# taz.de -- Plan für Restitutionsgesetz: Steht alles still, wird es schwer mit der Gerechtigkeit
       
       > Kulturstaatsminister Weimer will ein Restitutionsgesetz. Damit könnte im
       > Fall von NS-Raubgut auch der Privatbesitz angetastet werden. Das ist so
       > heikel wie lähmend.
       
 (IMG) Bild: 1929, Blick in die Berliner Wohnung Alfred Flechtheims, dessen berühmte Kunstsammlung von den Nazis geraubt und zerschlagen wurde
       
       Markus Stötzel hat ein Problem. Der Marburger Rechtsanwalt ist auf die
       Rückgabe von Kunstgegenständen an die ursprünglichen Besitzerfamilien
       spezialisiert, die einst unter den Nazis bestohlen wurden. Er vertritt
       unter anderem Michael Hulton, einen Großneffen von Alfred Flechtheim. Der
       berühmte jüdische Kunsthändler starb verarmt 1937 im Londoner Exil. Seit
       Jahren versucht Stötzel die Herausgabe von drei Objekten aus dem Besitz der
       Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu erreichen: einer Bronzeskulptur von
       Pablo Picasso namens „Beatrice“ und zwei Gemälde von Paul Klee. Einst
       gehörten sie Alfred Flechtheim. Der bayerische Kunst- und
       Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat eine Restitution aber
       abgelehnt.
       
       Der Rechtsanwalt könnte das Ende 2025 für solche Fälle eingerichtete
       Schiedsgericht anrufen. Dann würde ein Gremium aus fünf Richtern über den
       Fall entscheiden. Aber Stötzel zögert, so wie viele seiner Kollegen.
       Niemand weiß, in welche Richtung das neu geschaffene Gremium entscheiden
       würde, denn noch gibt es keine Präzedenzfälle. Seine Entscheidungen wären
       bindend. Eine Revision ist nicht vorgesehen. Und einiges deutet darauf hin,
       dass die Schiedsgerichte gerade im Fall von jüdischen Kunsthändlern, die
       sich in der wirtschaftlichen Not des Exils von Teilen ihrer Sammlung
       trennen mussten, eher zuungunsten der Erben entscheiden könnten. Dann
       nämlich wird ein Fall von NS-Raubkunst „nicht vermutet“, heißt es i[1][n
       den Regeln zum Schiedsgericht].
       
       Stötzel könnte auch auf das Restitutionsgesetz warten, dessen Einrichtung
       die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen hat. Aber
       noch ist unbekannt, was sich inhaltlich hinter dem Gesetz verbergen wird
       und ob es in der laufenden Legislaturperiode überhaupt zustande kommt.
       „Allein die Tatsache, dass Staatsminister Weimer jetzt über ein
       Restitutionsgesetz redet, bedeutet noch gar nichts. Das ist nur eine
       Ankündigung“, sagt Stötzel.
       
       ## Es geht um geschätzt 600.000 Kunstwerke
       
       Der Anwalt könnte im Sinne seines Mandanten auch einen ganz anderen Weg
       beschreiten: In den USA ist jüngst das Gesetz zum Recht auf Restitution von
       NS-Raubkunst reformiert worden. Der „Holocaust Expropriated Art Recovery
       Act“, kurz HEAR-Act, schränkt die Staatenimmunität ein, indem er Diebstahl
       und Raub von Kunst in der NS-Zeit als völkerrechtswidrig einstuft. Damit
       besitzt das Gesetz auch Gültigkeit für Sammlungen, die sich außerhalb der
       Vereinigten Staaten befinden. Und der HEAR-Act ist jetzt nicht nur
       anwendbar, wenn der Kläger US-amerikanischer Staatsbürger ist, ist sich
       Stötzel sicher.
       
       „Was soll man Mandanten raten?“, fragt sich Markus Stötzel. Noch hat er
       über sein weiteres Vorgehen nicht entschieden. Aber die Angelegenheit hat
       eine gewisse Eile. Es wäre schon gut, wenn sein 80-jähriger Mandant Michael
       Hulton das Ergebnis noch erleben könnte.
       
