kurzem können Schiedsrichter über die Rückgabe von NS-Raubgut
entscheiden. Vertreter der einstigen jüdischen Besitzer-Familien sind
unzufrieden.
(DIR) Kunsthistoriker über Restitution: „Woher kommt die Anmaßung gegenüber den Nachfahren?“
Die Rückgabe von Raubgut geht manchmal mit der Projektion eigener
moralischer Probleme auf die Interessen der anderen einher, sagt Gilbert
Lupfer.
(DIR) Historiker Malinowski über Hohenzollern: „In der Sichtachse Hitlers“
Wie braun waren die Hohenzollern wirklich? Ein Gespräch über die
Zerschlagung der Weimarer Republik und die Rolle des preußischen
Königshauses dabei.