# taz.de -- Reaktionen auf deutschen Pelicot-Fall: Verliebt, vergewaltigt, verjährt
> Eine Frau ist überzeugt, sie wurde über 16 Jahre lang immer wieder
> betäubt und vergewaltigt. Dem deutschen Recht ist ihr Fall weitgehend
> egal. Was Feministinnen jetzt fordern.
(IMG) Bild: Was tun gegen sexualisierte Gewalt? Die Linke Clara Bünger umarmt Kathrin Gebel nach deren Rede im Bundestag
Während Schock, Wut und Ekel über die Vergewaltigungen der Französin Gisèle
Pelicot vielen noch in den Knochen sitzen, erregt nun ein weiterer Fall in
Deutschland Aufmerksamkeit. Der Spiegel hat darüber am Freitag erstmals
berichtet.
Eine Frau namens Claudia Wuttke soll demnach über 16 Jahre lang immer
wieder von ihrem Ex-Partner betäubt und vergewaltigt worden sein. Sie sei
auf alle möglichen Arten penetriert worden, unter anderem anal mit einem
Baseballschläger.
Ähnlich wie bei [1][Pelicot] soll es von der Gewalt gegen Wuttke 67
Aufnahmen geben, die die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden
habe. Für die Betroffene, die sagt, von all dem nichts gewusst zu haben,
sei dies „der schlimmste Schock“ ihres Lebens gewesen.
Neben der schier unvorstellbaren männlichen Gewalt liegt in der Geschichte
ein zweiter Skandal: Das Strafrecht schützt den Täter. Denn viele der Taten
gelten als verjährt. Die Frist zur Verfolgung beträgt in der Regel, also
wenn keine weiteren Umstände hinzukommen, gerade einmal fünf Jahre.
## Nur 2 von 67 Taten angeklagt
Für 65 mutmaßliche Taten war das Verfahren wegen Verjährung eingestellt
worden. Auf die Beschwerde der Frau hin beabsichtige die Hamburger
Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Ob eine Tat
verjährt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie sie rechtlich zu qualifizieren
sei.
Lediglich bei zwei der mutmaßlichen 67 Taten ist dem Spiegel zufolge
Anklage erhoben worden. In einem Fall sei das Video noch keine fünf Jahre
alt. Im anderen sei offenbar ein Baseballschläger benutzt worden, was als
gefährliches Werkzeug gilt und weshalb dieser Fall nicht verjährt sei.
Wieso gilt bei bestimmten Vergewaltigungen bloß eine so kurze Frist? Der
Spiegel schreibt von einem „Fehler“ bei der Strafrechtsreform unter der
Großen Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel 2016. Davor waren
Vergewaltigungen in der Regel nach 20 Jahren verjährt. Nicht nur für
Claudia Wuttke hat diese Änderung gravierende Auswirkungen: Sie bringt
unzählige Betroffene um die Chance, Gerechtigkeit zu erfahren.
## So reagieren Feministinnen
Kathrin Gebel, die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag,
fordert auf Anfrage der taz, wieder eine Verjährungsfrist von mindestens
zwanzig Jahren einzuführen. „Viele Betroffene brauchen Jahre, manchmal
Jahrzehnte, um das Erlebte einzuordnen, darüber sprechen zu können und den
Schritt in ein Verfahren zu gehen“, so Gebel. Die Frist müsse sich „an der
Realität der Betroffenen orientieren, nicht am Komfort der Täter“, so Gebel
weiter.
Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür
einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht nach fünf Jahren
verjähren. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer
eine solche Tat zeitnah an“, erklärte sie am Freitag.
Gallina sitzt aktuell der Justizminister*innen-Konferenz vor, die am 11.
und 12. Juni zusammenkommt. Dort will sie eine Anpassung der gesetzlichen
Regelungen anregen. „Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist
insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das
Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, führt
mitunter dazu, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
kann“, erläuterte sie.
Auch Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und
Berichterstatterin für Strafrecht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
findet: „Gerade bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dürfen
Betroffene nicht durch unnötig kurze Fristen unter Druck gesetzt werden.“
Auch aus ihrer Sicht sollte die Frist schnell und unbürokratisch wieder auf
die früher geltenden 20 Jahre verlängert werden.
„Die Justizministerin hat zwar angekündigt, die Rechtslage zu prüfen.
Schnelle Reaktionen auf akute Probleme haben wir in dieser Wahlperiode aus
dem Justizministerium aber bisher nicht gesehen“, bemängelt die
Oppositionspolitikerin und verweist etwa auf das noch immer nicht
verabschiedete [2][Gesetz zur Ahndung von Deepfakes]. Dem Spiegel zufolge
ist das Bundesjustizministerium offen für eine Fristverlängerung. Es prüfe
derzeit, ob Änderungen nötig seien, zitierte das Magazin einen
Ministeriumssprecher.
Letztlich scheitert die Ahndung sexualisierter Gewalt aber nicht nur an
Verjährungsfristen. Ob Betroffene Gerechtigkeit erfahren, hängt auch davon
ab, ob sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können und ob die
Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhebt, was in vielen Fällen
ausbleibt.
„Statt Einzelkorrekturen brauchen wir einen grundsätzlich anderen Umgang
mit sexualisierter Gewalt und endlich eine Gesetzgebung nach dem Prinzip:
[3][Nur Ja heißt Ja]“, fordert Gebel mit Blick auf den neusten Vorfall.
„Letztlich wollen wir die Gewalt aber nicht nur ächten. Wir wollen sie
überwinden“, sagt die Linke der taz. (Mit Agenturen)
22 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotte Laloire
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