       Dabei ist das Thema NS-Raubkunst kein seltenes Phänomen und schon gar nicht
       betrifft es nur Picassos und Monets. Es geht um geschätzt 600.000
       Kunstwerke, die die Nazis den Jüdinnen und Juden in Europa zwischen 1933
       und 1945 gestohlen haben. Ein großer Teil dieser Werke landete nicht in
       staatlichen Händen, sondern ging über öffentliche Versteigerungen jüdischen
       Eigentums in den Besitz von Privatleuten über. Experten gehen davon aus,
       [2][dass bis heute Zehntausende gestohlener Gemälde über heimischen Sofas
       hängen]. Auch das Familiensilber, die nette Kommode im Flur oder die
       Porzellansammlung der Urgroßmutter dürften in vielen Fällen von
       zweifelhafter Herkunft sein.
       
       Die Schiedsgerichte können nur bei Werken in Aktion treten, die sich im
       öffentlichen Besitz befinden. Der Raub von Kunst in private Hände ist
       dagegen längst verjährt, die Gegenstände gelten als „ersessen“. Die Opfer
       und ihre Nachfahren haben keine Ansprüche. Genau diese Lücke soll das
       Restitutionsgesetz füllen. Jüdische Verbände wie die Claims Conference oder
       der Zentralrat der Juden in Deutschland weisen seit Jahren auf die
       Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hin. „Das gesamte Zivilrecht
       verwehrt jede Art von Rückgabe und Restitution. Ein Gerichtsprozess ist
       aussichtslos. Das sollte geändert werden“, sagte Rüdiger Mahlo,
       Repräsentant der Claims Conference in Europa, schon vor zwei Jahren bei
       einer Bundestagsanhörung.
       
       ## Hindernis: deutsches Zivilrecht
       
       „Wenn das Restitutionsgesetz nicht private Sammler einbezieht, dann wüsste
       ich nicht, wozu wir es überhaupt brauchen“, sagt der Historiker, Jurist und
       Kunstfahnder Willi Korte. Das deutsche Zivilrecht zugunsten der
       Opfer-Nachfahren ändern zu wollen, gilt als heikel, da dies in die
       Eigentumsrechte eingreifen würde. Möglicherweise wäre dazu eine
       Grundgesetzänderung notwendig, fürchten Juristen. Deshalb ist eine
       Fonds-Lösung im Gespräch. Anspruchsberechtigte würden aus diesem Fonds
       entschädigt werden. Aber wie hoch müsste so ein staatlicher Fonds sein?
       
       Nach Kortes Ansicht ist nur ein „überschaubarer zweistelliger
       Millionenbetrag“ notwendig. Er hält die Vorstellung, dass der Fonds mehrere
       Milliarden Euro umfassen müsse, für „weit überzogen“. Solche Forderungen
       könnten dazu dienen, einen Entschädigungsfonds zu torpedieren, noch bevor
       es ihn gibt. Denn letztlich muss das klamme Bundesfinanzministerium
       mindestens einen Großteil des Fonds füllen.
       
       Im Gegensatz zu spektakulären Fällen wie dem Flechtheim-Erbe, bei denen es
       schnell um hohe Beträge geht, sei ein Großteil der gestohlenen Kunst in
       privaten Händen von geringerem Wert. Es werde ohnehin vor allem um Gemälde
       gehen, vermutet Korte. Hinzu käme, dass es in vielen Fällen nicht zur
       Restitution kommen werde, selbst wenn es ein Gesetz gäbe. Viele jüdische
       Familien wurden von den Nazis vollständig ermordet. Da ist niemand mehr da,
       der klagen könnte. Und über viele Kunstwerke in Privatbesitz weiß man
       nichts – also auch nicht, ob sie einmal jüdische Besitzer hatten.
       
       Ob das Restitutionsgesetz eine Fonds-Lösung beinhalten soll, ist unbekannt.
       Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) schweigt dazu eisern. Erste
       Entwürfe seien in Arbeit – das ist alles, was ihm bisher zu entlocken war.
       Und dass er sich eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode
       wünsche. Auf einen detaillierten Fragenkatalog der taz zum Thema fällt die
       Antwort kurz aus.
       
