# taz.de -- Reaktionen auf deutschen Pelicot-Fall: Verliebt, vergewaltigt, verjährt
       
       > Eine Frau ist überzeugt, sie wurde über 16 Jahre lang immer wieder
       > betäubt und vergewaltigt. Dem deutschen Recht ist ihr Fall weitgehend
       > egal. Was Feministinnen jetzt fordern.
       
 (IMG) Bild: Was tun gegen sexualisierte Gewalt? Die Linke Clara Bünger umarmt Kathrin Gebel nach deren Rede im Bundestag
       
       Während Schock, Wut und Ekel über die Vergewaltigungen der Französin Gisèle
       Pelicot vielen noch in den Knochen sitzen, erregt nun ein weiterer Fall in
       Deutschland Aufmerksamkeit. Der Spiegel hat darüber am Freitag erstmals
       berichtet.
       
       Eine Frau namens Claudia Wuttke soll demnach über 16 Jahre lang immer
       wieder von ihrem Ex-Partner betäubt und vergewaltigt worden sein. Sie sei
       auf alle möglichen Arten penetriert worden, unter anderem anal mit einem
       Baseballschläger.
       
       Ähnlich wie bei [1][Pelicot] soll es von der Gewalt gegen Wuttke 67
       Aufnahmen geben, die die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden
       habe. Für die Betroffene, die sagt, von all dem nichts gewusst zu haben,
       sei dies „der schlimmste Schock“ ihres Lebens gewesen.
       
       Neben der schier unvorstellbaren männlichen Gewalt liegt in der Geschichte
       ein zweiter Skandal: Das Strafrecht schützt den Täter. Denn viele der Taten
       gelten als verjährt. Die Frist zur Verfolgung beträgt in der Regel, also
       wenn keine weiteren Umstände hinzukommen, gerade einmal fünf Jahre.
       
       ## Nur 2 von 67 Taten angeklagt
       
       Für 65 mutmaßliche Taten war das Verfahren wegen Verjährung eingestellt
       worden. Auf die Beschwerde der Frau hin beabsichtige die Hamburger
       Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Ob eine Tat
       verjährt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie sie rechtlich zu qualifizieren
       sei.
       
       Lediglich bei zwei der mutmaßlichen 67 Taten ist dem Spiegel zufolge
       Anklage erhoben worden. In einem Fall sei das Video noch keine fünf Jahre
       alt. Im anderen sei offenbar ein Baseballschläger benutzt worden, was als
       gefährliches Werkzeug gilt und weshalb dieser Fall nicht verjährt sei.
       
       Wieso gilt bei bestimmten Vergewaltigungen bloß eine so kurze Frist? Der
       Spiegel schreibt von einem „Fehler“ bei der Strafrechtsreform unter der
       Großen Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel 2016. Davor waren
       Vergewaltigungen in der Regel nach 20 Jahren verjährt. Nicht nur für
       Claudia Wuttke hat diese Änderung gravierende Auswirkungen: Sie bringt
       unzählige Betroffene um die Chance, Gerechtigkeit zu erfahren.
       
       ## So reagieren Feministinnen
       
       Kathrin Gebel, die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag,
       fordert auf Anfrage der taz, wieder eine Verjährungsfrist von mindestens
       zwanzig Jahren einzuführen. „Viele Betroffene brauchen Jahre, manchmal
       Jahrzehnte, um das Erlebte einzuordnen, darüber sprechen zu können und den
       Schritt in ein Verfahren zu gehen“, so Gebel. Die Frist müsse sich „an der
       Realität der Betroffenen orientieren, nicht am Komfort der Täter“, so Gebel
       weiter.
       
       Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür
       einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht nach fünf Jahren
       verjähren. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer
       eine solche Tat zeitnah an“, erklärte sie am Freitag.
       
       Gallina sitzt aktuell der Justizminister*innen-Konferenz vor, die am 11.
       und 12. Juni zusammenkommt. Dort will sie eine Anpassung der gesetzlichen
       Regelungen anregen. „Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist
       insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das
       Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, führt
       mitunter dazu, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
       kann“, erläuterte sie.
       
       Auch Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und
       Berichterstatterin für Strafrecht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
       findet: „Gerade bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dürfen
       Betroffene nicht durch unnötig kurze Fristen unter Druck gesetzt werden.“
       Auch aus ihrer Sicht sollte die Frist schnell und unbürokratisch wieder auf
       die früher geltenden 20 Jahre verlängert werden.
       
       „Die Justizministerin hat zwar angekündigt, die Rechtslage zu prüfen.
       Schnelle Reaktionen auf akute Probleme haben wir in dieser Wahlperiode aus
       dem Justizministerium aber bisher nicht gesehen“, bemängelt die
       Oppositionspolitikerin und verweist etwa auf das noch immer nicht
       verabschiedete [2][Gesetz zur Ahndung von Deepfakes]. Dem Spiegel zufolge
       ist das Bundesjustizministerium offen für eine Fristverlängerung. Es prüfe
       derzeit, ob Änderungen nötig seien, zitierte das Magazin einen
       Ministeriumssprecher.
       
       Letztlich scheitert die Ahndung sexualisierter Gewalt aber nicht nur an
       Verjährungsfristen. Ob Betroffene Gerechtigkeit erfahren, hängt auch davon
       ab, ob sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können und ob die
       Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhebt, was in vielen Fällen
       ausbleibt.
       
       „Statt Einzelkorrekturen brauchen wir einen grundsätzlich anderen Umgang
       mit sexualisierter Gewalt und endlich eine Gesetzgebung nach dem Prinzip:
       [3][Nur Ja heißt Ja]“, fordert Gebel mit Blick auf den neusten Vorfall.
       „Letztlich wollen wir die Gewalt aber nicht nur ächten. Wir wollen sie
       überwinden“, sagt die Linke der taz. (Mit Agenturen)
       
       22 May 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotte Laloire
       
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