# taz.de -- Streit um Härtefallverordnung: Trickreich zu weniger Härtefällen
       
       > Für viele Geflüchtete ist die Härtefallkommission die letzte Hoffnung.
       > Doch jetzt will Niedersachsen die Zahl der Anträge reduzieren.
       
 (IMG) Bild: Riesenaufwand: Beamte der Bundespolizei und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex bewachen einen Mann, der abgeschoben wird
       
       Am Mittwoch ist der Nigerianer Onyemaechi M. abgeschoben worden. Seit dem
       18. Dezember hatte er in der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen
       gesessen. [1][Seine Unterstützer halten das für einen Skandal.]
       
       Denn Onyemaechi M. hatte mit ihrer Hilfe eine Eingabe bei der
       niedersächsischen Härtefallkommission eingereicht. Und eigentlich sollte
       die Abschiebung ausgesetzt werden – zumindest, bis die Kommission sich mit
       dieser Eingabe befasst hat.
       
       Doch die Vorsitzende der Härtefallkommission hat seine Eingabe aussortiert
       – infolge einer „behördlichen Intrige“, so die Einschätzung des
       Flüchtlingsrates: Offenkundig sei ein „Untertauchen“ von Onyemaechi M. von
       der Ausländerbehörde in Leer inszeniert worden, „um einen Grund dafür zu
       schaffen, das laufende Härtefallverfahren einzustellen“, [2][teilte
       Flüchtlingsrats-Geschäftsführer Kai Weber mit.] 
       
       Am 1. Dezember nämlich wollen [3][Sozialarbeiter des Landkreises Leer]
       tagsüber die abgelegene Flüchtlingsunterkunft in Westoverledingen
       aufgesucht haben. Da war „Onye“, wie ihn seine Freunde nennen, gerade nicht
       da. Und der Verwalter der Unterkunft konnte sich nicht erinnern, wann er
       ihn das letzte Mal gesehen hatte.
       
       ## Gegenbeweise will die Behörde gar nicht sehen
       
       Eine Sachbearbeiterin glaubt sich aber zu erinnern, dass das bei ihm ja
       früher schon mal vorgekommen ist – dass er nicht auffindbar war. Das
       reichte dann schon, um ihn von Amts wegen abzumelden. So steht es in einer
       Aktennotiz, die seine Anwältin einsehen konnte.
       
       Schon zwei Tage später erhält einer von M.s Unterstützern, der ihm geholfen
       hat, den Härtefallantrag zu formulieren, Post von der Kommission. Der
       Antrag werde abgelehnt, weil er ja unbekannt verzogen sei, heißt es darin.
       
       M. und seine Unterstützer fallen aus allen Wolken. Immerhin hatten sie
       große Hoffnung in das Verfahren gesetzt, ihm eine neue Arbeitsstelle
       besorgt; seit Monaten warteten sie auf die Arbeitserlaubnis der
       Ausländerbehörde.
       
       Zunächst glauben sie noch an einen Irrtum. Sie schicken Fotos aus der
       Unterkunft und Kassenzettel vom Supermarkt, markieren das Bett und die
       Schränke mit M.s Kram, um zu belegen, dass er keinesfalls untergetaucht
       ist. Später reichen sie noch ein mithilfe seiner Handydaten erstelltes
       Bewegungsprofil nach, das ebenfalls belegt, dass er sich nicht weit
       entfernt hat.
       
       ## Kein leichter Fall
       
       M. ist allerdings kein ganz leichter Fall, räumen auch seine Unterstützer
       ein. Er hat sich früher einige Mal nicht an Wohnsitzauflagen gehalten – oft
       weil er gar nicht so recht verstanden hat, was die Behörden von ihm
       wollten.
       
       Immerhin hat er es aber irgendwie geschafft sich durchzuschlagen, einen
       Freundeskreis aufzubauen, immer wieder Jobs an Land zu ziehen. In den
       letzten drei Jahren hat er zum Beispiel in der Fleischindustrie gejobbt,
       als Zeitarbeiter, später nachts in Oldenburg Züge geputzt.
       
       Auch deshalb finden die Flüchtlingshelfer, die ihn betreuen, den Vorwurf,
       er habe gegen diese Auflagen verstoßen, unfair. Es war eben oft schwierig,
       nach der Schichtarbeit in die abgelegene Unterkunft zurückzukommen. Und das
       hätte die Ausländerbehörde schon auch wissen können: Sie hat ja jeweils die
       Arbeitserlaubnis erteilt.
       
       Doch weder die Ausländerbehörde des Landkreises Leer noch die beim
       niedersächsischen Innenministerium angesiedelte Härtefallkommission sind
       bereit, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen.
       
       Eine Begründung oder Erklärung liefern sie dazu auch auf taz-Anfrage nicht.
       Mit den üblichen Floskeln: Keine Auskünfte zu einem laufenden Verfahren,
       keine Auskünfte zu Einzelfällen aufgrund des Datenschutzes, Entscheidungen
       der Kommission werden grundsätzlich nicht begründet.
       
       ## Gremium soll weniger Fälle behandeln
       
       Auch der Versuch, das Ganze vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg klären
       zu lassen, scheitert. Das Härtefallverfahren ist eine Art Gnadenrecht. Es
       gibt keinen Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist von vornherein
       ausgeschlossen.
       