       ## US-HEAR-Act macht Druck
       
       Zur Schaffung eines Restitutionsgesetzes „befinden sich der Beauftragte für
       Kultur und Medien, das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium
       für Justiz und Verbraucherschutz zurzeit in Gesprächen“, antwortet eine
       Sprecherin Weimers. Wie lange diese Gespräche dauern, sei nicht absehbar,
       heißt es auf Nachfrage. Ganz ähnlich lauten die Antworten auf entsprechende
       Anfragen der Abgeordneten Marlene Schönberger (Grüne) und David Schliesing
       (Linke).
       
       Nancy Faeser, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion in der
       Angelegenheit, hält ein solches Gesetz für dringlich, gerade um die Lücken
       beim privaten Besitz von NS-Raubkunst noch in der laufenden
       Legislaturperiode zu schließen. Sie glaubt, dass Kulturstaatsminister
       Weimer „es ernst meint“ und an einer Lösung arbeite. Der HEAR-Act in den
       USA mache so ein Gesetz nicht überflüssig, sondern noch notwendiger, sagt
       die ehemalige Bundesinnenministerin.
       
       Viele Fragen bleiben offen, selbst wenn man unterstellt, dass es zu einer
       Fondslösung kommen sollte. Wer soll in den Fonds einzahlen, nur der Bund
       oder auch die Länder? Darf der jetzige Besitzer sein Kunstwerk behalten,
       wird er oder der Erbe des Bestohlenen finanziell entschädigt? Muss er gar
       damit rechnen, an den Kosten der Restititution beteiligt zu werden?
       
       Die Opposition aus Grünen und Linken drängt auf das Gesetz. „Das braucht
       es, sagen wir Grüne“, sagt die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönerger.
       „Das Gesetz muss Privatbesitz umfassen. Wenn wir wirklich Gerechtigkeit im
       Sinn haben, müssen wir da ran“, erklärt ihre grüne Kollegin Awet
       Tesfaiesus. David Schiesing (Linke) beklagt, dass Weimer „das Thema lieber
       weiter auf die lange Bank“ schieben würde.
       
       ## Eine reichlich unklare Situation
       
       Die bayerische Landtagsabgeordnete Sanne Kurz (Grüne) will es nicht bei
       Wortmeldungen belassen, sondern kündigt ein eigenes Gesetz an. „Bayern
       macht sich einen schlanken Fuß“, beklagt sie. Deshalb will Kurz, dass der
       Freistaat einen eigenen Fonds zur Entschädigung auflegt.
       
       Kunstfahnder Willi Korte ist skeptisch: „Ich habe keine große Hoffnung,
       dass wir in absehbarer Zeit ein Restitutionsgesetz bekommen“, sagt er. Die
       reichlich unklare Situation mit dem bestehenden, aber gemiedenem
       Schiedsgericht, einem erwarteten Restitutionsgesetz und dem Hear Act habe
       zu einem „Zustand des Stillstands geführt“, sagt er. „Wir haben ein
       Sammelsurium an potenziellen Möglichkeiten, aber keinen wirklichen
       Fortschritt.“ Dabei seien viele der jüdischen Erben hochbetagt. „Ich ärgere
       mich sehr.“
       
       Korte weist darauf hin, dass der Umweg über die USA mithilfe des Hear Acts
       nur etwas für spektakuläre NS-Raubkunstfälle wäre. Die dortigen
       Anwaltskosten seien hoch und bei solchen Fällen werde in der Regel ein
       Erfolgshonorar verabredet, das 30 bis 40 Prozent der Entschädigungssumme
       ausmachen kann. Ein Verfahren über Kunstwerke im Wert von ein paar Tausend
       US-Dollar wäre für die Anwälte nicht interessant. Das weiß auch
       Rechtsanwalt Markus Stötzel. Aber immerhin: „Die Amerikaner schaffen Fakten
       und wir tun es nicht“, klagt er.
       
       28 May 2026
       
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