# taz.de -- Verjährung von Sexualdelikten: Weniger Schutz bei Vergewaltigung im Koma
> Die Autorin Claudia Wuttke wies auf eine fast unglaubliche
> Gesetzgebungspanne hin. Hamburgs Justizsenatorin Gallina hat bereits eine
> Initiative gestartet.
(IMG) Bild: Warum verjährt die Vergewaltigung einer besinnungslosen Frau bereits nach 5 Jahren?
Die Vergewaltigung einer besinnungslosen Frau verjährt derzeit schon nach 5
Jahren. Deshalb sollen 65 von 67 dokumentierten Vergewaltigungen der
Autorin Claudia Wuttke nicht mehr vor Gericht kommen, entschied die
Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Politik will die Gesetzgebungspanne jedoch
schnell reparieren. [1][Der Spiegel berichtete darüber zuerst.]
Beim Ex-Partner von Wuttke wurden Videos und Fotos gefunden, die
dokumentierten, dass er sie von 2008 bis 2021 in mindestens 67 Fällen
vergewaltigte, vaginal, anal, oral, einmal auch mit einem Baseballschläger.
Wuttke wirke auf den Aufnahmen wie im Koma, so ihre Anwältin Christina
Clemm laut Spiegel. Dass der Ex-Partner diesen Zustand herbeigeführt hatte,
konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft stellte Ende vergangenen Jahres 65 der 67 Fälle ein,
weil sie verjährt seien. Nur 2 der Vergewaltigungen werden demnächst vor
einem Strafgericht in Lüneburg verhandelt. Einer der beiden Übergriffe
erfolgte erst 2021, und der Einsatz des Baseballschlägers verlängerte die
Verjährungsfrist beim anderen Übergriff. Anwältin Clemm hat Beschwerde
gegen die Einstellung der Ermittlungen in den 65 anderen Verfahrens
eingelegt. Sie geht davon aus, dass auch bei weiteren Fällen eine längere
Verjährung gilt, etwa, weil der Mann eine schutzlose Lage Wuttkes
ausnutzte.
## Der Fall wirft Fragen auf
Der Fall wirft aber auch die politische Frage auf: [2][Warum verjährt die
Vergewaltigung] einer besinnungslosen Frau bereits nach 5 Jahren? Ist es
nicht absurd, wenn gerade eine Frau, die die Tat gar nicht wahrnehmen kann
und die erst viel später davon erfährt, weil ihr die Polizei Videos der
Vergewaltigung zeigt, diese Tat nicht mehr vor Gericht bringen kann, weil
sie bereits verjährt ist?
Dies ist offensichtlich widersinnig und es war wohl auch nicht die Absicht
des Gesetzgebers, die Verjährung in diesen Fällen so zu regeln. Bis Mitte
2016 galt bei der Vergewaltigung einer besinnungslosen Person eine
20-jährige Verjährungsfrist. Im Fall von Claudia Wuttke wären also alle
dokumentierten Vergewaltigungen noch strafrechtlich verfolgbar gewesen.
Allerdings wurde 2016 der Strafrechtsparagraf 177, der sexuelle Übergriffe,
sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen betrifft, grundlegend umgestaltet.
Nach langen Forderungen der Frauenbewegung wurde endlich das Prinzip „Nein
heißt Nein“ eingeführt. Seither ist es strafbar, sich mit sexuellen
Handlungen über die Ablehnung einer anderen Person hinwegzusetzen. Damit
wurde auch ein weiterer Teil der Istanbul-Konvention des Europarats in
deutsches Recht umgesetzt. Nach den massenhaften Silvester-Übergriffen
durch Flüchtlinge am Kölner Dom war damals zudem die große Mehrheit der
Bevölkerung für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts gewesen.
Nur der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) verhielt sich seltsam
passiv. Deshalb nahm im Juni 2016 eine Gruppe von neun Abgeordneten der
großen Koalition die Sache in die Hand. Federführend waren [3][Eva Högl
(SPD) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU)]. Die Gruppe entwickelte einen
neuen Paragrafen 177, der eine der komplexesten Normen des Strafgesetzbuchs
wurde.
Dabei wurde – vermutlich ohne böse Absicht – an einem entscheidenden Punkt
eine falsche Formulierung gewählt. Die Vergewaltigung einer besinnungslosen
Person wurde nicht mehr als sogenannter Qualifikationstatbestand
ausgestaltet, also als neues Delikt mit höherem Strafrahmen. Stattdessen
wurde sie nur noch als ein „besonders schwerer Fall“ beschrieben, also als
eine Strafzumessungsregel. Dort gilt zwar auch ein höherer Strafrahmen –
aber keine längere Verjährung.
Dieser Formulierungs-Lapsus verkürzte die Verjährung von 20 Jahren auf 5
Jahre. Den Abgeordneten ist es weniger vorzuwerfen, dass sie diese
rechtstechnische Feinheit übersehen haben, vielmehr hätten die
Gesetzgebungs-Profis im Justizministerium das Problem erkennen und warnen
müssen.
Aber der Lapsus kann durchaus wieder repariert werden. Hamburgs
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat bereits einen Antrag für die
nächste Justizministerkonferenz gestellt, die am 11./12. Juni stattfinden
soll. In den Vorberatungen haben alle Bundesländer dem Antrag zugestimmt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) prüft zwar noch, will dies aber
„zeitnah“ abschließen. Es wäre verwunderlich, wenn nicht auch sie zum
Schluss käme, dass die Panne von 2016 repariert werden muss.
Die Änderung des Strafgesetzbuchs müsste dann letztlich der Bundestag
beschließen. Wenn sich die Abgeordneten beeilen, könnte die Neuregelung
noch im kommenden Strafprozess gegen Claudia Wuttkes Ex-Partner
berücksichtigt werden. Denn Verjährungsregeln dürfen auch rückwirkend
geändert werden.
Anders als der Spiegel schreibt, besteht das Verjährungsproblem aber nicht
bei allen Vergewaltigungen, sondern nur, wenn es um Personen geht, die im
Moment der Tat keinen Willen bilden und äußern können. Bei anderen
Vergewaltigungen, insbesondere wenn der Täter die Penetration mit Gewalt,
mit angedrohter Gewalt oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage des
Opfers durchsetzt, gilt immer noch die 20-jährige Verjährung.
Zu beachten ist auch, dass [4][die Verjährung von Sexualdelikten] erst mit
dem 30. Geburtstag des Opfers zu laufen beginnt. Dies gilt auch bei der
Vergewaltigung eines besinnungslosen Opfers. Bei Claudia Wuttke greift
diese Jugendschutz-Klausel allerdings nicht mehr.
23 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfolgung-von-vergewaltigungen-wie-eine-gesetzesluecke-mutmassliche-taten-schuetzt-a-754d69df-7557-46ff-ac57-a026c0d3bdbf
(DIR) [2] /Sexuelle-Uebergriffe-verjaehren-nicht/!5979266
(DIR) [3] /Aenderung-des-Sexualstrafrechts/!5311026
(DIR) [4] /Reaktionen-auf-deutschen-Pelicot-Fall/!6181540
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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