# taz.de -- Abschiebung trotz Härtefallantrags: Landkreis Wolfenbüttel muss georgische Familie zurückholen
> Der Landkreis Wolfenbüttel hat eine Familie nach Georgien ausgewiesen,
> obwohl ein Härtefallantrag anhängig war. Jetzt holt er sie zurück.
(IMG) Bild: Auf dem Weg außer Landes: Abschiebeflug
Über 20.000 Menschen werden pro Jahr aus Deutschland abgeschoben, Tendenz
stark steigend. Wen der Staat „rückgeführt“ hat, dessen Schicksal ist meist
besiegelt, auch wenn die Umstände der Abschiebung menschlich und juristisch
Fragen aufwerfen. Rückholungen werden nur selten angeordnet.
Das schien auch bei einer alleinerziehenden Mutter aus dem Landkreis
Wolfenbüttel so, die mit ihren sieben, fünf und drei Jahre alten Kindern
Ende April 2026 per Sammelcharter von Hannover nach Georgien ausgeflogen
wurde.
Seit Anfang 2025 hatte dem niedersächsischen Innenministerium zwar ein
Härtefallantrag vorgelegen, seit Ende 2025 war dieser zur Beratung
angenommen, mit der Zusicherung, eine Abschiebung drohe nicht, bis über ihn
entschieden sei. Dennoch läutete es morgens um fünf plötzlich an der
Wohnungstür Sturm, wurde die Familie „überfallartig aus ihrem Alltag“
gerissen, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtet.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, sah darin ein
„eklatantes Behördenversagen“. Die Abschiebung sei rechtswidrig. Er
forderte Konsequenzen: Eine Entschuldigung bei der Familie – und ihre
„schnelle Rückkehr nach Niedersachsen“.
## Landkreis räumt Fehler ein
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rückholung tatsächlich angeordnet werden
würde, war gering. Doch genau das ist jetzt geschehen. Der Landkreis
Wolfenbüttel, der bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die
Durchführung der Abschiebung betrieben hatte, gibt zu: Seine Aktion war
eine Fehlleistung.
„Infolge von erheblichen personellen Engpässen und einer hohen
Arbeitsbelastung wurde die Anordnung des Ministeriums im Landkreis
Wolfenbüttel nicht berücksichtigt“, schreibt Landkreis-Sprecher Andree
Wilhelm der taz. „Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich“, versichert
Landrätin Christiana Steinbrügge (SPD).
Es sei „zutreffend, dass die Familie ein Härtefallverfahren betrieben hat“,
schreibt Maximilian Felmberg der taz, Sprecher des niedersächsischen
Innenministeriums. Das Ministerium habe die Ausländerbehörde des
Landkreises Wolfenbüttel „über die Annahme der Eingabe zur Beratung
informiert“. Gleichzeitig sei „die Aussetzung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen bis zur Entscheidung über die Eingabe angeordnet“ worden. Der
Landkreis verstieß dagegen.
„Ein bewusstes Unterlaufen der Anordnung des Ministeriums durch den
Landkreis liegt hier nicht vor“, schreibt Felmberg jedoch und verweist auf
„extreme Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde“. Der Landkreis habe
„versichert, bereits geeignete Maßnahmen ergriffen zu haben, um derartige
Fälle künftig zu vermeiden“. Zu überlastet, um die Abschiebung zu
betreiben, war der Landkreis offenbar nicht.
„Wer einen solchen Fehler verursacht, darf ihn nicht aussitzen“, hatte
Öztürkyilmaz gemahnt. „Er muss ihn korrigieren.“ Das hatte wie eine Utopie
geklungen. Es wurde zur Realität.
Die Eingabe der Familie sei weiterhin anhängig, bestätigt das Ministerium.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung des Härtefallverfahrens
bestehe zwar nicht. Das Verfahren sei ein „Gnadenrecht“, teilt das
Ministerium mit. Aber bis zum Ende des Verfahrens hat die Familie jetzt
erst einmal Ruhe – und darf in Deutschland bleiben.
T. A.*, die Mutter, hatte die [1][Abschiebung dem Flüchtlingsrat] als
traumatisierend geschildert: „Ich kann kaum beschreiben, welchen Schock und
welche Angst ich in diesem Moment erlebt habe“, schreibt sie in einer
Erklärung.
## Deutschlernen selbst organisiert
Hilfe ließ sich nicht holen: „Ich flehte sie auf Knien an, mir wenigstens
einen Tag oder zumindest einige Stunden Zeit zu geben, damit ich meinen
Anwalt oder die zuständigen Stellen kontaktieren könnte. Leider wurde keine
meiner Bitten berücksichtigt.“ Der Wohnungsschlüssel sei ihr abgenommen
worden, am Flughafen auch Telefon und Geldbörse. „Meine Kinder und ich
wurden wie Kriminelle durchsucht“, schreibt sie.
Auch vorher schon hatte die Familie es nicht leicht gehabt in Deutschland.
„Der [2][Zugang zu einem Integrationskurs] wurde ihr trotz zweier Anträge
verweigert“, so der Flüchtlingsrat. „Ihr Deutschlernen organisierte sie
deshalb selbst.“ [3][Auch den Einbürgerungstest] bezahlte sie selbst. Als
ihr Arbeitgeber ihr eine Teilzeitstelle anboten habe, sei ihr Antrag, diese
ausüben zu dürfen, vom Landkreis abgelehnt worden.
Der [4][Landkreis Wolfenbüttel] muss jetzt viel Arbeit und Geld in die
Rückholung stecken. Detailfragen der taz zum Stand der Dinge lässt er
unbeantwortet.
* Name geändert
26 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Abschiebung-nach-Marokko/!6179617
(DIR) [2] /Einigung-bei-Integrationskursen/!6178578
(DIR) [3] /Huerden-bei-der-Einbuergerung-in-Hamburg/!6111921
(DIR) [4] https://www.lkwf.de/
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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