       Dass gerade der Flüchtlingsrat so alarmiert und energisch auf diesen Fall
       reagiert, hat aber möglicherweise noch einen anderen Grund. Niedersachsen
       will die Härtefallkommissionsverordnung anpassen. Die Kommission sei
       überlastet und die Verfahren dauern zu lange, heißt es aus dem Ministerium.
       
       Dessen Leute haben deshalb an der Verordnung gefeilt. Seit ein paar Wochen
       kursiert der Entwurf unter den Verbänden, um ihnen Gelegenheit zur
       Stellungnahme zu geben. Und nicht wenige wittern darin einen Versuch, vor
       allem die Spielregeln so zu verschärfen, dass noch weniger Menschen nach
       diesem letzten Strohhalm greifen können.
       
       Das Prozedere, mit dem darüber entschieden wird, ob eine Eingabe überhaupt
       zur Beratung angenommen wird, ist ein bisschen kompliziert: Zunächst
       entscheidet die Vorsitzende und Leiterin der Geschäftsstelle allein, ob
       eine Eingabe der Verordnung entspricht.
       
       Abgewiesen wird sie etwa dann, wenn es noch eine Chance auf ein anderes
       Aufenthaltsrecht gibt, ein anderes EU-Land zuständig wäre (Dublin-Fälle),
       der Antragssteller straffällig geworden ist, nicht in Deutschland ansässig
       oder auffindbar ist, seine Identität nicht hinreichend nachweisen kann.
       
       Diese Regelungen sollen nun noch einmal präzisiert und verschärft werden.
       Dagegen protestieren der Flüchtlingsrat, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und
       die Linke. „Wir befürchten einen neuen, harten Stil auch in Niedersachsen
       im Umgang mit Härtefällen“, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des
       Flüchtlingsrats Niedersachsen.
       
       Bisher entscheidet ein Vorprüfungsgremium aus der Vorsitzenden und zwei
       Kommissionsmitgliedern, ob sich die Härtefallkommission mit einem Fall
       befassen soll. Erst dann beratschlagt die Kommission. Auch diese Vorprüfung
       steht jetzt zur Disposition, befürchtet der Flüchtlingsrat.
       
       „Die Härtefallkommission ist kein Verwaltungsfilter, sondern ein
       humanitäres und gesellschaftliches [4][Korrektiv im Aufenthaltsrecht]“,
       erklärt Rifat Fersahoglu-Weber, Geschäftsführer der AWO-
       Niedersachsen-Landesarbeitsgemeinschaft in einer Presseerklärung: „Was hier
       als Verfahrensvereinfachung verkauft wird, läuft in Wahrheit auf eine
       massive Einschränkung der Rechte von Menschen in extremen Notlagen hinaus.“
       
       Damit, findet auch die Partei Die Linke, hebelt das Innenministerium ein
       wichtiges zivilgesellschaftliches Korrektiv aus. „Gerade eine rot-grün
       geführte Landesregierung muss sich daran messen lassen, ob sie Menschen
       schützt oder Abschiebezahlen optimiert“, findet Maren Kaminski,
       Bundestagsabgeordnete der Linken.
       
       ## Eine restriktivere Politik führt zu mehr Härtefällen
       
       Das Fallaufkommen hängt stark davon ab, wie sich die Rahmenbedingungen
       entwickeln. Als die Ampelregierung neue Möglichkeiten schuf, an eine
       Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu kommen, musste die Kommission
       weniger Einzelfälle beraten – allerdings stieg der Aufwand für
       Beratungsgespräche im Vorfeld.
       
       In 2024 hat sich die Anzahl der Eingaben mehr als verdoppelt. [5][Die
       Kommission führt das in ihrem Tätigkeitsbericht] vor allem darauf zurück,
       dass der Abschiebestopp in den Irak und den Iran aufgehoben wurde. Es
       scheint also absehbar, dass eine restriktive Migrationspolitik auf
       Bundesebene zu mehr [6][Arbeit für die Härtefallkommissionen] führen wird.
       
       Auf die eine oder andere Art „erledigt“ (also abgelehnt, auf andere
       Antragswege verwiesen oder abschließend beraten) hat die Kommission im Jahr
       2024 insgesamt 837 Fälle, die allerdings zum Teil schon aus den Vorjahren
       stammen.
       
       Als Härtefall angenommen wurde in 2024 am Ende nur ein Bruchteil. Intensiv
       beraten hat die Kommission 200 Einzelfälle, hinter denen zum Teil aber
       ganze Familien stecken. In 103 Fällen hat sie danach ein Härtefallersuchen
       an das Innenministerium gerichtet. In 57 Fällen hat das Ministerium diesem
       Ersuchen entsprochen.
       
       Anmerkung: Durch einen Redigierfehler war in einer früheren Version des
       Artikels der Eindruck enstanden, der Flüchtlingsrat hätte der Vorsitzenden
       der Härtefallkommission unterstellt an der behördlichen Intrige mitgewirkt
       zu haben. Dieser Eindruck ist falsch. Die Passage wurde dementsprechend
       umformuliert, d.Red.
       
       8 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [6] /20-Jahre-Haertefallkommission-in-Berlin/!6062441
       
       ## AUTOREN
       
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